Die Situation war in vielen Kommunen so katastrophal – sie ist es heute noch –, dass das Land schließlich eingreifen musste, um den Sanierungsstau bei den Schulgebäuden aufzulösen.
Es führt auch nicht weiter, näher untersuchen zu wollen, worin die Ursachen für die schwierige Situation der Kommunen liegen. Bei allen unterschiedlichen Gründen kann man aber doch zusammenfassend feststellen, dass es in Einzelfällen Misswirtschaft und gleichzeitig vor allem eine Überfrachtung der Kommunen mit Aufgaben der Sozialfürsorge gibt.
Aufgeschreckt von einem Bericht des WDR vom 17. Januar 2018 mit dem Titel „Schleppender Start für die Schulsanierung“, bringen Sie nun diesen Antrag in den Landtag ein, in dem Sie wiederum Ihrer eigenen Planungsfähigkeit als verantwortliche Regierungspartei ein schlechtes Zeugnis ausstellen.
Sie haben doch seinerzeit als Regierungspartei den Zeitraum von 2017 bis 2020 angesetzt und als ausreichend angesehen. Haben die verantwortlichen Ministerien eigentlich gar nicht mit den Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften kommuniziert? Diese hätten Ihnen bereits im Jahre 2017 sagen können, wie sehr ihre Kapazitäten ausgelastet sind.
Dem entsprechenden Presseartikel ist zu entnehmen, dass die Vertreter der Gemeinden vielfache Gründe anführen – darunter auch eine unbegrenzte Zuwanderungspolitik, welche die personellen und finanziellen Ressourcen der gemeindlichen Familie über Gebühr belastet.
Gestern habe ich auf diesen Missstand bereits aufmerksam gemacht und bin deshalb von Herrn Ott aufs Übelste beschimpft worden. Er sagte, ich sei ein Rassist und sei es immer gewesen.
Die Spitzen des Städte- und Gemeindebundes beklagen selbst öffentlich und für jeden wahrnehmbar die hohe Belastung der Kommunen durch die ungeregelte Zuwanderung. Sie, Herr Dahm und Herr Höne, waren doch bei der Podiumsdiskussion des Städte- und Gemeindebundes im November 2017 dabei. Da haben Sie doch hören können, was der Präsident dort vorgetragen hat. Genau das hat er gesagt.
(Christian Loose [AfD]: Nach Herrn Ott an- scheinend schon! – Frank Müller [SPD]: Was für ein schöner Sport – gespielte Empörung!)
Die Maßlosigkeit und Zügellosigkeit, mit der Herr Ott und einige andere Parlamentarier mich und uns von der AfD-Fraktion beschimpfen, ist eine Ungeheuerlichkeit. Wir nennen die Probleme beim Namen und
Sie reden immer von der Würde des Parlaments und vom Hohen Haus. Nach einem Dreivierteljahr Erfahrung hier im Parlament muss ich nun die Schulen, in denen ich unterrichtet und die ich geleitet habe, als Höchste Häuser loben, bei denen man mit Fug und Recht von der Hochwürde der Schule sprechen kann.
Ein weiteres Problem in den Kommunen ist der Personalmangel in den Bereichen der Bauabteilungen und des Gebäudemanagements. Nun stehen Sie ratlos da und wollen schon nach einem Jahr den Zeitraum der Kreditaufnahme um ein Jahr verlängern. Sie sollten sich aber erst einmal die Zahlen der Kreditaufnahme genau anschauen.
Hätten Sie die Kleine Anfrage der AfD zu diesem Thema und die Antwort des Ministeriums beachtet, hätten Sie sich einen Überblick verschaffen können. Es ist zwar richtig, dass nach einem Jahr Laufzeit nicht einmal die Hälfte der Mittel abgerufen worden ist. Allerdings haben 202 von 396 kommunalen Gebietskörperschaften bereits Mittel abgerufen – manche sogar vollständig.
Wenn man bedenkt, dass das Programm erst seit einem Jahr läuft, sollte man die Abrufzahlen eher als Erfolg werten, anstatt jetzt in blinden Aktionismus zu verfallen.
Das Anliegen des SPD-Antrags hat ohne Zweifel seine Berechtigung, wenn sich die Situation im nächsten Jahr noch ähnlich darstellen sollte. Vorher zu handeln ist aber nicht nötig. Im Augenblick haben wir auch keine Kenntnis von den einzelnen Planungsständen in den Kommunen. Daher kommt der Antrag zu früh. Die hier genannten erforderlichen Maßnahmen können, wenn es denn nötig ist, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Dieser Antrag zeigt wieder einmal, dass Sie jetzt genau wissen und zugeben, wie katastrophal Ihr Regierungshandeln war. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon in vielfältiger Hinsicht ausgeführt worden, dass wir das Programm „Gute Schule 2020“ vor der letzten Landtagswahl hier im Hause inhaltlich sehr intensiv
Wir haben uns aus Vertrauensschutzgründen dafür entschieden, dieses Programm fortzuführen und den Kommunen somit Planungssicherheit zu geben. Das wissen Sie. Das bleibt auch so.
Jede Kommune entscheidet im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, wie sie die Mittel verteilt. Die Kommune entscheidet auch, wann und welche Tranchen sie abruft. Wie sie die aus dem Programm finanzierten Maßnahmen priorisiert, entscheidet sie ebenso – genauso wie über die Planung und die Umsetzung.
Das ist Subsidiarität; das ist kommunale Selbstverwaltung; das ist „Verantwortung geben“ und „Verantwortung einfordern“. Das ist wichtig für das Aufsteigerland Nordrhein-Westfalen. Denn die Kommunen wissen viel besser, wo der Schuh konkret drückt, und sie tragen auch die Verantwortung dafür.
Deswegen werden wir kontinuierlich verfolgen, wie sich das Programm in der Praxis bewährt. Dazu gehört auch, dass wir uns genau anschauen, wie sich die Inanspruchnahme der Mittel aus diesem Programm entwickelt.
Sie wissen – das ist bereits mehrfach gesagt worden, auch schon in der heutigen Debatte –, dass wir, wenn das notwendig ist, in Absprache mit der NRW.BANK und gemeinsam mit den Kommunen auch die erforderlichen Maßnahmen ergreifen werden.
Dazu gehört aktuell unter anderem das Bestreben, den Zeitraum für die Verlängerung des Verwendungsnachweises zu erweitern. Das ist kein neuer Gedanke der SPD-Fraktion, sondern das hat die Landesregierung bereits im November 2017 in Aussicht gestellt.
Wer sich genauer mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen beschäftigt hat, wird feststellen, dass dazu das Schuldendiensthilfegesetz geändert werden muss. Dabei handelt es sich um ein Gesetzgebungsverfahren, das klugerweise ohnehin mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt werden muss. In dieses Gesetzgebungsverfahren werden alle Kommunen richtigerweise ihre Vorstellungen einbringen.
Im Übrigen befinden wir uns aber sowieso mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Kommunen und mit allen anderen Akteuren in einem regelmäßigen Austausch über dieses Programm.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister, vielen Dank dafür, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich hatte ja bereits eine Frage an Sie gerichtet. Möglicherweise ist sie in Vergessenheit geraten. Deswegen möchte ich sie noch einmal wiederholen.
Der ehemalige Fraktionsvorsitzende der FDP hatte noch kurz vor der Landtagswahl ausgeführt, dass die Kommunen, die solide gewirtschaftet hätten, mit dem Programm „Gute Schule 2020“ nach dem Stärkungspakt ein zweites Mal bestraft würden. Er stellte damals auf den Verteilungsschlüssel ab. Planen Sie eine Änderung des Verteilungsschlüssels dieses Programms? Oder legen Sie ein weiteres Programm auf, um den Haushalt der Städte, die bestraft worden sind, zusätzlich auszugleichen?
Herr Kollege Mostofizadeh, ich danke herzlich für die Frage. Eingangs hatte ich aber bereits ausgeführt, wie vor der Landtagswahl 2017 hier im Landtag Nordrhein-Westfalen über das Programm „Gute Schule 2020“ debattiert worden ist. Ich habe gesagt, dass wir uns unter Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes dafür entschieden haben, dieses Programm fortzusetzen und den Kommunen Planungssicherheit zu geben. Das Fortsetzen und die Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes beantworten Ihre Frage vollumfänglich. – Herr Präsident, Sie können die Redezeit weiterlaufen lassen. Die Frage ist damit beantwortet.
Ich komme zu den Personalkosten des Programms „Gute Schule 2020“. Dieses Programm ist seinerzeit von den die damalige Regierung tragenden Fraktionen bewusst so angelegt worden, wie es jetzt ist. Begründet wurde dies damit, dass das kommunale Personal, das für kommunale Pflichtaufgaben wie den Schulbau notwendig ist, auch von den Kommunen finanziert werden muss. Diese Begründung kann ich auch im Nachhinein nicht falsch finden.
Allerdings ist es ohnehin so – darauf ist auch schon hingewiesen worden –, dass Kosten für externes Personal wie Architekten oder Ingenieure über das Programm durchaus förderfähig sind. Das ist den Kommunen naturgemäß bekannt. Deswegen sehe ich keinen Bedarf dafür, zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/2163 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Bildung sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer diesem Überweisungsvorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist damit einstimmig angenommen.