Meine Damen und Herren, ich darf aber daran erinnern, dass für alle Beteiligten klar war: Man muss dieses Gesetz nach einem bestimmten Zeitraum fortentwickeln. Das haben wir als FDP – übrigens noch gemeinsam mit der Union – in der Wahlperiode 2005 bis 2010 gegen Ende der Legislaturperiode dem Landtag mit einem entsprechenden Bericht dargelegt. Es ist deshalb gut und richtig, heute gemeinsam über dieses Thema zu sprechen.
Es hat eine umfassende Expertenanhörung gegeben – Kollege Mostofizadeh hat es ausgeführt –, und wir haben uns gefreut, dass unser Gesetzentwurf positiv bewertet worden ist.
Herausgreifen möchte ich die Diskussion um die Dynamisierung der sogenannten Ausgleichsrücklage – darüber ist heute schon gesprochen worden –, aber es gibt auch zahlreiche kleinere Änderungen. Ich denke an diverse Berichtspflichten, an Inventurlisten und viele Dinge, die die Bürgermeister und Kämmerer vor Ort in ihrer täglichen Verwaltungsarbeit sehr in Anspruch nehmen. Deswegen ist es wichtig, dass wir das NKF fortentwickeln.
Meine Damen und Herren, man sollte diesen Gesetzentwurf auch noch einmal einordnen. Es mag bei vielen in der breiten Öffentlichkeit und auch hier im Hause die Vorstellung bestehen, hier gehe es um reine Gesetzestechnik, um reine Gesetzessystematik und nur um marginale Änderungen. Solche Debatten vermögen nicht für jeden immer die große Spannung zu erzeugen. Ich sage aber: Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein.
Viele vor Ort warten darauf, dass wir jetzt zu Potte kommen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir zu Potte kommen. Deswegen ist es gut, dass der Gesetzentwurf heute eingebracht wurde. Ich freue mich auf die Debatten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt sind wir bei einem Tagesordnungspunkt, bei dem viel ruhiger miteinander gesprochen wird als bei anderen Tagesordnungspunkten zuvor.
Es ist erst einmal schön, dass dieser Gesetzentwurf so früh eingebracht worden ist – das gehört auch dazu. Wir waren schon sehr weit in der vergangenen Periode, als über dieses wichtige Thema für die Kommunen gesprochen wurde. Erlauben Sie mir die Bemerkung: Wir wären noch schneller dabei, wenn Sie seinerzeit, zu Beginn der letzten Legislaturperiode, dem Antrag der CDU – damals auch gemeinsam mit der FDP –, den Evaluierungsbericht schneller in das Verfahren hineinzugeben, gefolgt wären.
Nichtsdestotrotz: Halten wir uns nicht daran auf, sondern halten wir fest: Die NKF-Fortentwicklung – Kollege Abruszat hat es gerade erwähnt – ist wichtig für die Kommunen. Sie warten darauf. Selbst die kleinen Änderungsmodalitäten sind dabei zu betrachten. Es hat eine Expertenanhörung stattgefunden. Sie wissen auch, dass es im Beratungsverfahren noch Änderungswünsche der CDU-Fraktion gegeben hat. Ich weise darauf hin, dass auch weiterhin Gesprächsbedarf bei der CDU-Fraktion zu diesem Thema besteht.
Jetzt ist eine neue Legislaturperiode angebrochen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die neuen Mitglieder der CDU-Fraktion des kommunalpolitischen Ausschusses – zum Teil haben sie sich schon in die Thematik eingearbeitet – ihre Impulse mit einbringen möchten. Ich bitte Sie, Gesprächsbereitschaft zu zeigen, auch wenn wir in der letzten Legislaturperiode schon sehr viel gesprochen haben, denn es gibt sicherlich noch den einen oder anderen Punkt, über den wir sprechen möchten und zu dem wir Änderungswünsche haben. Aber das soll sich im weiteren Verfahren zeigen.
Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu und freuen uns auf eine fruchtbare Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Werter Präsident! Liebe Abgeordnete! Wir begrüßen das Neue Kommunale Finanzmanagement. Es schafft Transparenz für die kommunale Finanzlage, für die kommunale Wirtschaftlichkeit.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass uns von IT.NRW im November 2011 mitgeteilt worden ist, die Piratenpartei sei überhaupt die erste Partei, die diese Daten gesammelt angefordert habe.
Leider sollten die Daten damals 2.500 € kosten. Das haben wir kritisch gesehen. 2.500 € verhindern Transparenz. Mittlerweile wurde uns zugesichert, dass die Daten nach der Sommerpause kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Ja, die vom Neuen Kommunalen Finanzmanagement, die Haushalte, die Jahresabschlüsse der Kommunen. Die Jahresabschlüsse der Kommunen hätten zum Stichtag 31.12.2011 für die Jahre 2009 und 2010 vorliegen müssen. Ja, das wurde uns so mitgeteilt.
Am 23.12. waren bei Ihnen bzw. bei Ihren Mitarbeitern im Ministerium, Herr Kai Schmalenbach und Herr Carsten Trojahn von unserem Landesvorstand und der Sprecher des Arbeitskreises Kommunalfinanzen, Matthias Bock, zugegen und haben gefragt, wie Sie denn versuchten, die restlichen Daten beizutreiben. Ihre Antwort lautete, Sie würden noch einmal telefonisch nachhaken. Ich kenne die aktuelle Lage nicht. Ich hoffe, die Daten …
… liegen mittlerweile vor. Es ist eines unserer wichtigen Anliegen, die Transparenz weiter zu fördern und die Möglichkeit der Bewertbarkeit der Kommunen weiter zu fördern.
Meiner Meinung nach steckt aber auch eine gewisse Gefahr darin – darauf müssen wir achten –, wenn wir die Bewertung der Kommunen ermöglichen und sie vergleichbar machen, denn dann werden die auch in irgendeiner Form geratet werden. Wir müssen verdammt aufpassen. Weil die Haushaltslage der Kommunen momentan bekannterweise desaströs ist, müssen wir entsprechend dafür sorgen, dass kein schlechtes Rating stattfindet, dass es den Kommunen nicht erschwert wird, Kredite zu bekommen oder dass sie möglicherweise gar keine Kredite mehr erhalten.
Das Beispiel Oberhausen sei hier mahnend erwähnt. Die WL Bank vergibt schon keine Kredite mehr an die Stadt Oberhausen.
Deswegen fordere ich, aufbauend auf dem, was wir hier besprechen, zügig Maßnahmen, die wir auch im Wahlprogramm der Piraten vertreten: Wir fordern – ich habe mit Herrn Herter gesprochen und weiß, dass Sie da ähnliche Programmpunkte haben –, dass der Bund nach dem Verursacherprinzip die Kosten, die er uns – insbesondere in Form der Soziallasten – auferlegt, auch zu bezahlen hat. Wer bestellt, der zahlt.
Dafür sollten wir uns meiner Meinung nach hier schleunigst einsetzen. Da können wir nicht noch zwei Jahre warten, bis die Grundsicherung der Altersvorsorge übernommen wird. Die Kommunen müssen nachhaltig handlungsfähig werden. Dafür brauchen wir jede Initiative, die gerne auch vom Land ausgeht. Wir unterstützen dies, ob das im Bundesrat oder anderweitig geschieht. Wir sind gerne dabei – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Kommunen und auch der vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, Herr Stein, Sie haben mich gerade ein wenig überrascht. Ich bitte um Nachsicht, dass ich nicht über jeden Vorgang in meinem Haus mit 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer im Detail informiert bin. Ich habe mir aber gerade den Vorgang schildern lassen:
Sie sind als Piratenpartei – sprich: als Partei vor ihrem Einzug in das Parlament – auf das Ministerium für Inneres und Kommunales zugegangen und haben um den Zugang zu Daten gebeten. Ein solcher Zugang ist einer Partei wie jedem Bürger auch grundsätzlich zu ermöglichen, allerdings natürlich nur gegen entsprechende Kostenrechnung für den Aufwand, der IT.NRW dabei entsteht.
Sie als Fraktion dagegen, als Mitglied dieses Parlamentes sind in einer völlig anderen Rechtsstellung. Da sind zukünftig andere Zugänge möglich, als sie der Partei zu gewähren waren.
Im Übrigen bitte ich auch um Verständnis dafür, dass die Abschlüsse 2009 und 2010 aus den Kommunen noch nicht vollständig vorliegen, weil das in der Regel nichts mit bösem Willen oder mit mangelnder Bereitschaft zu tun hat, vorhandene Haushaltsdaten transparent vorzulegen, sondern es sehr viel damit zu tun hat, dass gerade in den kleineren von den 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen die
Umstellungsarbeiten immens und kostenträchtig waren und jetzt Zug um Zug abgearbeitet werden. Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass die Umstellung auf NKF und die damit verbundenen höheren Datendichten im Laufe des Jahres auch aus den Kommunen zugänglich sein werden, die bisher die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 schlichtweg aus technischen Gründen nicht haben leisten können.
Ich will auch nur darauf verweisen, dass dieser Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode nun wirklich breit diskutiert worden ist, er über die Fraktionsgrenzen hinweg – mit Ausnahme der Linken – überall Zustimmung gefunden hat, wir uns sehr viel Mühe gegeben haben, die kommunale Familie beim Zustandekommen dieses Gesetzentwurfs zu beteiligen, die kommunalen Spitzenverbände diesem Gesetzentwurf auch nachdrücklich zugestimmt haben, aber die Beschlussfassung aufgrund der Auflösung des Landtags nicht mehr erfolgen konnte.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Fraktionen eine große Bereitschaft haben, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten und zu beschließen. Wo die Landesregierung dabei helfen kann, wird sie das tun. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Minister Jäger. – Wir sind am Ende der Beratung. Ich sehe auch keine weiteren Wortmeldungen mehr und komme zur Abstimmung.
Vom Ältestenrat ist empfohlen worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/47 – Neudruck – an den Ausschuss für Kommunalpolitik zu überweisen. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Landeswassergesetz, hier kürzer gefasst mit dem Begriff der sogenannten Dichtheitsprüfung, hat schon eine jahrelange Geschichte von Beratungen hinter sich. Im Vorder
grund der Auseinandersetzungen in den letzten Monaten bzw. im letzten Jahr und Anfang dieses Jahres hat der Grundwasserschutz gestanden.
Aus Gesprächen mit Betroffenen und Unternehmen, denen wir uns stellen mussten, haben wir mitnehmen dürfen, dass die Argumentation der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen nicht belastbar und deshalb auch nicht haltbar war. Wir haben deshalb in der vergangenen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine bürgerfreundliche und der Situation angepasste Lösung anbot.