Darüber habe ich keine Kenntnis – außer den öffentlich bekannten Zahlen: 3.000 bis 7.000 € pro Gespräch. Das war wohl der Betrag, der für die Sponsoren solcher Gesprächsrunden in Rede stand. Die Teilnehmer selbst haben nach meiner Kenntnis keine Teilnehmergebühren für die Teilnahme an diesen Gesprächen entrichten müssen.
Vielen Dank. – Um einmal eine ganz einfache Frage zur Transparenz zu stellen: Welche Bedingungen gibt es generell dafür, dass zum Beispiel Herr Minister Duin oder Herr Minister Groschek zu einer Veranstaltung eines Verbandes, eines Unternehmens oder einer Organisation kommen, mit der ja dann auch Gespräche verbunden sind? Also: Welche groben Richtlinien muss ich einhalten oder gelten hier, und welche Voraussetzungen muss ich anlegen?
Es gibt keine Richtlinien der Landesregierung, die den Mitgliedern der Landesregierung vorschreiben würden, welche Kriterien sie anzulegen hätten bei der Entscheidung, ob sie einer Einladung Folge leisten oder nicht, sondern das entscheiden die Minister in eigener Zuständigkeit und in eigener Verantwortung. Das ist auch gut so.
Jeder muss entscheiden, ob er ein dienstliches Interesse daran hat, einer bestimmten Einladung nachzukommen. Das tun wir auch alle. Ich kann aus meiner Erfahrung sagen, dass viele dieser Einladungen dazu führen, dass man in vielen Sachfragen nach solchen Gesprächen mehr Kenntnisse hat und besser informiert ist als vor diesen Gesprächen. Insofern sind sie nach meiner Bewertung sehr häufig sehr nützlich.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lersch-Mense, von meiner Seite folgende Frage: Ist Ihnen bekannt, ob die sogenannten „Vorwärts-Gespräche“ von den hier angesprochenen Ministern Duin und Groschek im Vergleich zu anderen Terminen prioritär behandelt worden sind?
Prioritär? Nein, das ist mir nicht bekannt. Es ist mir nicht bekannt, ob sie prioritär behandelt worden sind. Sie sind – das unterstelle ich – gleichrangig mit allen anderen Veranstaltungsanfragen behandelt worden.
Vielen Dank. – Herr Minister, nach Ihren Ausführungen müssten sich die betroffenen Mitglieder der Landesregierung durch die Praxis der „Vorwärts-Gespräche“ ja ziemlich benutzt fühlen. Daher frage ich Sie: Wird die Landesregierung darauf in irgendeiner Weise einwirken? Hält sie es für richtig, dass die Sponsoring-Beiträge zurückgezahlt werden?
Die Landesregierung hat mit dem Zahlungsvorgang, der hier in Rede steht und ja auch nur für zwei Gespräche in Rede steht, nichts zu tun. Insofern ist die Frage, ob es Rückforderungen von möglicherweise zu Unrecht gezahlten Sponsoring-Beiträgen gibt, keine Angelegenheit der Landesregierung. Das müssen diejenigen entscheiden, die solche Sponsoring-Beiträge gezahlt haben.
Herr Minister, Sie haben vorhin auf Nachfrage erwähnt, dass die Abende ca. 3.000 € bis 7.000 € gekostet haben. Welcher Teilnehmer hat denn jeweils diesen Betrag im Auftrag der anwesenden Gesprächspartner entrichtet? Oder
Ich habe mich ausdrücklich nur auf Presseberichte bezogen, in denen diese Beträge genannt werden. Nach meiner Kenntnis sind sie jeweils nur für eine Veranstaltung von einem Sponsor gezahlt worden, und die Teilnehmer an diesen Gesprächen haben keinerlei finanzielle Beiträge für die Teilnahme an diesen Gesprächen leisten müssen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Anfragen liegen mir nicht vor. Damit können wir die Fragestunde beenden.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Seit dem Frühjahr 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie des Europäischen Parlaments in deutsches Recht umgesetzt. Die deutsche Regelung wurde federführend vom Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas, entwickelt.
Vor dem Hintergrund ausländischer Immobilienkrisen, in denen viele Verbraucher mit der Rückzahlung ihrer Immobilienkredite überfordert waren, ist nachvollziehbar, dass die EU-Kommission sicherstellen will, dass eine Kreditvergabe verantwortbar ist.
Regulierungsmaßnahmen im Bankensenktor dürfen aber nicht isoliert betrachtet werden. Auch die europäischen Vorgaben zur Kreditvergabe insbesondere bei Wohnimmobilienkrediten müssen mit Augenmaß umgesetzt werden.
Die aktuellen Erfahrungen aus der bundesweiten Geschäftspraxis zeigen jedoch, dass die Kreditvergabe einiger Banken und Sparkassen zur Finanzierung
des Eigenheims nach der Umsetzung dieser Richtlinie in mehreren Altersgruppen drastisch zurückgegangen ist.
Die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern haben daher einen Gesetzesantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Richtlinie in den Bundesrat eingebracht. Dieser Gesetzesantrag führt zutreffend aus, dass bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht Gestaltungsmöglichkeiten, die der europäische Gesetzgeber bewusst zugelassen hatte, nicht genutzt wurden. Auch wird zutreffend ausgeführt, dass hierdurch in vielen Fällen die Vergabe von Immobilienkrediten faktisch erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird.
Dies trifft besonders junge Familien, wenn ihnen so die Möglichkeit zur Finanzierung eines Eigenheims – dieses dient ja auch der Altersvorsorge – genommen wird, oder Senioren, die ihre Wohnung altersgerecht kreditfinanziert umbauen wollen.
Der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas, trifft mit seiner überzogenen Umsetzungsregelung der Richtlinie somit genau die Mitte unserer Gesellschaft. Junge Familien sind die Stütze unseres Landes; denn sie geben unserer Gesellschaft Zukunft. Aber auch Senioren darf nicht die Möglichkeit genommen werden, in ihrer gewohnten Umgebung in Würde alt zu werden.
Der Gesetzesantrag verfolgt daher das Ziel, Umsetzungsdefizite zu beseitigen, um die Vergabe von Immobilienkrediten in Deutschland nicht an strengere Voraussetzungen zu knüpfen als in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für weitere Einzelheiten verweise ich gezielt auf unseren Antragstext.
Leider hat Nordrhein-Westfalen den Gesetzesantrag faktisch blockiert, indem die Landesregierung im Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrates eine Vertagung bis zum 26. Januar 2017 durchgesetzt hat.
Die Landesregierung wird daher dringend von uns aufgefordert, sich gegenüber dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass sämtliche Umsetzungsdefizite gesetzlich beseitigt werden. Es darf nicht bei der bloßen Ankündigung des Bundesministers bleiben, sondern es bedarf einer schnellen gesetzlichen Überarbeitung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Stein, was im Vergleich zum letzten Monat, als wir das Thema bereits
In der Plenarsitzung am 5. Oktober 2016 hatte die Fraktion der FDP einen Antrag zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie eingebracht. Die Koalitionsfraktionen und die CDU brachten in Reaktion hierauf Entschließungsanträge ein. Beschlossen wurde ein Entschließungsantrag mit folgenden Kernpunkten:
Erstens. Die Grundintention der Richtlinie ist richtig; denn Verbraucherinnen und Verbraucher sollen vor Überschuldung geschützt werden.
Zweitens. Die konkrete Umsetzung führt in verschiedenen Fällen, welche dem Verbraucherschutz nicht dienlich sind, zur Erschwerung von Kreditvergaben.
Drittens. Die Landesregierung wurde aufgefordert, den Markt zu beobachten und dem Landtag regelmäßig Bericht zu erstatten.
Viertens. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, sich der Bundesregierung gegenüber mit Bezug auf die Richtlinie ganz im Sinne des Verbraucherschutzes einzubringen.
Den Antragstellern, also den Kollegen der CDU, will ich ausdrücklich zugestehen, dass es in der Praxis durchaus Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie gibt. Das hat im Übrigen auch schon vor einem Monat niemand abgestritten.
Soviel ich weiß, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz jedoch bereits im Sommer die Banken- und Sparkassenverbände um valide Zahlen zu den Auswirkungen bei Kreditvergaben gebeten. Bis heute ist, nach meiner Kenntnis, von diesen nichts dergleichen geliefert worden. Das wiederum will ich den Verbänden überhaupt nicht zum Vorwurf machen, doch es kann nicht unser Anspruch sein, auf der Basis von Hörensagen zu agieren. Wer gut entscheiden will, braucht für seine Entscheidungen auch gute Grundlagen und eine gute Datenlage. Exakt die hatten wir aber weder vor einem Monat, noch haben wir sie heute.
Herr Stein, in Ihrer Rede, die Sie gerade zu Ihrem Antrag gehalten haben, haben Sie geäußert, dass Sie Kenntnis darüber hätten, dass Kreditvergaben in der Bundesrepublik Deutschland seit der Einführung der Kreditrichtlinie – der Verbraucherschutzrichtlinie – drastisch zurückgegangen seien. Mich würde die Quelle dieses Zitates interessieren, denn die Banken- und Sparkassenverbände sind jedenfalls bis zum heutigen Tag nicht dazu in der Lage, eine solche Aussage zu treffen. Deswegen interessiert mich, wie Sie im Gegensatz zu diesen dazu in der Lage sind.
Grundsätzlich ist es natürlich immer eine gute Idee, mit Beteiligten zu sprechen. Das habe ich auch gemacht. Ich habe mal mit Sparkassen und Banken darüber gesprochen und habe mir bei denen ein Bild gemacht. Sich aber aus ein paar Erkenntnissen von
Sparkassen und Banken ein Bild zu machen, ersetzt nicht, valide statistische Zahlen für eine gute Entscheidung zu haben.