Mit einer Ausnahme: Bei mir heißen die Kinder Paul und Paula, weil bei uns alles gegendert ist, Herr Kollege Rehbaum.
Vielen Dank, Herr Minister. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4163 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend zur Mitberatung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Kollegen Lohn das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag zielt darauf ab, unsere Polizei im Land dauerhaft mit geeignetem, motiviertem und ausreichendem Nachwuchs auszustatten. Kurz gesagt, es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Zukunftsfähigkeit unserer Polizei – ein Ziel, das wohl von allen Fraktionen unterstützt werden kann.
Deswegen will ich vorab sagen: Ich würde mich freuen, wenn wir diese Debatte und die Beratungen im Anschluss ohne parteipolitisches Gezänk führen könnten, um gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, die die Polizei weiterbringt und auf die Dauer handlungsfähig macht. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben.
Ich möchte kurz und vorwurfsfrei unsere wesentlichen Gründe dafür schildern, dass unserer Meinung nach Realschüler und andere Absolventen mittlerer Bildungsabschlüsse die Zugangsmöglichkeit zum Bachelorstudium bei der Polizei bekommen sollten.
Westfalen bis 2025 ungefähr 400.000 Einwohner weniger haben. Gleichzeitig scheiden viel mehr Menschen aus dem aktiven Berufsleben aus, als wir Schulabsolventen haben. Das führt zu einem harten Wettbewerb um die besten Köpfe im Land. Wenn unsere Polizei da erfolgreich mithalten will, muss die Politik sie dazu in die Lage versetzen.
Wie sieht es heute aus? Seit 2008 dürfen sich in Nordrhein-Westfalen nur noch Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens Fachabitur den Zugang zur Polizei wünschen; nur sie haben eine Chance, zum Studium zugelassen zu werden. Wegen der vorgenannten Gründe ist allerdings ernsthaft zu befürchten, dass wir in Zukunft keine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern für den Polizeidienst mehr erlangen werden.
Beim aktuellen Bewerbungs- und Auswahlverfahren bei der Polizei, das gerade abgeschlossen worden ist und zum Einstellungstermin 2014 wirksam wird, sind für 1.500 Studienplätze 8.000 Bewerbungen eingegangen. Trotz des doppelten Abiturjahrgangs konnte also das Niveau der Bewerbungszahlen gerade gehalten werden. Aus Gesprächen mit Polizeipraktikern im Bereich Werbe- und Auswahldienst weiß ich, dass von diesen 8.000 eingegangenen Bewerbungen nur 4.000 vollständig waren. Es können also nur 4.000 Bewerber dem eigentlichen Auswahlverfahren zugeführt werden, weil nur sie die Voraussetzungen erfüllen.
Da ist eine Grenze erreicht, bei der eine qualifizierte Personalauswahl zumindest infrage gestellt werden kann. Wenn ich für 1.500 Leute, die ich einstellen kann, nur 4.000 effektive Bewerbungen habe, ist die Auswahl nicht so groß, wie man sie sich wünscht. Eigentlich sagen Experten, man braucht das Fünf- bis Siebenfache der Ausbildungsplätze an Bewerbern. Das wäre in unserem Fall eine Bewerberzahl von 7.000 bis 10.000.
Wie können wir erreichen, künftig eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen geeigneter junger Leuten zu haben?
Feststellen will ich am Anfang, dass wir definitiv keine Abstriche an der Leistungsfähigkeit und am Ausbildungsniveau bei der Polizei vornehmen wollen.
Zweitens will ich feststellen, dass das Studium und auch die Ausbildung für den gehobenen und höheren Dienst, also die zweigeteilte Laufbahn, durch unseren Vorschlag definitiv nicht infrage gestellt werden soll.
Man kann die erforderliche Anzahl an Bewerbungen wahrscheinlich nur erreichen, wenn wir Realschülern und Absolventen mittlerer Schulabschlüsse den Zugang irgendwie ermöglichen. Dafür gibt es gute Beispiele in Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen. Wichtig ist: Wenn ein Realschüler oder eine Realschülerin einen Eignungstest macht, muss das Auswahlverfahren so streng sein und die Eignungsdiagnostik so professionell sein, dass die Wahrscheinlichkeit, dass er bzw. sie später die Fachhochschulreife nachholen und das Studium absolvieren kann, sehr groß ist.
Zum Abschluss: Es gibt heute in NordrheinWestfalen in der Polizei noch jede Menge Polizisten, die teilweise in leitender Funktion sind, die mit einem Realschulabschluss zu uns gekommen sind und gute, um nicht zu sagen hervorragende Arbeit leisten. Mir liegt es auch als ehemaliger Leiter eines Ausbildungsjahrgangs bei der Polizei am Herzen, hier zu einer Lösung zu kommen.
Deshalb möchte ich darauf verweisen, dass in der Zeitschrift „Deutsche Polizei“, Ausgabe Januar 2013, der Gewerkschaft der Polizei aus Anlass der Verabschiedung von Peter Hugo, dem ehemaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden der GdP, Folgendes stand, was bemerkenswert ist:
„Peter Hugo ist mit einem Realschulabschluss und einer anschließenden Berufsausbildung bei der Polizei eingestiegen und wurde bereits in jungen Jahren bis zur Besoldungsgruppe A13“
„befördert. Möglich war dieser Weg nur, weil damals Nachwuchspolizisten durch polizeiinterne Kurse die Fachhochschulreife nachholen und zum Kommissar aufsteigen konnten. ‚Das war schon ein Highlight, dass ich das machen durfte‘, sagt Peter Hugo.“
Dieses Zitat von der Gewerkschaft der Polizei und die Stellungnahmen anderer Verbände lassen mich die Hoffnung haben, dass wir wirklich fraktionsübergreifend an einer Lösung arbeiten, die die Polizei zukunftsfähig macht. Die Polizei wird es Ihnen und uns danken. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lohn, ich glaube, ich kann mich Ihrer Rede in weiten Teilen anschließen. Im Fokus dieses Antrags stand Ihre bereits im Frühjahr dieses Jahres gestellte parlamentarische Kleine Anfrage. Die hat die Landesregierung dahin gehend beantwortet,
dass derzeit kein Bedarf besteht, für Realschülerinnen und Realschüler oder Bewerberinnen und Bewerbern mit vergleichbaren Abschlüssen eine Zugangsmöglichkeit zum dualen Studium bei der Polizei unseres Landes zu schaffen.
Seit dem Frühjahr – also bis Herbst 2013 – ist noch nicht allzu viel Zeit vergangen. Ich könnte meine Rede hier eigentlich beenden. Jedenfalls sage ich vor diesem Hintergrund: Es gibt keinen plausiblen Grund, das Ganze derzeit neu zu thematisieren.
Im Gegensatz – das haben Sie, Herr Lohn, eben angesprochen – zu den Bundesländern RheinlandPfalz, Hessen und Niedersachsen, die eine Regelung im Sinne Ihres Antrags eingeführt haben, ist hierzulande nämlich kein rückläufiges Bewerbungsaufkommen zu verzeichnen. Die potenzielle Zielgruppe für die Direkteinstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Nordrhein-Westfalen ist wesentlich größer als die in anderen Bundesländern. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Schulabgängerinnen und -abgänger mit einer Fachhochschulreife beziehungsweise dem Abitur in NRW.
Ich will noch einmal hervorheben, dass die Zahl der Bewerbungen für den gehobenen Dienst seit 2009 kontinuierlich gestiegen ist. Seit 2012 – das haben Sie selbst eben ausgeführt, Herr Kollege Lohn – haben sich über 8.000 junge Menschen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen beworben.
In Ihrem Antrag stellen Sie fest, dass die Einstellungsermächtigungen seit Jahren nicht voll ausgeschöpft werden. Da haben Sie recht; das ist so. Aber dem tragen wir schließlich Rechnung, indem wir die Einstellungszahlen im Jahr 2013 von 1.400 auf 1.477 und für das kommende Jahr auf 1.500 angehoben haben. Damit tragen wir der Abbrecherquote Rechnung. Wir wollen, dass die 1.400 schließlich auch wie vorgesehen in den Behörden ankommen.
Lassen Sie mich kurz darauf eingehen, dass bereits heute junge Menschen mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit haben, in den Polizeiberuf zu kommen, beispielsweise über den Meisterbrief oder über eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung mit einer anschließenden beruflichen Tätigkeit von mindestens drei Jahren. Über die Verordnung zum Berufsbildungshochschulzugang besteht eine weitere, direkte Zugangsmöglichkeit. Das ist im Übrigen eine Zielgruppe, die wir stärker in den Fokus nehmen müssen und bei der nach meiner Auffassung noch ein erhebliches Bewerberpotenzial liegen dürfte.
Es mag natürlich sein, dass in Zukunft weiter gehende Optionen zu prüfen bzw. zu entwickeln sind. Doch das wäre nach meiner Auffassung erst bei deutlich sinkenden Bewerbungszahlen der Fall. Wir werden und wollen uns da wahrlich nicht verschließen.
Vielmehr – das ist ein Punkt, den wir sicherlich auch im zuständigen Fachausschuss erörtern sollten – sollten wir das derzeitige Bewerbungsverfahren kritisch beleuchten. Das bürokratische Bewerbungsverfahren, die hohe Zahl der Bewerber, die nicht berücksichtigt werden, weil die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig eingereicht werden, und die lange Zeitdauer bis zur Einstellungszusage sollten wir im Fachausschuss noch einmal hinterfragen.
Mir bleibt festzustellen, dass wir hierzulande im Wettbewerb um die besten Köpfe stehen. Der öffentliche Dienst und damit auch der Polizeidienst müssen weiterhin attraktiv gestaltet werden. Es gilt, hier weiterhin Anreize zu schaffen. Auch deshalb wollen wir am Ausbildungsniveau, an der Ausbildungsfähigkeit, aber auch an der zweigeteilten Laufbahn nichts infrage stellen. Ich bin sehr froh, dass Sie das eben angesprochen haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Dahm. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns einig: Der Polizeiberuf ist ein äußerst interessanter, vielfältiger und spannender Beruf. Zum Glück gibt es auch heute noch viele junge Menschen, die sich für diesen Beruf interessieren und sich auch tatsächlich bewerben. Die Zahlen sind von Herrn Lohn gerade genannt worden.
Wir hatten in den letzten Jahren immer Bewerberzahlen zwischen 7.000 und 7.500. Zuletzt waren es, glaube ich, über 8.200 Bewerberinnen und Bewerber, die sich für diesen Beruf interessieren und in das Bewerbungsverfahren gehen. Ich finde, das sind sehr erfreuliche Zahlen; denn natürlich sollte die Polizei die Möglichkeit haben, jeweils die Besten eines Jahrgangs auszuwählen.
Im CDU-Antrag wird auf die Abbrecherquote bei den Polizeianwärterinnen und -anwärtern Bezug genommen, also bei denjenigen, die ihre Ausbildung nicht abschließen. Es ist gerade darauf hingewiesen worden, dass wir im Haushaltsentwurf 2014 eine Einstellungsermächtigung von 1.500 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern haben, wobei die Zahl von 1.400 nur in dem Maße überschritten werden darf, wie Anwärterinnen und Anwärter im Ausbildungsjahrgang drei Jahre zuvor die Ausbildung abgebrochen haben. Das heißt, dass wir hier die Abbrecherquote auffangen und damit gewährleisten wollen, dass nach wie vor genügend Polizistinnen und Polizisten im Dienst ankommen.
Ich möchte gerne noch einen anderen Aspekt in die Debatte einbringen, den ich für diese Diskussion wichtig finde. Ich glaube nämlich, man muss sich anschauen, wer sich bei der Polizei bewirbt. Mittlerweile gehen erfreulicherweise sehr viele Frauen in den Polizeidienst. Wir haben zwar immer noch mehr männliche als weibliche Bewerber, aber bei denjenigen, die die Ausbildung anfangen, ist das Verhältnis ungefähr fifty-fifty. Das finde ich sehr erfreulich.
Wir haben aber noch ein Manko beim Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund, die nicht dementsprechend im Polizeidienst ankommen, der doch eigentlich ein Spiegelbild der Gesellschaft sein sollte. In Nordrhein-Westfalen hat ungefähr ein Viertel der Menschen einen Migrationshintergrund. Menschen – Jugendliche –, die diesen Hintergrund haben, bringen ganz andere Kompetenzen mit, häufig auch eine Mehrsprachigkeit. Ich glaube, dass das der Polizei gut tun würde.
Ich weiß, dass die Polizei in NRW auch schon versucht, Migrantinnen und Migranten anzuwerben, aber ich finde – auch wenn man sich die Zahlen anschaut –, es sind noch zu wenige. Ungefähr 12 bis 15 % der Bewerberinnen und Bewerber haben einen Migrationshintergrund. Von denen, die eingestellt werden, also den Kommissaranwärterinnen und -anwärtern, haben dann aber nur 11 % einen Migrationshintergrund.