Letzter Punkt: Wir haben im letzten Jahr von Nordrhein-Westfalen aus eine Initiative ergriffen, um auf Bundesebene in der Frauen- und Gesundheitsmi
nisterkonferenz die Verschreibungspflicht der „Pille danach“ aufzuheben, wie es in anderen europäischen Ländern zum Teil der Fall ist. Denn dann haben die Frauen einen anderen Zugang zu diesem Medikament. Leider haben wir dazu keine Zustimmung von den übrigen Ländern erfahren. Aber ich wünsche mir, dass wir von hier aus Unterstützung haben, um diese Initiative erneut und dann erfolgreich bundesweit durchzusetzen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Geräuschpegel ist sehr hoch. Ich habe großes Verständnis dafür, denn man konnte vom Präsidium aus beobachten, dass man darum ringt, wie man gleich abstimmen wird. Aber das darf nicht dazu führen, dass geschätzt 150 Kolleginnen und Kollegen so laut sind, dass es dieser Debatte abträglich ist. Das kann man nicht mehr akzeptieren.
Ich werde in ähnlichen Situationen künftig intervenieren. Ein zu hoher Geräuschpegel stört zwar immer, aber es gibt Debatten, bei denen es sich mit Blick auf den Inhalt verbietet, so etwas durchgehen zu lassen. Das Maß war jetzt überschritten.
Nichtsdestotrotz kommen wir zur Abstimmung, weil die Debatte beendet ist und keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.
Wir haben insgesamt drei Anträge vorliegen. Da ist einmal der diesem Tagesordnungspunkt zugrunde liegende Eilantrag der Fraktion der Piraten mit dem Titel „Jedes Krankenhaus muss Vergewaltigungsopfer medizinisch versorgen. Religiöse Grundsätze dürfen dabei keine Rolle spielen!“ Dann gibt es in der Fassung des Neudrucks den Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Hilfe für Vergewaltigungsopfer darf nicht von der religiösen Ausrichtung des Klinikträgers abhängen“. Der zweite Entschließungsantrag und dritte Abstimmungsantrag kommt von der Fraktion der CDU mit dem Titel „Vergewaltigungsopfer haben Anspruch auf umfassende Hilfe“.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Eilantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/1953. Wer diesem Eilantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten. Gegenstimmen? – Das sind Gegenstimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU.
Stimmenthaltungen? – Die FDP. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Eilantrag der Piraten abgelehnt.
Ich komme damit zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/1966 – Neudruck. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – CDU und FDP. Damit ist der Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/1967. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das sind CDU und Teile der FDP.
Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, wiederum Teile der FDP und die Piraten. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Was veranlasste den Rückzug des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenkonvention (9. Schulrechtsän- derungsgesetz)?
Kurz vor Weihnachten wurde bekannt, dass Ministerin Löhrmann den Referentenentwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen zurückgezogen hat. Vorangegangen war eine Protestwelle von Eltern, Lehrern und Kommunen. Im Anhörungsverfahren wurden massive Einwände gegen den Entwurf formuliert. Diese Kritik in der Auseinandersetzung um die Umsetzung der Inklusion machte den Rückzug des Entwurfs unausweichlich. Ministerin Löhrmann erklärte daraufhin, sie wolle so viel Streit wie möglich im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens abräumen.
Ich frage nun Frau Ministerin Löhrmann: Was sind die strittigen Punkte in dieser Auseinandersetzung?
Sobald sich der Geräuschpegel gelegt hat, kann Frau Ministerin Löhrmann mit ihrer Antwort beginnen. Aber lassen Sie sich Zeit, bis die nötige Ruhe eingekehrt ist. Die Kolleginnen und Kollegen verlassen relativ laut den Raum. Deshalb warten wir auch mit der Antwort, bis man Sie auch hören kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Pieper, obwohl ich in Ihrer Fragestellung die eine oder andere Sachdarstellung nicht teile, bin ich Ihnen ausdrücklich sehr dankbar für Ihre Anfrage, weil Sie mir ermöglicht, Ihnen den Stand des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal zu erläutern, wie wir das auch schon heute Mittag zum Teil gehört haben.
Erstens. Die Landesregierung hat den Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention nicht zurückgezogen. Ein Referentenentwurf – das hat die Kollegin Hendricks heute Morgen schon gesagt – ist immer so angelegt, dass die Überlegungen der Regierung in diesem Referentenentwurf in die Verbände gegeben werden. Die Rückmeldungen werden anschließend ausgewertet. Daraus wird dann ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zuleitung an das Parlament.
Zweitens. Bereits im Juli/August 2012 erfolgte die Ressortabstimmung dieses Referentenentwurfs. Im Kabinett wurde im September die Freigabe zu dieser Verbändebeteiligung gefasst. Einen Tag später, am 19. September 2012, wurde den Verbänden der Referentenentwurf zugeleitet.
Vor gut elf Wochen, am 2. November, endete die Verbändebeteiligung. Dabei gehen bis zum heutigen Tag immer noch Stellungnahmen zu diesem Referentenentwurf ein, weil sich so viele Menschen mit diesem Thema auseinandersetzen und uns noch Zuschriften zuleiten. Wir sind aber im Grunde nur verpflichtet, die Stellungnahmen auszuwerten, die bis zum 2. November eingegangen sind.
Die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden nach dem Konnexitätsausführungsgesetz endeten erst vor vier Wochen am 19. Dezember 2012, und zwar aufgrund der schriftlichen Absage der kommunalen Spitzenverbände, mit der Landesregierung eine Arbeitsgruppe zu bilden, um sich über Kostenstrukturen zu verständigen und möglicherweise zu einer Annäherung zu kommen. Dieses Warten hat das Gesetzgebungsverfahren leider verzögert.
Die Landesregierung wird – das ist heute Morgen in der Plenarsitzung schon deutlich geworden und dargestellt worden – ihren Gesetzentwurf regierungsintern erneut abstimmen und dann dem Landtag zuleiten. Danach ist der Landtag am Zug, der ja gesetzliche Regelungen beschließt und damit auch faktisch über Rechtsansprüche und andere Bestandteile des Gesetzes entscheidet.
Wichtig ist, dass das Gesetz rechtzeitig vor der nächsten Anmeldephase für die Grundschulen – das ist der November 2013 – und für die weiterführenden Schulen – das ist der Februar 2014 – in Kraft tritt. Das ist zumindest erklärtes Ziel der Landesregierung. Das hat die Ministerpräsidentin letzte Woche auch sehr deutlich gemacht.
Ich werde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Voten der Verbände zur Verfügung stellen, sodass sich die Mitglieder des Schulausschusses ein eigenes Urteil über das Verbändeecho bilden können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. Ich hatte gefragt: Was sind die strittigen Punkte in dieser Auseinandersetzung? Ich möchte jetzt gerne wissen, ob unter anderem der Fortbestand der Förderschulen ein Konfliktpunkt in dieser ganzen Diskussion ist.
Frau Kollegin Pieper, die Frage der Auswirkungen des Elternwahlrechts wird in den Stellungnahmen zum Thema gemacht. Das gilt auch für die Frage, welche Auswirkungen das auf die Förderschulen hat. Außerdem haben wir ja – das gilt eigentlich für alle Schulformen – bestimmte Schulmindestgrößen. Dazu nehmen die Verbände unterschiedlich Stellung. Das ist also ein Thema.
Es gibt – das wissen wir – in den Behindertenverbänden die Auffassung, dass man bestimmte Förderschulschwerpunkte von Landesseite aus möglicherweise stärker gesetzlich auslaufend stellen sollte. Das würde aber dem erklärten Willen des Parlaments sowohl in der Beschlussfassung vom Dezember 2010 als auch in der vom Juli 2012 widersprechen.
immer deutlich gemacht, dass man bei vollzogener Inklusion natürlich ein anders qualifiziertes Personal benötigt. Diese Herausforderungen werden sich für viele Lehrer im Unterrichtsalltag bislang nicht gestellt haben. Deshalb, Frau Ministerin, möchte ich Sie fragen: Welche verbindlichen Vorgaben wollen Sie im Zuge der Umsetzung der Inklusion für das multiprofessionelle Personal umsetzen? Was ist da vorgesehen?
Sehr geehrter Herr Witzel, die Landesregierung wird einen Gesetzentwurf vorlegen, der die verschiedenen Fragestellungen berücksichtigt,
nämlich welche Auswirkungen der Gesetzentwurf auf die öffentlichen Haushalte, auf die kommunalen Haushalte, auf die Privathaushalte und auf die Wirtschaft hat. Insofern greife ich hier der landesregierungsinternen Meinungsbildung, die nach Auswertung in meinem Ministerium gerade einsetzt, nicht vor.
Vielen Dank, Herrn Präsident. – Frau Ministerin, ich habe ebenfalls eine Zusatzfrage und möchte gerne wissen, welche Beschränkung der Klassengröße Sie für Klassen an allgemeinen Schulen, in denen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, festzulegen gedenken.
Sehr verehrter Herr Kollege Abruszat, wir haben – das ist üblich – einen Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung.
Wenn die Landesregierung diesen Meinungsbildungsprozess abgeschlossen hat, wird sie den Gesetzentwurf der Landesregierung dem Landtag zuleiten.