Ich komme noch einmal auf die Revision zurück. Personen des Ministeriums waren bei der mündlichen Urteilsverkündung zugegen. Aus welchen Gründen ist diese Revision abgelehnt worden?
Meines Wissens, Frau Gebauer, war niemand von der Fachebene des Hauses zugegen. Die Frage, die Sie mir stellen, stellen wir uns auch. Es kommt darauf an, welche Gründe für die Ablehnung ausschlaggebend waren. Wir brauchen die Urteilsbegründung, um dann unsere Schlussfolgerung daraus zu ziehen und dem Landtag, dem Parlament, einen Vorschlag zu unterbreiten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben eben schon etwas zu den Regelungen in den anderen Bundesländern gesagt. Ich möchte Sie, ohne auf die gesamten Regelungen noch einmal Bezug nehmen zu wollen, bitten auszuführen, ob Sie über das hinaus, was Sie eben gesagt haben, schon einschätzen können, welche dieser Regelungen aus Ihrer Sicht bei einer Neugestaltung hier in NRW zugrunde gelegt werden können.
Sehr geehrter Herr Kollege, das ist mir seriös ohne Kenntnis des Urteils nicht möglich. Ich bitte um Verständnis. Ich möchte hier nicht einfach etwas in den Raum stellen, was dann einer genaueren Prüfung nicht standhält. Die Prüfung und Auswertung der Urteilsbegründung sind zwangsläufig für die Entwicklung einer neuen Regelung.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Löhrmann, vielen Dank. – Es gibt immer wieder die Auseinandersetzung um die unterschiedliche Honorierung von verbeamteten und angestellten Lehrerinnen und Lehrern. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Regelung möchte ich fragen, ob Sie geplant haben, eine übereinstimmende Regelung für Tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte zu schaffen.
Sehr geehrter Herr Stamp, ich würde mir wünschen, dass wir eine gleichwertige Lösung für verbeamtete und angestellte Lehrerinnen und Lehrer schaffen könnten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Wortmeldung habe ich von Herrn Kollegen Bombis. Das ist dann seine zweite und letzte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Löhrmann, vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten Frage.
Ich möchte noch einmal nachfragen, ob es nach Ihrer Auffassung so ist, dass das Land NRW zukünftig eine vollständige Erstattung der Reisekosten anstrebt oder ob Sie eher davon ausgehen, dass diese anteilig erfolgen wird.
Herr Kollege, ich verstehe Ihren Wunsch nach einer Festlegung. Aber ohne Kenntnis des Urteils und genauer Prüfung der Regelungen in anderen Bundesländern kann ich Ihnen heute für die
Ich rechne allerdings damit – je nach Regelung –, dass Konsequenzen in den anderen Bundesländern aufgrund dieser Rechtsprechung folgen werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir zur Mündlichen Anfrage 7 nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 7 beantwortet.
Berichterstattung über zweifelhafte Lustreisen bei der früheren WestLB – Welche einzelnen Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die offiziellen Richtlinien für sogenannte Kundenevents und faktische Einladungspraxis sowie die an den Vorgängen beteiligten Verantwortlichen vor?
Nach aktuellen Medienberichten in unterschiedlichen Veröffentlichungen des „Handelsblatts“ aus der vergangenen Woche hat die einstige Landesbank WestLB mit ihrer Tochter Mellon Asset Management in den Jahren 2002 bis 2005 zahlreiche Beamte, Sparkassenrepräsentanten und Funktionäre von Stadtwerken zu luxuriösen Lustreisen eingeladen. Dem Steuerzahler sollen durch diese als Kundenevents deklarierte Weltreisen Kosten von mindestens einer halben Million Euro entstanden sein.
Sollten sich diese Vorgänge bei der WestLBTochter Mellon Asset Management bestätigen, wäre dies ein ernüchternder Beleg für problematische Aktivitäten und den allzu sorglosen Umgang der WestLB mit öffentlichen Finanzressourcen.
Ferner stellt sich die Frage, ob an dieser Stelle die bankinternen Aufsichtsstrukturen versagt haben. Es bleibt zu klären, inwieweit die Spaßreisen in Übereinstimmung mit den offiziellen Richtlinien des Instituts stehen, in welchem Umfang und durch wen das Land als Miteigentümer Kenntnis von den Vorgängen gehabt hat und ob es dabei gegebenenfalls zu Unregelmäßigkeiten auch bei der Finanzierung, Versteuerung und Vorteilsgewährung gekommen ist.
Ein Prüfbericht soll der öffentlichen Berichterstattung zufolge Aufschluss geben über die zweifelhaften Vorgänge bei der Einladung von externen Dritten zu Weltreisen innerhalb der WestLB AG. Die Ergebnisse der Begutachtung sollten nicht
Dem Vernehmen nach haben die internationalen Spaßreisen aber nicht vorrangig geschäftlichen Aktivitäten gedient, sondern seien ein Incentive wie beispielsweise der Besuch hochrangiger Sportveranstaltungen etwa in Dallas oder Madrid gewesen. Hierbei könnte es sich nach den berichteten Begutachtungen der internationalen Anwaltskanzlei Hogan Lovells um rechtlich unzulässige Vorteilsgewährungen an öffentliche Würdenträger handeln.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat ein Anrecht auf Aufklärung der zweifelhaften Vorgänge innerhalb der WestLB AG.
Welche einzelnen Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die offiziellen Richtlinien für sogenannte Kundenevents und faktische Einladungspraxis sowie die an den Vorgängen beteiligten Verantwortlichen vor?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Witzel! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesregierung liegen zurzeit keine näheren Informationen zu der jüngsten Berichterstattung in der Presse im Zusammenhang mit der WestLB, der Mellon Asset Management, vor, die sich auf fragwürdige Kundenevents in der Vergangenheit beziehen.
Bis zum 30. September 2012 war die WestLB AG bzw. Portigon AG zu 50 % an der WestLB Mellon Asset Management beteiligt. Sie wissen, dass die BNY Mellon seit Oktober 2012 alleiniger Eigentümer der Gesellschaft ist.
Zu den geschilderten Vorgängen hat die Landesregierung bisher keine spezifischen Kenntnisse erlangt.
Die Landesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge tragen, dass die in der Presse beschriebenen Kundenevents bei der WestLB Mellon Asset Management, die anscheinend in den Jahren 2002 bis 2005 stattfanden, aufgeklärt werden. Sie wird das Parlament unaufgefordert und in geeigneter Form über den Sachstand informieren.
Ich füge hinzu, um es noch einmal etwas deutlicher zum Ausdruck zu bringen: Wir haben ein mindestens genauso großes Interesse wie Sie daran, dass wir sämtliche Informationen bekommen. Dazu gehört meines Erachtens auch, eine Aufstellung aller
Events und aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erhalten. Ob das gelingt, vermag ich in der heutigen Situation jedoch nicht abschließend zu beurteilen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Gelegenheit zur Nachfrage. – Vielen Dank, Herr Minister Duin, für Ihre Ausführungen. Ich denke, es ist für das Parlament von großem Interesse, ein Gefühl dafür zu gewinnen, seit welchem Zeitpunkt jeweils welchem Kreis von Beteiligten die öffentlich berichteten Erkenntnisse oder darüber Hinausgehendes vorgelegen haben. Da ich Sie so verstehen musste, dass der Eigentümer – jedenfalls gilt dies für den Teil Land, die Landesregierung – vor der Berichterstattung keinerlei Kenntnisse gehabt hat – sonst verbessern Sie mich bitte –, möchte ich Sie fragen, wer innerhalb der WestLB oder seitens anderer Eigentümer Kenntnisse von diesen Vorgängen hatte? Irgendjemand hatte es schließlich zu verantworten.
Nach bisherigen Informationen hat es eine Betriebsprüfung gegeben, die Gegenstand der Besprechungen in den Aufsichtsgremien der WestLB Mellon Asset Management gewesen ist. Allerdings saßen in diesen Gremien keine Landesvertreter, sodass wir auf die gleichen Informationen zurückgreifen wie Sie.
Wenn es zutreffend ist, dass der Präsidialausschuss einer Bank über die wichtigen Vorgänge informiert ist, frage ich mich, Herr Minister, sofern etwas an dem dran ist, was in den Medien berichtet wird, ob nicht auch Mitglieder des Präsidialausschusses dieser Bank von solchen Vorkommnissen gewusst haben müssten.
Wie gesagt, wir beziehen uns auf die gleiche Berichterstattung. Die Informationen sind bis zum Moment die gleichen, und nach meinen Informationen hat dies in den
Gremien, die Sie gerade angesprochen haben, in der Vergangenheit keine Rolle gespielt und ist dort nicht erörtert worden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber ausdrücklich hinzufügen, dass der Finanzminister dieses Thema im Aufsichtsrat der Portigon AG ansprechen und die in der Presse berichteten Vorfälle weiter verfolgen und diesen Dingen nachgehen wird. Schließlich – diesen Grund habe ich schon zu Beginn meiner Ausführungen erwähnt – haben wir an der Sachverhaltsaufklärung ein genauso großes Interesse wie Sie.
Vielen Dank. – Herr Minister, Bündnis 90/Die Grünen hat sich der FDP-Forderung nach Offenlegung der an den angeblichen Lustreisen Beteiligten angeschlossen. In welcher Weise sichern Sie zu, auch dem Parlament den Prüfbericht zu den Lustreisen – die Liste aller Begünstigen der Incentives und die Erkenntnisse, die Sie über das Verfahren, das Sie gerade beschrieben haben, gewinnen – zugänglich zu machen?