Es geht also bei der Krankenhausplanung nicht um die Schließung von Krankenhäusern, sondern um die bestmögliche medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Sie haben einen Anspruch darauf, und wir sehen uns in der Verantwortung, diesen Anspruch zu erfüllen.
Der bisherige Krankenhausplan verfolgt zwar den richtigen Ansatz – er ist zugegebenermaßen der Einstieg in die qualitätsorientierte Planung gewesen –, erweist sich jedoch als weitgehend wirkungslos, weil im Mittelpunkt der derzeitigen Krankenhausplanung als Maßstab die Anzahl der Krankenhausbetten und nicht die medizinische Leistung steht.
Der Patient braucht natürlich ein Bett. Aber er braucht vor allem in schwerwiegenden und komplizierten Fällen eine gute, spezialisierte, unter Umständen hochspezialisierte, von der Erfahrung des Arztes oder des Operateurs getragene Behandlung seiner Erkrankung. Das wollen wir sicherstellen.
Die bisherige Planungsmethodik ist problematisch, weil sie eine gezielte Steuerung der stationären medizinischen Versorgung verhindert, eine transparente Abbildung der Versorgung nicht möglich ist und sich keine Aussage über die Qualität der Leistung treffen
Im Jahr 2017 wurden zum Beispiel 30.000 Operationen im Bereich „Prothesen für Kniegelenke“ an 233 Standorten durchgeführt. Rund 53 % der Eingriffe wurden in Krankenhäusern vorgenommen, die weniger als 100 solcher Fälle im Jahr behandeln. Das bedeutet, dass diese Krankenhäuser im Durchschnitt auf nicht ganz zwei Eingriffe pro Woche kommen.
Ähnliche Beispiele finden sich in dem zur Krankenhausplanung eingeholten Krankenhausgutachten zu weit komplizierteren, schwerwiegenderen Eingriffen, die eine hohe Spezialisierung erfordern, wie die Pankreasoperation.
Vor diesem Hintergrund ist es zwingend, die Krankenhausplanung neu aufzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes bildet die dafür notwendige Voraussetzung.
Statt Bettenzahlen sollen medizinische Leistungsbereiche und Leistungsgruppen definiert werden, um Über- bzw. Unterversorgung auszuschließen, unnötige Doppelstrukturen zu vermeiden und die Verschwendung von Investitionsmitteln und Personalressourcen zu verhindern.
Die Leistungsbereiche bilden den übergeordneten medizinischen Rahmen. Sie orientieren sich vor allem an den Fachgebieten der ärztlichen Weiterbildungsordnung.
Die Leistungsgruppen bilden konkrete medizinische Leistungen ab. Ziel der neuen Leistungsgruppensystematik ist eine bedarfsorientierte Planung: Nicht jedes Krankenhaus muss alles anbieten, vielmehr sollen die Krankenhäuser einer Region die medizinischen Leistungen anbieten, die für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.
Im Übrigen soll mit diesem Gesetzentwurf auch ein weiteres wichtiges Problem angegangen werden, nämlich der Schutz von Patientenunterlagen, um Fälle zu verhindern, in denen Patientenakten verloren gehen oder einfach liegen gelassen werden. Das soll in Zukunft verhindert werden. Der Krankenhausträger soll verpflichtet sein, Schutzmaßnahmen zu treffen und diese beispielsweise in der Situation einer drohenden Insolvenz gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen.
Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss und stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser aller Ziel ist es doch, den Menschen hier in Nordrhein Westfalen eine gute Gesundheitsversorgung zu bieten.
Wir, die Union und die FDP-Landtagsfraktion, wollen diese noch verbessern. Deswegen legen wir Ihnen heute unseren Gesetzentwurf vor.
Zu dieser Gesundheitsversorgung zählen für uns sowohl höchstmögliche Qualität als auch eine gute Erreichbarkeit. Das gilt insbesondere für die Krankenhäuser in unserem Land.
Unsere Krankenhäuser stehen vor etlichen großen Herausforderungen. Der demografische Wandel mit zunehmend älter werdenden Patienten und Patientinnen verändert die Anforderungen an die Versorgung.
Dem Fachkräftemangel bei Ärzteschaft und Pflege können wir nur mithilfe attraktiver Arbeitsbedingungen abhelfen.
Die Coronapandemie hat aber auch gezeigt, wie wichtig eine leistungsfähige, gut ausgestattete und differenzierte Kliniklandschaft ist. Die NRW-Koalition aus Union und FDP hat bereits einiges getan, um die Krankenhäuser besser für die Zukunft aufzustellen. So haben wir in dieser Legislaturperiode die Mittel für die pauschale Förderung von Investitionen gleich zu Beginn einmalig um 250 Millionen Euro erhöht und zusätzlich eine Einzelförderung eingeführt, über die bis 2020 knapp 200 Millionen Euro für gezielte Investitionen zur Verfügung gestellt wurden.
Darüber hinaus übernimmt das Land seinen Anteil an der Kofinanzierung der Mittel aus dem Strukturfonds des Bundes.
Hinzu kamen in diesem Jahr Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro für ein Sonderinvestitionsprogramm. 1 Milliarde Euro zusätzlich – so viel Geld stand unseren Krankenhäusern noch nie zur Verfügung.
Neben der Förderung von Investitionen ist aber die Krankenhausplanung das wesentliche Instrument, um Strukturverbesserungen anzustoßen.
Da hat die vorherige rot-grüne Landesregierung wenig erreicht. Die bettenorientierte Planungsmethodik und die langwierigen Umsetzungsprozesse haben Veränderungen bisher eher verhindert.
Das im September 2019 vorgestellte Gutachten zur Krankenhausplanung hat deshalb eine grundlegende Reform empfohlen: Anstelle der bisherigen Planung anhand von Bettenzahlen soll künftig eine
Damit sollen aufgetretene Fehlentwicklungen – eine Überversorgung in den Ballungsgebieten und damit Doppelstrukturen einerseits und eine teilweise Unterversorgung in ländlichen Regionen andererseits – vermieden werden.
Unser Ziel ist, die Versorgungsqualität durch eine stärkere Spezialisierung zu fördern. Dazu ist es sinnvoll, spezifische Behandlungsangebote an bestimmten Standorten zu konzentrieren und vermehrt auf Kooperationen zwischen den Krankenhäusern zu setzen.
Was wir hingegen auf keinen Fall wollen, ist eine weitreichende Zentralisierung wie zum Beispiel in Dänemark. Die wohnortnahe Grundversorgung muss auch in Zukunft gewährleistet sein – vor allem auch im ländlichen Raum.
Um die Krankenhausplanung neu aufstellen zu können, brauchen wir die vorliegende Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes. Damit schaffen wir die Rechtsgrundlage für das neue Planungsverfahren.
Zudem regeln wir konkrete Abgrenzungen der Leistungsgruppen. Dazu können Operationen und Prozedurenschlüssel, die sogenannten OPS-Codes, aber auch ICD-Codes zur Krankheitsklassifikation oder andere geeignete Verfahren genutzt werden.
Mit diesen Instrumenten wollen wir eine Planung erreichen, die sich an der Versorgungsqualität und der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser orientiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Fraktionen von CDU und FDP haben uns heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, um vor allem die Krankenhausplanung zu verändern. Angekündigt war uns der Gesetzentwurf eigentlich von der Landesregierung, doch offenbar war die Landesregierung nicht schnell genug, um ihren eigenen Zeitplan einzuhalten,
Anders als der Kollege Preuß und die Kollegin Schneider es gerade vorgetragen haben, ist das erklärte Ziel nicht etwa, die landesweite stationäre Versorgung sicherzustellen oder gar zu verbessern, sondern – ich zitiere aus dem Gesetzentwurf –, „der Tendenz einer medizinischen Überversorgung in den Ballungszentren und teilweise einer Unterversorgung in ländlichen Gebieten“ zu begegnen.
Das machen Sie daran fest, dass – und ich zitiere erneut aus dem Gesetzentwurf – in keinem anderen Bundesland bei vergleichbarer Altersstruktur mehr Fälle im Krankenhaus versorgt würden als in Nordrhein-Westfalen.
Wo ist denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, die Analyse für diese Ursache? Glauben Sie wirklich, dass die höheren Fallzahlen in der Onkologie, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bei geriatrischen Komplexbehandlungen oder bei Frühgeborenen durch höhere Bettenkapazitäten zustande kommen? Sind da nicht vielleicht auch äußere Faktoren wie die jahrzehntelange körperliche Belastung durch Arbeit und Industrie in unseren Ballungsräumen zu berücksichtigen?
Wollen Sie wirklich vor die Patientinnen und Patienten treten und ihnen sagen: „Statistisch gesehen seid ihr gar nicht krank“? Ausweislich dieses Gesetzentwurfes wollen Sie ein Instrumentarium schaffen, um gezielt Krankenhauskapazitäten zu steuern. Da reiben sich einige vermutlich verwundert die Augen. Schwarz-Gelb will steuern und den Wettbewerb einschränken?
Wie lautete noch 2007 die damalige Begründung für die Abschaffung der Detailplanung bei den Krankenhäusern durch den damaligen Gesundheitsminister Laumann? Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus dem Protokoll vom 29. März 2007: