Protokoll der Sitzung vom 10.07.2013

Es kommen möglicherweise auch wieder andere Zeiten. Auch Sie kennen sicherlich die Klagen kleiner und größerer Betriebe, die zum Beispiel lauten: Warum ist mein Auszubildender eigentlich so selten in der Firma? Immer wenn hier viel zu tun ist, ist Berufsschule. – Ich will das jetzt nicht inhaltlich beurteilen, aber ich sage Ihnen: Weiter draufzusatteln und noch einen Anspruch für dieses und jenes einzuführen, halten wir für falsch. Es fällt hinterher genau denen auf die Füße, die auf eine gute betriebliche Ausbildung angewiesen sind.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, wir sind gut beraten, es nicht zu übertreiben und keine Hürden – egal, wie hoch sie auch sein mögen – aufzubauen.

Auch mit Blick auf das europäische Ausland – wir diskutieren in dieser Plenarwoche noch die Situation in den Krisenländern – muss uns doch klar werden, dass wir hier eine Diskussion führen, die niemand braucht. Während dort die Jugend händeringend nach Chancen, Ausbildung und Arbeit sucht,

(Beifall von Walter Kern [CDU])

gönnen wir uns den Luxus, uns zu überlegen, wie wir junge Menschen, die in Ausbildung sind, von dieser Ausbildung freistellen, um sich weiterbilden zu lassen. Ich sage Ihnen: Die Probleme, die wir diskutieren, hätten andere gern.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab – auch, weil wir wissen, dass nach Abschluss der Ausbildung für

die meisten mehr als 40 Jahre Berufstätigkeit folgen. Das ist eine Menge Zeit für Weiterbildung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und Dr. Joachim Stamp [FDP])

Danke schön, Herr Kerkhoff. – Für die Piratenfraktion spricht nun Frau Pieper.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Im Gegensatz zur CDU begrüßen wir den Antrag der Koalitionsfraktionen sehr.

(Beifall von den PIRATEN und der SPD)

Denn er ist nur die logische Schlussfolgerung aus der Empfehlung der Weiterbildungskonferenz.

Der Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung ist auch für Auszubildende von großer bzw. ganz besonders großer Bedeutung. Gerade Jugendliche und junge Erwachsene befinden sich während der Ausbildung in einer wesentlichen Phase ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Durch den verbesserten Zugang zur politischen Weiterbildung kann Interesse an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen geweckt und erweitert werden.

Die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Zusammenhängen und die Information darüber sind Voraussetzungen für aktive gesellschaftliche Teilhabe, die wir alle von unseren mündigen Bürgern fordern.

Die Vorbehalte der Arbeitgeber hingegen finde ich haltlos. Gerade sie profitieren doch von aufgeschlossenen Jugendlichen, die sich interessieren und mit diesem Interesse Mitverantwortung für unsere Demokratie übernehmen. Beispielhaft möchte ich hier die Möglichkeit von Veranstaltungen zu interkulturellen Fragestellungen nennen, die erheblich zu einem besseren Verständnis füreinander und dadurch zu einem entspannten Arbeitsklima in den Betrieben beitragen können.

Ich finde, dass fünf Tage während der gesamten Ausbildungszeit gut investierte Zeit sind.

(Beifall von den PIRATEN, der SPD und den GRÜNEN)

Herr Kerkhoff, wie bei diesen fünf Tagen die Qualität leidet, weiß ich wirklich nicht.

Man muss aber auch die Schüler besser im Auge behalten. Das Fach Politik fristet an vielen Schulen ein Nischendasein. Das muss sich ändern. Schulen müssen mehr in die Pflicht genommen werden, Politik für die Schüler erfahrbar zu machen.

(Vereinzelt Beifall von den PIRATEN und der SPD)

Gerade im Alter von 14 bis 15 Jahren entwickeln junge Menschen die Reflexionsfähigkeit für komplexe politische Sachverhalte. Auch eine eigene Meinung und die Willensbildung entwickeln sich.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Die hierin liegenden Chancen zu vernachlässigen, ist mehr als fahrlässig. Wir beklagen alle das mangelnde Interesse von Jugendlichen an Politik und gesellschaftlichen Fragen. Die politische Bildung und Weiterbildung von Schülern und Auszubildenden ist ein kleiner Mosaikstein, dieser Gleichgültigkeit entgegenzuwirken.

Wir wünschen uns eine breite Diskussion über die politische Bildung. Nur wer gelebte Demokratie erlernt, kann diese auch später leben und sich aktiv in gesellschaftliche und politische Prozesse einbringen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN, der SPD und Rei- ner Priggen [GRÜNE])

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper. – Für die FDP-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Schmitz das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir teilen die Auffassung, dass die politische Bildung für alle Bürgerinnen und Bürger einen zentralen Stellenwert haben muss.

Allerdings halten wir den Weg, den Sie hier beschreiten wollen, nicht für sinnvoll. Im Rahmen der dualen Ausbildung befinden sich junge Menschen in der Schule. Auch bei der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung ist der berufsübergreifende Lernbereich „Politik/Gesellschaftslehre“ verankert. Auszubildenden neben diesem Schulunterricht eine Freistellung zur Weiterbildung zu eröffnen, muss man sehr kritisch hinterfragen.

Sie sollten sich lieber darauf konzentrieren, die Versorgung mit Lehrern an Berufskollegs zu verbessern,

(Beifall von der FDP und Thorsten Schick [CDU])

damit gerade dieser Unterricht nicht ständig dem Lehrermangel zum Opfer fällt. Das wäre ein sinnvoller Schritt, um die politische Bildung von Auszubildenden zu stärken.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass für Auszubildende eine verkürzte Anspruchszeit angesetzt werden und dann im Rahmen ihrer gesamten Ausbildung zusammenhängend zum Beispiel eine Woche Bildungsurlaub

möglich sein soll. – Das klingt zunächst einmal moderat. Aber diese Weiterbildungszeit, meine Damen und Herren, würde zulasten der Betriebe umgesetzt werden und letztlich auch bedeuten, dass die ausbildenden Betriebe diesen Bildungsurlaub finanzierten.

Die Einschätzung ausbildender Betriebe wird in einer Stellungnahme von unternehmer.nrw deutlich, die ich ausführlich mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren möchte:

„Geradezu absurd mutet allerdings das Vorhaben an, Auszubildende als Anspruchsberechtigte in das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz aufzunehmen. Hier besteht keinerlei Regelungsbedarf: Ein zentrales Merkmal der dualen Berufsausbildung ist, dass Auszubildende für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden und dort auch überfachliche Kompetenzen erwerben. Zusätzliche Freistellungsansprüche für Auszubildende, die sich in einer mehrjährigen Lernphase befinden, sind also unnötig, führen zum Verlust von Lern- und Praxiszeit im Betrieb und gefährden die Qualität der eigentlichen Ausbildung.“

(Beifall von der FDP)

Diese kritische Einschätzung aufseiten der ausbildenden Betriebe ist Ihnen bekannt. Bereits in der Weiterbildungskonferenz ist die Ablehnung Ihrer Regelung unmissverständlich mitgeteilt worden.

Nun schreiben Sie, dass mit den nach AWbG Beteiligten ein Diskurs aufgenommen werden solle. Gleichzeitig steht das Ergebnis aber schon fest. Wie definieren Sie eigentlich „Diskurs“?

(Beifall von der FDP)

Offensichtlich besteht Ihrerseits nur noch wenig Interesse an einer fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit in der Weiterbildung. Das zeigt auch Ihr Ansinnen, den Antrag direkt abstimmen zu lassen.

(Dr. Joachim Stamp [FDP]: So ist das!)

Auch langjährige Partner beim AWbG stoßen Sie vor den Kopf. Sie mögen mit diesem Antrag Ihren Koalitionsvertrag abarbeiten; der Gemeinsamkeit in der Weiterbildung und der dualen Ausbildung leisten Sie einen Bärendienst.

Anstatt dass die antragstellenden Fraktionen lobende Worte für die Leistungen der ausbildenden Betriebe und Unternehmen finden, überlegen Sie sich für diese nun wieder eine zusätzliche Belastung. Solche Maßnahmen werden nicht zu mehr Ausbildungsplätzen führen. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen. – Ich bedanke für mich Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Löhrmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Demokratie braucht mündige Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv engagieren. Denn Zukunft kann es für eine Gemeinschaft in Freiheit und Demokratie nur geben, wenn es Menschen gibt, die sich auch in politischen Zusammenhängen auskennen und selbstbestimmt handelnd an demokratischen Prozessen mitwirken. Dazu beizutragen ist Auftrag von Schule, Ausbildung und Weiterbildung.

Die Freistellung von Auszubildenden für Zwecke der Weiterbildung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen haben Auszubildende bisher keinen Anspruch auf Freistellung für Zwecke der beruflichen und der politischen Weiterbildung bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Freistellung Auszubildender für Zwecke der politischen Weiterbildung in den Blick und empfiehlt, dafür Auszubildenden im Rahmen ihrer Ausbildungszeit einen verkürzten Freistellungsanspruch zu gewähren.

Der Antrag knüpft an eine Vereinbarung der Koalition an. Dort heißt es – ich zitiere –, „ … das Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz für die Bildung junger Menschen zu nutzen … und Auszubildende als Anspruchsberechtigte in das Gesetz aufzunehmen.“

Die Landesregierung begrüßt diesen Antrag der Koalitionsfraktionen und unterstützt ihn einschließlich seiner Begründungen. Politische Bildung ist ein zentraler Baustein für die nachhaltige Bildung junger Menschen.