Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

Das ist nett. – Bitte schön, Herr Börschel.

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Optendrenk. – Wenn es so ist, wie Sie sagen, was ich kaum glauben mag, frage ich Sie: Warum haben Sie erst heute, aber immerhin heute einen Antrag mit dem Inhalt eingebracht, dass die Regie

rung bei der Novellierung des Sparkassengesetzes die Frist zur Fusion bis zum 31.12.2015 verlängern möge? Erkennen Sie darin keinen Widerspruch?

Nein, ich erkenne keinen Widerspruch, weil wir heute einen Antrag von Ihnen beraten.

(Martin Börschel [SPD]: Heute! Sie haben doch gerade gesagt: Das ist viel zu spät, wir hätten ihn viel früher einbringen sollen!)

Wir sind bisher davon ausgegangen, Herr Kollege Börschel, dass sich die Regierung wie alle anderen Regierungen in Deutschland an Recht und Gesetz hält.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir fragen uns, warum das diesem Finanzminister häufig so schwerfällt.

(Martin Börschel [SPD]: Aber Sie fordern uns ja auf, es nicht zu tun! – Lutz Lienenkämper [CDU]: Es ist bei Herrn Walter-Borjans schwierig, davon auszugehen, dass er von Recht und Gesetz ausgeht!)

Die notwendige Effizienzsteigerung, lieber Herr Kollege Börschel, ist durch eine freiwillige Kooperation nach allen Erfahrungen der letzten Jahre und Jahrzehnte nicht zu erwarten.

(Beifall von der FDP)

Dafür sind die Beharrungskräfte in den Verbänden – das wissen Sie doch genau – viel zu stark. Damit wird die Gesetzesänderung, die Sie jetzt vorhaben, auf jeden Fall eine Mogelpackung, jedenfalls keine substanzielle Effizienzsteigerung.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Wir haben aber auch Verständnis dafür, dass sich die aktuelle Entwicklung auf dem internationalen Kapitalmarkt derzeit so auswirkt, dass die Akteure sehr stark gebunden sind. Wir sind deshalb, wie Sie schon zitiert haben, bereit, über die Frist des § 36 zu reden.

(Martin Börschel [SPD]: Das ist wirklich Sati- re!)

Wir schlagen vor, sie um drei Jahre zu verlängern. Das ist ein tragfähiger und ein interessengerechter Kompromiss.

(Beifall von der CDU)

Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie. Es gibt den Wunsch, Ihnen eine weitere Zwischenfrage zu stellen, und zwar vom Kollegen Mostofizadeh.

Vielen Dank, Herr Kollege Optendrenk. – Fasse ich Ihre Position richtig zusammen, wenn ich sage, dass Sie zuerst wollen, dass das Gesetz vollzogen und die Fusion durchgeführt wird, um dann die Fusion wieder aufzuheben, um die Fusionsoption bis 2015 zu verlängern?

(Martin Börschel [SPD]: Genau so ist es!)

Das ist nicht das, was wir wollen.

(Lachen von der SPD und den GRÜNEN – Martin Börschel [SPD]: Sie haben es doch beantragt!)

Könnten Sie vielleicht erst einmal zuhören, bevor Sie die nächste Zwischenfrage stellen?

(Martin Börschel [SPD]: Wir können doch le- sen! Das ist Ihr eigener Antrag!)

Es ist doch tatsächlich unmöglich – heute ist der 13.12. –, dass ein Gesetz noch vor dem 31.12. in Kraft tritt. Der Minister hat schlicht und ergreifend den Änderungsantrag für das Gesetz oder die Gesetzesänderung nicht eingebracht; Sie auch nicht. Daher gibt es keine andere Möglichkeit …

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie auch nicht, Herr Kollege!)

Wir halten das Gesetz auch für sachgerecht und richtig.

(Beifall von Lutz Lienenkämper [CDU] und Theo Kruse [CDU])

Aber wenn man es denn jetzt nicht vollziehen kann, stellt sich die Frage, ob man die Frist entsprechend verlängern und den Sparkassenverbänden entgegenkommen kann.

(Lachen von Martin Börschel [SPD])

Aber der Grundgedanke der Fusion bleibt richtig.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Obwohl er Unsinn ist? – Martin Börschel [SPD]: Das ist aber ein Eiertanz!)

Lassen Sie mich zum Abschluss Folgendes ansprechen. In Ihrem Antrag heißt es:

„Der Landtag geht davon aus, dass die individuelle Offenlegung eigener Bezüge nicht als vertrauliche Angelegenheit gemäß § 22 SpkG zu werten ist.“

Damit betreten Sie Neuland.

(Martin Börschel [SPD]: Nein!)

Bisher war für eine solche Veröffentlichung immer ein Beschluss erforderlich. Wenn die Regierung aufgefordert wird, das bestehende Gesetz hinsichtlich der Transparenz konsequent anzuwenden, kann ich nur festhalten:

Erstens. Das schwarz-gelbe Sparkassengesetz kann dann nicht schlecht sein.

(Martin Börschel [SPD]: Wegen einer Vor- schrift? Die haben wir euch noch hineinge- schrieben!)

Zweitens. Die rot-grüne Regierung hat auch an dieser Stelle die konsequente Anwendung des Gesetzes bisher versäumt. Das würde dann zur Nichtanwendung des § 36 bei der Fusion auch gut passen. Damit schließt sich der Kreis. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die FDP-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Witzel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle fünf Fraktionen im Hause haben zu Recht vor erst wenigen Wochen einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht, der sich zum Drei-Säulen-System bekennt und deutlich macht, dass die Sparkassen auch in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Säule neben Volks- und Raiffeisenbanken sowie Privatbanken beispielsweise für die Mittelstandsfinanzierung oder für die Kundenbindung vor Ort sind, Herr Kollege.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Schön, dass das jetzt auch die FDP gemerkt hat!)

Deshalb wollen wir ein leistungsfähiges Sparkassensystem und gerade die Stärkung der wirtschaftlichen Basis der Einzelinstitute vor Ort durch möglichst geringe Umlagen für überregional arbeitende Verbände. Das ist zum Vorteil der kommunalen Träger und natürlich auch gut für die Konditionen der Kunden.

Der Finanzminister hat in einer der letzten Ausschusssitzungen erklärt, dass er die Ziele von Einsparungen und Synergien auf Ebene der Verbände ausdrücklich teile. Deshalb sagen wir auch: Wir müssen die umfangreich vorhandenen Synergiepotenziale heben. Hier sind Millioneneinsparungen möglich. Daher müssen Doppelarbeiten vermieden und Parallelstrukturen zurückgefahren werden.

Herr Finanzminister, gerade wenn man Ihre medialen Auftritte beachtet, bei denen Sie als roter Sheriff gegen Steuerverstöße immer wieder öffentlichkeitswirksam auftreten, müssen Sie sich schon fragen lassen, warum Sie im Umgang mit dem gültigen Sparkassenrecht einen so – wie soll ich es formulieren? – entspannten Umgang mit der Rechtsstaatlichkeit praktizieren. – Sie haben ein vorhandenes Gesetz zu vollziehen!

(Beifall von der FDP und der CDU – Wider- spruch von der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann unter Demokraten immer über den richtigen

Weg streiten. Es gibt gute und legitime Gründe für jeden, etwas Unterschiedliches zu wollen. Dass sich bei neukolorierten Regierungen auch Ansichten ändern können, kennen wir aus dem Geschäft. Aber eins ist für einen Rechtsstaat selbstverständlich: Wenn Rot-Grün ein Gesetz ändern will – wir wollen das nicht –, müssen Sie rechtzeitig tätig werden.