Auch die Stadt Ahaus hält eine Einlagerung im Zwischenlager Ahaus für rechtswidrig und hat gegen die Anordnung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), den Atommüll aus Jülich in Ahaus zwischenzulagern, Klage vor dem OVG Münster eingereicht. Ein Transport stünde also unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Entscheidung.
Welche Position vertritt die Landesregierung zum weiteren Verbleib der 152 in Jülich gelagerten Castorbehälter?
Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Professor Dr. Pinkwart auf die vorliegende Mündliche Anfrage antworten wird. – Ich erteile Herrn Minister Professor Dr. Pinkwart das Wort.
Sehr verehrter Herr Präsident! Frau Abgeordnete Brems! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die 152 Castorbehälter mit den Brennelementen aus dem AVRVersuchsreaktor werden im sogenannten AVRBehälterlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich aufbewahrt. Betreiber des Lagers ist das Bundesunternehmen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH, kurz: JEN. Die JEN ist eine Tochter der Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH, kurz: EWN. Alleiniger Gesellschafter der EWN ist das Bundesministerium der Finanzen.
Die für die Aufbewahrung erforderliche Genehmigung wurde im Jahr 1993 durch das Bundesamt für Strahlenschutz, eine dem Bundesministerium für Umwelt nachgeordnete Behörde, für einen auf 20 Jahre befristeten Zeitraum erteilt.
Im Jahre 2013 ist die Befristung der Aufbewahrungsgenehmigung ausgelaufen. Der JEN als der atomrechtlich verantwortlichen Betreiberin des Zwischenlagers ist es nicht gelungen, rechtzeitig eine erneute Aufbewahrungsgenehmigung beim Bundesamt für
Wegen der fehlenden Aufbewahrungsgenehmigung hat das Wirtschaftsministerium als zuständige Atomaufsicht für das Land Nordrhein-Westfalen ihre im Atomgesetz zugewiesene Kompetenz wahrgenommen und die unverzügliche Entfernung der Brennelemente aus dem genehmigungslosen Zwischenlager angeordnet.
Der Adressat dieser Anordnung war im Jahre 2014, als sie ausgesprochen worden ist, die atomrechtlich verantwortliche Betreiberin des Zwischenlagers, die bundeseigene JEN.
Die JEN verfolgt seitdem die Ihnen bekannten drei Optionen: Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich, Rückführung in die Vereinigten Staaten von Amerika und Transport in das Zwischenlager Ahaus.
Es ist einzig und allein Aufgabe der bundeseigenen JEN, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Realisierung einer dieser Optionen zu schaffen. Zu den rechtlichen Voraussetzungen zählen Genehmigungen für die Handhabung und Verladung der Behälter im Lager in Jülich, für die Aufbewahrung in einem anderen zugelassenen Lager, für Beförderungsvorgänge oder für die Ausfuhr der Brennelemente außer Landes.
Die Zuständigkeit der Landesatomaufsicht ist einzig für die Genehmigung im Bereich der Verladung der Castorbehälter in Jülich selbst gegeben. Sämtliche anderen genannten Genehmigungen sind von Bundesbehörden zu erteilen.
Da für keine Option die formalen und technischen Voraussetzungen existieren, werden weiterhin alle drei Optionen von der JEN verfolgt. JEN konnte bislang keine Festlegung für oder gegen eine der drei von mir eben genannten Optionen treffen. Insofern sind auch aktuelle Medienberichte unzutreffend, wenn dort gemutmaßt wird, es sei eine Entscheidung – von wem auch immer – getroffen worden, dass die Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert werden sollen.
Auf die konkrete Frage von Frau Abgeordnete Brems: „Welche Position vertritt die Landesregierung zum weiteren Verbleib der 152 in Jülich gelagerten Castorbehälter?“, kann ich vor dem Hintergrund der von mir eben gegebenen Sacherläuterung zusammenfassend antworten:
Erstens. Für den weiteren Verbleib der Castoren im heutigen Behälterlager in Jülich fehlt es seit 2013 an der förmlichen Genehmigung. Daher hat die Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen – noch zu Ihrer Regierungszeit, möchte ich ergänzen – die unverzügliche Entfernung der Kernbrennstoffe angeordnet.
Zweitens. Atomrechtlich verantwortlich ist die JEN. Sie muss der Anordnung nachkommen. Sie verfolgt dazu drei verschiedene Optionen, die heute sämtlich noch nicht entscheidungsreif sind und Ihnen eben von mir dargelegt worden sind.
Drittens. Der Bund als alleiniger Anteilseigner hat hier eine besondere Verantwortung, unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, eine gesetzeskonforme und technisch sichere Perspektive für den Verbleib der Jülicher Castoren zu schaffen.
Unmittelbar nach Ernennung der neuen Bundesministerrinnen und Bundesminister, die hier unmittelbar in Verantwortung stehen, habe ich die Bundesforschungsministerin, die Bundesumweltministerin und den Bundesminister der Finanzen in persönlichen Schreiben auf ihre Verantwortlichkeiten entsprechend ihrer jeweiligen Funktion hingewiesen.
Ich hoffe sehr, dass der Bund insgesamt seiner Verantwortung alsbald nachkommt, damit der Kernbrennstoff aus dem AVR-Versuchsreaktor, der eben nicht aus der Welt zu schaffen ist, entweder im Rahmen einer Genehmigung zwischengelagert oder aber in das Herkunftsland USA zurückgeführt wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Herr Minister, ich habe die Nachfrage, bis wann nach Ihrer Kenntnis die Prüfung der drei Alternativen, die Sie gerade benannt haben, abgeschlossen sein wird.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Brems, wir haben hier die Situation, dass der Bund, also die JEN und die sie tragenden Bundesministerien, unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, Lösungen zu erarbeiten hat. Ich denke, diese Verantwortung wird dort auch gesehen und wahrgenommen.
Aber alle drei Optionen haben ihre Herausforderung, weisen Probleme in ihrer rechtlichen und technischen Umsetzung auf. Erst dann, wenn es eine Lösung gibt, die allen Anforderungen standhält, kann sie vereinbart werden. Wir sind im Interesse einer verantwortungsvollen Regelung natürlich an einer möglichst schnellen Lösung interessiert. Ich denke, das Hohe Haus wird das auch sein. Aber das muss ordentlich vorbereitet werden. Das können wir nicht absehen.
Es hat ja, wenn Sie das einmal rückwirkend betrachten – wir sind jetzt schon im Jahr 2018 –, bereits ei
niger Jahre bedurft, um diese Optionen zu überprüfen. Es ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Wir hoffen sehr, dass die neue Bundesregierung einen kraftvollen Anlauf nimmt und die beteiligten Ministerien zu einer baldigen Sachentscheidung kommen.
Wir jedenfalls werden alles tun, um die Voraussetzungen im Land Nordrhein-Westfalen dafür zu schaffen, dass es eine für Mensch, Umwelt und die Belange in Fragen der Sicherheit, um die es hier geht, tragfähige Lösung gibt.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Zum Stichwort „Sicherheit“ würde ich gern noch einmal nachhaken. Bei zwei Optionen – sowohl beim Export in die USA als auch beim Transport nach Ahaus – würde ein Transport der 152 Castoren anstehen.
Die Gewerkschaft der Polizei hat bereits sehr deutlich gesagt, dass es aus ihrer Sicht ein völlig unrealistisches Szenario und nicht zu bewältigen ist, die Sicherheit bei diesen Castortransporten zu gewährleisten. Ich hätte gern eine Einschätzung dazu, wie die Landesregierung bei solchen möglichen Transporten, die bei zwei Optionen anstehen würden, für die Sicherheit sorgen will.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrte Frau Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, dass alle in dieser Frage beteiligten Bundeseinrichtungen und auch das Land NordrheinWestfalen Wert darauf legen, dass bei allen Verfahren, die dort geprüft werden, auch solche Aspekte einbezogen werden und dass nur eine positive Entscheidung für eine dieser Optionen getroffen werden kann, wenn die Voraussetzungen, die Sie zu Recht ansprechen, gewährleistet werden können. Alles andere würde hier wohl auch niemand verstehen.
Ich will noch ergänzen: Zu Ihrer Regierungszeit sind alle drei Optionen schon Gegenstand der Prüfung gewesen. Keine wurde ausgeschlossen, sondern sie wurden geprüft und …
Ich will es ja nur erwähnt haben. Es ist ja nicht so, dass wir das Problem erst seit gestern zu lösen hätten. Sie haben sich sieben Jahre lang damit beschäftigt und keine Lösung herbeigeführt. Das will ich nur
der guten Ordnung halber erwähnt haben. Alle drei Optionen standen im Raum, und alle drei Optionen sind immer nebeneinander geprüft worden – natürlich auch die Frage der Sicherheit von Transportwegen.
Wenn ich richtig informiert bin – Herr Präsident, ich sage das nur unter Vorbehalt –, wurden im Spätherbst 2016 noch rechtzeitig von einem Bundesamt ergänzende Auflagen für mögliche Transporte kurzfristig ins Spiel gebracht, um möglicherweise weitere Entscheidungen vor der Wahl etwas weniger wahrscheinlich werden zu lassen.
Wir werden sehen. Die Dinge sind über all die Jahre hinweg sachbefasst behandelt worden, und ich bin ganz sicher, dass sie auch weiterhin sachlich vernünftig bearbeitet werden.
Wir werden alles tun, was wir können – das gilt auch für den Innenminister –, wenn solche Themen zu diskutieren sind. Nordrhein-Westfalen verfügt seit Jahrzehnten über viel Kompetenz, die wir einbringen werden.
Ich will Ihnen nur sagen – auch im Interesse der Menschen in unserem Land –: Jülich ist aufgrund der Erdbebengefahr nicht zwingend ein völlig sicherer Standort. Dort die Castoren lange in einer nicht genehmigten Zwischenlagerung zu belassen, halte ich nicht für verantwortungsvoll. Das möchte ich hier ganz klar zum Ausdruck bringen.
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat sich zu einer ersten Zusatzfrage die Kollegin Düker gemeldet.
Danke schön. – Herr Minister, meine Frage knüpft an Ihr letztes Stichwort „Erdbebensicherheit“ an. Das wird ja nun nicht erst seit gestern geprüft. Unabhängig von der jeweiligen politischen Zusammensetzung einer Regierung – das kann man für alle hier sagen –, soll und muss es eine möglichst sichere Lösung geben. Sie haben es erklärt: Alle drei Lösungen weisen erhebliche rechtliche und technische Probleme auf.
Wenn man den Transport vermeiden und die Verbleibslösung – Sie haben es benannt – angehen will, sage ich: Die Frage der Erdbebensicherheit, die nicht erst seit gestern in der Welt ist, muss nun geprüft werden. Wir müssen endlich in die Gänge kommen, um überhaupt mit den Planungen anfangen zu können.
Meine Frage an Sie: Wie weit sind diese Prüfungen, ein Zwischenlager am Standort selbst zu errichten, gediehen? Abgeschlossen scheinen sie ja noch nicht
zu sein. Wie ist der Stand? Ist die Frage der Erdbebensicherheit denn nun endlich abschließend geprüft worden?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete, nach den mir vorliegenden Informationen sind die seismologischen Verhältnisse bislang nicht abschließend geklärt. Es sind allerdings von der JEN konservative Schätzungen vorgenommen worden, auch für die Abschätzung eines möglichen Neubaus am Zwischenlagerstandort Jülich.
Um Ihnen einen Eindruck zu verschaffen: Soweit mir die Informationen dazu vorliegen, würde ein Neubau inklusive der Genehmigungsverfahren, die für einen solchen Neubau notwendig wären, mindestens zehn Jahre dauern – immer unter der Prämisse, dass die noch nicht hinreichend geklärten seismologischen Fragen ausgeräumt bzw. positiv beantwortet werden können.
Wenn sich der Bund zeitnah in 2018 dafür entscheiden würde, müssten Sie also nach den mir vorliegenden Informationen zehn Jahre warten, bis auf dem Gelände Jülich eine sichere Zwischenlagerung vorgenommen werden könnte, wobei die Sicherheit einer solchen Zwischenlagerung immer noch unter dem Vorbehalt der noch nicht abgeschlossenen seismologischen Überprüfung und Unsicherheit stände. Das wäre eine erheblich längere Phase einer nicht sehr komfortablen Zwischenlagerung der Castoren in Jülich.