Protokoll der Sitzung vom 22.03.2018

Ich würde nämlich gerne die eine oder andere Fachkraft aus der Juristerei fragen, wie das denn zum Beispiel mit den von Herrn Dr. Wedel angesprochenen Punkten aussieht. Wären die – ich zitiere das jetzt nicht, was in der „Rheinischen Post“ stand – tatsächlich im Augenblick einer Individualverfassungsbeschwerde zugänglich? Wären die nicht durch den § 53 des Verfassungsgerichtshofgesetzes eher nicht vor einem Verfassungsgerichtshof als Individualverfassungsbeschwerde geltend zu machen? Ich glaube, das ist eine ganz interessante Frage, mit der wir uns auseinandersetzen müssen.

Mein Zweifel, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat einen leichten Anlass. Wir sind ja in Nordrhein-Westfalen Gott sei Dank schon vor Jahren dazu übergegangen, immer sehr deutlich zu schreiben, was eine Initiative denn kostet. Wenn ich mir dann vorstelle, was dann an maßgeblichen zusätzlichen Kosten auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zukommt:

Wir haben das damals in der Verfassungskommission in dem durchgeführten Symposion einmal hochgerechnet und sind auf erhebliche Beträge gekommen, die sich an zusätzlichem Aufwand ergeben würden, um die Qualität unseres Verfassungsgerichtshof – die hervorragend ist – auch bei einem erhöhten Fallaufkommen weiter zu garantieren. Diese Beträge, die da gemutmaßt worden sind, waren beträchtlich. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn dann von einem Mehraufwand in Höhe von 30.000 € die Rede ist, dann muss man meines Erachtens relativ genau untersuchen, inwieweit an der Stelle tatsächlich beabsichtigt ist, viele Bürgerinnen und Bürger in eine

Möglichkeit zu versetzen, auch individuell den Verfassungsgerichtshof des Landes anzurufen.

Wenn das tatsächlich die gemeinsame Absicht ist, dann, glaube ich, finden wir einen Weg. Ich denke, dann muss man auch – denn, alles was die Qualität des Verfassungsgerichtshofs betrifft, ist von uns hoch zu achten – die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen. Ich hoffe, dass es dann eben mehr ist als reine Symbolpolitik, denn die Qualität von zusätzlichen rechtlichen Möglichkeiten richtet sich nach meiner Auffassung wesentlich danach, was die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich an Rechtsschutzmitteln dazugewinnen.

Ich schließe an dieser Stelle auch wieder mit der Einführung: Insoweit freue ich mich tatsächlich auf die Beratungen. Ich hoffe, dass wir die Unklarheiten an der Stelle auch noch beseitigt bekommen. – Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank. – Für die grüne Fraktion spricht nun die Kollegin Düker.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP als Antragsteller. Wir müssten heute nicht über diesen Gesetzentwurf reden, wenn man seitens der CDU und der FDP in der letzten Legislaturperiode etwas kompromissbereiter bei der Reform der Verfassung gewesen wäre. In der Verfassungskommission haben Sie sich wenig nachgiebig gezeigt, hier zu einem Kompromiss zu kommen.

Worum ging es damals? Wir – Grüne und SPD, Hans-Willi Körfges war da noch näher dran – zeigten uns bereit, hier bei dieser Initiative, die schon damals auf dem Tisch lag, mitzugehen. Aber im Gegenzug konnten CDU und FDP unserem Anliegen nicht folgen, da ging es ums Wahlalter 16 Jahre. Aber wenn es der FDP hier so sehr um Bürgerrechte geht: Auch die Einführung eines Wahlalter 16 Jahre hat etwas mit Bürgerrechten zu tun. Daher ist dieser Korb damals nicht zustande gekommen. Den Gesetzentwurf dann direkt nach Scheitern dieser Gespräche in der letzten Legislaturperiode einzubringen, war in der Sache nicht hilfreich.

Jetzt ist nachgebessert worden. Wir haben eine neue Legislaturperiode, und wir sollten hier unvoreingenommen an dieses Gesetzgebungsverfahren herangehen. Das wollen wir auch tun.

Worum geht es in der Sache? – Es geht um Grundrechtsgewährung, es geht um Verbesserung von Rechtsschutzmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern. Dieses Ziel ist selbstverständlich auch für meine Fraktion unterstützenswert.

Aber es muss eben auch die Frage beantwortet werden, die sich im Gesetzgebungsverfahren sicher auch stellen wird:

Wo ist die substanzielle Rechtsschutzlücke? Wo ist im umgekehrten Fall der Mehrwert? Wo sind die Lücken, die mit diesem individuellen Zugang zum Verfassungsgerichtshof geschlossen werden? Ja – das ist auch ausgeführt worden –, sie sind da, wo grundrechtliche Gewährleistung in der Landesverfassung über das Grundgesetz hinausgeht; das sind die sogenannten überschießenden Grundrechte. Denn mit Art. 4 Abs. 1 unserer Landesverfassung sind sämtliche Grundrechte des Grundgesetzes ja schon unmittelbares Landesrecht. Also steht jedem Bürger, jeder Bürgerin der Gang nach Karlsruhe offen, und hier wird doch ein Großteil der Grundrechte bzw. der Schutzmöglichkeiten abgedeckt.

Anders als im früheren Gesetzgebungsverfahren der FDP sind nunmehr in den Gesetzesbegründungen tatsächlich auch einige Beispiele aufgeführt. Es sind wenige, aber hier wird konkretisiert, wo tatsächlich die Lücke ist, wie sie die überschießenden Grundrechte darstellen, die dann den materiellen Rechtsschutzmehrwert bilden.

Mein Fazit an dieser Stelle, wenn wir uns fragen, was hier der rechtsstaatliche Profit ist, wenn wir an die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof herangehen:

Erstens sind es aus meiner Sicht Bürgerinnen und Bürger, die profitieren könnten, wenn hier grundrechtliche Gewährleistungen aus der Landesverfassung über die grundrechtliche Gewährleistung aus dem Grundgesetz heraus tatsächlich einen materiellen Mehrwert bieten. Dies wäre ein Profit, den es auch zu unterstützen gilt. Ich stimme dem Kollegen Körfges zu: Das wird und muss Thema in der Anhörung sein, denn das ist die wesentliche Frage.

Der zweite Profit, der sich ergeben könnte – je nachdem, wie man es gestaltet –, wäre, dass die Wege zum Verfassungsurteil kürzer und niedrigschwelliger werden. Auch das könnte ein rechtsstaatlicher Gewinn sein.

Drittens könnten identitätsstiftende Effekte zur Landesverfassung und zu unserer Landesverfassungsjustiz entstehen, und auch das fänden wir positiv, wenn es so kommen würde.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Dann wäre da noch die Frage der Kosten, insbesondere ob und wie viel mehr Personal denn nun gebraucht wird. Denn das gehört zur Ehrlichkeit dazu: Wenn man diese Rechtsschutzmöglichkeiten erweitern will, muss es auch einen Apparat geben, der das dann effizient und qualitativ gut abarbeiten kann. Wenn auch das klar ist – sehr viel deutlicher, als es jetzt im Gesetzentwurf dargestellt wird – und dieser Mehrbedarf dann finanziert wird, dann kann auch

meine Fraktion wohlwollend in dieses Gesetzgebungsverfahren gehen.

Auch ich freue mich auf alle weiteren Anhörungen, in denen diese Dinge vertieft werden können. Am Ende, wenn diese Fragen geklärt sind, können wir uns vorstellen, dem Gesetzentwurf dann auch beizutreten. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank. – Für die AfD hat der Abgeordnete Kollege Röckemann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorredner und Vorrednerinnen haben lang und breit und auch völlig richtig erläutert, worum es hier geht. Es geht darum, die von Ihnen, Herr Körfges, genannten überschießenden Grundrechte auch wirksam werden zu lassen, indem man dafür eine Klageart anbietet, die Verfassungsbeschwerde. Bisher waren diese Rechte in NRW – ehrlich gesagt – nur für die Galerie. Man konnte sich als Bürger schlichtweg nicht daran bedienen. Diese Rechtslücke wird jetzt geschlossen.

Da stehen wir voll dahinter, das finden wir sinnvoll. Herr Dr. Geerlings und Herr Mangen haben auch einmal etwas weiter ausgeführt, was damit zusammenhängt, auch an finanziellen Aspekten – alles richtig. Insofern ist das unterstützenswert.

Mit Blick auf Rechtsschutzlücken, die damit geschlossen werden, möchte ich noch kurz anfügen, dass eine weitere Rechtsschutzlücke noch ihrer Schließung bedarf. Wenn, wie heute Morgen, eine Rüge erteilt wird wegen Kritik an der Willkür des Präsidiums, diese Rüge selber aber nicht rechtsschutzfähig ist, dann, denke ich, ist das ein Mangel, den man auch noch angehen könnte.

Insofern freue ich mich auf die Debatte darüber bei anderer Gelegenheit.

(Beifall von der AfD)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Biesenbach das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion über die Einführung einer Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof wird in Nordrhein-Westfalen nun schon längere Zeit geführt. Die Diskussion ist richtig, und in elf von 16 Ländern – darunter auch solche mit ganz unterschiedlichen politischen Farbanstrichen – ist die Beschwerdemöglichkeit bereits Rechtswirklichkeit. Wo sie eingeführt ist, garantiert sie den Bürgerinnen und Bür

gern auch einen wirkungsvollen Individualrechtsschutz vor Grundrechtsbeeinträchtigungen durch die öffentliche Gewalt.

In Nordrhein-Westfalen besteht eine solche Rechtsschutzmöglichkeit bislang nicht. Die Landesverfassung gewährt zwar durchaus einen sehr weitgehenden Grundrechtsschutz; ein verfahrensrechtliches Pendant zu dieser materiellen Grundrechtsgewährleistung existiert aber noch nicht. Vor diesem Hintergrund sind CDU und FDP im Einvernehmen mit der Landesregierung übereingekommen, die Individualverfassungsbeschwerde nunmehr auch in Nordrhein-Westfalen einzuführen.

Nordrhein-Westfalen wird damit wohl 70 Jahre nach der ersten Debatte im Landtag an einer Entwicklung teilnehmen, wonach die Verfassungsbeschwerde auf Landesebene zunehmend als wesentlicher Bestandteil eines effektiven Grundrechtschutzes angesehen wird. Nach dem eingebrachten Gesetzentwurf erhält künftig jeder die Möglichkeit, den Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung anzurufen, durch die öffentliche Gewalt des Landes in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte verletzt worden zu sein.

Ein Filter zur Konzentration auf relevante Fälle stellt aber sicher, dass der Verfassungsgerichtshof ungeachtet seiner beschränkten persönlichen Ressourcen die zusätzlichen Verfahren zügig und effektiv bearbeiten kann. Von einem besonderen Annahmeverfahren nach dem Vorbild des Bundesverfassungsgerichts wird im Interesse einer möglichst einfachen und aus Bürgersicht verständlichen Verfahrensgestaltung abgesehen. Um aber zu vermeiden, dass es zu Parallelverfahren in derselben Sache vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht kommt, wird die Landesverfassungsbeschwerde als subsidiär gegenüber einer tatsächlich eingelegten Verfassungsbeschwerde ausgestaltet.

Mit dem Gesetzentwurf wird zugleich für alle Verfahrensarten der elektronische Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof eröffnet und die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes angepasst.

Die Eröffnung des elektronischen Zugangswegs entspricht dem digitalen Fortschritt und erhöht auch die Anwenderfreundlichkeit des Verfahrens deutlich. Sie kommt dadurch namentlich auch den Bürgerinnen und Bürgern in Verfahren der Individualverfassungsbeschwerde zugute.

Die Anpassung der Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs ist aus zwei Gründen geboten: Zum einen deshalb, weil die Entschädigung seit dem Jahre 1970 praktisch unverändert geblieben ist. Zum anderen soll selbstverständlich auch der mit der Einführung der Individualverfassungsbeschwerde zu erwartende erhöhte Arbeitsanfall angemessen gewürdigt werden.

Dem weiteren Beratungsverlauf sehe ich mit Interesse und auch mit Vorfreude entgegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2122 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Hauptausschuss. Wenn Sie dieser Beschlussempfehlung folgen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. – Die SPD, die Grünen, die CDU, die FDP, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist ein einstimmiger Beschluss. Die Überweisungsempfehlung ist damit angenommen.

Ich rufe auf:

7 Multiresistente Keime in nordrhein-westfäli

schen Gewässern bekämpfen!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2147

Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der Grünen hat Frau Steffens das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorab: Heute ist Weltwassertag. Ich glaube, es kann keinen passenderen Tag geben, um einen solchen Antrag zu beraten. Andererseits, Frau Ministerin, finde ich es natürlich schade, dass wir den Antrag überhaupt stellen mussten und ihn heute hier beraten müssen, weil ich denke, dass wir in der letzten Ausschussdiskussion sehr wohl einen Weg hätten finden können, wie in Nordrhein-Westfalen die Verantwortung für das, was wir an neuer Faktenlage und an Problemen haben, hätte übernommen werden können. Aber die Haltung des Ministeriums, wir fangen damit 2019 an, ist eine, die wir für die Menschen in diesem Land nicht hinnehmen können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Worum geht es? Es geht darum, dass im Februar 2018 eine Recherche vom NDR für Panorama öffentlich gemacht wurde. Im Rahmen dieser Recherche haben die Redakteure an zwölf Stellen Wasserproben bei unterschiedlichen Gewässern entnommen. Diese Wasserproben haben sie auf die sogenannten multiresistenten Erreger untersuchen lassen, und zwar von Wissenschaftlern der Uni Dresden. Heraus