Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

Nun kommt der Kollege Schick zu Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, es hätten dienstliche Gründe vorgelegen. Ihr Ministerium legt dar, dass keine Erkenntnisse für andere Gründe – sprich: persönliche Gründe – vorgelegen haben. Wenn ich aber Interviews des Staatssekretärs lese, dass der Landkreis Stade seit 30 Jahren seine Heimat ist, dort das Lebenszentrum der Familie liegt, ständige Pendeleien gerade vor dem Hintergrund eines 14- bis 16-Stundentages eine Belastung für die Familie sind, frage ich mich natürlich schon, ob Ihnen bzw. dem Ministerium all das, insbesondere die besondere Belastung, nicht bekannt gewesen ist, sodass man keine Anzeichen dafür gesehen hat, dass auch persönliche Gründe ausschlaggebend für den Gang nach Niedersachsen gewesen sind.

Herr Minister, bitte schön.

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass jeder Beamte und jede Beamtin zum Wohle des Dienstherrn arbeitet und arbeiten will. Das habe ich bei Herrn Paschedag nie anders wahrgenommen. Insofern habe ich als Erstes das dienstliche Interesse an seiner Tätigkeit sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Niedersachsen gesehen.

Wenn dann noch die Veränderung einer persönlichen Situation hinzukommt, so ist das ein persönli

cher Gewinn. Aber in dem Gespräch, das er mit mir geführt hat, hat nicht das im Mittelpunkt gestanden, war nicht das Gegenstand, sondern ausschließlich die Anforderung aus Niedersachsen und der Wunsch des zukünftigen Ministers, mit ihm zusammenzuarbeiten, um dieses Ministerium zu führen und seine Erfahrungen, die er im Agrarbereich gesammelt hat, dort an entscheidender Stelle miteinzubringen.

Im Übrigen ist es auch von der rechtlichen Situation her so – das ist Ihnen auch schon im Ausschuss erläutert worden –, dass, auch wenn persönliche Gründe vorliegen, am Ende in der Zusammenschau immer die dienstlichen Gründe überwiegen. Dazu gibt es auch einen einschlägigen Paragrafen, den ich Ihnen aber im Moment nicht nennen kann.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Jung.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie führen ausschließlich dienstliche Gründe an. Jetzt ist Ihr Kollege in Niedersachsen allerdings an die Öffentlichkeit gegangen und hat von einer Kommunikationspanne gesprochen, was die Bewertung „dienstlich“ und „privat“ angeht. Wie bewerten Sie denn diese Kommunikationspanne? Wie sehen Sie das?

Bitte schön.

Ich habe das auch gelesen. Das war allerdings nicht mein Kollege, wenn ich mich recht erinnere, sondern eine Kommunikation, die zu einem bestimmten Zeitpunkt aus der Staatskanzlei in Niedersachsen gekommen ist. Nach meinem Kenntnisstand ist das sowohl im Parlament als auch von der Staatskanzlei korrigiert worden.

Vielen Dank. – Eine Zusatzfrage des Kollegen Hovenjürgen.

Herr Minister, um die Ereignisse um Herrn Paschedag herum gab es ja auch die Diskussion um seinen Dienstwagen, einen A8 mit einer gewissen Rückensituation, die einem Rückenleiden entsprechen sollte und Linderung schaffen sollte.

Meine Frage: Gab es hier ein Ersuchen von Herrn Paschedag, ein ähnliches Fahrzeug zu erhalten, oder hatte er eine ähnliche Sonderbehandlung, wie er sie da beantragt hat?

Herr Minister.

Nein, der Dienstwagen, den Herr Paschedag in Nordrhein-Westfalen gefahren hat, entsprach der Dienstwagenrichtlinie. Es gab keine Ausnahme.

Allerdings – das muss ich dazusagen –: Er hat am Anfang den Dienstwagen von Herrn Staatssekretär a. D. Schink übernommen, einen 7er BMW – das ist so üblich, wenn Regierungen wechseln –, ist dann aber auf einen 5er BMW umgestiegen. Das entspricht unserer Dienstwagenrichtlinie – die wir geändert haben; denn auch der Minister fährt einen 5er BMW.

Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Kollegen Ortgies.

Herr Minister, auf meine erste Frage nach dem Abfindungsbetrag an das Land Niedersachsen haben Sie mir gesagt, ich würde einiges durcheinanderbringen. Ich kenne mich beamtenrechtlich nicht so gut aus. Trotzdem hätte ich gerne die Höhe dieser Abfindungsleistung gewusst. Damit zusammenhängend frage ich Sie: Hätte man diese Abfindungsleistung auch zahlen müssen, wäre Herr Paschedag nicht aus dienstlichen, sondern aus persönlichen Gründen nach Niedersachsen gegangen?

Bitte schön, Herr Minister.

Ich will noch mal unterstreichen: Die „Ablösesumme“, die an der Stelle zu zahlen ist, entspricht dem seit dem 1. Januar 2011 geltenden Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag. Dieser Staatsvertrag regelt die Beteiligung des bisherigen Dienstherrn an der Versorgungslast des neuen Dienstherrn jeweils in Form einer Abfindung. Die Höhe der Abfindung bestimmt sich nach den bei dem bisherigen Dienstherrn zurückgelegten Beamtendienstzeiten und den zuletzt bezogenen ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Die Gründe für die Versetzung spielen bei dieser Berechnung überhaupt keine Rolle.

Wenn Sie die genaue Höhe wissen wollen: Es handelt sich um eine einmalige Abfindung von 88.587,69 € an das Land Niedersachsen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun gibt es eine Frage des Herrn Kollegen Nettelstroth.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Remmel, ich habe noch eine Frage zu dem Verfahren. Ich bin ein bisschen über

rascht, dass das Ganze hier auf Zuruf läuft. Sie haben eben dargestellt, dass Sie am 14. Februar auf den Wechsel angesprochen worden sind und dann das Kabinett die Versetzung am 19. Februar vorgesehen hat.

Deshalb meine Frage dazu: Ist es nicht üblich, dass von dem abrufenden Ministerium eine konkrete Anfrage erfolgt, in der die dienstlichen Gründe benannt werden? Oder ist es in der Tat üblich, dass man per E-Mail, wie Sie sie eben vorgelegt haben, einfach sagt: „Den hätten wir gern“, und dann kommt man dem nach? In dem Zusammenhang auch die Frage: Werden die Gründe, warum ein Wechsel stattfindet, nicht im Kabinett erörtert?

Herr Minister, bitte schön.

Was üblich ist und was nicht, das weiß ich nicht; denn ich habe bisher nur diesen einen Staatssekretärswechsel erlebt. Ich hatte – das müssen Sie bitte nachvollziehen – bei dem Wechsel ein Interesse daran, schnell einen neuen Staatssekretär oder eine Staatssekretärin zu ernennen, weil der- oder diejenige wesentlich für das Funktionieren eines Ministeriums ist. Deshalb war es mein Interesse, das in der gleichen Kabinettssitzung zum Ziel zu führen. Insofern war eine enge Abstimmung mit Niedersachsen erforderlich, die durch die Mail und die Anforderung auch zum Ausdruck gebracht worden ist. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Ministerien miteinander telefoniert haben, wie das Verfahren abzuwickeln ist.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt noch eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Deppe.

Herr Minister, Sie haben in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Optendrenk geschrieben und auch hier noch mal erläutert, die Versetzung sei aus dienstlichen Gründen erfolgt. Eine Versetzung aus dienstlichen Gründen zu einem ganz anderen Dienstherrn, in ein anderes Bundesland kann nur dann erfolgen, wenn das im dienstlichen Interesse des abgebenden Landes, des abgebenden Dienstherrn ist. Welche dienstlichen Gründe lagen denn beim Land Nordrhein-Westfalen vor, Herrn Paschedag nach Niedersachsen zu versetzen?

Herr Minister.

Ihre Frage enthält eine Unterstellung. Die muss ich zurückweisen, sie ist nicht richtig. Versetzungen finden üblicherweise aus dienstlichen Gründen statt. Es gab überhaupt keinen Hinweis, dass diese Versetzung nicht aus dienstlichen Gründen, und zwar des aufnehmenden Dienstherrn, erfolgt ist. Die von Ihnen geäußerte Unterstellung, dass dienstliche Gründe nur von der abgebenden Stelle zu reklamieren sind, ist nicht richtig, sondern auch die anfordernde Dienststelle kann dienstliche Gründe haben. Die sind in diesem Fall offensichtlich. Ich jedenfalls kann nicht erkennen, warum hier keine dienstlichen Gründe vorliegen sollen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Ende der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 27.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

5 Polizei-Boykott für Spiele der Fußball

Bundesliga wäre unverantwortlich

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4013

In Verbindung mit:

Kein Maulkorb für Kritiker – Öffentliche Kritik an Polizeieinsätzen muss weiter möglich sein

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4022

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion dem Herrn Kollegen Kruse das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit mehr als drei Jahren trägt die rot-grüne Landesregierung mit dem federführenden Innenminister, Herrn Ralf Jäger, die Verantwortung für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Sie werden dieser Verantwortung nicht gerecht. Denn bis heute gibt es weder ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Sicherheitslage und der Kriminalitätsbekämpfung in unserem schönen Bundesland, noch ist ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt im Umfeld von Fußballspielen zu erkennen.

Sie haben Ihre Popularität ganz ohne Frage gesteigert, Herr Minister Jäger. Sicher hat auch Ihr Bekanntheitsgrad in den letzten Jahren zugenommen. Eine Zeitung bezeichnet Sie als provokanten und karrierebewussten Innenminister. In den letzten etwas mehr als drei Jahren haben Sie mit Ihren show

trächtigen Aktionen aber nicht dazu beigetragen, dass die Sicherheit in unserem Land in der Substanz zugenommen hat.

(Beifall von der CDU)

Nordrhein-Westfalen ist mit einer Aufklärungsquote von nur 49,1 % nach wie vor das schlechteste Flächenland in Deutschland. Dafür trägt diese Landesregierung, dafür tragen Sie, Herr Minister, in besonderer Weise Verantwortung.

Ihre Vorgehensweise, Ihre inzwischen zurückgenommene Ankündigung, bei Heimspielen des FC Schalke 04 keine Polizeikräfte mehr im Stadion einzusetzen, war nicht nur völlig unverhältnismäßig, sie war eine Trotzreaktion und eines verantwortungsbewussten Dienstherrn nicht würdig.

(Beifall von der CDU und den PIRATEN)

Weder ist die Polizei in Nordrhein-Westfalen die Privatarmee des Innenministers, noch kann man sie nach Gutsherrenart führen.

Natürlich begrüßen wir es, dass Sie, Herr Minister Jäger, nur 48 Stunden gebraucht haben, um Ihren Polizeiboykott aufzuheben. Völlig inakzeptabel ist und bleibt gleichwohl die Art und Weise Ihres Vorgehens. In der Kooperationsvereinbarung, die Sie, Herr Minister, und Schalker Verantwortliche unterzeichnet haben, um den Boykott aufzuheben, heißt es wörtlich – mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich zitieren –:

„Kritik und unterschiedliche Bewertung von Sicherheitsfragen bei Fußballspielen werden künftig zwischen den Partnern Schalke 04 und der Polizei erörtert, nicht aber öffentlich.“