Ich freue mich auf die weitere Beratung dazu im Ausschuss, dann hoffentlich auch mit dem zuständigen Minister. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Abgeordnete Aymaz. – Bevor ich nachfolgenden Rednern gemäß Rednerliste das Wort erteile, erteile ich zunächst Herr Kollege Mostofizadeh von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich zur Geschäftsordnung gemeldet hat, das Wort.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte, der Tagesordnungspunkt davor wäre schon ein Höhepunkt bzw. Tiefpunkt der parlamentarischen Auseinandersetzung hier gewesen.
Während des Tagesordnungspunktes zum Flüchtlingsaufnahmegesetz war kein Mitglied der Landesregierung, kein Minister und keine Ministerin und auch nicht der Ministerpräsident, anwesend. Mittlerweile sind ja zumindest zwei nichtzuständige Minister im Raum und unterhalten sich.
Deswegen beantragen wir nach § 65 Abs. 1 der Geschäftsordnung, dass sowohl die Ministerin Scharrenbach als auch der Minister Stamp an dieser Debatte teilnehmen sollen. Wir beantragen, die Sitzung zu unterbrechen, bis das der Fall ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag nach § 65 unserer Geschäftsordnung ist gestellt worden. Ich darf fragen, ob dazu die Aussprache erwünscht ist? – Das ist nicht der Fall.
Dann lasse ich über den Antrag abstimmen. Da zwei Minister herbeizitiert werden sollen, lasse ich für diese beiden getrennt abstimmen.
Zunächst einmal frage ich, wer die Ministerin Scharrenbach nach den Regelungen unserer Geschäftsordnung herbeizitieren möchte? – Das sind die Abgeordneten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD.
(Minister Dr. Joachim Stamp betritt den Ple- narsaal. – Beifall von den GRÜNEN – Sarah Philipp [SPD]: Herzlich willkommen! – Lisa- Kristin Kapteinat [SPD]: Schön, dass Sie es geschafft haben! – Zuruf von den GRÜNEN: Ah!)
(Verena Schäffer [GRÜNE]: Er hat es ja jetzt geschafft! 10 Minuten hat er verplempert! – Jo- sefine Paul [GRÜNE]: Man hat ihn endlich er- reicht!)
Da Herr Minister Dr. Stamp mittlerweile anwesend ist, ist der Antrag nach meinem Dafürhalten gegenstandslos. Insofern erübrigt sich die Abstimmung. Herr Minister Dr. Stamp ist ja jetzt anwesend.
(Josefine Paul [GRÜNE]: Niemand aus der ganzen Landesregierung war anwesend! Das ist unglaublich, Herr Minister!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit können wir in der Beratung zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/11841 „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge“ fortschreiten.
Für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Aymaz den Antrag bereits eingebracht. Nun hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Blondin das Wort.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es jetzt an dieser Stelle so zügig weitergehen kann.
Keine Sorge: ich habe jetzt in einem Anflug vorweihnachtlicher Stimmung nicht vor, hier vorne zu singen, auch wenn man mir sogar nachsagt, dass man mein Singen ganz gut ertragen könne.
Deswegen: Alle Jahre wieder und mit schöner Regelmäßigkeit stellen SPD und Grüne Anträge, um über die kommunale Entlastung bei den Flüchtlingskosten und im Kern über eine Anpassung der FlüAG-Pauschalen zu debattieren. So auch heute wieder. Dieses Mal ist es kein Antrag oder eine Anfrage im Kommunalausschuss – nein, dieses Mal bringen die Grünen gleich einen eigenen Gesetzentwurf ein.
Das ist natürlich Ihr gutes Recht, Frau Aymaz, doch auch dieser Gesetzentwurf ändert nichts an den Tatsachen.
Tatsache ist: Das Lenk-Gutachten zur Evaluierung der Kostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz liegt seit rund zwei Jahren vor und empfiehlt eine Anpassung der FlüAG-Pauschalen auf mindestens 10.500 Euro für kreisangehörige Städte und Gemeinden und auf mindestens 13.500 Euro für kreisfreie Städte. Auch der Tenor der Anhörung im vergangenen Jahr ging in diese Richtung.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Gutachten nicht seit zwei Jahren einfach nur in der Schublade liegt, sondern als Grundlage für intensive Verhandlungen unseres Ministers Dr. Stamp mit den kommunalen Spitzenverbänden dient.
Ziel der Landesregierung war es immer und ist es bis heute, eine einvernehmliche Regelung mit den kommunalen Verbänden zu erzielen, und es zeichnet sich ein Ergebnis ab. In der letzten Sitzung des Integrationsausschusses hat Minister Dr. Stamp die Umsetzung des Lenk-Gutachtens bei der Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Aussicht gestellt. Außerdem verlaufen die Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden positiv und befinden sich aktuell auf der Zielgeraden. Nicht zuletzt steigen die Zuweisungen an die Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz im Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr um 110 Millionen Euro auf 657 Millionen Euro. Das sind gute Nachrichten, meine Damen und Herren!
Die Landesregierung dreht also nicht Däumchen, wie von den Grünen in ihrem Gesetzentwurf suggeriert, oder versteckt sich hinter den laufenden Gesprächen, nein, sie arbeitet konsequent, konstruktiv und konzentriert an der zugesagten Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Das wird durch viele
Verhandlungs- und Gesprächsrunden sowie Abstimmungen innerhalb der Ministerien deutlich. Das erfordert vor allem die Einbeziehung derjenigen, die es am Ende betrifft, nämlich die Kommunen in unserem Land.
Das sollten auch die Grünen noch wissen, denn immerhin haben Sie es als Teil der rot-grünen Vorgängerregierung ja mitzuverantworten, dass derzeit die Zahlungsverpflichtung des Landes für Geduldete nach drei Monaten endet. Diese Regelung wurde unter dem damaligen Innenminister Jäger verabschiedet und führt im Ergebnis ganz häufig zu finanziellen Belastungen für die kommunale Familie. Dessen sind wir uns doch alle bewusst. Betrachtet man es aus heutiger Sicht: Vielleicht hätten intensivere Gespräche mit den Kommunen im Vorfeld damals bei der Formulierung dieses Passus geholfen.
Natürlich ist auch eine längere Zahlungsverpflichtung Thema in den aktuellen Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine Weiterentwicklung der FlüAG-Pauschalen. Statt hier also einen Gesetzentwurf zu beraten, der Fakten schaffen möchte, bevor zu Ende verhandelt wurde, sollten wir besser abwarten, welche Ergebnisse bei den Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden erzielt werden. Auf dieser Grundlage können wir dann gerne im Fachausschuss und im Plenum diskutieren.
(Zuruf: Wie lange wollen Sie denn noch re- den? Bis zum Ende der Legislaturperiode oder noch später?)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blondin. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Kollegin Stock das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fordern schon seit Langem die Umsetzung des Lenk-Gutachtens. Zuletzt haben wir kurz vor der Sommerpause hier über unseren Antrag diskutiert, dass die Kosten der Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung endlich auskömmlich finanziert werden müssen.
Ich werde nicht müde, es zu betonen: Unsere Kommunen leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen. Die Kosten hierfür müssen endlich erstattet werden.
Unser Antrag wurde im Sommer direkt abgestimmt und mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, AfD sowie des fraktionslosen Abgeordneten Neppe gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen abgelehnt. Es war ein beschämendes Bild.
Die Situation der Kommunen hat sich seither nicht entscheidend verbessert. Sie benötigen immer noch eine dauerhafte Erhöhung der FlüAG-Pauschale. Wir hören aber, die Verhandlungen der Landesregierung mit den kommunalen Partnern sind entgegen der Aussagen meines Kollegen Herrn Blondin ins Stocken geraten. Woran liegt das? Gibt es etwa einen Dissens zwischen dem MKFFI und dem Finanzministerium? Möchte der Finanzminister etwa nicht die nötigen Mittel bereitstellen? Hier ist dringend der Ministerpräsident gefragt, eine Lösung zwischen den Ressorts zu finden. Die Kommunen werden es ihm sicher danken.
Seit 2018 liegt das sogenannte Lenk-Gutachten der Uni Leipzig vor, welches deutlich zeigt, dass die Pauschalen an die tatsächlichen Kosten angepasst werden müssen, da die Kommunen sonst im negativen Bereich wirtschaften. Derzeit erhalten sie pro Geflüchteten 10.400 Euro jährlich. Professor Lenk hat errechnet, dass es aber jährlich zwischen 10.500 und 11.000 Euro für kreisangehörige Kommunen sein müssen. Kreisfreie Städte benötigen sogar zwischen 13.500 und 16.000 Euro pro Jahr.
Im vorliegenden Gesetzentwurf wird folgerichtig eine Differenzierung der Pauschale vorgeschlagen. Neben einem festen Grundbetrag in Höhe von 6.400 Euro werden unterschiedliche Höhen der Mieten in den Städten und Gemeinden sowie höhere Kosten in den kreisfreien Städten berücksichtigt. Eine kreisangehörige Kommune in der geringsten Mietstufe bekäme demnach 11.650 Euro, eine kreisfreie Stadt in der höchsten Mietstufe erhielte 15.000 Euro pro Jahr und Flüchtling. Dies entspricht den Berechnungen im Lenk-Gutachten.
Diese Unterscheidung nach den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort ist dem aktuellen pauschalen System weit überlegen. Es bildet auch die regionalen Unterschiede ab, ist sinnvoll und gerecht.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kostenpauschale für die Unterbringung und Versorgung von sogenannten geduldeten Personen. Sie ist derzeit für Kommunen nicht auskömmlich und wird nur für drei Monate gewährt, was sehr weit von der Realität entfernt ist. Hier ist die Einbindung des Personenkreises der Geduldeten in die FlüAG-Pauschale-Erstattung dringend überfällig. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer und damit der Bezug von Leistungen von Kommunen überschreitet nämlich regelmäßig die drei Monate deutlich.
Wir hatten in unserem Antrag deshalb eine Verlängerung der Frist auf neun Monate vorgeschlagen. Dennoch können wir dem Vorschlag der Grünen, die
Insgesamt sind wir mit dem Gesetzentwurf zufrieden. Er greift die Einigung der betroffenen Spitzenverbände auf und setzt sie entsprechend um. Die Belastung der kommunalen Haushalte wird durch die Änderung deutlich verringert. Gerne stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank.