Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf der Fraktionen dieses Landtags ausdrücklich. Denn dieser Gesetzentwurf gibt den Diskussionsstand wieder, den wir gemeinsam er
arbeitet haben, auch durch die Hilfestellung der Landesregierung in der letzten Legislaturperiode unter Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, unter Anregung vieler einzelner Kommunen.
Ich denke, wir sind auf einem guten Weg, diesen Gesetzentwurf, so wie er diskutiert, angehört und kommentiert wurde, von den betroffenen Kommunen, von den betroffenen Umlageverbänden jetzt wieder auf den Weg zu bringen zu einer parlamentarischen Beratung.
Wir würden, wenn wir diesen Gesetzentwurf so beschließen, einen Rechtszustand aus dem Jahre 1994 wiederherstellen. Bis 1994 mussten Umlagen der Umlageverbände in der Tat ebenfalls durch die seinerzeitige Kommunalaufsicht genehmigt werden. Dass dieses Rechtsinstrument wieder eingeführt wird, ist Not – Not vor allem aufgrund knapper werdender Finanzmittel in der kommunalen Familie und der Frage von Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der kommunalen Familie. Deshalb ist es gut, dass zukünftig die Kommunalaufsichten genauer hinsehen werden, ob diese Art der Gerechtigkeit auch tatsächlich eingehalten wird.
Es gibt übrigens noch einen weiteren konkreten Anlass. Das ist die Tatsache, dass der Bund ab dem Jahr 2014 die Kosten der Grundsicherung anstelle der Kommunen übernehmen wird. Wir wollen als Landesregierung, so habe ich auch die Diskussion im Ausschuss verstanden, dafür sorgen, dass diese Entlastungen durch den Bund tatsächlich auch den kreisangehörigen Gemeinden zugutekommen.
Deshalb, meine Damen und Herren, muss auf Dauer gewährleistet bleiben, dass bei Umlageverbänden in Bezug auf ihre Umlagehöhe diejenigen, die diese Umlage zu zahlen haben, dieselben Konsolidierungsanstrengungen unternehmen müssen wie diejenigen, die die Umlage festlegen.
Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzentwurfes ist es, dass insbesondere diejenigen, die die Umlage aufzubringen haben, zukünftig um Stellungnahme gebeten werden. Die Stellungnahme ändert noch nichts an der Höhe einer zurzeit notwendigen Umlage. Sie ist aber ein Instrument, das insbesondere mit den zuvor beginnenden Konsultationen zwischen den Landräten auf der einen und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auf der anderen Seite einen Baustein darstellt, um eine gerechte Verteilung knapper Finanzmittel innerhalb der kommunalen Familie besser zu gewährleisten.
Dieses neue Gesetz, wenn es denn Rechtskraft erlangt, wird den Kommunalaufsichten eine andere Bedeutung, eine andere Stellung zuweisen, die übrigens nicht einfacher wird. Denn natürlich muss die
Kommunalaufsicht erwägen und abwägen, ob beim Zustandekommen der Umlagehöhe das Rücksichtnahmegebot des Kreises gewahrt wurde.
Um auch dies deutlich zu sagen: Ein solches Rücksichtnahmegebot kann keine Einbahnstraße sein. Diese Rücksichtnahme muss der Kreis gegenüber den Gemeinden gewähren, aber andererseits kann die Erwartungshaltung der Gemeinden nicht sein, dass eine Rücksichtnahme gegenüber dem Kreis und seiner zu erhebenden Umlage zukünftig keine Rolle spielen soll. Im Gegenteil muss die Rücksichtnahme gegenüber den Kommunen da Grenzen finden, wo die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Umlageverbänden, beispielsweise in Kreisen, erschöpft ist.
Ich meine, wir haben in der letzten Legislaturperiode hierzu eine gute Diskussion über Fraktionen hinweg geführt. Wir haben gute Diskussionen und Anregungen dazu im Ausschuss erörtert und Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände erhalten. Wir sind meiner Meinung nach gut beraten, mit diesem Rüstzeug zu einer zügigen Entscheidung zu kommen. Die kommunale Familie wartet darauf. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/46 – Neudruck – an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung erfolgt bei einer Gegenstimme.
Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwick
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/47 – Neudruck
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ein paar Ausführungen zum Verfahren machen. – Aus einer Initiative, die die FDP in der letzten Wahlperiode eingebracht hat, ist der gemeinschaftliche Gesetzentwurf von FDP, SPD und Grünen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement geworden, der sehr intensiv mit allen kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden ist, weil Insuffizienzen bei der NKFEinführung aufgetreten sind, die damals nicht absehbar sein konnten.
Das galt im Übrigen auch, um das Thema von gerade noch einmal aufzugreifen, bei dem Verhältnis von Städten und Gemeinden zu Kreisen. Beispielsweise sind dort Abschreibungsregelungen herbeigeführt worden, die zu echten Liquiditätsbedarfen seitens der Städte geführt haben.
Der Gesetzentwurf ist also mit allen kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden. Jeder konnte sich dazu äußern, und wir haben es aufgegriffen. Wir hätten das Gesetz im Normalfall am 14. März auf den Weg gebracht. Die kommunale Familie wartet. Deshalb noch einmal der dringende Appell, den Entwurf schnell zu verabschieden. Denn es ist wesentlich für alle kommunalen Haushalte, die noch nicht verabschiedet sind oder in den Folgejahren verabschiedet werden, dass es zu einer deutlichen Verbesserung im Umgang mit dem neuen Kommunalen Finanzmanagement kommt.
In Richtung Piraten möchte ich sagen: Es geht natürlich auch um gesteigerte Transparenz gegenüber dem Bürger, gegenüber den Räten. Der Entwurf enthält zum Beispiel den Passus, dass der Beteiligungsbericht bei Verabschiedung des Haushalts beizufügen ist. Ansonsten gibt es nur eine Verpflichtung seitens der Städte und Gemeinden, den Beteiligungsbericht grundsätzlich vorzulegen. Jetzt
schreiben wir fest, dass der Beteiligungsbericht während der Beratung der Haushaltssatzung vorzulegen ist.
Das sorgt für mehr Transparenz gegenüber dem Rat und dient auch dem von Dr. Paul vorhin vorgetragenen Ansinnen, dass irgendwo am Ortseingang ein Schild stehen muss, auf dem die Beteiligungen der Stadt angegeben sind. Dem tragen wir Rechnung. Von daher ist es ein guter und richtiger Gesetzentwurf, und ich bitte, der Überweisung zuzustimmen. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hübner hat es schon angedeutet: Auch dieser Gesetzentwurf wird von den Fraktionen unverändert so eingebracht, wie er zur zweiten abschließenden Lesung im März vorgelegen hat. Auch hier sind die antragstellenden Fraktionen wieder SPD, Grüne und FDP. Die Einzelpunkte sind eben angesprochen worden.
Ein Punkt, der sich verändert hat, ist der der Dynamisierung der Ausgleichsrücklage. Es ist jetzt eine größere Dynamisierung möglich. Der Städtetag hatte insofern kritische Anmerkungen. Wir haben Gelegenheit, diesen Punkt in den Ausschussberatungen noch einmal zu erörtern.
Wichtig ist mir in dem Zusammenhang, dass mit der ausführlich durchgeführten NKF-Evaluierung ein Konstrukt auf dem Tisch liegt, in dem umfassend alle Einzelpunkte aufgegriffen sind, in dem dazu Vorschläge enthalten sind und der Versuch, diese umzusetzen. Das ist wichtig – der Innenminister kann vielleicht noch etwas zum Zeitplan sagen –, weil Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und Ähnliches schnell erstellt werden müssen, da wir gerade betreffend den Stärkungspakt Rechtssicherheit mit Blick auf die Zahlen haben wollen.
Insofern haben wir als Land ein originäres Interesse daran, dass dieses Gesetzgebungsverfahren zügig abläuft, haben den Entwurf in der erstmöglichen Sitzung eingebracht und wollen das Gesetzgebungsverfahren nach den Ferien zügig abschließen.
Ich freue mich ausdrücklich auf die Beratungen und bitte die kommunalen Spitzenverbände, möglichst früh mit den Stellungnahmen zu kommen – der Sachverhalt ist bekannt –, damit wir die Punkte, wenn es geboten ist, noch einarbeiten können.
Ansonsten möchte ich dem Innenminister sagen: Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die fünf Jahre!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Oktober letzten Jahres hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, denn – Herr Kollege Hübner hat es angedeutet – das NKF, das Neue Kommunale Finanzmanagement, muss fortentwickelt werden. Es hat dann Gespräche mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegeben, und es ist gut, dass wir diesen Ge
Ich persönlich kann mich noch sehr gut daran erinnern, welch enorme Kraft die Kommunen aufgewandt haben, nicht nur ihre Haushaltswirtschaft von der Kameralistik auf die Doppik umzustellen, sondern gleich einen kompletten Paradigmenwechsel zu vollziehen: nicht mehr nur nach dem Konzept des Geldverbrauchens zu wirken, sondern auch den Ressourcenverbrauch in den Blick zu nehmen und dadurch auch einen ehrlichen Überblick über die tatsächlichen Vermögens- und Schuldenstände vor Ort zu bekommen. Das sollte man an dieser Stelle, wenn wir über die Fortentwicklung des Gesetzes sprechen, noch einmal betrachten.
Und – dieser Einwurf sei auch erlaubt – wenn man sich vorstellt, wir als Land Nordrhein-Westfalen würden jetzt auf die Doppik umstellen,
mag man erst recht ermessen, dass die Einführung des NKF schon epochale Züge gehabt hat. Insofern gibt es immer noch viele Kommunalpolitiker, die sich nach der Kameralistik zurücksehnen und NKF eher übersetzen mit: „Nichts kannst du finden“ – NKF – im neuen Haushalt. – Es ist also für viele immer noch ein Umstellungsproblem.
Meine Damen und Herren, ich darf aber daran erinnern, dass für alle Beteiligten klar war: Man muss dieses Gesetz nach einem bestimmten Zeitraum fortentwickeln. Das haben wir als FDP – übrigens noch gemeinsam mit der Union – in der Wahlperiode 2005 bis 2010 gegen Ende der Legislaturperiode dem Landtag mit einem entsprechenden Bericht dargelegt. Es ist deshalb gut und richtig, heute gemeinsam über dieses Thema zu sprechen.