In diesem Sinne danke ich recht herzlich der Ferengi-Fraktion – Verzeihung –, der FDP-Fraktion in diesem Landtag für diesen Antrag. Es ist gut, dass wir im Ausschuss darüber reden können. Die Debatte muss auf jeden Fall weitergehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab in der Tat eine sehr aufgeregte Debatte in Nordrhein-Westfalen, und ich kann auch verstehen, dass Sie als Opposition ein Interesse daran haben, jetzt politischen Nutzen aus den Schlagzeilen der vergangenen Woche zu ziehen.
Ich sage Ihnen aber ganz deutlich: Ich stehe nicht dafür zur Verfügung, in irgendeinen Streit innerhalb der Landesregierung einzutreten. Ich bin mit dem Finanzminister in sehr konstruktiven Gesprächen über den runden Tisch; das habe ich Ihnen bereits im Kulturausschuss mitgeteilt.
und zwar im Januar. Ich denke, es wird eher Ende Januar werden, bis wir die Terminierung geklärt haben. Dann werden wir mit den betroffenen Unternehmen, der Politik und der Kunstexpertise über die zukünftigen Konzepte im Umgang mit Kunst im Un
ternehmensbesitz des Landes reden. Wir haben zu diesem Zweck bereits vorbereitende Gespräche aufgenommen, und ich hoffe, dass dann terminlich auch alles klappen wird.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen – dazu werden auch die Vertreter der Fraktionen eingeladen; auch das habe ich Ihnen bereits im Kulturausschuss mitgeteilt – können dann Vorschläge zum Umgang mit Kunstwerken der genannten Einrichtungen und Unternehmen erarbeiten.
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie berichten gerade über die Einrichtung des runden Tisches. Wie erklären Sie sich, dass die frühere CDU/FDP-Landesregierung nicht auf die Vorgänge in 2006 – der damalige Vorstandsvorsitzende der WestLB hatte quasi ohne Beteiligung und ohne Unterrichtung des Parlaments ein Gemälde von Max Beckmann verkauft – reagiert hat und auch nicht tätig geworden ist?
Das wirft ein Licht darauf, wie unterschiedlich man Sachverhalte wahrnehmen kann. Ich hätte seinerzeit in der Tat erwartet, dass man so etwas an einem runden Tisch erörtert oder eine Konzeption dazu entwickelt. Das ist nur angekündigt worden, aber nichts ist passiert. Vier Jahre lang ist gar nichts passiert, bis zum Jahr 2010. Jetzt ist die Empörungswelle natürlich groß.
Wir machen das in Nordrhein-Westfalen nun folgendermaßen: Ich berufe diesen runden Tisch ein. Eines möchte ich aber auch ganz deutlich sagen: Man kann diesem Prozess der Diskussion doch nicht vorgreifen. Wir wollen dieses Fach- bzw. Expertenwissen an diesem runden Tisch austauschen.
Herr Bialas und Herr Keymis haben völlig recht: Natürlich können wir dabei auch das Unternehmensrecht nicht ausblenden. Es wäre sogar sträflich, wenn wir das täten. All diese Dinge müssen dann auf den Tisch, um am runden Tisch erörtert zu werden. Dann können wir diesen transparenten und sehr ergebnisoffenen Diskurs über den Umgang mit
Frau Ministerin, es gibt eine weitere Zwischenfrage, und zwar von Herrn Kollegen Prof. Dr. Sternberg.
Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich möchte noch einmal auf diesen runden Tisch zu sprechen kommen. Wie äußern Sie sich in dem Zusammenhang dazu, dass der Finanzminister im letzten Haushalts- und Finanzausschuss dezidiert gesagt hat, dass er es nicht zulassen werde, dass ein Freiwilligengremium darüber bestimmt, wie sich ein Staatsunternehmen saniert?
Er hat dezidiert abgelehnt, dass dieser runde Tisch irgendetwas zu sagen hat, und ihn als ein Freiwilligengremium bezeichnet.
Ich bin sehr dankbar, dass Sie noch einmal danach gefragt haben, Herr Prof. Dr. Sternberg, gibt es mir doch die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass der Herr Finanzminister mit dieser Aussage natürlich völlig richtig liegt. Wenn er etwas anderes sagen würde, würde er sich strafbar machen.
Denn er muss sich auch da an Unternehmensrecht halten. Ich habe ihn natürlich auch noch einmal darauf angesprochen, weil man diese Aussage auch missdeuten könnte. Ich habe gesagt: Habe ich dich richtig verstanden, dass Portigon nicht am runden Tisch sitzt? – Daraufhin hat er gesagt: Nein, auf keinen Fall.
Portigon ist natürlich mit dabei. Wir werden all die Dinge, die Portigon als Aktiengesellschaft beachten muss, auch dort diskutieren müssen. Ich gehe davon aus, Herr Prof. Dr. Sternberg, dass Sie von Ihrer Fraktion entsandt und an diesem runden Tisch Platz nehmen werden. Dann können wir das noch einmal ausführlich erörtern, und Sie werden feststellen – dann können Sie mir auch recht geben; das hat auch der Finanzminister gesagt –, dass Menschen, die nicht in die Unternehmensstruktur eingebunden sind und in keinem Gremium sitzen, natürlich nicht Entscheidungen über dieses Unternehmen treffen können. So weit kann der runde Tisch dann tatsächlich nicht entscheiden. Da bin ich ganz an seiner Seite.
Wir werden diese Debatte führen, und ich möchte in dem Zusammenhang noch einmal sagen, dass es – das ist mir wichtig – nicht um eine Tabuisierung jeglichen Verkaufs von Kunst gehen darf. Auch das muss ein offener Prozess an diesem runden Tisch sein. Ich bin jedoch ganz sicher – das ist meine Erfahrung mit den runden Tischen –, dass wir zu einer guten Lösung für Nordrhein-Westfalen kommen, wenn wir nicht übereinander, sondern miteinander reden.
Ich habe die Ministerpräsidentin dabei an meiner Seite – das hat Andreas Bialas auch schon gesagt –, die sich ganz klar dazu verhalten hat, wie sie zu Kunst in unseren Museen in NordrheinWestfalen steht. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/7401 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen, FDP und Piraten einstimmig erfolgt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegen der antragstellenden Fraktionen, Sie versuchen heute mit Ihrem Antrag einmal mehr, eine verbindliche Finanzplanung bis zum Jahr 2020 gesetzgeberisch durchzusetzen.
Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss bereits intensiv darüber gesprochen. Sie haben sogar eine Anhörung gebraucht, um sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Einmal mehr
kann und muss ich Ihnen sagen, dass alle notwendigen Regeln, um eine nachhaltige Finanzpolitik zu machen, längst vorhanden sind. Das wissen Sie, Herr Kollege Dr. Optendrenk, als nach mir folgender Redner auch ganz genau.
Wir haben eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert, die unmittelbar und zwingend auch für das Land Nordrhein-Westfalen gilt, eingehalten werden muss und eingehalten werden wird. Wir haben schon jetzt eine mittelfristige Finanzplanung. Die dazugehörigen Dokumente sind Ihnen bereits bekannt. Es handelt sich um ein dickes Werk, das die Landesregierung in regelmäßigen Abständen vorlegt. Diese gilt bis zum Jahr 2018.
Wir wissen doch ganz genau, dass jedes Haushaltsjahr, das weiter vom aktuellen oder jedenfalls am Weitesten in die Zukunft hin entfernt liegt, in all seinen Annahmen immer unschärfer und immer volatiler werden muss. Wer könnte schon heute wirklich absolut verbindlich und treffsicher beispielsweise Steuereinnahmen, Sozialkosten oder Ähnliches prognostizieren? Wir wissen doch schon heute, dass jeder Tag, der weiter in die Zukunft weist, das Ganze ein bisschen unsicherer macht.
Trotz- und alledem – wir sind uns doch einig, dass man sich die Auswirkungen auch langfristiger politischer und finanzieller Planungen in die Zukunft hinein vor Augen halten muss – gibt es einen Nachhaltigkeitsbericht, den die Landesregierung in regelmäßigen Abständen vorlegt. Dieser gilt sogar jetzt schon bis 2040 – natürlich nur mit groben Annahmen, weil für diesen erst recht dasselbe gilt, was ich gerade gesagt habe – und ist ebenfalls Bestandteil dieses längst vorliegenden Dokuments.
Deswegen lautet die große, spannende Frage: Was wollen Sie in der Sache eigentlich anderes erreichen als Show? – Ich muss Ihnen leider sagen: Nichts. Das Einzige, was Sie heute mit diesem Gesetzentwurf erreichen und bezwecken wollen, ist Show. Denn Sie gaukeln vor, dass alleine dadurch, dass man gesetzgeberisch eine Finanzplanung für die Zeit 2019 und 2020 für verbindlich erklärt, irgendetwas gewonnen wäre.
Einfachgesetzlich, um es einmal auf die juristische Ebene zu heben, funktioniert es ohnehin nicht. Denn der Haushaltsgesetzgeber ist jedes Jahr frei in seiner Entscheidung. Das heißt, das, was Sie an Verbindlichkeit vorgaukeln, ist im engeren Sinne sogar rechtswidrig; schließlich kann der Haushaltsgesetzgeber nicht in die Zukunft gebunden werden.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, der langen Rede kurzer Sinn: Sie können weder das Ziel, das Sie erreichen zu wollen vorgeben, erreichen, noch haben Sie das richtige Instrument gewählt, um dieses Ziel zu erreichen. Alles, was wir brauchen, ist vorhanden. Das Einzige, was vielleicht nötig wäre, wäre eine konstruktive Opposition in der