Die Einheitlichkeit ist durch Inkrafttreten des Gesetzes gegeben. Ich glaube, das war der 01.07.2016.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister Kutschaty, eine kinderlose und in Vollzeit arbeitende Frau erhält durch die neue Frauenquote einen Bonus, der nach einer familienbedingten Unterbrechungszeit in Teilzeit arbeitende Mann jedoch nicht.
Ich frage Sie daher: Berücksichtigt die Landesregierung bei ihren gleichstellungspolitischen Zielsetzungen mit ihrem Gesetz sachlich die richtigen Stellschrauben?
Vielen Dank. – Aktuelle Zahlen des Finanzministers belegen, dass in etlichen Führungslaufbahnen des öffentlichen Dienstes bereits nach der bisherigen Regelung der Anteil der Beförderungen von Frauen höher ist als ihr Beschäftigtenanteil.
Warum sind aus Sicht der Landesregierung Frauen benachteiligt, wenn in bestimmten Laufbahnen beispielsweise 40 % der Beförderungen auf Frauen entfallen, die nur über einen 30%igen Beschäftigtenanteil verfügen?
Unser Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auch in Führungspositionen der Landesverwaltung sicherzustellen. Dafür dient diese gesetzliche Regelung.
Herr Minister Kutschaty, immer mehr benachteiligte Beamte klagen gegen die Frauenquote oder beantragen einstweiligen Rechtsschutz. Welche landesweite Anzahl von gerichtlichen Verfahren gegen die Frauenquote ist Ihnen bis zum heutigen Tag bekannt?
Ich kann das jetzt nicht bis auf die letzte Zahl konkret nennen. Ich gehe aber im Augenblick von einer mittleren zweistelligen Anzahl aus.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Kutschaty, im Zusammenhang mit der Frauenquote hat die Landesregierung doch das eine oder andere Mal Zweifel geäußert, ob das vorhandene Beurteilungssystem für Landesbeamte tatsächlich gut und auch richtig ist.
Jetzt meine Frage: Falls Sie diese Kritik an dem heutigen Beurteilungsverfahren teilen, warum haben Sie dann in den letzten sechs Jahren in Ihrer Verantwortung dieses nicht geändert?
Es ist Aufgabe des jeweiligen Fachressorts, die Kriterien für die Beurteilungen umzusetzen und auch zu regeln. Ich gehe davon aus, dass entsprechend vorgegangen wird, wenn es in den einzelnen Ressorts zu Auffälligkeiten kommt. Für das Justizressort kann ich Ihnen sagen, dass wir unsere Beurteilungskriterien immer wieder hinterfragen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, es gibt Beamte, die seit Jahren konstant hohe bzw. gute Leistungen erbringen. Sie erfüllen auch alle Anforderungen, die ihren persönlichen Zielvereinbarungen entsprechen. Ohne irgendeine Verschlechterung ihrer eigenen Leistungen sind viele von Ihnen zum 1. Juli über Nacht in der Rangfolge mehrere dreistellige Plätze nach unten gerauscht.
Auch männliche Beschäftigte stehen nicht in einer Karrieresackgasse, sondern können nach wie vor weiterbefördert werden. Ich glaube aber, wir sollten alle gemeinsam einmal ernsthaft hinterfragen, ob denn ein bis auf die letzte Nachkommastelle praktiziertes Verfahren mit langen Reihungen ausschließlich das tatsächlich geeignete Kriterium für Beförderungen sein kann.
Danke, Herr Präsident. – Herr Minister Kutschaty, die Landesregierung hat angekündigt, gegen alle vorhandenen Niederlagen vor Verwaltungsgerichten nun beim Oberverwaltungsgericht in Berufung zu gehen.
Meine Frage dazu: Sollte die Landesregierung erwartungsgemäß auch vor dem OVG verlieren, setzen Sie sich dann als Minister im Landeskabinett für eine erneute Revision auf nächsthöherer Ebene ein? – Danke.
Ich hatte ja schon anfangs gesagt, dass die Landesregierung alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, sofern das nach weiteren Instanzen noch nötig sein sollte. Es ist ja auch eine Frage der jeweiligen Verfahrensbeteiligten, wie weit sie dann gegebenenfalls noch gehen wollen. Ich glaube, wir sollten da aber erst einmal die weiteren Entscheidungen und Begründungen des Oberverwaltungsgerichtes abwarten.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, gerade im Bereich der Polizei – auf den will ich einmal abstellen; dort ist das besonders ausgeprägt – gibt es doch eine Vielfalt von höchst unterschiedlichen Umsetzungen der neuen Gesetzesbestimmungen zur Frauenquote.
Welche verschiedenen Modelle zur Umsetzung der Frauenquote sind Ihnen als Minister denn konkret aus den Kreispolizeibehörden im Lande bekannt?
Es hat natürlich jeder Dienststellenleiter im Rahmen des gesetzlich Zulässigen einen eigenen Beurteilungsspielraum. Ich glaube, es wäre auch fatal, wenn wir das nicht so
annehmen würden. Dementsprechend wird unter Berücksichtigung des Gesetzes vor Ort dann auch gehandelt.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, es hat große Beförderungswellen beim Innenministerium und beim Finanzministerium gegeben, um die Anzahl klagender Männer zu reduzieren.
Meine Frage an Sie: Welchen Millionenbetrag kosten die Beförderungswellen den Steuerzahlen in 2016 und in den Folgejahren?
Es sind im Übrigen nicht nur Männer, sondern auch Frauen befördert worden. Wenn wir Beförderungsstellen freihaben und wir qualifizierte Männer und Frauen dafür haben, ist es auch gut, dass entsprechende Beförderungen ausgesprochen werden. Da sämtliche Beförderungsstellen auch im Haushaltsplan vorhanden sind, lassen sich diese Zahlen aus dem Haushaltsplan entnehmen. Ich habe sie jetzt gerade nicht parat.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Kutschaty, ein wichtiger Grund für den Unmut über die Frauenquote resultiert auch aus dem Umstand, dass mitten in den Vollzug laufender Beförderungslisten eingegriffen worden ist und diese ab 1. Juli 2016 komplett neu sortiert worden sind. Tausende Männer sind enttäuscht über ihre persönliche Abwertung.
Ich frage Sie daher: Wenn die Landesregierung trotz aller rechtlichen Probleme unbedingt die verschärfte Frauenquote will, warum hat sie den Gesetzentwurf nicht zumindest so ausgestaltet, dass die Neuregelung erstmals mit der nächsten neuen Beförderungsrunde Geltung erlangt?
Der Landtag ist zu dem Ergebnis gekommen, das Gesetz zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten zu lassen. Es hat eine lange Diskussion im Vorfeld dieses Gesetzgebungsverfahrens gegeben. Ich möchte an der Stelle noch einmal betonen: Männer sind auch zukünftig nicht
von Beförderungen ausgeschlossen, sondern können nach wie vor unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen befördert werden.
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben gerade zum einen dargestellt, dass die Kriterien für die Beurteilung jeweils Sache der Fachressorts seien. Sie haben auch dargestellt, dass sich das Gesetz insbesondere in Richtung höherer Führungspositionen orientiere.
Wenn man das Beispiel der Justiz nimmt und die Behördenleiter bzw. Präsidenten und Präsidentinnen der Obergerichte und Mittelbehörden durchgeht, fällt auf, dass sehr viele Frauen an der Stelle dabei sind. Sie sind nach der bisherigen Gesetzeslage auf ihre Stellen befördert worden.
Daran schließt sich die Frage an, ob die Neuregelung überhaupt erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, und ob nicht vielmehr in den Ressorts, in denen die Ergebnisse noch unzureichend sind, bei den Beurteilungskriterien anzusetzen wäre.
Sie haben völlig recht, dass wir in der Justiz schon seit Langem auf ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen in Führungspositionen geachtet haben. Das ist uns in vielen Bereichen schon gelungen, aber noch längst nicht in allen Bereichen.
Weil das schon gut umgesetzt ist, gehe ich nicht davon aus, dass die Justiz in nennenswertem Umfang von entsprechenden Verfahren betroffen sein wird.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes leuchtet eine Wortmeldung vom Herrn Kollegen Schulz auf, der heute aussieht wie Herr Kollege Schatz. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir haben die Plätze getauscht. Das hat bestimmte Gründe, die Sie kennen.
Ich habe eine Frage. Unstreitig ist, dass es bereits viele Entscheidungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu dieser Sache gibt. Sie sind noch nicht rechtskräftig, aber es gibt sie. Auch sonstige Verfahren laufen. Insbesondere sind diese Entscheidungen dahin gehend getroffen worden, dass weitere Beförderungen untersagt worden sind.
Mir stellt sich die Frage: Wie viele Beamte sind davon betroffen und können zurzeit nicht befördert werden, obwohl sie eigentlich hätten befördert werden sollen?