Kommen wir zu dem anderslautenden Urteil des Berliner Verfassungsgerichts. Es hat entschieden, dass eine Sperrklausel von 3 % für die Berliner Bezirksverordnetenversammlung zulässig ist. In diesem Zusammenhang hat das Landesverfassungsgericht in Berlin darüber zu entscheiden gehabt, inwieweit vor dem Hintergrund konkurrierender Forderungen auf Ebene der Landesverfassung die Restriktion einer Sperrklausel mit Blick auf die Wahlrechtsgleichheit hinnehmbar ist.
Ob dieses Urteil eins zu eins auf NordrheinWestfalen übertragbar ist – daran habe ich angesichts der diversen Rechtsprechung Zweifel –, kann sicherlich noch einmal überprüft werden. Ob wir auf der Grundlage dieser Prüfung das Thema diskutieren bzw. weiter verfolgen werden, bleibt den Diskussionen in den Fraktionen überlassen.
Ich möchte nur einen Hinweis geben: Eingriffe in die und Änderungen der Landesverfassung sollten wir nur äußerst behutsam vornehmen.
Das machen wir in aller Ruhe. Dabei wollen wir uns auch nicht treiben lassen. Insofern: Erwarten Sie nicht, dass wir im Rahmen der Anhörung, die Sie jetzt anstoßen, im Fachausschuss entsprechende Vorfestlegungen treffen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Richtung der Piratenfraktion sei gesagt: Was Sie heute beantragen, ist eine Steilvorlage für die Sozialdemokraten und die Christdemokraten, das Thema Sperrklausel im Interesse der großen Parteien zu diskutieren. Deswegen ist dieser Antrag von der politischen Strategie her aus meiner Sicht fehlerhaft.
Er ist auch deshalb eine Steilvorlage, weil das Thema eigentlich schon längst beendet war, auch wenn der Kollege Körfges, um das Sommerloch zu füllen, es am 13. August 2013 noch einmal aufgebracht hat. Es war deshalb erledigt, weil wir im Rahmen der Anhörung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie auch den Komplex „Sperrklausel“ diskutiert haben, weil die CDU-Kollegen das in dieser Anhörung aufgeworfen haben. Ich finde, die Sachverständigenaussagen in der Anhörung von Anfang dieses Jahres waren eindeutig. Rechtsanwalt Wüstenbecker
„Die vorgeschlagene Einführung einer DreiProzent-Sperrklausel in § 33 Abs. 1 KWahlG ist erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Die im Änderungsantrag behauptete Funktionsstörung in den Vertretungen ohne Sperrklauseln ist nach Einschätzung der Rechtsprechung unwahrscheinlich und nicht ausreichend belegt“.
Wir haben hohe verfassungsrechtliche Hürden. Diese müssen wir sehr sorgfältig prüfen. Wir wollen uns als Freie Demokraten dieser Debatte gar nicht entziehen. Wir sind auch für die Funktionsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung, Herr Kollege Körfges und Herr Kollege Biesenbach. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Hürden so sind, wie sie sind. Deswegen wird es sehr schwerfallen, vor allen Dingen kurzfristig, noch vor der Kommunalwahl 2014, so etwas in das Gesetz zu schreiben, Herr Kollege Biesenbach, geschweige denn: in die Verfassung.
Herr Kollege, der von Ihnen gerade angesprochene Kollege Biesenbach würde Ihnen gerne eine Frage stellen. Würden Sie die zulassen?
Herr Kollege Abruszat, danke für die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. – Nur, damit wir uns nicht missverstehen: Wir wollen nicht die Kommunalverfassung, die Gemeindeordnung, ändern, wir wollen den Berliner Weg gehen. Die Berliner Verfassungsrichter haben gesagt: Es reicht eine abstrakte Gefährdung aus. – Wir können sie zumindest einmal belegen. Herrn Krüger konnte ich die Frage nicht stellen, aber eine Funktionsstörung sehen Sie doch sicher auch etwa in der Gemeinde Nideggen: 26 Ratsmitglieder, sieben Gruppierungen, kein zu verabschiedender Haushalt.
Noch einmal: Wir wollen einen Weg gehen, Herr Kollege, bei dem die abstrakte Möglichkeit ausreicht. Wir könnten die Berliner Verfassungsänderung nachvollziehen.
Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. Bei Nideggen kann man nicht von einer Funktionsstörung reden, weil es dort so viele kommunale Mandatsträger unterschiedlicher „Herkunft“ gibt. Dort haben wir es vielmehr mit einer Funktionsstörung zu tun, weil wegen Beratungsresistenz nicht entschieden worden ist.
Das hat aber nichts mit der Anzahl der kommunalen Mandatsträger in der kleinen, überschaubaren Gemeinde Nideggen zu tun. Herr Kollege Biesenbach, Sie haben doch eben selbst gesagt, Sie redeten von Köln, von Duisburg, von Oberhausen, von den großen kreisfreien Städten.
Im Übrigen: Es gibt noch eine Menge mehr Möglichkeiten, die Funktionsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung in den Räten und Kreistagen zu sichern. Wenn Sie auch die Wertigkeit einer abgegebenen Stimme, um ein Mandat zu erringen, in den Fokus nehmen, dann denken Sie auch über die Möglichkeit nach, Räte zu verkleinern und dadurch das Erringen eines Mandats auf kommunaler Ebene mit einer anderen Hürde zu versehen.
Über das, was wir hier heute diskutieren, meine Damen und Herren, werden wir im Fachausschuss weiter debattieren. Wir als Freie Demokraten werden gerne an dieser Diskussion teilnehmen, aber wir werden auch im Lichte der Verfassungsgerichtshofrechtsprechung hier in Nordrhein
Westfalen, Herr Kollege Biesenbach, sehr sorgsam darauf achten, dass das geltende Recht eingehalten wird. Insofern freue ich mich auf die Debatte. Sie sehen, dass bei den Koalitionsfraktionen auch alles andere als Einigkeit bei diesem Thema besteht.
Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Jäger das Wort.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten damit aufhören, diejenigen als schlechtere Demokraten zu bezeichnen, die für Sperrklauseln eintreten, und diejenigen, die nicht dafür eintreten, für die besseren Menschen zu halten.
Es gibt eine historische Begründung für die Verankerung von Sperrklauseln in unseren Verfassungen. Diese sollte man nicht einfach vom Tisch wischen. Das hat einen sehr realen und konkreten Hintergrund, insbesondere was die Gefährdung der Demokratie angeht.
In Nordrhein-Westfalen haben wir 396 Gebietskörperschaften, deren durchschnittliche Einwohnerzahl so hoch wie in keinem anderen Bundesland Deutschlands ist. Zugleich haben wir eine Gemeindeordnung, die den Räten und Kreistagen eine Aufgaben- und Zuständigkeitsdichte wie in keinem anderen Bundesland zuweist.
Das heißt: In den kommunalen Vertretungen bedarf es eigentlich einer professionellen, mindestens semiprofessionellen Aufgabenerledigung. Tatsächlich verlangen wir, dass in den kommunalen Vertretungen Ehrenamtler arbeiten. Das ist ein Zielkonflikt – insbesondere vor dem Hintergrund, dass sowohl die großen als auch die kleinen Parteien inzwischen erhebliche Probleme haben, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für kommunale Mandate zu finden. Darin sehe ich eine ernsthafte Gefahr für die kommunale Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Damit müssen wir uns auseinandersetzen.
Ein möglicher Hinderungsgrund bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern, Herr Krüger, kann auch sein, dass eine Vielzahl von Einzelbewerbern, Fraktionen und Gruppierungen Entscheidungsprozesse in einer Kommune derartig befrachtet, dass sie ehrenamtlich neben Familie und Beruf kaum noch zu leisten sind. Das muss man anerkennen.
Das bedeutet nicht automatisch eine Zustimmung zu Sperrklauseln. Aber diesen Konflikt muss man anerkennen – auch über alle Fraktionsgrenzen hinweg. Wir müssen nach Möglichkeiten suchen, die
Der Piraten-Antrag sieht schlichtweg vor, ein Denkverbot zu erteilen und nicht einmal mehr darüber nachzudenken, ob das Instrumentarium einer Sperrklausel geeignet sein kann, die kommunale Demokratie zu stärken, oder es vielleicht sinnvoll ist, zu Maßnahmen anderer Art zu greifen, um einer etwaigen Zersplitterung von Räten entgegenzutreten.
Ein solches Denkverbot ist, glaube ich, auch in einer Demokratie falsch. Wir sollten uns in der Tat mit dieser Frage auseinandersetzen – auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass gerade kleine extremistische Parteien in der Lage sind, mit wenigen Ratsmitgliedern Entscheidungsprozesse zu blockieren oder deutlich hinauszuzögern.
Vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. – Herr Minister, Sie sprachen gerade davon, dass wir Probleme hätten, geeignete Bewerber zu finden. Ist es dann nicht Ihrer Meinung nach kontraproduktiv, parteiungebundene, aber willige Einzelbewerber genau auf diese Art und Weise mit einer Sperrklausel auszuschließen?
Ich bin völlig anderer Auffassung, Herr Schwerd, weil parlamentarische Demokratie nicht ohne Parteien funktionieren kann,
weil Parteien das gesellschaftliche Bindeglied zwischen unterschiedlichen Einzelinteressen einer Gesellschaft darstellen. Parteien haben die Aufgabe, Einzelinteressen miteinander auszugleichen: die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, von Jung und Alt, von Reich und Arm. Das können Einzelbewerber in der Regel überhaupt nicht darstellen. Umso wichtiger ist es, die Rolle von Parteien und Fraktionen in der Demokratie, egal, ob auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, zu stärken und nicht noch zusätzlich zu schwächen. Denn sie haben eine wichtige Funktion in der Demokratie.
damit befassen, wie wir das kommunale Ehrenamt stärken können – auch unter Einschluss einer möglichen Sperrklausel –, und kein voreiliges Denkverbot beschließen.