Zum Glück fand dieser Vorschlag nicht die notwendige Mehrheit. Sonst hätten wir jetzt möglicherweise die türkische AKP von Herrn Präsident Erdogan in zahlreichen NRW-Rathäusern sitzen.
Das Wahlrecht an die Volljährigkeit, die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit und die Staatsangehörigkeit zu binden, ist eine sinnvolle und gut zu begründende Regel.
Wenn das Wahlrecht mit 16 kommt, könnte ein Jahr später genauso gut die Forderung nach einem Wahlrecht ab 12 kommen, da bereits das Wahlrecht ab 16 nicht formal, sondern nur rein emotional zu begründen ist.
Dies zeigt sich auch am Schluss des SPD-Antrages. Dort werden als Beispiel für das politische Interesse junger Menschen „einige Tausend Demonstranten bei Klimademos am 25.09.2020“ aufgeführt. Bei anderen Großdemonstrationen, an denen ebenfalls zahlreiche junge Menschen teilnahmen, waren die Demonstranten für die SPD-Vorsitzende Saskia Esken noch „COVID-Idioten“.
Ich kann Ihnen hierzu nur den Artikel vom 6. Oktober 2020 in der „Neuen Züricher Zeitung“ – „Gute Gründe gegen das ‚Stimmrechtsalter 16‘“ empfehlen.
In der Anhörung zum SPD-Gesetzentwurf kamen auch junge Menschen zu Wort, welche sehr ausgewogen begründeten, warum ein Wahlalter ab 16 nicht sinnvoll ist. Ich zitiere aus der Stellungnahme der Jungen Alternative:
„Die Übereinstimmungen zwischen aktivem und passivem Wahlrecht sowie zwischen Wahlrecht und Volljährigkeit“
„sind zwar nicht notwendige Bedingung, jedoch hinreichend plausibel. Ein gewählter Politiker sollte sich stets als Vertreter der Gesamtheit des Staatsvolkes sehen, nicht nur als Vertreter von Partikularinteressen. Dies impliziert, dass gute Politiker immer auch das Wohl der Jugend im Sinn haben sollten.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Frage, ob das Wahlalter abgesenkt werden soll, hat dieses Parlament bereits mehrfach beschäftigt. Dafür gäbe es die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung; Frau Freimuth hat darauf hingewiesen.
Im Februar dieses Jahres ist dieser Antrag abgelehnt worden. Das ist zwar nicht meine Pflicht als Mitglied der Landesregierung; aber ich will trotzdem auf eines hinweisen: Man muss sich überlegen, ob es Sinn macht, einen Antrag, der gerade abgelehnt worden ist, noch einmal zu stellen, obwohl man weiß, dass er wieder keine Mehrheit bekommt. – Das ist das eine.
Das andere ist: Dass dieses Vorgehen respektvoll ist, wenn man weiß, dass der Antrag vor einigen Monaten abgelehnt worden ist, vermag ich nicht nachzuvollziehen – es sei denn, es gäbe neue Argumente. Aber es gibt ja keine neuen Argumente, wenn ich das richtig lese.
Es gibt einen einzigen Punkt, der neu ist, der sich verändert hat und den man in eine solche Überlegung einbeziehen könnte: Im Deutschen Bundestag ist durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD ein Antrag eingereicht worden, der sich mit einer Änderung des Bundeswahlgesetzes beschäftigt und in diesem Zusammenhang auch eine Reformkommission vorsieht. In den Beratungen dazu wird übrigens auch die Frage der Absenkung oder Nichtabsenkung des Wahlalters eine Rolle spielen.
Schließlich geht es um das hohe Gut des Wahlrechts. Darauf haben heute viele Redner hingewiesen. Zum Beispiel stellt sich die Frage, warum Wahlrecht und Volljährigkeit entkoppelt werden sollen. Es geht auch um die Frage einer entsprechenden Reife, die wir bei jungen Menschen ab einem gewissen Alter erwarten, und darum, was das für andere Gesetze bedeutet.
Auf der anderen Seite verspricht man sich von einer Absenkung des Wahlalters ein steigendes politisches Interesse von jungen Leuten. Ich kann nicht nachvollziehen, warum es dann automatisch dazu kommen soll.
Übrigens wäre es auch nicht dumm, wenn zwischen Bund und Ländern in der Frage des Wahlalters keine Unterschiede beständen und nicht jedes Land seine eigene Suppe kochte. Ob das Durcheinander, dass junge Leute mit 16 oder 17 Jahren den Landtag wählen dürfen, den Bundestag und das EU-Parlament aber nicht, wirklich klug ist, ist die Frage.
Ich glaube, statt solche Anträge zu stellen, wäre es klug, die Arbeit einer solchen Kommission abzuwarten und sich das Ergebnis genau anzuschauen.
Für uns als Landesregierung – das will ich schon sagen – hat es große Bedeutung, junge Menschen am politischen Geschehen zu beteiligen. Da gibt es übrigens auch noch eine Menge anderer Möglichkeiten. Es existiert nicht nur diese eine Möglichkeit. So gibt es politische Jugendorganisationen. Auch hier im Landtag findet das eine oder andere statt. Ich glaube, junge Leute können sich in den politischen Diskurs einbringen. Das tun sie übrigens auch. Sie haben auch Wirkung.
Ich habe meine Zweifel daran, ob es nur um das Wahlalter geht. Aber wenn man über diese Frage diskutiert, dann sollte man es gründlich machen, gut abwägen und auch die ganzen Wechselwirkungen bedenken. Deshalb ist heute vermutlich nicht der richtige Zeitpunkt, um so etwas mal schnell für ein Bundesland zu entscheiden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der SPD hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Antrag Drucksache 17/11173 beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte Frau Abgeordnete Watermann-Krass, nun mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.
Im Einvernehmen mit den Fraktionen stelle ich die Bekanntgabe des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung zunächst zurück.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Preuß das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die NRW-Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, die medizinische Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und die strukturellen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Als Instrument dazu dient der Krankenhausplan, der die Erreichbarkeit des Krankenhauses insbesondere im Akutfall und die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Sinne bester Qualität der medizinischen Versorgung zum Inhalt hat.
Es geht also bei der Krankenhausplanung nicht um die Schließung von Krankenhäusern, sondern um die bestmögliche medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Sie haben einen Anspruch darauf, und wir sehen uns in der Verantwortung, diesen Anspruch zu erfüllen.