In der Tat. Ich kann mich gut daran erinnern, dass wir vor Eintritt in die Sommerpause mit dem Kollegen Kufen die Schadensereignisse durch Ela sehr intensiv beleuchtet haben. Ich habe dies stärker aus meiner Heimatstadt Gladbeck, der Kollege Kufen hat dies stärker aus der Heimatstadt Essen bezüglich der Betroffenheiten getan. Wir haben damals sehr einvernehmlich gesagt, dass es eine
Ralf Jäger hat zu dem damaligen Zeitpunkt schon gesagt, dass er bereits mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammensitzt. Insofern hätte es ei
Nun, nach Veröffentlichung der kurzfristigen Hilfe, die Sie dem Grunde nach, Herr Kuper, gerade eingefordert haben, sagen Sie, es sei nur eine kurzfristige Hilfe, man brauche eine langfristige Perspektive. Das im Wissen, dass es diese Hilfe gibt, noch einmal einzufordern, ist eigentlich nicht in Ordnung. Von daher passt das Zitat von Mark Twain.
Wir haben gestern die Haushaltsberatungen begonnen. Dabei habe ich auf Ihren Ela-Vorschlag schon eine Bewertung abgegeben. Der Vorschlag, den Sie vorgelegt haben, ist insgesamt kreativlos, passt absolut in die Reihe Ihrer Vorschläge zur Befrachtung des GFG. Den Stärkungspakt haben Sie gerade auch noch einmal bemüht.
Ich schlage Ihnen vor: Schauen Sie noch einmal in Ihr Konzept KompAsS I und II mit der Befrachtung des GFG in Höhe von 600 Millionen. Heute fordern Sie 100 Millionen. Das sind 700 Millionen. Den Aufwuchs beim GFG wollten Sie auch nicht. Dann sind wir bei 1,1 Milliarden. Nach den Vorstellungen wäre das Gemeindefinanzierungsgesetz insgesamt 1 Milliarde kleiner.
Und das ist wirklich unkreative Oppositionsarbeit vonseiten der CDU in allerhöchstem Maße. Das, was Sie hier machen, ist nicht in Ordnung.
Vielmehr möchte ich mich seitens der SPD-Fraktion, wenn ich hier schon die Chance dazu habe, zu ihrem unnötigen Antrag zu reden, ganz herzlich dafür bedanken, dass das gesamte MIK mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammengesessen und offenbar hinsichtlich der Abwicklung Anleihen an die Konjunkturpakte genommen hat, sodass es keiner Antragstellung in Bezug auf die Hilfen für Ela bedurft hätte. Vielmehr ist es eine unbürokratische Hilfe in Form einer Zuweisung in einem einfachen bürokratischen Verfahren. Das ist der absolut richtige Weg, um den 44 von Ela betroffenen Städten zu helfen.
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals, bevor mir ein Unterschlagen vorgeworfen wird, bei allen Helfern in meiner Heimatstadt und in den anderen 43 Städten, die die Aufräumarbeiten, die teilweise noch laufen, gemacht haben, ganz herzlich für ihr tolles Engagement bedanken und auch dafür, dass wir als Land die Möglichkeit haben, diesen Städten in einer vernünftigen Größenordnung eine Hilfestellung zu geben, die ihnen auch tatsächlich hilft. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Stefan Neuhaus im Stream! Ich möchte beginnen mit der Feststellung – darin stimme ich mit dem Vorredner Herrn Kuper überein –: Die extremen Witterungsereignisse und damit die einhergehenden Umweltschäden werden weiterhin zunehmen.
Zwei Beispiele aus meiner Heimatstadt: Es ist gerade mal zwei Monate her, als wir ein Unwetter in Dortmund-Marten gehabt haben, bei dem nur wenige Straßenzüge betroffen gewesen waren und über mehrere Stunden 50 l pro Quadratmeter pro Stunde verzeichnet wurden. Über 400 Einsatzkräfte waren vor Ort, 164 Einsätze mussten gefahren werden. Eine der Folgen war unter anderem die Unterspülung eines Hauses mit einer akuten Einsturzgefährdung, und es hätte nicht viel gefehlt, dass es dort auch Tote gegeben hätte.
Ein zweites Beispiel – das ist sechs Jahre her –: ein schweres Unwetter im Dortmunder Westen. Weitere Bereiche in Marten, Dorstfeld, der Universität waren überflutet. Wir hatten Wassermengen von mehr als 200 l pro Quadratmeter innerhalb von fünf Stunden. Geländesenken waren bis zu 6 bis 7 m mit Wasser gefüllt. Ich war im Nachhinein mit der Schadensaufnahme im Bereich der Universität Dortmund beschäftigt und habe dort erfahren dürfen, welche Schäden in diesem Zusammenhang eingetreten sind.
Oder ein drittes Beispiel: der Orkan Christian vom Oktober 2013 mit Windgeschwindigkeiten bis zu 190 km/h. Ich war zu dem Zeitpunkt in Norddeutschland und habe selbst am eigenen Leibe erfahren dürfen, was mit solchen Unwetterereignissen einhergeht.
Wenn man ein Resümee ziehen will: Das sind die Folgen des einsetzenden Klimawandels. Wir müssen uns darauf einstellen, dass solche Schadensereignisse weiterhin zunehmen werden. Insofern ist das Anliegen des CDU-Antrages zur Einrichtung eines Unwetterfonds durchaus nachvollziehbar.
Aber – nun komme ich zur zweiten Feststellung – für die Beseitigung von Sturm- und Regenwasserschäden an der kommunalen Infrastruktur sind die Kommunen zuständig, da es sich um eine originäre kommunale Aufgabe handelt. Da sind wir bei der FDP-Fraktion. Die Kommunen entscheiden, inwieweit sie für ihre kommunale Infrastruktur eine Elementarversicherung abschließen oder nicht. Wenn sozusagen im Rahmen der kommunalen Entscheidungen darauf verzichtet wird, dann hat man auch die Konsequenzen zu tragen, wie sie übrigens auch jeder Privateigentümer zu tragen hat, der von solchen Schäden möglicherweise betroffen ist.
Dritte Feststellung – damit bin ich wieder bei der CDU-Fraktion –: Da angesichts der erheblichen Schäden, die wir festzustellen haben, einzelne
Kommunen finanziell überfordert werden können, ist die Hilfestellung des Landes insofern in Analogie zu dem damaligen Ereignis Kyrill zu sehen, welches 30 Millionen für die 44 am stärksten von Orkan Ela betroffenen Kommunen oder voraussichtlich 6 Millionen € GFG-Mittel für Münster und Greven sowie weitere Mittel aus den Fachministerien zur Reparatur der Schulen und Kitas in Greven als auch in Münster zur Verfügung stellt.
Damit sind die ersten Punkte Ihrer Anträge zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 bereits abgearbeitet worden.
Sie empfehlen, diesen Antrag an die Fachausschüsse zu überweisen. Dem wollen wir gerne folgen. Wir werden dann schauen, inwieweit man Ihr Begehren aufgreifen kann. Sie wissen, dass wir im Gemeindefinanzierungsgesetz unter der Überschrift „Bedarfszuweisung“ einen Topf haben, in dem es unter anderem heißt: „Zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer finanzieller Belastungssituationen …“. Dieser wird im GFG 2015 – den Entwurf haben wir gestern gesehen – mit 6,41 Millionen € gefüllt werden.
Den kann auch aufstocken, beispielsweise auf eine Summe von 150 Millionen €. Man kann das gegenfinanzieren, indem man beispielsweise die allgemeine Investitionspauschale entsprechend reduziert. Wenn diese Mittel nicht aufgezehrt werden bzw. wenn der Topf nicht in Anspruch genommen wird, gibt es auch keine Inanspruchnahme im darauf folgenden GFG-Jahr. Darüber können wir gern trefflich diskutieren.
Wir werden aber nicht darüber diskutieren – da bin ich wieder bei dem CDU-Antrag –, inwieweit wir 100 Millionen € aus dem Landeshaushalt lockermachen. Ich erinnere nur an die Debatten, die wir gestern zu dem Landeshaushaltsentwurf 2015 hatten. Das lässt sich finanziell überhaupt nicht darstellen.
Ich glaube auch nicht, Herr Abruszat, dass wir das Problem über die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen einer Solidarversicherung lösen können. Bei 396 Akteuren im Lande Nordrhein-Westfalen und deren unterschiedlichen Herangehensweisen wird da so schnell keine Einigkeit hergestellt sein. Insofern wäre der Weg über Bedarfszuweisungen und eine Aufstockung des entsprechenden Topfes meines Erachtens der richtige. – Vielen Dank von meiner Seite.
ren! Beginnen möchte ich – ich glaube, das gehört dazu –, indem ich von dieser Stelle noch einmal ausdrücklich Dank sage an alle Helferinnen und Helfer, sei es der Polizei, der Feuerwehr, der Hilfsorganisationen oder auch der nachbarschaftlichen Hilfe, die vielfach vor Ort zu sehen war. All diese Helfer, egal von welcher Seite, verdienen den Respekt dieses Hauses und auch unseren Dank.
Sowohl die Hilfsorganisationen als auch die in nachbarschaftlicher Hilfe engagierten Bürger haben extrem viel Einsatz gezeigt. Ich finde das bewundernswert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, umso mehr war aus meiner Sicht die Aussage aus dem Innenministerium, es habe sich im Münsterland – ich zitiere – „nur um Starkregen“ gehandelt, für alle Geschädigten und eben auch für alle Helfer ein wirklicher Schlag ins Gesicht. Das war der schlechte Versuch der Landesregierung, sich – wie ich meine – lapidar aus der Verantwortung zu ziehen.
Es ist grundsätzlich nachvollziehbar, dass die CDU die Forderung nach einem Unwetterfonds erhebt, damit wir für kommende Großschadensereignisse besser gewappnet sind. Es kann ja eigentlich – so der Grundgedanke, wenn man das zum ersten Mal liest – nicht falsch sein, eine gewisse Vorsorge zu treffen.
Allerdings war meine Sorge beim zweiten und dritten Lesen, dass beim Schreiben Ihrer Anträge leider das Prinzip „Schnelligkeit vor Sorgsamkeit“ galt. Ich drücke es noch einmal anders aus: Statt zwei fast identische, sich inhaltlich sehr weit überlappende Anträge einzureichen, hätten Sie sich vielleicht besser auf einen einzigen Antrag konzentriert und dafür ein bisschen mehr daran gearbeitet. Das würde uns die zweite halbe Stunde gleich im Anschluss ersparen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage der Finanzierung eines Hilfsfonds, wie ihn die CDU fordert – das ist gerade schon angesprochen worden -, ist mit äußerster Sorgfalt zu beantworten. Der Weg, die Finanzierung durch das Land und durch die Kommunen unter anderem über das GFG zu vollziehen, ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht, das natürlich auch die Finanzhoheit der Kommunen einschließt, muss nämlich bei sämtlichen eingeforderten Soforthilfen und Fondslösungen konsequent Beachtung finden.
Dazu gehört auch, dass das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen selbigen eine individuelle Eigenverantwortung vor Ort abverlangt. Dazu müssen die Kommunen natürlich grundsätzlich finanziell so ausgestattet werden, dass sie individuell Vorsorge treffen können, Herr Kollege Kuper, beispielsweise
Viele Kommunen, so auch die Stadt Münster – das muss man allerdings ebenfalls feststellen –, waren dazu aber bisher nicht in der Lage, weil sie unterfinanziert sind. Das Gemeindefinanzierungsgesetz ist aber jetzt schon durch zu viele Überfrachtungen völlig fragmentiert. Der NRW-Stärkungspakt, der viel diskutierte Fonds Deutsche Einheit – all das überfordert die Kommunen.
Es ist deshalb höchste Zeit für Sie, Herr Minister Jäger, die Kommunen finanziell angemessen auszustatten, damit es wieder zu einer echten Selbstverwaltung kommen kann. Das liegt in Ihrer Verantwortung. Würden Sie dieser Verantwortung nachkommen, könnten die Kommunen ihrer Eigenverantwortung wieder nachkommen und diese Risikovorsorge individuell nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten.
Allein die Städte Münster und Greven haben Schäden in Höhe von etwa 40 Millionen € zu verkraften. Ich will ausdrücklich betonen – diese Summe unterstreicht das auch noch einmal –, dass die gerade vorgetragene Kritik an der Finanzierung eines Hilfsfonds nach der Vorstellung der CDU das Land sicherlich nicht aus der Verantwortung für eine angemessene Soforthilfe entlässt. Diese Dinge gilt es voneinander zu trennen. Ich sage an dieser Stelle ganz offen: Ich hätte mir auch gewünscht, dass Sie diese beiden Dinge in Ihren Anträgen voneinander trennen, statt sie in beiden Anträgen miteinander zu vermischen.
Ja, die betroffenen Kommunen benötigen jetzt die Hilfe des Landes. Die Hilfe sollten sie auch bekommen. Die Vorsorge für künftige Schadensereignisse muss allerdings anders funktionieren als über weitere Fragmentierungen, über weitere Operationen am offenen Herzen der Gemeindefinanzierung, wie Sie es hier vorschlagen.
Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen. Der Überweisung an den Ausschuss stimmen wir natürlich zu. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und natürlich im Livestream! Zu den Schäden, die durch das Sturmtief Ela entstanden sind, haben wir von meinen Vorrednern schon einiges gehört. Das möchte ich nicht wiederholen. Das war keine schöne Sache. Die Kommunen, die davon betroffen waren, leiden noch immer darunter.
Ausdrücklich möchte ich aber sagen, dass auch wir uns bei den Helfern und Helferinnen, bei den Einsatzkräften vor Ort bedanken. Das ist uns ganz wichtig. Wir wissen sehr genau, was da an Hilfe geleistet worden ist, auch an Nachbarschaftshilfe.
Die Schäden, die den Kommunen entstanden sind, beispielsweise an der Infrastruktur, kann allerdings keine Gemeinde alleine stemmen, weder jetzt noch bei zukünftigen Ereignissen dieser Art. Solche Elementarschadenereignisse – wie wir sie so euphemistisch nennen – werden ja wahrscheinlich zunehmen. Das haben wir der völlig verfehlten Klimapolitik der letzten Jahrzehnte des letzten Jahrhunderts zu verdanken – oder der nicht vorhandenen Klimapolitik, besser gesagt.
Um den Auswirkungen dieser und zukünftiger Schäden besser begegnen zu können, schlägt die CDU in ihrem Antrag daher vor, einen Unwetterfonds einzurichten, zur Hälfte aus rückfließenden Mitteln aus dem Fluthilfefonds auf Bundesebene, die nicht abgerufen worden sind – das finde ich gut –, zur anderen Hälfte aus Mitteln der kommunalen Investitionspauschale aus dem GFG. Das finde ich etwas weniger gut. Das Töpfchen – wie das eben schon genannt worden ist – ist einfach zu klein. Das jetzt erst aufzustocken, um es hinterher damit wieder abzuschmelzen, wie Mario Krüger das eben vorgeschlagen hat, ist mir – da bin ich schon ein bisschen bei der FDP – hinterher zu fragmentiert. Dann können wir das Ganze lieber sauber neu aufbauen.