So viel zur sachlichen Diskussion. Damit würden sich eigentlich die von Ihnen vorgestellten Anträge erübrigen.
Was macht man mit einer solchen Information? Wie geht man damit eigentlich verantwortungsbewusst um? – Es gibt zwei Negativbeispiele.
Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Brand zulassen? Ich glaube, es geht um die Anträge.
Vielen Dank, Herr Höne, dass Sie die Frage zulassen. – Zur hochgepriesenen EFSA: Wissen Sie, dass die EFSA auch Glyphosat als völlig harmlos für den Menschen darstellt, weil sie lediglich Untersuchungen zurate zieht, die niemals Glyphosat in Kombination mit den ganzen anderen Mitteln, in denen es verwendet wird, betrachtet haben?
Frau Kollegin Brand, darauf habe ich fast gewartet, dass Sie noch einmal das Thema „Glyphosat“ ansprechen; auf einen Antrag von Ihnen dazu habe ich auch gewartet.
Auch an der Stelle lassen Sie sich durch keinerlei Untersuchungen von Ihrer Meinung abbringen und wären mit einem Verbot schnell bei der Sache. Wenn Sie der Meinung sind, auf diesem Feld müsste es neue Untersuchungen geben, dann wenden Sie sich doch an die EFSA. Aber die zuständigen Stellen genießen – und das sollten sie übrigens auch – unser Vertrauen. Also, Ihr Antrag ist ein Negativbeispiel.
Zweites Negativbeispiel ist die Pressemitteilung von Herrn Minister Remmel vom 6. Mai 2015. Zitat: „Bisphenol A ist eine unsichtbare, krankmachende Gefahr im Alltag.“
Meine Damen und Herren, das ist Politik mit Angst. Sie wollen mit Ängsten, die Sie vorher schüren, Politik machen, und das ist mit den Freien Demokraten nicht zu machen.
Übrigens ist das auch – abgesehen vom Titel – mit den regierungstragenden Fraktionen nicht zu machen. Denn – das ist eben schon angesprochen worden – im Antragstitel sprechen Sie noch von einem Verbot, aber im Antrag selbst – auch im Beschlussteil – findet sich diese Forderung nach einem Verbot nicht mehr wieder.
Sie sind also davon schon abgerückt, bzw. der Minister hat sich deutlich weiter aus dem Fenster gelehnt, als die Regierungsfraktionen das zu tragen bereit sind.
Unser Änderungsantrag ist darum auch nicht banal oder kleinlich. Er bezieht sich zwar „nur“ auf den Titel, aber wir sind als Ausschuss ja auch zuständig für den Verbraucherschutz. Der Antrag ist mit dieser Überschrift ein Etikettenschwindel. In der Überschrift steht etwas, was der Inhalt gar nicht hergibt.
Verantwortungsbewusst wäre es, regelmäßig, wie es heute schon Standard ist, Risikobewertungen nach dem Stand der Technik und des aktuellen Wissens durchzuführen, insbesondere – da sind wir
sicherlich wieder enger beieinander – mit besonderer Vorsicht mit Blick auf den Lebensmittelkontakt. Diese Erkenntnisse gehören sachlich-fachlich richtig und zeitnah juristisch umgesetzt.
Vom Prinzip her fordert genau das der Antrag der regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen. Wenn Sie unseren Änderungsantrag annehmen und den Etikettenschwindel, den Ihr Antrag im Moment darstellt, damit beheben, stimmen wir Ihrem Antrag gerne zu. Ansonsten können wir diesen Schwindel so nicht mittragen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat handelt es sich bei dem Stoff Bisphenol A um eine Industriechemikalie, die zur Herstellung von Polycarbonat verwendet wird. Polycarbonat ist ein gängiger Kunststoff. Zum Beispiel werden Plastikgeschirr und Lebensmittelverpackungen daraus hergestellt. Darin können dann auch Restmengen von Bisphenol A vorhanden sein.
Über die Gefährlichkeit ist in den letzten Jahren kontrovers diskutiert worden. Wir haben es in dieser Diskussion und in den Diskussionen über andere Stoffe immer wieder mit dem gleichen Phänomen zu tun: Die Wirkung von solchen Stoffen wird nicht bestritten, denn darüber gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse. Dass die Substanz hormonähnlich wirkt, ist unstreitig. Die Frage ist, welche Konsequenzen daraus gezogen werden.
Die Europäische Union hat bereits Konsequenzen gezogen, indem sie die Herstellung von Babyflaschen mit diesem Stoff verboten hat. Sonst könnte man dieses Verbot ja auch wieder aufheben. Die Europäische Kommission und die Behörde für Lebensmittelsicherheit haben 2015, also in diesem Jahr, die tägliche Aufnahmemenge von 50 auf 4 µg Körpergewicht abgesenkt und damit auch noch einmal ein Zeichen gesetzt.
Bezogen auf die Gesundheitswirkung ist jetzt zu diskutieren, ob bestimmte Grenzwerte erreicht werden. Alle bisher durchgeführten Messungen sind zu dem Ergebnis gelangt, dass die tolerablen Aufnahmemengen nicht erreicht werden, dass alles unterhalb dieser Schwelle liegt. Es wird hier also mit Grenzwerten gearbeitet. Das ist das übliche Verfahren.
Gleichzeitig ist aber auch klar, dass, wie in vielen anderen Wirkungsbereichen auch, die Wirkungen auf den menschlichen Organismus individuell sind.
Grenzwerte werden festgelegt aufgrund von Durchschnittswerten, aufgrund von Durchschnittserfahrungen. Selbstverständlich kann man zu dem Schluss kommen, dass man aus Vorsorgegründen, weil es eben individuelle Wirkungen hervorruft, auf diesen Stoff verzichten soll. Das ist die Diskrepanz in dieser Debatte. Es macht sicherlich auch Sinn, dass das europäisch einheitlich geregelt wird. Deshalb ist das die notwendige Appellationsebene.
Die Verbraucherministerkonferenz hat dazu einen Beschluss gefasst, dass nämlich der Grenzwert für Bisphenol A an die Neubewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit angepasst wird und danach – so die Verbraucherministerkonferenz; an dem Beschluss hat NordrheinWestfalen mitgewirkt – ein nationales Verbot bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien
durch das Bundesministerium geprüft wird. Das ist die Beschlusslage, und in dieser Beschlusslage sehe ich auch den Antrag der Koalitionsfraktionen.
Der Antrag der Piraten ist an dieser Stelle insofern entbehrlich, als der Beschluss der Verbraucherministerkonferenz bereits das Begehren der Piraten erfüllt hat.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen enthält darüber hinaus den neuen Aspekt, dass nach unproblematischen Alternativsubstanzen gesucht werden soll. Dieses Anliegen kann ich nur unterstützen und aufgreifen, also quasi zu verzichten, aber die entsprechenden Ersatzmaterialien zu erforschen. – Herzlichen Dank.
Erstens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/10296. Die Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen also zur Abstimmung über den Inhalt dieses Antrages. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/10296 abgelehnt mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der Piraten.
Zweitens kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/10381. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag Drucksache 16/10381 abgelehnt mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piraten.
Drittens kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/10306.
Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/10306 angenommen mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piraten.
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/10366
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf noch einmal um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit bitten: Wer den Plenarsaal verlassen will oder muss, der möchte das bitte geräuschlos tun.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich muss zunächst mit etwas Positivem für RotGrün anfangen: Sie sind aufgewacht und haben unseren Antrag als Impuls genommen, sich endlich einmal auch für den Bürger wahrnehmbar zu dem Thema „Tihange und Doel“ zu äußern.
Das war ein Lob. Herr Mostofizadeh hat verstanden, dass es nicht ganz ernst gemeint war. – Aber sei‘s drum.