Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

Ich nehme die Sorgen, die die Gewerkschaften in mehreren Gesprächen an mich herangetragen haben, absolut ernst. Ich kann aber auch an dieser Stelle nicht die Aufgabe derer übernehmen, die miteinander verhandeln müssen, weil zu der Frage einer zukunftssicheren Aufstellung der beiden oder der beiden gemeinsamen Provinzial-Versicherungen auch Debatten und vermutlich auch Kontroversen darüber gehören werden, welche Bedingungen es gibt, wie es mit Personal und mit Stellen aussieht. Das kann ich nicht beurteilen. Ich kann auch keine Vorgabe machen.

Es ist mir aber sicher wichtig, dass die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen vertreten werden und dass wir auch über die Präsenz der Versicherungen in der Fläche eine gewisse Gewährleistung bekommen, dass sich die Provinzial nicht herauszieht. Denn das ist eines ihrer ganz starken Merkmale; das ist klar.

Ich habe eben schon gesagt: Es gibt eine ganze Reihe durchaus auch unterschiedlicher Konditionen für die Mitarbeit bei der Provinzial Rheinland oder bei der Provinzial NordWest, sodass mit Sicherheit im Falle eines Zusammengehens oder der Kooperation solche Dinge miteinander zu besprechen sind.

Eine Zusatzfrage kommt von Frau Kollegin Gebauer.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Dr. Walter-Borjans, eine Veränderung bei der Provinzial Rheinprovinz betrifft durch die zugrunde liegende Staatsvertragskonstruktion auch das Land Rheinland-Pfalz. Welchen

Gesprächsstand hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Dialog mit der Landesregierung in Rheinland-Pfalz bisher als gemeinsame Verständigung in diesem Zusammenhang erreichen können?

Bitte schön, Herr Minister.

Es hat unmittelbar nach dem Bekanntwerden damals in der Runde mit der Ministerpräsidentin auch Gespräche mit Rheinland-Pfalz gegeben. Derzeit warten wir beide ab, welche Vorschläge von den Unternehmen kommen, um sie gemeinsam bewerten zu können. An diesem Punkt sind wir aber noch nicht.

Vielen Dank. – Nun hat sich Kollege Witzel zu einer Zusatzfrage gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident, für die erneute Gelegenheit zur Nachfrage. – Herr Finanzminister, wir beide wissen, dass die Klärung von Eigentumsfragen eine zentrale Voraussetzung für eine bevorstehende Fusion beider Provinzialen ist. Sie haben für die Landesregierung zuletzt betont, zu den Anschaffungskosten der ProvinzialBeteiligungen seitens des Sparkassenverbandes bzw. dem Verkaufserlös eines Beteiligungsanteils der früheren WestLB dem Parlament gegenüber keine Auskunft geben zu können, da die Sparkassenverbände dies nicht wünschten.

Wie inzwischen durch eine bestätigte dpa-Meldung vom 24. August 2002 bekannt geworden ist, hat der Sparkassenpräsident selbst öffentlich den Verkaufspreis seinerzeit mit 330 Millionen € gegenüber der Nachrichtenagentur beziffert. Ich frage Sie daher: Aus welchem Grunde darf seitens der Landesregierung heute eine Kaufpreisinformation nicht bekannt werden, die wie selbstverständlich vor zehn Jahren von Sparkassenseite aus problemlos öffentliches Allgemeingut sein durfte?

Vielen Dank, Herr Kollege. – Herr Minister.

Das ist einfach zu beantworten. Aus der Nennung dieser Zahlen können natürlich Rückschlüsse auf Unternehmensbewertungen gezogen werden. Sie wissen auch, dass sich in den letzten Jahren in diesem Bereich – auch, was den Umgang mit sensiblen Daten angeht – einiges verändert hat. Ich kann nicht ausschließen, dass Beteiligte an diesem Diskussionsprozess heute oder aber vor zehn Jahren Daten preisgegeben haben.

Ich sage: Jetzt Zahlen in die Welt zu setzen, die für Interessenten von außerhalb, aber auch für die beiden – wenn man so will – Kontrahenten in diesem Diskussionsprozess Rückschlüsse ermöglichen, die auf meine Äußerungen zurückzuführen sind – das will ich nicht tun.

Vielen Dank. – Herr Kollege Dr. Stamp.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, sind Ihnen Unterschiede in der Unternehmensbewertung von rheinischer und westfälischer Provinzial bekannt? Und wenn ja, welche?

Bitte schön, Herr Minister.

Nein, die sind mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt über das hinaus, was ich angesprochen habe, dass man natürlich auf Grundlage unterschiedlicher Rahmenbedingungen, unter denen man arbeitet, Vermutungen anstellen kann, nicht bekannt. Es ist mir auch nicht bekannt, dass eines der beiden Unternehmen akute Probleme hätte. Vielmehr geht es wirklich darum, sich jetzt für die Zukunft richtig aufzustellen.

Zu einer dritten Frage hat sich der Fragesteller gemeldet. Herr Witzel, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident, für die letzte Nachfragemöglichkeit. – Herr Finanzminister, Sie haben eingangs über Rechtsformwahlentscheidungen gesprochen. Ihnen ist auch bekannt, dass eigentlich bei der Mehrzahl der Träger in Westfalen andere Anliegen vorliegen als im Rheinland. Deshalb möchte ich Sie fragen: Für den Fall, dass sich dieser Interessenskonflikt zwischen der erkennbaren Priorität für eine AG-Lösung von westfälischer Seite und umgekehrt einer großen Präferenz des Festhaltens an der Konstruktion einer AöR im Rheinland nicht trägerübergreifend auflösen lässt, würden Sie vonseiten des Landes einer Lösung zustimmen – denn es ist auch der Staatsvertrag mit Rheinland-Pfalz betroffen –, dass es trotzdem zu einer Fusion kommt?

Oder würden Sie – auch mit den Möglichkeiten des Staatsvertrags, die Sie haben – sagen, dass es dann, wenn diese Kernfrage nicht aufzulösen ist, die Aspekte zivilrechtlichen Eigentums und damit auch Vermögensinteressen der Versicherten betrifft, zum jetzigen Zeitpunkt so nicht realistisch ist, und nehmen Sie dann von dem Fusionsvorhaben Abstand?

Bitte schön, Herr Minister.

Ich kann mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer vorstellen, eine Fusion mit unterschiedlichen Rechtsformen zu betreiben. Am Ende muss sich das Unternehmen ja auf eine Rechtsform einigen.

Nicht beurteilen kann ich, ob es unterhalb der Fusion Formen der Kooperation gibt, die all das, was man erzielen sollte, ebenfalls möglich machen und diese Frage ausklammern können. Das weiß ich nicht, das muss man sich angucken.

Tatsache ist: Wir haben zwar keine unmittelbare Eingriffsbefugnis, stehen aber natürlich zur Verfügung, moderierend einzugreifen, wenn dazu Bedarf besteht und man miteinander reden will, möglicherweise auch unter Hinzuziehung anderer Länder oder anderer Stakeholder. Das ist überhaupt keine Frage.

Ich weiß aus den Gesprächen, die ich führe, dass es jedenfalls auf keiner Seite eine unverrückbare Position gibt. So wird zum Beispiel im westfälischen Bereich eine Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts nicht völlig ausgeschlossen. Ansonsten würde ich nicht mit Fragen und Zweifeln konfrontiert, dass das für bestimmte Eigentümer möglicherweise Nachteile mit sich bringen könnte. Man diskutiert das also schon sehr offen. Die Frage ist nur, zu welchem Ergebnis man kommt. Darüber können wir uns unterhalten, wenn wir von den Eigentümern und Unternehmen dazu Informationen bekommen haben.

Vielen

Dank, Herr Minister. Mir liegen keine weiteren Fragen mehr vor. Ich bedanke mich bei Herrn Minister Dr. Walter-Borjans für die Beantwortung der Fragen.

Ich rufe nun die

Mündliche Anfrage 27

des Herrn Abgeordneten Josef Hovenjürgen von der Fraktion der CDU auf:

Wie lief die Versetzung des ehemaligen Staatssekretärs Paschedag nach Niedersachsen ab?

In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 19. September 2013 nahm das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zur Versetzung des früheren Staatssekretärs Paschedag nach Niedersachsen Stellung und trug die folgende Chronologie vor:

Am 14. Februar 2013 wurde das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz von Herrn Paschedag über seinen Versetzungswunsch nach Niedersachsen informiert.

Am 18. Februar 2013 hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung um die Versetzung von Herrn Paschedag per Mail gebeten.

Am 19. Februar 2013 erfolgte die Befassung mit der Personalie im Kabinett und der Beschluss über die Versetzung von Herrn Paschedag mit dem folgenden Wortlaut:

„Die Landesregierung erklärt ihr Einverständnis zu der beabsichtigten Versetzung von Herrn Staatssekretär Udo Paschedag vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“

Die Bestätigung der Versetzung mit Übersendung des Versetzungsschreibens erfolgte per Mail an Niedersachsen ebenfalls am 19. Februar 2013.

Auf Nachfrage erklärte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dass die Versetzung aus dienstlichen Gründen erfolgt sei, da dem Ministerium keine anderen Erkenntnisse vorlagen. Weder das Versetzungsgesuch aus Niedersachsen noch im Verfahren habe es Hinweise zu möglichen persönlichen Gründen für die Versetzung von Herrn Paschedag gegeben.

Demgegenüber soll die Niedersächsische Landesregierung ebenfalls am 19. Februar 2013 eine Versetzung von Herrn Paschedag aus ausdrücklich persönlichen Gründen beschlossen haben. Damit soll der damalige Staatssekretär auch einverstanden gewesen sein. Nach der erfolgten Versetzung erhielt Herr Paschedag in Niedersachsen eine Ausgleichszulage für die Differenz zwischen den niedrigeren Bezügen als Niedersächsischer Staatssekretär nach B9 im Vergleich zu seinen vorherigen Bezügen nach B10 in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung für diese Ausgleichszulage ist, dass der ehemalige Staatssekretär aus dienstlichen Gründen versetzt wurde.

Warum hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz den damaligen Staatssekretär Paschedag aus dienstlichen Gründen nach Niedersachsen versetzt, obwohl die Niedersächsische Landesregierung eine Versetzung aus persönlichen Gründen beschlossen hatte?

Ich bitte Herrn Minister Remmel um Beantwortung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerne informiere ich Sie über den Ablauf der Versetzung des damaligen Staatssekretärs Udo Paschedag.

Zum zeitlichen Ablauf:

Der ehemalige Staatssekretär Udo Paschedag hat mich zeitnah nach dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen in Niedersachen informiert. Ich kann mich sehr gut an die Woche erinnern: Das war die Woche des rheinischen Frohsinns. Aber an den Tag kann ich mich nicht mehr genau erinnern: ob das der Mittwoch oder der Donnerstag dieser Woche war. Es war – so meine ich – der 13. oder 14. An diesem Tag hat er mich darüber informiert, dass der designierte niedersächsische Minister Meyer Interesse an Herrn Paschedag als Staatssekretär im niedersächsischen Ministerium für Ernährung,

Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung bekundet hat.

Die Zentralabteilung meines Hauses wurde von Herrn Paschedag am 14. Februar über seinen möglichen kurzfristigen Wechsel in den Dienst des Landes Niedersachsen informiert. Am Montag, den 18. Februar, übersandte das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung per Mail das Versetzungsgesuch, Herrn Paschedag zum 19. Februar, also dem folgenden Tag, zu versetzen.

Da die Ernennung zum Staatssekretär in Niedersachen ebenfalls für den 19. Februar vorgesehen war – vor der Versetzung durch mein Haus –, musste noch das Einverständnis mit der beabsichtigten Versetzung durch die Landesregierung, also das Kabinett, erteilt werden. Dies konnte ebenfalls am 19. Februar erreicht werden.

Herr Paschedag wurde am 19. Februar versetzt und noch am gleichen Tage zum Staatssekretär in Niedersachsen ernannt. Der Versetzungsvorgang war damit abgeschlossen.

Ich möchte betonen: Dem Land Nordrhein

Westfalen sind durch die Entscheidung keine Mehrkosten entstanden.