Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Lienenkämper, Sie haben auf die Vertraulichkeit der Sitzungen der Ministerehrenkommission hingewiesen. Es gibt ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November dieses Jahres, in dem in Bezug auf Kleine Anfragen sehr ausführlich dargestellt wird, dass die Regierung diese natürlich beantworten muss bzw. dass sie, wenn sie sich auf die Vertraulichkeit als Argument zurückzieht, darlegen muss, worin die Vertraulichkeit begründet ist.
Insofern frage ich Sie: Warum begründen Sie hier die Nichtnennung des Datums der Berufung der Ministerehrenkommission mit einer angeblichen Vertraulichkeit? Worin ist aus Ihrer Sicht die Vertraulichkeit begründet? Wenn Sie das hier nicht beantworten können, bitte ich auch um eine schriftliche Antwort.
Frau Kollegin Schäffer, die Ministerehrenkommission ist im Jahre 2000 eingerichtet worden und tagt seitdem ständig vertraulich. Das ist unverändert so.
Das gilt auch für die Ernennung der Mitglieder der Ministerehrenkommission. Deswegen umfasst die Vertraulichkeit auch das.
Ein anderer Prozess ist der der Kleinen Anfrage und der rechtlichen Anforderungen an Kleine Anfragen. Gehen Sie bitte davon aus, dass wir eine rechtlich korrekte Bewertung vornehmen werden, allerdings nicht im Rahmen einer Mündlichen Anfrage. Da gelten andere Regeln.
Sehr geehrter Herr Minister, ich will dann gleich nachfragen. Sie können also hier nicht darstellen, warum alleine das Einsetzungsdatum – Sie haben uns jetzt noch viele andere Dinge über die Personen und ähnliche Zusammenhänge gesagt – der Vertraulichkeit unterliegt? Sind Sie bereit, uns das auch schriftlich darzustellen?
Frau Kollegin Beer, ich habe Ihnen vieles andere erklärt, was neben dem Einsetzungsdatum auch noch der Vertraulichkeit unterliegt. Insofern geht es nicht allein um das Einsetzungsdatum, das der Vertraulichkeit unterliegt.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lienenkämper, nach Ihren Ausführungen zur Ministerehrenkommission muss man ja hier den Eindruck gewinnen, dass das eine virtuelle Kommission ist. Aber ich halte mich zunächst mal mit Bewertungen zurück.
Ich würde aber schon gerne wissen, zu welchem Zeitpunkt die Landwirtschaftsministerin ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und Beteiligungsverhältnisse bei der Ministerehrenkommission angezeigt hat.
Die Ministerehrenkommission tagt nichtöffentlich. Die Zulieferungen der Informationen durch die Mitglieder der Landesregierung sind Zulieferungen für die Ministerehrenkommission und unterliegen damit in gleicher Weise den Regeln der Ministerehrenkommission.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister Lienenkämper, ich will die Frage von Frau Beer wiederholen und präzisieren. Sind Sie bereit, Ihre Aussage, dass die Einsetzung der Ministerehrenkommission durch die Landesregierung der Vertraulichkeit unterliegt,
Deshalb werde ich dazu Folgendes erläutern: Heute ist die mündliche Fragestunde. Da habe ich meine Antwort soeben gegeben.
Es gibt parallel dazu den Prozess einer Kleinen Anfrage. Die Kleinen Anfragen werden – wie Sie das auch aus Ihrer Zeit kennen – in dem dafür vorgesehenen Verfahren von der Landesregierung beantwortet. Voraussetzung für die Beantwortung ist die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Kleinen Anfrage. Diese Prüfung werden wir vornehmen. Es wird zu einem rechtskonformen Ergebnis kommen, und die Beantwortung wird diesem rechtskonformen Ergebnis folgen.
Herr Minister, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass die Landesregierung für das Handeln der Mitglieder der Landesregierung nicht zuständig ist?
Sehr geehrter Herr Minister Lienenkämper, verstehe ich Sie richtig, dass Sie die Mündliche Anfrage einer Abgeordneten an die Landesregierung im Rahmen des parlamentarisch verabredeten Prozederes nicht für geeignet halten, um rechtsgültige Aussagen von der Landesregierung zum Beispiel in Bezug auf das Einsetzungsdatum der Ehrenkommission zu erhalten? Warum ist die Mündliche Anfrage weniger wert als eine Kleine Anfrage, die Sie auch noch nicht einmal rechtlich beurteilt haben?
Frau Kollegin Beer, Sie erhalten von dieser Landesregierung selbstverständlich sowohl in mündlichen Fragestunden als auch auf Kleine Anfragen rechtsverbindliche Auskünfte. Meine Auskünfte zu den Fragen, die hier gestellt worden sind, habe ich gegeben. Die Antwort auf die Kleine Anfrage, die derzeit läuft, wird nach dem dafür vorgesehenen Verfahren in rechtskonformer Weise auch noch erfolgen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung, ob sie nicht vor dem Hintergrund, dass die Berufung der Kabinettsmitglieder Anfang Juli erfolgt ist und dann sofort eine Debatte um die Frage der Zuständigkeit von Minister Holthoff-Pförtner für Medien entbrannt ist und die Landesregierung dazu sehr schnell ausgeführt hat, dies alles würde die Ministerehrenkommission prüfen, auch der Meinung ist, dass es dieses Parlament angeht und auch für die Öffentlichkeit von Interesse ist, wann die Ministerehrenkommission überhaupt einberufen wurde, mithin wann überhaupt eine Abgabe von Erklärungen erfolgt sein kann.
Herr Abgeordneter Becker, ich anerkenne, dass es für das Parlament schon deswegen offenkundig von Interesse ist, weil da nachgefragt wird, sowohl mündlich als auch schriftlich. Dieses Interesse werden wir am Ende des Abstimmungsprozesses zur vorliegenden Kleinen Anfrage auch in rechtskonformer Weise befriedigen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lienenkämper, wann wurde mit der Prüfung der Staatskanzlei und/oder des Justizministeriums begonnen, ob eine Vereinbarkeit zwischen dem Fraktionsvorsitz und dem Ministeramt von Minister Biesenbach vorliegt bzw. ob eine Kollision besteht?
Diese Prüfung führt die Ministerehrenkommission in eigener Verantwortung und im Rahmen von vertraulichen Sitzungen durch.
Das ist nett, vielen Dank. – Die gesamte Fragestunde und die bisherige Orientierung beziehen sich in gewisser Weise auf die Prüfung durch die Ministerehrenkommission.
Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein-Westfalen, insbesondere den der §§ 20 und 21, beurteilt, ob diese Paragrafen, die sich nicht nur mit der Befangenheit, sondern schon mit dem Anschein der Befangenheit beschäftigen, auch Aussagen darüber machen, welche Eigenprüfung Behördenleiter und Vorgesetzte vorzunehmen haben, ob sich dieser Geltungsbereich dieses Gesetzes auch auf Staatssekretäre und Minister bezieht oder ob das auch eine vertrauliche und geheimnisvolle Angelegenheit ist.
Herr Abgeordneter Remmel, das Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein allgemeines Gesetz, das sich an jeden Nordrhein-Westfalen richtet und deswegen auch für alle Nordrhein-Westfälinnen und Nordrhein-Westfalen gilt. Die Fragen im Zusammenhang mit der Inkompatibilität oder der Unvereinbarkeit eines Amtes innerhalb der Landesregierung mit anderen öffentlichen Ämtern richtet sich nach der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass es schon mit der ersten Kleinen Anfrage, der zweiten Kleinen Anfrage, der dritten Kleinen Anfrage und auch den Fragen in dieser mündlichen Fragestunde hinsichtlich der Vertraulichkeit der abgefragten Fakten zur Ministerehrenkommission schon eine gewisse Zeit der Prüfung gab, möchten wir Sie fragen, welchen Grund es hat, dass Sie bereits mehrere Monate an dieser Frage herumgeprüft haben, und wie lange Sie noch zu prüfen gedenken.
Deshalb bitte ich noch mal um Präzisierung der Frage. Ich habe sie einfach im Zusammenhang nicht verstanden.