Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

Vielen Dank, Herr Minister.

Meine erste Anmerkung: Der Herr Minister hat seine Redezeit um eine Minute und 27 Sekunden überzogen. Diese Zeit bekommen die Fraktionen selbstverständlich auf ihr Redekontingent.

Da der Minister so freundlich war, statt einer Zwischenfrage am Ende seiner Rede Fragen zuzulassen, möchte ich zunächst Herrn Berger die Gelegenheit geben, seine Frage zu stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Finanzminister, ich bin – das möchte ich Ihnen an dieser Stelle sagen – Mitglied des Verwaltungsrates des BLB. Sie haben eben wiederholt, dass Sie den Grund für die Kostensteigerung um die FH Bielefeld in der Tatsache sehen, dass unter der schwarz-gelben Regierung ein zu geringes Budget angesetzt worden sei.

Ich frage Sie jetzt in Ihrer Eigenschaft als Finanzminister: Glauben Sie, dass das die Ursache ist, oder glauben Sie nicht vielmehr, dass es noch weitere Gründe innerhalb des BLB gibt, die eine Rolle gespielt haben könnten, auch in Kenntnis der Tatsache, dass es dazu Untersuchungsberichte gibt?

Ich glaube ganz eindeutig, dass das eine Ursache ist. Ich behaupte nicht, dass das die alleinige Ursache ist, sondern wir sind uns wohl einig, dass dazu das kommt, was ich angesprochen habe: Es gibt strukturelle Mängel. Es gab eine Menge Dinge, die zwischenzeitlich abgestellt worden sind, und weitere, die noch abgestellt werden müssen. Das ist überhaupt keine Frage.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Dr. Optendrenk stellt Ihnen die zweite Frage.

Ich hatte mich gemeldet, als Sie darüber gesprochen hatten, dass die Reformen aus Ihrer Sicht zügig umgesetzt werden.

Ich wollte Sie fragen: Sind Sie ernsthaft der Meinung, dass Sie es als „schleunigst“ empfinden, wenn Sie in einer durchaus krisenhaften Situation des BLB 2011 Eckpunkte vorlegen, wir uns aber inzwischen Mitte 2014 befinden? Welches Tempo, meinen Sie, müsste die Umsetzung Ihrer Eckpunkte haben? Das müsste zunächst noch in Gesetzgebungs- oder sonstiges Handeln übersetzt werden. Mir geht es um den Zeithorizont. Ich bitte um Auskunft.

Mir geht es nicht um „schleunigst“, sondern mir geht es um „zügig“ und darum, dass das solide und mit dauerhafter Wirkung umgesetzt wird. Das ist der Punkt.

(Beifall von der SPD)

Wir haben genügend Schnellschüsse gehabt, die uns an diesem Punkt heute noch Probleme bereiten.

(Jochen Ott [SPD]: Die haben wir erlebt!)

Das ist das, worum es mir geht.

Ich wiederhole es: Es ist jetzt schon eine ganze Reihe von Punkten umgesetzt worden, von denen viele das verhindern, worüber wir jetzt noch reden und deren Ursachen früher liegen. Jetzt geht es darum, dass wir weiter überlegen müssen, was der BLB alles leisten muss. Warum hat ein Land überhaupt einen Bau- und Immobilienbetrieb? Welche Ziele muss dieser Betrieb erfüllen? Das sind doch Fragen, die eine Diskussionsgrundlage bilden.

Die Feuerwehr, die notwendig war, um die Brände zu löschen, die wir zu Beginn festgestellt haben, funktioniert schon. Wir befinden uns nicht an einem Punkt, dass das dauert, dauert, aber nicht kommt.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Das bleibt so. Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen damit zu dieser direkten Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/5758. Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und Piraten sowie der fraktionslose Abgeordnete Stein. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag Drucksache 16/5758 abgelehnt worden.

Ich rufe auf:

9 Fragestunde

Drucksache 16/5780

In Verbindung mit:

Schadstoffbelastung in der Gesamtschule Kierspe und in der Grundschule Neschen in Odenthal

Kleine Anfrage 2096 der Abgeordneten Olaf Wegner, Monika Pieper und Lukas Lamla (PIRATEN) Drucksache 16/5257

Ich weise Sie gerne darauf hin, dass die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zwischenzeitlich mit Drucksache 16/5803 vorliegt. Gleichwohl rufe ich die Kleine Anfrage 2096 auf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir dieses Verfahren zum ersten Mal in dieser Periode gemeinsam durchführen, möchte ich gerne noch einmal an die Regeln erinnern und Ihnen in Erinnerung rufen, dass nach § 93 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung der Präsident, die Präsidentin eine Kleine Anfrage immer dann auf die Tagesordnung setzen kann, wenn die Antragstellerin, der Antragsteller das nach Ablauf der in § 92 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung vorgesehenen Frist von vier Wochen für die Beantwortung beantragt.

Mit anderen Worten: Die Beantwortung war verfristet, auch wenn sie zwischenzeitlich eingegangen ist. Die Antragstellerinnen haben darum gebeten, die Kleine Anfrage und die Antwort der Kleinen Anfrage unter dem Tagesordnungspunkt „Fragestunde“ auf die heutige Tagesordnung zu setzen.

Nach § 93 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung ist eine allgemeine Beratung über den Inhalt der Kleinen Anfrage allerdings nicht zulässig. Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller kann lediglich das Wort zur Berichtigung oder Ergänzung verlangen. Das ist den Piraten mitgeteilt worden und somit auch bekannt. Gleichzeitig bedeutet es für die übrigen Kolleginnen und Kollegen und Fraktionen, dass – entgegen der sonstigen Gepflogenheiten und Regeln bei der Fragestunde – für sie nicht die Möglichkeit besteht, sich munter einzuschalten und dazu Fragen zu stellen.

Ich werde vielmehr den drei Fragestellern der Piraten die Möglichkeit eröffnen, jeweils eine entsprechende Frage zur Berichtigung oder Ergänzung vorzunehmen.

Mit all diesen Vorbemerkungen erteile ich zunächst Frau Ministerin Löhrmann das Wort zur Beantwortung der Kleinen Anfrage. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da die Frage inzwischen federführend von meinem Haus und im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz sowie der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet ist und ich davon ausgehe, dass alle des Lesens mächtig sind, möchte ich nur noch einmal das Wesentliche zu den Fragen 4 und 5 vortragen.

Die Frage 4 impliziert, dass es an der Gesamtschule Kierspe und der Grundschule Neschen in Odenthal infolge der PCB-Exposition zu Gesundheitsschädigungen bei Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Beschäftigten des Schulträgers gekommen ist. – Davon hat die Landesregierung bisher keine Kenntnis. Auch liegen bisher keine Anhaltspunkte dafür vor.

Über die gemessenen PCB-Werte, über erfolgte Sofortmaßnahmen und die weiteren Sanierungsschritte haben die Schulträger alle Betroffenen vor Ort durch Elternbriefe, Informationsveranstaltungen und eine ausführliche Darstellung auf der Homepage der Gesamtschule Kierspe sowie der Homepage der Gemeinde Odenthal offen und umfassend informiert und Beratung angeboten. Die Unfallkasse NRW sowie die zuständigen Gesundheitsämter und Bezirksregierungen sind einbezogen. In Kierspe gilt dies außerdem für den Arbeitsmedizinischen Dienst für die Lehrkräfte.

Die verantwortlichen Stellen werden die Betroffenen vorsorglich und bei Bedarf auch über Möglichkeiten der Anerkennung als Berufskrankheit durch die Unfallkasse NRW oder – soweit es sich um beamtete Lehrkräfte handelt – als Dienstunfall durch die zuständige Bezirksregierung informieren.

Anhaltspunkte dafür, dass es bei den Betroffenen infolge der Raumluftbelastung bei der beruflichen Tätigkeit zu einer Erkrankung oder Gesundheitsschädigung gekommen sein könnte, liegen den verantwortlichen Stellen allerdings nicht vor.

Soweit der Beitrag zu den Ausführungen in der Kleinen Anfrage, in denen es um die Sorgen der Eltern sowie der Beschäftigten und Kinder, die diese Schulen besuchen, geht.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Lamla mit der ersten Frage.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Frage bezieht sich auf Frage 3. Darin fragten wir, ob die Nutzungsgenehmigungen für die Gebäude der Gesamtschule Kierspe und der

Grundschule Neschen entzogen worden seien. Sie antworten darauf, dass Ihnen die Informationen nicht vorlägen. Ich wüsste gerne, woran das liegt. Wieso haben Sie diese Informationen nicht? Wieso haben Sie es in den letzten zwei Monaten nicht geschafft, in Erfahrung zu bringen, ob die Nutzungsgenehmigungen für diese Gebäude noch bestehen oder ob sie entzogen worden sind?

Sehr geehrter Herr Kollege, ich habe ausgeführt, dass der Schulträger und die Gemeinden gegenüber den Betroffenen tätig geworden sind und diese umfassend informiert haben. Und meines Wissens liegt auch gar kein Antrag beteiligter Eltern, Schulträgern oder Lehrerinnen und Lehrern vor, dass die Schule außer Nutzung genommen wird. Das hätte aber im Übrigen auch nicht das Land zu entscheiden, sondern das hätte natürlich der Schulträger zu entscheiden, weil das nach unserer Verfassungsordnung so geregelt ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Pieper.

Vielen Dank. – Es ist lange darüber geredet worden, dass es nicht in der Verantwortung der Landesregierung liegt. Ich frage mich aber, ob die Landesregierung sich nicht, wenn sie die Eltern, Lehrer und Schüler ernst nimmt, aktiv in ein solches Verfahren einschalten sollte, um dies zu begleiten und den Betroffenen zu helfen. Ich hätte gerne gewusst, wie Sie das sehen.

Frau Pieper, nach dem Subsidiaritätsprinzip und dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen wir einer klaren Zuständigkeitsordnung.

Verschiedenste Gebäude in Nordrhein-Westfalen befinden sich in Landesbesitz oder in kommunaler Trägerschaft. Darüber hinaus gibt es flächendeckend im ganzen Land Nordrhein-Westfalen Bundesbehörden, etwa die Arbeitsagenturen. Für all diese Gebäude sind jeweils die Träger verantwortlich. Und wir wollen, dass alle Menschen, seien es Kinder, Eltern oder Beschäftigte, diese Gebäude nutzen können, ohne dass sie Gefahren ausgesetzt werden.

Aber niemand käme auf die Idee, dass das Land alle Informationen über die jeweiligen Gebäude zusammentragen müsste und einen Generalverdacht gegenüber allen aussprechen würde, dass man dort Gefährdungen ausgesetzt ist. Niemand käme auf die Idee, von uns oder dem Arbeitsminister zu verlangen, über alle Arbeitsagenturen in NordrheinWestfalen Informationen einzufordern. Vielmehr handeln wir nach folgendem Prinzip: Die zuständi

gen Stellen holen die Informationen ein, wenn Gefahr im Verzug ist oder entsprechende Sachverhalte vorliegen.

Wir haben keinen Zweifel daran, dass die zuständigen Stellen das dann auch jeweils tun, so wie das in diesem Fall auch passiert ist, was ich ja eben vorgetragen habe.

Sie unterstellen, es gäbe eine Regelungslücke für den Fall, dass ein Problem entsteht. Die Landesregierung sieht diese Regelungslücke nicht.

(Zustimmung von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Dann stelle ich fest, dass wir diesen Teil der Fragestunde erledigt haben.