Durch die ständig wiederholten missionarischen Warnungen der Landesregierung seit dem Jahr 2011 sind gravierende Umsatzeinbußen bei den Vertriebsstellen von bis zu 90 % aufgetreten. Vor allem hat sich die Behauptung, der Handel mit Liquids sei nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung erlaubt, als schlichte Fehlinformation der Gesundheitsministerin erwiesen.
Da die Verkaufs- und Vertriebsverbote sowie Warnungen seitens der Gesundheitsministerin nun auch ausweislich gerichtlicher Entscheidung eindeutig rechtswidrig gewesen sind, muss die Ministerin dem Landtag darlegen, warum sie in so grober Verkennung der Rechtslage in der bekannten Weise gehandelt und unser Land ggf. erheblichen Schadensersatzforderungen ausgesetzt hat.
Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil für ihr eigenes zukünftiges Verhalten im Umgang mit der E-Zigarette?
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schneider, vorab folgende Bemerkung: Ihre Unterstellung, ich sei – ich zitiere – „in der letzten Zeit massiv gegen die EZigaretten-Händler vorgegangen“, weise ich entschieden zurück.
Auch Ihre Darstellung von – Zitat – „ständig wiederholten missionarischen Warnungen der Landesregierung seit dem Jahr 2011“ in der vom Bundesverwaltungsgericht nunmehr entschiedenen Rechtsfrage entbehrt jeglicher Grundlage. Das entspricht nicht den Tatsachen. Fakt ist, dass seit der einstweiligen Anordnung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 23. April 2012 von mir keinerlei rechtsauslegende Äußerungen in der Angelegenheit veröffentlicht worden sind.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass in dieser schwierigen Diskussion der Abgrenzung zwischen Arzneimittel und Genussmittel, bei der wir im Hauptsacheverfahren in der ersten Instanz nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2012 Recht erhalten haben, mein Handeln in keiner Weise als grobe Verkennung der Rechtslage anzusehen ist. Denn der Arzneimittelbegriff ist auf der Basis der Richtlinie 2001/83/EG europäisch harmonisiert.
Die Bundesregierung hat in der 17. Wahlperiode am 6. Juni 2012 durch den Ihnen sicherlich bekannten damaligen Bundesgesundheitsminister Bahr –
FDP – in der Antwort Nummer 9 a) auf eine Kleine Anfrage zur elektronischen Zigarette – Bundestagsdrucksache 17/9872 – die Rechtsauffassung vertreten, dass – Zitat –
„ein Produkt, wenn es entweder eine pharmakologisch wirkende Menge an Nikotin im menschlichen Körper freisetzt oder wenn es mit einer arzneilichen Zweckbestimmung im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Arzneimittelgesetzes beworben wird, grundsätzlich dem Arzneimittelrecht unterliegt“.
Kommission in mehreren Mitgliedstaaten, für die rechtlich die gleichen Rahmenbedingungen gelten – zum Beispiel Frankreich, Dänemark, Österreich –, E-Zigaretten, die nikotinhaltige Liquids enthalten, der Arzneimittelregulierung.
Für die Konsequenzen aus dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil bleibt die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten.
Vielen Dank. – Frau Ministerin Steffens, der Verband der E-ZigarettenHändler droht jetzt nicht der ehemaligen Bundesregierung, sondern dem Land Nordrhein-Westfalen mit Regressforderungen in Höhe von 90 Millionen €, weil die Händler davon ausgehen, es sei ihnen ein Schaden entstanden. Mit welcher Höhe rechnen Sie für das Land Nordrhein-Westfalen?
Emanzipation, Pflege und Alter: Bisher ist uns das Urteil und seine Begründung nicht bekannt. Deswegen kann ich hierzu keine Kaffeesatzleserei betreiben.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Steffens, Ihnen ist ja der vorliegende Sachverhalt nicht entgangen, dass die Händler deutlich machen, welche Schäden ihnen entstanden sind. Sie haben eben ein bisschen auf unbeteiligt getan. Ich habe von Ihnen noch andere Äußerungen in Erinnerung, die vor allem die Ordnungsämter vor Ort als Aufforderung durch Sie empfunden haben, dort vorzugehen. Deshalb frage ich Sie: Was hat Ihnen das aktuelle letztinstanzliche Urteil an Erkenntnissen des lebenslangen Lernens vermittelt, wie Sie zukünftig mit solchen Situationen anders umgehen, als hier Unzulässigkeiten in den Raum zu stellen zu Zeitpunkten, zu denen es noch keine entsprechende Rechtsgrundlage gibt?
Emanzipation, Pflege und Alter: Herr Witzel, ich habe eben deutlich dargelegt, wie das im europäischen Kontext in den anderen europäischen Ländern ist, für die die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen gelten wie für Nordrhein-Westfalen. Von daher sehe ich nicht, dass das, wie Sie das gerade dargestellt haben, eine Entscheidung ist, die jenseits jeglicher Grundlage ist.
Das Zweite ist – ich habe es schon deutlich gesagt –, dass uns derzeit keine Urteilsbegründung vorliegt. Wir kennen auch nur eine Presseäußerung. Deswegen können wir hierzu keine Einschätzung vornehmen.
Es liegt aber eine öffentliche Situation vor, die eigentlich einen dringenden Handlungsbedarf aufzeigt, weil Kinder auch in Nordrhein-Westfalen an Kiosken gegenüber der Schule hochkonzentrierte nikotinhaltige Liquids erwerben können, da wir einen unregulierten Markt haben. Das halte ich für eine große Gefahr für unsere Kinder und Jugendlichen. Über die anderen Gefahren, die damit verbunden sind, denke ich, kann man auch an anderer Stelle diskutieren. Deswegen glaube ich, dass die Konsequenzen auch aus diesem Urteil, auch wenn die Begründung noch nicht vorliegt, die sind, dass dringend an anderer Stelle gehandelt werden muss, damit Kinder, unabhängig von ihrem Alter, auch in Nordrhein-Westfalen diese nikotinhaltigen Liquids nicht erwerben können.
Frau Ministerin, Sie haben gerade gesagt, Liquids seien ein Arzneimittel und dürften in Läden nicht verkauft werden. Das hatten Sie auch in der Vergangenheit kommuniziert. Deshalb sprechen wir jetzt über das Thema. Wie viele Kommunen folgten denn dieser Forderung und Rechtsauslegung und haben den Verkauf kontrolliert oder auch unterbunden?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Steffens, Sie haben eben darauf hingewiesen, Sie hätten noch keine Gelegenheit gehabt, sich mit der schriftlichen Urteilsbegründung und den Konsequenzen im Detail zu beschäftigen. Ich denke schon, dass eine Regierung vorausschauend insoweit jedenfalls handeln muss, dass man größere, teure rechtliche Ansprüche gegen das Land vermeidet.
Weil im Haushalts- und Finanzausschuss in der letzten Woche mitgeteilt worden ist, Ihr Haus halte an einem Null-Haushaltstitelansatz für das nächste Jahr fest, was schadensregulierende Maßnahmen
angeht, möchte ich Sie fragen: Schließen Sie bei der Vorgehensweise, die Sie so großflächig praktiziert haben, tatsächlich einen Schadensersatzanspruch und eine Haftungsverpflichtung des Landes für diese Untersagungen aus?
Emanzipation, Pflege und Alter: Herr Witzel, als Erstes: Wir haben uns nicht mit der Begründung noch nicht beschäftigt, sondern es gibt die schriftliche Begründung noch nicht. Das heißt, wir konnten uns mit einer schriftlichen Begründung noch nicht beschäftigen. Das werden wir aber dann tun, wenn die schriftliche Begründung vorliegt. Ob daraus irgendwelche Folgen resultieren, werden wir erst dann bewerten können.
Frau Ministerin, Sie hatten eben auf die Frage der Kollegin Schneider geantwortet, dass Sie keinen Überblick darüber hätten, wie viele Kommunen Ihrer Rechtsauslegung zu diesem Problemkreis gefolgt sind. Daraus resultiert für mich die Frage: Macht die Landesregierung rechtliche Vorgaben für Kommunen, die sie dann überhaupt nicht kontrolliert?
Emanzipation, Pflege und Alter: Ach, Herr Ellerbrock, Sie sind doch gerade derjenige, der immer sagt, man müsse auch Vertrauen in die Kommunen haben. Von daher überprüfen wir nicht bei jeder Vorgabe des Landes, auch nicht bei jeder Empfehlung des Landes, ob die Kommunen das umsetzen. Es ist die Entscheidung der Kommunen, in welcher Form und Intensität sie das tun. Aber ich gehe davon aus, dass die Kommunen sich an rechtliche Vorgaben halten.
Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. – Doch, in letzter Sekunde hat sich Herr Kollege Schmalenbach eingedrückt. Bitte schön, Herr Kollege.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, nach dem ersten Richterspruch über das unzulässige E-Zigaretten-Verbot war ein weiteres Scheitern in dem Berufungsverfahren ja absehbar. Dennoch wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht prozessiert. Dazu würde mich interessieren, wie hoch die Kosten waren und wer diese bezahlt.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, meine Frage wäre: Hat die Landesregierung Studien oder Untersuchungen über die gesundheitlichen Risiken von direktem Konsum von EZigaretten oder von dem passiven Konsum von EZigaretten in Auftrag gegeben? Falls nein, warum nicht?
Nur eine Frage, Herr Kollege Lamla. Aber das wird Frau Ministerin Steffens sicherlich im Blick haben. – Bitte schön.
Ich kann gerne für Herrn Lamla zwei Fragen beantworten. Erstens. Nein, wir haben keine Studie in Auftrag gegeben. Zweitens. Es ist nicht die Rolle und die Aufgabe des Landes, solche wissenschaftlichen Studien zu gesundheitlichen Folgen von Produkten in Auftrag zu geben. Deswegen: Nein.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Steffens, die bisherigen Versuche, die E-Zigarette in irgendeiner Weise vom Markt zu nehmen, sie apothekenpflichtig zu machen oder ganz zu verbieten oder die Liquids zu verbieten, sind, wie wir sehen, bislang gescheitert. Ich gehe davon aus, dass Sie weitere – ich sage mal – Versuche unternehmen werden und an Ihrem Wunsch oder dem Wunsch des Ministeriums festhalten, die E-Zigarette oder aber die Liquids entsprechend zu verbieten. Da möchte ich Sie fragen, ob es schon konkrete Schritte gibt. Oder was schwebt Ihnen vor, wie Sie da weiter vorgehen wollen, unabhängig von dem vorliegenden Urteil, zu dem Sie ja die Urteilsbegründung noch nicht haben?
Es gibt keine konkreten Maßnahmen, die das Ministerium geplant hat oder an der Stelle vorhat, Herr Abgeordneter. Aber ich glaube, es wäre grob fahrlässig, und es kann
auch nicht in Ihrem Interesse oder dem Ihrer Fraktion sein, dass dieses Nervengift in der Konzentration, wie es in Liquidkartuschen erhältlich ist – zum Teil in tödlicher Dosis –, von Kindern an der Supermarktkasse erworben werden kann. Das ist derzeit die rechtliche Situation. Es gibt keinerlei Regulierungen in dem Bereich. Daher halte ich es für notwendig, dass gegebenenfalls die Bundesregierung tätig wird, um unsere Kinder in diesem Land zu schützen.
Ich muss da nachhaken. Sie haben mir die Frage quasi schon hingelegt. Sie hatten ja eben schon einmal auf eine Frage so geantwortet. Dieses Szenario, dass Kinder frei an E-Zigaretten-Liquids kommen, kann ich so nicht nachvollziehen, auch aus eigener Erfahrung nicht.