Auch der Bund hat sich bewegt – keine Frage –; besonders seit der Beteiligung der SPD an der Bundesregierung ist Bewegung dort hineingekommen. Ich will einige Stichworte nennen: mehr Kostenbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter, mehr Einsatz beim Ausbau der U3-Betreuung, mehr Einsatz bei den Kosten der Unterkunft, mehr Hilfe bei der Her
ausforderung, geflüchtete Menschen in Not unterzubringen. Auch das ist ein Thema in Ihrem Entschließungsantrag.
Ich will es noch einmal deutlich machen: Der Bund beteiligt sich mit rund 17 % an den Kosten. Die restlichen Kosten trägt das Land und hilft damit den Kommunen. Das ist die Wahrheit, und die können Sie auch nicht leugnen.
Sie haben noch einen weiteren Vorschlag eingebracht: Wir sollen die Schulpauschale erhöhen. Was haben wir gemacht? Wir haben das Programm „Gute Schule 2020“ auf den Weg gebracht. Das bringt 2 Milliarden € an konkreter Hilfe für die Kommunen zur Investition in Schulen.
Ihre Forderung nach Erhöhung der Schulpauschale hätte nur rund 750 Millionen € gebracht. Das ist auch die Wahrheit.
Lassen Sie mich noch grundsätzlich die Frage stellen, warum wir uns denn alle gemeinsam so für die Kommunen anstrengen. Das, glaube ich, liegt nicht daran, dass wir hier im Haus fast alle unsere politischen Wurzeln in Stadträten und Bezirksvertretungen haben und dort unsere ersten politischen Schritte gegangen sind. Nein, die Städte und Gemeinden unseres Landes – das ist unsere direkte Nachbarschaft. Läuft es dort schlecht, weil Geld fehlt, dann merken wir das alle sehr direkt. Wir werden überall auf diese Probleme angesprochen – egal, ob in der Großstadt oder im ländlichen Raum.
Martin Schulz hat es sehr treffend formuliert: Jedes Problem landet am Ende in den Rathäusern und Gemeindevertretungen, also auf der kommunalen Ebene. Er lobt ausdrücklich die vielen, die sich auf der kommunalen Ebene engagieren. Er sagt: Das sind die, die in unserem Staat den Alltag organisieren. – In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein guter Zustand der Schule, entsprechende Öffnungszeiten der Bibliothek, die Frage, ob ich meinen Kindern den Zugang zu Schwimmunterricht in guten Badeanstalten ermöglichen kann – habe ich das in meiner Kommune,
in meinem direkten Lebensumfeld, ja oder nein? Diese Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger entscheidet auch oft über die Wahrnehmung des Zustands unseres Landes insgesamt. An dieser Stelle – damit möchte ich beginnen – müssen wir unseren Kommunalpolitikerinnen und -politikern in NordrheinWestfalen auch einmal ein herzliches Dankeschön für ihr Engagement aussprechen.
Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ruinieren sich ehrenamtlich die Freizeit, und sie verwenden ihre freie Zeit, um für die Bürgerinnen und Bürger, für ihre Städte, für ihre Dörfer das Beste zu erreichen. Das tun sie in Nordrhein-Westfalen unter einem besonderen Finanzdruck. Das wissen wir. Deswegen war es richtig, die Ausgaben für die Kommunen im Haushalt seit 2010 hier im Land um 70 % zu steigern – 70 %, meine Damen und Herren!
Bei der Regierungsübernahme 2010 bestand die Situation, dass in über 138 Kommunen dieses Landes die eben erwähnten ehrenamtlichen Politikerinnen und Politiker überhaupt keine Entscheidungskompetenz mehr hatten, weil die Kommunen im Nothaushalt waren, sodass die Räte quasi entmachtet waren und es im Grunde – wenn es überhaupt Entscheidungsspielräume gab – meistens darum ging, was man als Erstes schließt. Deswegen war es auch richtig, dass wir über das GFG mit einer Steigerung von 40 %, mit über 3,8 Milliarden € Mehrinvestitionen diese Situation verbessert haben. Heute befinden sich nur noch neun Kommunen im Nothaushalt. Das ist ein wichtiger Erfolg.
Mein Mitarbeiter engagiert sich ebenfalls ehrenamtlich. Er ist Dritter Bürgermeister in der eben auch von Herrn Wolf erwähnten Stadt Remscheid. Er hat mir in Vorbereitung auf diese Debatte einen Artikel aus der „Rheinischen Post“ mit der Überschrift „So belasten Sozialkosten die Stadtkasse“ auf den Schreibtisch gelegt. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich gerne daraus zitieren.
Das hat die positive Entwicklung in der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes aufgefressen. 122,6 Millionen € gab die Stadt 2014 für soziale Zwecke aus – 37,3 % des Haushalts.
Deswegen ist es richtig, dass wir hier noch einmal in einem Antrag festgehalten haben, dass insbesondere die Sozialkosten immensen Druck auf unsere städtischen Haushalte, auf die Kassen der Kommunen ausüben. Es muss Schluss damit sein, dass sich die Minister auf Bundesebene für soziale Errungenschaften abfeiern lassen und andere zahlen müssen. Wir haben gestern auch über den Kompromiss zum
Unterhaltsvorschuss debattiert, bei dem am Ende klar ist, dass auf die Kommunen Mehrbelastungen zukommen.
Wir als Landespolitiker müssen die Schuldenbremse einhalten – Art. 109 Grundgesetz – und das auffangen. Das nimmt uns aber gleichzeitig auch die Gestaltungsspielräume, die wir hier im Haushalt beispielsweise für kulturelle Angebote vor Ort oder für zusätzliches Personal – Polizei, Lehrerinnen und Lehrer – brauchen.
Mit dieser Melodie muss ein für alle Mal Schluss sein. Wir brauchen hier eine große Koalition, aber nicht eine in dem Sinne, wie wir sie seit 2005 mit einer Unterbrechung von vier Jahren haben,
die viele Entscheidungen zulasten der Kommunen getroffen hat. Wir brauchen eine gemeinsame Anstrengung, und das bringt der Antrag zum Ausdruck.
Ich bin den Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten sehr dankbar, dass sie auch Kritikpunkte an der Bundesregierung mit aufgenommen haben und dass wir als Landespolitiker noch mal klar benennen: Wir wollen gesunde Kommunen haben, und wir brauchen eine Ausfinanzierung für Maßnahmen, die unsere Kommunen belasten. Es kann nicht sein, dass die Kommunen quasi als letztes Glied in der Nahrungskette einen immensen Druck haben.
Das wird letztendlich dazu führen, dass die Kolleginnen und Kollegen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich für unsere Städte, für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, für das direkte Lebensumfeld, für ein lebenswertes Zuhause engagieren, dermaßen unter Druck gesetzt werden. Deswegen ist dieser Antrag notwendig. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Richtung der beiden Vorredner nur zwei kleine Anmerkungen:
Erstens. Ja, das GFG hat mehr Geld auf die Kommunen verteilen können, aber nicht dank, sondern trotz Ihres Regierungshandelns.
Denn es hätte erheblich mehr Geld sein können, wenn Sie im Wirtschaftsbereich und bei den Steuereinnahmen nur ansatzweise so gut wären wie der Bundesdurchschnitt.
diesem Beispiel der Nothaushaltskommunen, bei denen man die Zahl von über 100 auf acht oder neun verringert hat.
Dazu muss man auch wieder sagen: nicht dank mehr Geld, was in den Kommunen ankommt, sondern dank einer Makulatur, indem Sie nämlich die Gesetzesdefinition dieser beiden Begriffe verändert haben.
So zeigt sich dieser Antrag letztlich für uns als reiner Offenbarungseid, als Ablenkungsmanöver von dem, was Sie in sieben Jahren Regierungszeit nicht geschafft oder – in Bezug auf die SPD – in 50 Jahren hier so auf den Weg gebracht haben. Es ist also maximal ein Antrag, der zum Blenden geeignet ist. In der Fachszene kommen Sie damit nicht durch. Das werde ich Ihnen an fünf Beispielen zeigen. Sonst hätte es anderer Inhalte im Antrag bedurft.
Es fängt schon damit an: Wenn Sie eine solche Geschichte ernsthaft machen wollen, brauchen Sie eine Grundgesetzänderung. Die fordern Sie aber im Beschluss nicht. Warum? – Weil Sie in den Verhandlungen beim Länderfinanzausgleich gerade Gegenteiliges auf den Weg gebracht haben! An der Stelle handelt es sich also um einen reinen Showantrag.
Auch wenn man Ihr sonstiges Verhalten als Landesregierung hinterfragt und es auf diese Forderungspunkte abprüft, muss man sagen: Fehlanzeige, also auch an der Stelle nur Show.
Die Belastungen der Kommunen, die von der Bundesebene kommen, sind durch den Bundesrat mit zu verabschieden. Wenn Sie im letzten Punkt des Antrags schreiben, dass sich die Landesregierung bei einer Aufgabenübertragung an die Kommunen dafür einsetzen soll, dass sie nicht finanzbelastet werden, müsste man sich ja fragen – das ist das Wort –: Wie ist die Tat?
Da braucht man nur zwei Taten aus den letzten Tagen anschauen: vom 16. Dezember 2016 und vom 10. Februar 2017. Die Landesregierung hat dem Bundesteilhabegesetz, sprich der Kostenmehrung im Bereich der Eingliederungshilfe, zugestimmt. Und die Landesregierung hat auch beim Unterhaltsvorschuss zugestimmt. Also: konträr, genau das Gegenteil. Ihre Worte und Ihre Taten sind zwei völlig verschiedene Welten.
Meine Damen und Herren, dann blendet Ihr Antrag aus, dass die schlechte Lage in den NRWKommunen auch mit NRW und der NRWLandesregierung zusammenhängt.