Auch hier bitte ich um Verständnis, Herr Kollege, dass die Regierung in der jetzigen Ressortbeteiligung die Frage noch einmal erörtern wird. Anschließend wird sie ihre Entscheidung im Gesetzentwurf niederlegen und dem Landtag zuleiten.
Danke schön. – Zu einer zweiten Zusatzfrage hat sich Frau Abgeordnete Gebauer gemeldet. Bitte schön.
„Dieser Absatz erlaubt es den öffentlichen Schulträgern in einem Kreis (Gemeinden, Kreis), gemeinsam ein inklusives Schulangebot einzurichten, das auf Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache insgesamt verzichtet.“
Die Definition für „Bedürfnis“ haben wir ja gerade gehört. Meine Frage: Wie kann man, wenn Eltern die wohnortnahe Wahlmöglichkeit dieser genannten Förderschulen versagt wird, in diesem Zusammenhang vom „Respektieren des Elternwillens“ sprechen?
Frau Gebauer, Sie sprechen eine Ausnahmeklausel und Ermöglichungsklausel für Schulträger bei Entscheidungen an, die sie als Schulträger insgesamt in Kenntnis ihrer örtlichen kommunalen Situation treffen müssen. Diese Ausnahmegestaltungsklausel geht meiner Erinnerung nach ausdrücklich auf den Wunsch einer Kommune zurück, die ein Kompetenzzentrum hat, die in der Gestaltung der Inklusion in ihrem Gebiet schon besonders weit ist und sagt: Das, was die Regierung jetzt für ganz Nordrhein-Westfalen anlegt, ist uns zu zurückhaltend.
Ich hatte ja eben die unterschiedlichen Zahlen genannt. Die Inklusionsquoten reichen von 8,2 % bis 37,6 %. In einem Flächenland wie NordrheinWestfalen, in dem es ja auch in anderen Bereichen unterschiedliche Entwicklungsprozesse gibt, je nach örtlichem Bedarf, je nach Intensität, in der sich die Kommunen, die Eltern oder wer auch immer der Aufgabe angenommen haben, wäre es schlecht, einen Punkt zu definieren, bei dem alle an der gleichen Stelle sein müssen. Das würde den unterschiedlichen Entwicklungsprozessen in NordrheinWestfalen nicht gerecht werden.
Deswegen wollen wir einen Gesetzentwurf vorlegen, der Entwicklungsperspektiven vorsieht, der die Behindertenrechtskonvention umsetzt, also das Elternrecht stärkt, der aber gleichzeitig Kommunen,
die weiter gehen wollen als andere, diese Möglichkeit einräumt. Das entspricht unserer Ermöglichungsphilosophie, der wir insgesamt in NordrheinWestfalen in der Schulgesetzgebung, seit SPD und Bündnis 90/Die Grünen regieren, Rechnung tragen und die sich vom Grundsatz her auch sehr bewährt hat.
Wir haben eine herzliche Bitte. Wenn Sie sich eindrücken, leuchten bei uns die Namen von Abgeordneten auf. Wir bekommen hier nicht immer mit, wer gerade die Hand hebt. Bitte setzen Sie sich gerade bei der Fragestunde auf Ihren Platz, weil das dann für das Präsidium einfacher ist. Danke schön.
Frau Ministerin, Sie haben eben eine Bemerkung zu integrativen Lerngruppen gemacht. Da wollte ich noch einmal nachfragen. Sie haben dargestellt, wie außerordentlich positiv sich die integrativen Lerngruppen insbesondere bei neuen Schulformen entwickeln. Diese Entwicklung ist also höchst erfreulich. Deswegen verstehe ich nicht ganz – da würde ich gerne nachfragen –, warum Sie laut dem Referentenentwurf gerade die integrativen Lerngruppen auslaufend stellen wollen. Was sind die Beweggründe, die Sie dazu führen?
Sehr geehrter Herr Kollege, das ist eine sehr wichtige Frage, für die ich auch dankbar bin. So kann ich noch einmal deutlich machen, dass wir das gemeinsame Lernen im Moment nach zwei Prinzipien gestalten. Zum einen haben wir den gemeinsamen Unterricht in der Grundschule und zum anderen die integrative Lerngruppe in den weiterführenden Schulen. Bisher haben wir für die integrative Lerngruppe nur das Finanzierungskonzept, das Zusatzbudget individualisiert am Schüler bzw. an der Schülerin festzumachen.
Die Zuweisung von Lehrerstellen geht jetzt aber insgesamt weit darüber hinaus. Insofern haben wir im Schulkonsens mit unseren Maßnahmen verabredet, dass insgesamt Klassengruppen aufwachsend kleiner werden – angefangen bei der Grundschule; danach soll das in den weiterführenden
Schulen erfolgen. Wir haben jetzt auch eine Steuerungsmöglichkeit für die Schulträger vorgesehen, dass die Klassen dort etwas verkleinert werden, wenn neue Inklusionsgruppen gebildet werden.
Darüber hinaus gibt es bei den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, motorische Entwicklung und Sinnesbeeinträchtigungen weiterhin das
Für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung soll es ein Budget geben. Das gilt es noch auszugestalten. Wir möchten nämlich davon wegkommen, zu etikettieren, weil wir bei diesen Schülerinnen und Schülern, die die größte Gruppe bilden, erreichen wollen, dass man das nicht mehr stigmatisierend vornimmt.
Aus dieser Gesamtschau aller Maßnahmen entsteht eine neue Steuerung der Ressource. Man kann das dann nicht mehr mit den bisherigen integrativen Lerngruppen vergleichen. Es entsteht eine Mischkalkulation. Das ist schwierig; das räume ich ein. Es wird auch schwierig sein, das noch genau auszutüfteln. Wir haben aber gezeigt – etwa bei der kommunalen Klassenrichtzahl in den Grundschulen –, dass es sich lohnt, neue Wege zu gehen, weil sich auch für die Kommunen neue Steuerungsmöglichkeiten ergeben.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ein besonderes Merkmal der sogenannten Unterstützungszentren, die meist aus der Auflösung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung hervorgehen sollen, soll sein, dass die Schüler dort nur vorübergehend unterrichtet werden. Da es sich bei diesen Schülern leider um recht schwierige Kinder und Jugendliche handelt, frage ich Sie: Was passiert denn Ihrer Auffassung nach, wenn sich ein vorübergehender Unterricht dort als nicht ausreichend erweist, es aufgrund der Situation dann aber keine wohnortnahe Förderschule mit diesem Förderschwerpunkt mehr gibt?
Sehr geehrter Herr Kollege, zu genau dieser Fragestellung haben wir viele Rückmeldungen bekommen. Das ist einer der Punkte, die wir aus dem Gutachten von Prof. Klemm und Prof. Preuss-Lausitz aufgegriffen haben. Im Lichte der Zuschriften dazu wird die Landesregierung noch einmal prüfen, was sie dem Parlament hinterher im
Vielen Dank, Herr Präsident. – In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit möchte ich von meiner Frage absehen.
Ich habe noch eine Nachfrage, Frau Ministerin. Die letzte Frage konnten Sie ja nicht richtig beantworten. Sie planen aber immer und versuchen, etwas zu machen. Können Sie mir vielleicht einmal sagen, wie viele Sonderpädagogen in Nordrhein-Westfalen in den nächsten drei bis fünf Jahren in Pension bzw. in Rente gehen?
Nein, das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Aus meiner Sicht ist das auch durch die Fragestellung nicht gedeckt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Patenschaften für Schiffe und Boote der Marine haben auch in Nordrhein-Westfalen eine lange Tradition. So gab es zum Beispiel bis 1982 die Fregatte „Köln“, die mit
Heute, 30 Jahre später, sprechen wir über die neue Fregattenklasse F125, zu deren Hauptaufgaben die Seeraumüberwachung, die Unterstützung des Einsatzes von Spezialkräften von See her sowie der Beschuss von Landzielen als taktische Feuerunterstützung gehören. Sie zeichnet sich durch die Fähigkeit der vernetzten Operationsführung mit Land- und Luftstreitkräften und eine besonders lang andauernde Verfügbarkeit im Einsatzgebiet aus. Damit dient sie wesentlich der Bündnisverteidigung und Krisenprävention. Darüber hinaus ist sie für humanitäre Rettungsmissionen, Terrorismusbekämpfung und die Abwehr von Piraten geeignet – wobei es sich um echte Piraten handelt.