Protokoll der Sitzung vom 04.11.2015

Bei den gut 27 Kommunen hier in NRW, die Kredite in Fremdwährungen in einer Höhe von 1,4 Milliarden € haben, wird ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe zu verzeichnen sein. Dieser Schaden ist zum Teil schon entstanden. Wenn man allein die Zahlen aus Essen und Bochum addiert, kommt man schon auf eine Schadenssumme von über 100 Millionen €.

Wenn man bedenkt, dass basierend auf dem Stärkungspakt aus der kommunalen Familie knapp 100 Millionen in den Kommunalsoli eingezahlt werden müssen, dann erkennt man: Das Geld ist sozusagen auf der anderen Seite durchs Fenster wieder rausgegangen. Ich denke, das macht auch deutlich,

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD])

dass ein „Weiter so“ genau das Verkehrte ist.

(Michael Hübner [SPD]: Mehr Staat und we- niger privat!)

Wir wollen, dass wir als Land unsere Schutzfunktion gegenüber den Städten und Gemeinden und gegenüber unseren Steuerzahlern wahrnehmen und dass diese Risiken begrenzt werden.

(Michael Hübner [SPD]: Mehr Staat und we- niger privat!)

Durch diesen Gesetzentwurf wird ein Rahmen vorgegeben. Die kommunale Selbstverwaltung wird durch ihn nicht infrage gestellt.

Übrigens beschreibt dieser Gesetzentwurf das, was in anderen Ländern in diesen Tagen schon in die Tat umgesetzt wird. In Sachsen gibt es mittlerweile ein Spekulationsverbot. Hessen plant dies; das Verfahren läuft. Weitere Bundesländer sind noch in der Überlegung, und das, obwohl die betroffenen Kommunen in diesen Ländern von den Summen her weit weniger betroffen sind.

Der Gesetzentwurf setzt das um, was der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Bund der Steuerzahler – insofern, Herr Hübner, waren da nicht alle Sachverständigen einer Meinung – einfordern, nämlich solche Fremdwährungskredite in dieser Art und Weise grundsätzlich für unzulässig zu erklären.

Daraus resultiert etwas, was Sie mit der derzeitigen Erlasslage nicht sichern können, nämlich dass das

Verbot spekulativer Finanzgeschäfte, das als Folge die Nichtigkeit solcher Finanzgeschäfte nach sich zieht. Das heißt in der Folge für die Kommunen: Rückabwicklung dieser Geschäfte, und zwar zum Schutz der Kommunen und damit der Steuerzahler. Dieser Aspekt kann nicht über einen Erlass geregelt werden, und das spricht mehr denn je für einen solchen Entwurf. Insofern wollen wir nicht, dass Kommunen zukünftig neue Risiken dieser Art eingehen. Dabei beschränken wir nicht die Finanzhoheit der Kommunen.

Zur kommunalen Finanzagentur: Das ist für uns eine Option, bei der man gar nicht viel Bürokratie aufbauen muss, die aber insbesondere die mittleren und kleinen Kommunen unterstützen soll. Die großen Kommunen sind in der Lage, alleine Anleihen auf dem Markt zu platzieren. In der Regel brauchen sie dafür mindestens 100 Millionen € Volumen. Das ist für mittlere und kleinere Kommunen nicht möglich. Diese haben – Gott sei Dank – in der Regel nicht einen solchen Kreditbedarf, und sie verfügen vor allen Dingen nicht über das personelle Knowhow, um das Ganze abwickeln zu können.

Wie notwendig dies ist, kann man in einer aktuellen Studie der IKB Deutsche Industriebank aus den letzten Tagen nachlesen, in der es heißt – ich zitiere –: „Alternative Finanzierung für Kommunen immer wichtiger“. Zwei Drittel der Kommunen erhalten nach dieser Studie weniger Angebote als vorher. Wenn man einmal genauer hinschaut, stellt man fest: Vor fünf Jahren haben sie zwei Drittel mehr an Finanzangeboten bekommen als heute. Daher muss man alternative Instrumente suchen und die Kommunen auf diesem Weg unterstützten.

Letztlich – das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf – wird die Finanzhoheit gewahrt, und wir wollen eine bessere Unterstützung der Kommunen gewährleisten.

Von daher, meine liebe Kolleginnen und Kollegen, entscheiden Sie darüber, ob die Kommunen bei dem ersten Gesetzentwurf mehr Schutz und beim zweiten eine entsprechende Unterstützung bekommen.

(Widerspruch von Michael Hübner [SPD] – Britta Altenkamp [SPD]: Oh!)

Last but not least auch von unserer und meiner Seite ein ganz herzliches Dankeschön an den Kollegen Kai Abruszat für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Ich denke, ihr habt in der Fraktion eine gute Nachfolge gefunden, aber der Mensch Kai Abruszat wird mir und wird uns im Landtag fehlen. Danke schön, Kai.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.

Meine Damen, meine Herren! Herr Präsident! Kai Abruszat, André Kuper, es sind keine guten Vorlagen, über die wir heute zu entscheiden haben. Insofern werden wir unsere Einschätzung beibehalten und die beiden Vorlagen entsprechend ablehnen.

Ich will zunächst einmal auf das Thema „Finanzagentur“ eingehen. Gerade wurde von André Kuper vorgetragen, dass beim Innenministerium eine Stabsstelle geschaffen werden soll. Das können wir machen – wenn es in diesem Zusammenhang einen Bedarf gibt. Wir kennen jedoch keine Kommune, die uns in diesem Zusammenhang deutlich gemacht hat: Wir brauchen externen Beratungsbedarf, der beim Innen- oder Finanzministerium angesiedelt ist. Ganz im Gegenteil: Im Rahmen der Anhörung ist deutlich geworden, dass es eine Vielzahl von Instituten und Beratungsunternehmen gibt, die den Kommunen hilfreich zur Verfügung stehen.

Wenn man ein solches Angebot zu den Themen „Schuldenbremse“ und „Personalaufwuchs“ aufbaut, funktioniert das Ganze nur, wenn diese Dienstleistungen von den Kommunen, die ein entsprechendes Dienstleistungsangebot in Anspruch nehmen, auch finanziert werden können. Aber wie gesagt: Es gibt in diesem Zusammenhang keine Nachfrage, und insofern hat sich das Thema „Finanzagentur“ erledigt. Wenn irgendwann eine entsprechende Nachfrage vorhanden ist, kann man sicherlich noch einmal darüber nachdenken.

Kommen wir zum Thema „Fremdwährungsdarlehen/Genehmigungspflicht bzw. Verbot von spekulativen Finanzgeschäften“. Auch hierzu hat es in der Anhörung eindeutige Aussagen gegeben. Ich kann mich da auf die Worte von Michael Hübner beziehen.

Wir wollen einmal durchdenken, wie es denn laufen soll, wenn Ihrem Vorschlag zum Thema „Genehmigungspflicht bei Fremdwährungsdarlehen“ gefolgt wird.

Erstens müssten wir einen entsprechenden Personalstamm bei den jeweiligen Kommunalaufsichtsbehörden aufbauen. Z

Zweitens kennen wir auch die üblichen Bearbeitungszeiten. Wenn es ganz schnell läuft – das meine ich in Richtung Bezirksregierung gar nicht böse –, erhält man innerhalb von zwei Wochen eine Antwort. Wenn es nicht so schnell läuft, dauert es sechs Wochen. Aber es gibt auch Situationen, in denen man bis zu zwölf Wochen im kommunalpolitischen Raum wartet, um einen entsprechenden Bescheid zu erhalten. Dann werden Sie aber feststellen, dass die Kreditangebote, die in der Regel als Mailabfrage laufen, schon längst nicht mehr aktuell sind. Wenn Sie in diesem Zusammenhang in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen wollen, muss so etwas gut begründet sein.

Es ist gerade von Zinsvorteilen gesprochen worden, die in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit generiert worden seien. Ich sehe das ein bisschen anders: Wenn man einen Strich darunter macht, stellt man fest: Man hat sich sehr wohl blutige Nasen geholt. Aber ich nehme auch wahr, dass innerhalb des kommunalen Raumes keine Kommune bereit ist, auf dieses Instrument der Kreditfinanzierung zurückzugreifen.

Dann muss man sich vor Augen halten: Die meisten Kredite, die über Fremdwährungsdarlehen aufgenommen worden sind, sind in der Zeit vor 2010 aufgenommen worden, und zwar in den Jahren zwischen 2000 und 2010. Die damalige rot-grüne Landesregierung hat in den Jahren 2000 bis 2005 keinen Handlungsbedarf gesehen, ein Verbot oder eine Überprüfung von Fremdwährungsdarlehen vorzunehmen, auch nicht die CDU-/FDP-Landesregierung in den Jahren 2005 bis 2010. Man ist im Nachhinein schlauer geworden – mehr aber auch nicht.

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Das ist oft so!)

Und aufgrund der gemachten Erfahrungen gibt es, wie gesagt, in diesem Zusammenhang keine Bereitschaft seitens der Kommunen, noch einmal auf dieses Instrument zurückzugreifen. Insofern sehen wir auch keinen Handlungsbedarf, hier eine entsprechende Genehmigungspflicht einzuführen.

Ich komme zum letzten Thema, und zwar zum Spekulationsverbot von entsprechenden Finanzierungsinstrumenten. In der Anhörung ist das auch noch einmal deutlich geworden: Sie überlassen sozusagen die Frage, was Spekulation und was keine ist, letztendlich dem kommunalen Raum. Das ist nicht präzise eingegrenzt worden. Insofern ist dieser Begriff überhaupt nicht handhabbar. Deshalb ist Ihre Vorlage bzw. Ihr Gesetzentwurf in diesem Zusammenhang auch nicht gebrauchsfähig. Daher werden wir beide Vorlagen ablehnen.

Natürlich möchte auch ich mich, Kai Abruszat, an dieser Stelle noch einmal für die gedeihliche Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken. Ich habe eine sehr konstruktive Diskussionsweise erlebt, die mir sehr viel Spaß gemacht hat. Ich wünsche dir und deiner Familie auch im Namen meiner Fraktion alles Gute für deinen weiteren Lebensweg. Und verschone den Rat der Stadt Stemwede mit solchen Vorlagen!

(Heiterkeit)

Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Der von Ihnen unmittelbar angesprochene Kollege Kai Abruszat hat jetzt für die FDP-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, hier in meiner vorletzten Rede in diesem Hohen Hause zu zwei wichtigen und wirklich bedeutsamen Themen der kommunalen Finanzen sprechen zu können. Zunächst will ich mich dem gemeinsamen Entwurf zum Thema Fremdwährungskredite zuwenden.

Wir sind seitens der Freien Demokraten weit davon entfernt, zu sagen, dass Fremdwährungskredite schlecht sind. Auch wir sind der Meinung, dass es unter äußersten Vorsichtsmaßnahmen möglich sein muss und erlaubt sein soll, dieses Instrumentarium auch zum Zwecke der Zinssicherung einzusetzen. Was wir jedoch vermeiden wollen – da unterscheiden wir uns als gemeinsamer Antragsteller mit den Kollegen der CDU von den Regierungsparteien –, ist, dass Fremdwährungskredite einen gefährlich hohen Anteil am Gesamtportfolio des Kreditengagements einer Kommune haben.

Deswegen haben wir diesen Entwurf eingereicht. Ich glaube, er könnte einen wirksamen Schutz unserer Kommunen vor spekulativen und unseriösen Finanzgeschäften bieten. Zugleich würde er auch den Städten und Gemeinden in Nordrhein

Westfalen hinreichenden Freiraum lassen, um sinnvolle Finanzierungsmöglichkeiten auszunutzen. Es geht nicht um Gängelung der kommunalen Familie. Auch geht es nicht um Gängelung von Bürgermeistern und Kämmerern; denn dann hätte ich verständlicherweise für diesen Antrag auch in unserer Fraktion nicht votiert.

Der zweite Bereich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der uns in dieser verbundenen Debatte beschäftigt, betrifft die Frage, ob und inwieweit es ein Gebot der Vernunft ist, eine Kommunalfinanzagentur – wie es die Kollegen der CDU fordern – einzuführen, um Kommunen im Zins- und Schuldenmanagement zu unterstützen. Ich will Ihnen sagen, dass wir uns grundsätzlich dieser Idee der Union erst einmal positiv zugewendet haben. Es war, glaube ich, ein Ansatz, der angesichts der kommunalen Finanzsituation sehr bedenkenswert gewesen ist. Deswegen waren wir auch ergebnisoffen in die Beratungen gegangen und haben uns auch in der Frage der Anhörung im Ausschuss ergebnisoffen gezeigt.

Für die gebündelte kommunale Kreditbeschaffung, also für eine solche Kommunalfinanzagentur, spricht in jedem Fall, dass es zu erwartende Skaleneffekte und möglicherweise Kostenreduzierungen bei der Geldbeschaffung gibt. Anderseits – so haben wir unsere Bedenken artikuliert – könnte jedoch gerade eine solche Bündelung zu Wettbewerbsverzerrungen führen, vielleicht auch das wichtige Kriterium der Angebotsvielfalt auf dem Markt unterlaufen.

Ein ganz entscheidender Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Rolle der

NRW.BANK. Die NRW.BANK ist ein verlässlicher Partner unserer rund 400 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Wir haben die Sorge, dass die NRW.BANK, wenn wir eine Kommunalfinanzagentur auf den Weg bringen, in eine schwierige Lage kommt, weil sie nämlich einerseits Beraterin ist, andererseits aber auch Anbieterin auf dem Markt sein müsste. Das ist, glaube ich, angesichts der Tatsache, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die NRW.BANK schon heute 14 Milliarden € kommunale Kredite in ihren Bilanzen hat, ein Punkt, den wir nicht wegdiskutieren können. Das kann zu deutlichen Interessenskonflikten führen.

Daher wäre für uns als freidemokratische Fraktion hier im Hause die Einführung der Kommunalfinanzagentur – so wie beantragt – als eher unglücklich anzusehen. Deswegen werden wir uns bei diesem Punkt gleich enthalten.

Insgesamt gesehen: Lassen Sie uns weiter die kommunalen Finanzen – hier im Parlament, aber auch in den Fachausschüssen – im Auge haben. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Herrmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause! Sehr geehrter Herr Abruszat, ich weiß noch nicht, ob es mir in Zukunft fehlen wird, dass ich nach Ihren ruhigen und informativen Beiträgen an der Reihe bin. In Zukunft wird das nicht mehr der Fall sein; aber heute werde ich noch einmal die Gelegenheit haben.