Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Danke schön, Herr Minister. – Herr Ellerbrock, zweite und letzte Frage. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Minister, ich hatte Ihre Antwort vorhin so verstanden, dass Sie selbst ein hohes Interesse an der Aufklärung der Sachzusammenhänge haben, inwieweit rechtlich problematische Vorgänge gezielt nicht verfolgt wurden und somit verjährt sind.

Haben Sie denn Hinweise, warum dem letztendlich – hinsichtlich der Verjährung – nicht nachgegangen worden ist?

Es hat ja in Parlament und Landesregierung – jedenfalls bei denjenigen, bei denen ein Interesse besteht – vor 2012 keine Kenntnis gegeben. Wir haben dann die Fragen veranlasst; darauf haben wir keine Antworten bekommen. Portigon hat uns mitgeteilt, dass Mellon diese Daten nicht zur Verfügung stellt.

Wenn wir vor diesem Hintergrund wenige Monate später über die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses reden und damit jedenfalls die bestmögliche Chance besteht, an die Informationen zu gelangen, dann halte ich das ehrlich gesagt für den wirksamsten und arbeitsökonomischsten Weg. Das ist besser, als jetzt noch einmal dieselben Fragen zu stellen in dem Wissen, dass man dieselben Antworten bekommt.

Ich habe diese Fragen an den Portigon-Vorstand gestellt. Und noch einmal: Ich lasse mir nicht nachsagen, ich hätte ein geringeres Interesse an der Aufklärung dieses Sachverhalts, wenn ich diese Fragen nicht dreimal hintereinander stelle. Ich habe nicht nur einmal nachgefragt, sondern ich habe – um deutlich zu machen, dass es mir nicht reicht, mit der Antwort „Das haben die nicht geliefert“ abgespeist zu werden – nochmals deutlich gemacht, dass ich wissen will, ob es ein Recht gibt, diese Antworten zu bekommen.

Erst als diese Frage noch einmal verneint worden ist, habe ich mich auf die Position gestellt: Nun gut, es gibt noch eine andere Möglichkeit, an diese Informationen heranzukommen, nämlich im Zusammenhang mit einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Ich würde mir sehr wünschen, dass man dann vorbehaltlos alle notwendigen Informationen erlangt.

Danke, Herr Minister. – Herr Dr. Stamp, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Herr Walter-Borjans. – Welche einzelnen Konsequenzen sind nach Bekanntwerden der Vorgänge durch die WestLB im Umgang mit diesen Ereignissen und zur Prävention zukünftiger Wiederholungen ergriffen worden?

Ich habe es gerade schon gesagt: Nach dem Bekanntwerden der Vorgänge habe ich mich zweimal mit – ich formuliere es mal so – zunehmender Deutlichkeit an den Vorstand der Portigon gewandt, dass es mir nicht nur um eine formal richtige Beantwortung geht, sondern dass es mir darum geht, die Informationen zu bekommen, die ich Ihnen dann zur Verfügung stellen kann.

Ich muss die Antworten zur Kenntnis nehmen, die ich bekommen habe, nämlich dass es keinen rechtlichen Zugriff gibt. Insofern war dem Vorstand der Portigon bekannt, dass hier nicht nur eine kleine Anfrage gestartet worden ist, sondern dass es ein Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts gibt.

Das Problem ist nur: Wir reden jetzt über einen Sachverhalt, der einen früheren Unternehmensteil der WestLB betrifft. Dieser Unternehmensteil ist nun verkauft und entzieht sich daher unserem Zugriff, zumindest bislang, wenn wir nicht die zusätzlichen Möglichkeiten der Erforschung in Anspruch nehmen können, die sich mit einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ergeben.

Danke schön, Herr Minister. – Frau Schneider stellt ihre zweite und letzte Frage. Bitte schön, Frau Schneider.

Herr Minister Borjans, haben die Vorgänge rund um die Lustreisen bislang zu irgendeiner rechtlichen Konsequenz oder Bestrafung bestimmter handelnder Personen geführt?

Soweit ich es erkennen kann, ist das nicht der Fall. Aus den Unterlagen, die mir vorliegen, erkenne ich lediglich, dass ein mir namentlich nicht bekannter Kreis in den Genuss dieser Reisen gekommen ist,

dass die Konzernbetriebsprüfung das nicht als Betriebsausgabe anerkannt hat, dass daraufhin eine Nachversteuerung bei dem Unternehmen veranlasst worden ist und dass sich daraus – davon gehe ich jedenfalls aus, auch wenn uns keine Informationen gegeben werden – sicher auch keine Konsequenzen für die damaligen Teilnehmer an diesen Reisen ergeben haben.

Danke schön. – Herr Wedel, die zweite und letzte Frage. Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Minister, ich hatte Ihre Darlegungen gerade so verstanden, dass aufgrund des Steuergeheimnisses entgegen der Zusage des Finanzstaatssekretärs in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 6. Dezember 2012 zu den Ergebnissen der Betriebsprüfung keine Angaben gemacht werden können. Ist das so zu verstehen? Sie hatten auch ausgeführt, das sei auch gegenüber dem Untersuchungsausschuss der Fall. Stehen Sie auf dem Standpunkt, dass das Steuergeheimnis entsprechenden Angaben auch im Rahmen des Untersuchungsausschusses generell entgegensteht?

Mir ist auf konkrete Nachfrage dazu noch einmal mitgeteilt worden, dass es auch den Fragestellungen des Untersuchungsausschusses entgegensteht, das Steuergeheimnis zu verletzen. Ich habe nicht die Möglichkeit, Ihnen dem Steuergeheimnis unterliegende Daten zukommen zu lassen. Wenn ich es recht sehe, ist es aber möglich, dass sich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss an das Unternehmen wendet, das jetzt im Besitz dieser Daten ist und Zugriffsmöglichkeiten hat, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Aber ich kann Ihnen auch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht ohne Zustimmung des Unternehmens Steuerdaten zur Verfügung stellen.

Der Staatssekretär hat Ihnen mitgeteilt – das haben Sie auch zitiert –, dass wir Ihnen die Daten zukommen lassen, sobald sie für uns verfügbar sind. Ich kann Ihnen nur noch mal sagen, er hat das in der gleichen Weise beurteilt wie ich: Wir wollen alles tun, um Ihnen Daten zukommen zu lassen, die wir Ihnen zukommen lassen dürfen. Ich weiß jetzt, dass ich diese Erlaubnis auf der Grundlage der Wahrung des Steuergeheimnisses nicht habe.

Danke schön. – Frau Gebauer zu ihrer zweiten und letzten Frage.

Ich komme noch mal auf das „Handelsblatt“ zurück, das speziell von den Lustreisen bei der WestLB-Tochter Mellon Asset

Management berichtet hat. Meine Frage, Herr Minister Walter-Borjans, lautet: Welche weiteren Konzernbereiche der WestLB haben vergleichbare Incentives für ihre Kunden organisiert? Ist Ihnen darüber etwas bekannt?

Nein, die Informationen, die ich bislang von Portigon bekommen habe, geben keinen Hinweis darauf, dass auch andere Konzernteile vergleichbare Incentives für Kunden bzw. überhaupt Incentives zur Verfügung gestellt haben.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Witzel, Ihre zweite Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Dr. Walter-Borjans, Sie hatten freundlicherweise bei Ihrem Vortrag eingangs und auch gerade in der Antwort auf mehrere Nachfragen zu der Frage der rechtlichen Aufklärungsmöglichkeiten im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Stellung bezogen und sich damit offensichtlich auch im Vorfeld beschäftigt.

Mir ist nicht ganz klar: Wo verläuft für Sie die Grenze? Denn Sie haben gerade einerseits den Hinweis gegeben, der beste Ort, wo man weitermachen könnte, sei dieser Parlamentarische Untersuchungsausschuss. Andererseits haben Sie direkt relativierend gesagt, eine wirklich stärkere Position gegenüber dem erwerbenden Unternehmen würde uns das auch nicht geben.

Für uns als FDP-Landtagsfraktion ist völlig klar: Es gibt ein Steuergeheimnis – ein ganz hohes Gut. Wir würden Ihnen Vorwürfe machen, wenn Sie dagegen verstoßen würden – keine Frage. Vielleicht können Sie so nett sein und noch mal darstellen, welche Handlungsbefugnisse oder -möglichkeiten Sie im Rahmen des PUA sehen. Da können mit Strafandrohung durchaus vertrauliche Vorgänge analysiert werden.

Ich sehe das so: Wenn ein Unternehmen im öffentlichen Besitz war, steht ein Unternehmensverkauf einer Aufarbeitung der früheren Geschichte, als sich das Unternehmen noch im öffentlichen Besitz befand, nicht generell entgegen.

Deshalb die Frage an Sie: Welche Möglichkeiten sehen Sie im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss über Ihre heutigen Möglichkeiten hinaus, und wo sind die Grenzen?

Ich muss als Nichtjurist antworten und meine Antwort unter den Vorbehalt stellen, dass Rechtsexperten möglicherweise eine andere Einschätzung vornehmen.

Nach meinem Dafürhalten ist es aber so: Wenn Portigon heute noch Informationen über Teilnahmen an solchen Reisen in den eigenen Akten hätte, kann ich mir vorstellen, dass Portigon über die Zeit vor dem Verkauf berichten müsste. Das müsste man überprüfen. Ich sehe keinen Anlass zu sagen, Portigon muss uns das nicht mehr mitteilen, weil das Unternehmen anschließend verkauft worden ist.

Ich habe die Darstellung bekommen, dass das Unternehmen quasi mit allen Akten verkauft worden ist. Damit sind die Informationen nicht mehr vorhanden und müssen aus dem jetzt verkauften Unternehmen beschafft werden. Das Unternehmen, das gekauft hat, weigert sich.

Zum Zweiten glaube ich nach meinem jetzigen Informationsstand, dass der Untersuchungsaus

schuss mich nicht zwingen darf, das Steuergeheimnis zu verletzen. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat aber bei Androhung von Zwangsmaßnahmen oder unter Benutzung welcher Instrumente auch immer die Möglichkeit, die neue Gesellschaft aufzufordern, die Informationen zur Verfügung zu stellen.

Danke schön, Herr Minister. – Die dritte und letzte Frage von Herrn Witzel. Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Minister Dr. Walter-Borjans, ich habe eine letzte Frage zu den seinerzeitigen Verantwortlichkeiten, als sich Mellon Asset Management noch als Teil im alten WestLB-AG-Konzern befand.

Es muss für das, was das „Handelsblatt“ berichtet hat – falls die Angaben über Umfang, Dimensionierung und Brisanz dieser Incentive-Reisen zutreffend sind – Verantwortlichkeiten gegeben haben. Verantwortlich waren sowohl diejenigen, die das geschäftsleitend im operativen Betrieb genehmigt haben, als auch die Aufsichtsgremien, die über solche Vorgänge Kenntnis haben müssen – zumindest dann, wenn die juristische Komponente ins Spiel kommt und Anwaltskanzleien etwa mit Gutachten, vorbereitenden Sonderprüfungen etc. beauftragt werden.

Wo liegen denn die Verantwortlichkeiten sowohl im laufenden operativen Geschäft als auch in der Aufsicht nach dem, was bekannt geworden ist? Welche Stellen und Personen sind da involviert nach den Zuständigkeiten, die es zum seinerzeitigen Zeitpunkt dort bei der WestLB gegeben hat?

Ich kann Ihnen noch einmal sagen, dass es sich um die Prüfungsfeststellungen aus dem Jahr 2006 handelt und die Jahre 2002 bis 2005 betrifft.

Nach den von mir erfragten und mir gegebenen Informationen ist über diese Sachverhalte den Gremien – dem Aufsichtsrat, dem Präsidialausschuss – der WestLB nicht berichtet worden. Wenn es so ist, dass aufgrund der Überprüfung der Abzug als Betriebsausgabe rückgängig gemacht bzw. versagt worden ist und sich eine Nachversteuerung ergeben hat, dann ist das natürlich aus Sicht des Fiskus im Prinzip damit erledigt.

Auf der anderen Seite hat es bis bis zum letzten Jahr keine Kenntnis darüber gegeben – jedenfalls in den Gremien nicht –, dass es diese Incentives gab. Auch das ließe sich meines Erachtens am besten in dem gesamten Fragekomplex aufarbeiten, mit dem wir uns in den nächsten Monaten und Jahren beschäftigen wollen.

Ich kann nur noch einmal sagen: Wenn mir die Liste vorläge oder ich eine Möglichkeit hätte, an eine solche Liste zu kommen – ich würde sie gerne auch dem Parlament zur Verfügung stellen.

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Walter-Borjans. Ich habe jetzt keine weiteren Fragen, und damit ist die Mündliche Anfrage 18 erledigt.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 21

ebenfalls aus der letzten Fragestunde – auf. Frau Abgeordnete Schmitz von der FDP-Fraktion und Herr Kollege Josef Wirtz von der CDU-Fraktion haben gemeinsam die folgende Frage gestellt:

Was tut die Landesregierung, um einen Baubeginn der Ortsumgehung Frauwüllesheim in 2014 zu ermöglichen?

Für das Haushaltsjahr 2013 hat die Landesregierung massive Kürzungen im Bereich des Landesstraßenbaus vorgenommen. Entgegen der erklärten Absicht der Landesregierung unterbleibt die Umverteilung der Mittel zugunsten des Erhalts der Landesstraßen.

Die Einsparungen beim Neubau spiegeln sich nachweislich nicht in einer entsprechenden Anhebung des Erhaltungsansatzes wider. In der Folge unterbleiben Erhaltungsinvestitionen und dringend erforderliche Neubaumaßnahmen, wie die seit 2010 unanfechtbar baureife Ortsumgehung L 264n – Frauwüllesheim. In dem hochgradig vom Verkehr belasteten Ort treffen vier Landesstraßen aufeinander. Seit dem Regierungswechsel 2010 werden die Menschen der Gemeinde Nörvenich und der Ortschaft Frauwüllesheim vertröstet – eine Aufnahme der Umgehungsmaßnahme in das jährlich fortzuschreibende Landesstraßenbauprogramm erfolgt nicht. Wiederholt haben sich die Bürgerinnen und Bür