(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie ma- chen sich echt lächerlich, Herr Minister! – Ge- genruf von Daniel Sieveke [CDU])
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Lienenkämper, Sie sagten gerade, dass der Ministerpräsident sich nicht zu laufenden Ermittlungen äußert. Wir haben gerade auch schon herausgearbeitet, dass es doch deutliche Unterschiede gibt zwischen Bedrohung und Nötigung, aber auch zwischen einem Eindringen in das Netzwerk und dem Hackerangriff.
Jetzt ist es ja so, dass bezüglich des Hackerangriffs mitgeteilt worden ist, dass da scheinbar kein Anfangsverdacht vorliegt, was dann im Grunde genommen auch die Beendigung der Ermittlungen an dieser
Stelle bzw. noch nicht einmal das Einleiten von Ermittlungen bedeutet. Jetzt sage ich: Das ist doch dann keine Äußerung mehr zu laufenden Ermittlungen. Da muss man doch froh sein, da muss doch jemand erleichtert sein. Da muss doch jemand sagen: Mensch, da war nichts;
es war ein Bedienungsfehler; NRW ist doch nicht so kriminell, wie wir dachten! – Da muss man doch hingehen und sagen: Mensch, damit dränge ich jetzt nach draußen!
Jetzt ist der Herr Ministerpräsident nicht da. Sie können an dieser Stelle nur vermuten. Noch einmal die Frage: Warum sagt er da nichts? Es ist doch eine Info zur Freude für alle.
Kollege Bialas, anders als Sie kann ich an diesem Tatbestand überhaupt keinen Anlass zur Freude empfinden. Da ist jemand Opfer geworden, und das ist kein Anlass zur Freude.
Das Zweite: Herr Kollege Bialas, ich habe Ihnen eben bereits gesagt, dass bis heute das Ermittlungsverfahren zum Thema „Hackerangriff“ noch nicht abgeschlossen ist. Die Mitteilung des Justizministeriums habe ich Ihnen eben auszugsweise zitiert.
Danke schön. – Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Brems von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zu dem Satz, den Herr Wiermer sagte, den wir jetzt schon mehrmals gehört haben und bald auch alle auswendig kennen: „Mindestens teilweise waren die Versuche demnach auch erfolgreich.“
Ich habe Ihren Ausführungen eben entnommen, dass dieser Satz auf Vermutungen basierte. Natürlich ist so kurz nach einer vermuteten Tat auch nachvollziehbar, dass es zunächst Vermutungen sind. Aus Ihren Ausführungen ist für mich aber nicht deutlich geworden, wessen Vermutungen das waren. Waren das Vermutungen der Ministerin, oder waren es Vermutungen der Ermittler?
Frau Kollegin Brems, die Grundlage waren Sachverhaltsdarstellungen vom 16. März um 1:34 Uhr, um 9:51 Uhr, um 10:45 Uhr und um 11:01 Uhr. Es waren also
Wenn Ihnen nicht klar geworden ist, dass man daraus ablesen kann, was der Regierungssprecher gesagt hat, dann kann ich diese Frage, warum Ihnen das nicht klar geworden ist, nicht beantworten.
Herr Minister, meine Frage geht in die gleiche Richtung. Sie wiederholen auf Basis möglicher Fakten permanent Sachverhaltsdarstellungen mit den drei Daten, die Sie immer wieder angesprochen haben. Fakt bleibt: Es hat keine Fakten gegeben. Das ist mittlerweile erwiesen. Fakt ist aber auch, dass der Regierungssprecher – ich zitiere es noch einmal – einen Fakt geschaffen hat, indem er gesagt hat: „Mindestens teilweise waren die Versuche … auch erfolgreich.“ – Das sind Fakten, die er geschaffen hat. Er hat nicht gesagt, die Versuche könnten auch erfolgreich gewesen sein.
Der Regierungssprecher spricht für die Landesregierung. Der Regierungssprecher ist dem Ministerpräsidenten direkt unterstellt. Jetzt frage ich Sie: Spricht hier der Regierungssprecher trotz laufender Ermittlungen ohne Abstimmung seines weisungsbefugten Ministerpräsidenten? Gibt es hier keine Kommunikation, oder wie ist das organisiert?
Kollege Schmeltzer, wie Sie aus eigener vorangegangener Tätigkeit wissen, ist der Regierungssprecher mit dem Ministerpräsidenten, dem Chef der Staatskanzlei und den anderen dienstlichen Stellen der Staatskanzlei bestens vernetzt, und die Arbeit ist gut organisiert.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Fragestellerin ist Frau Kapteinat von der SPD-Fraktion. Das ist Ihre zweite und letzte Fragemöglichkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, wir haben im Rechtsausschuss erfahren, dass am 29.03. bei der Ministerin a. D. zu Hause ein Ortsbesuch mit den sonstigen Mitgliedern des Haushaltes stattgefunden hat, wo die Ministerin darüber informiert worden ist, dass kein Anfangsverdacht zu erkennen ist. Darüber hinaus
wurde uns im Rechtsausschuss mitgeteilt, dass das Kabinett vorab auch über diesen Termin informiert wurde.
Daher frage ich nach: Hat sich, nachdem eine Welle der Fürsorge vonseiten aller Fraktionen, insbesondere natürlich vonseiten der Regierungsmitglieder, zunächst – wie wir dachten, völlig zu Recht – über Christina Schulze Föcking geschwappt ist, niemand aus dem Kabinett danach erkundigt was es gegeben hat?
Frau Kollegin, das Kabinett in Gänze ist über diese Details nicht informiert worden. Das Kabinett hält sich daran, dass der Minister der Justiz für die Ermittlungsverfahren und die damit in Zusammenhang stehenden Informationen zuständig ist und dass die Pressezuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft in Köln lag. Deswegen hatte das Kabinett keine Veranlassung, über die Pressearbeit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft in Köln nachzudenken.
Danke schön. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Altenkamp von der SPD-Fraktion. Das ist auch ihre zweite Fragemöglichkeit.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, nachdem Sie mir vorhin geantwortet haben, dass es keine Informationen im Kabinett gegeben hat, wüsste ich gerne von Ihnen: Wann haben Sie persönlich erfahren, dass es einen Hackerangriff gegeben haben soll, in dessen Folge Sie wohl auch persönlich – schließlich hat es das ganze Kabinett getan – eine Solidaritätsadresse gegenüber Ihrer Kollegin abgegeben haben? Und wann haben Sie persönlich erfahren, dass es keinen Hackerangriff gegeben hat?
Frau Kollegin Altenkamp, auch ich habe die Presseerklärung gelesen, die der Regierungssprecher am 16. März gemacht hat. Darüber bin ich dann natürlich auch informiert worden.
Ihre zweite Frage lautete, wann ich darüber informiert worden sei, dass es keinen Hackerangriff gegeben hat. Ehrlich gesagt ist noch niemand abschließend darüber informiert worden, weil das Ermittlungsverfahren ja noch gar nicht beendet ist.
Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Kollege Horst Becker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Minister Lienenkämper, vorab möchte ich anmerken, dass ich mich noch sehr wohl an die Zeiten erinnere, als Sie in der Opposition waren, und ich frage mich die ganze Zeit, was Sie wohl als Politiker der Opposition zu einem solchen Verhalten gesagt hätten, hätten wir uns als Regierungspartei jemals so verhalten. Ich glaube, Sie hätten von sachgrundlos erheischter Solidarität gesprochen.
In diesem Zusammenhang hätte ich gern von Ihnen eine Antwort auf die Frage, ob Sie es nicht als einen Widerspruch empfinden, wenn man als Landesregierung und als Ministerpräsident sehr wohl von einem Anfangsverdacht berichtet, dann aber, wenn dieser sich nicht erhärtet und als gegenstandslos erwiesen hat, mit dem Hinweis auf ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht mehr davon berichten will. Sehen Sie das nicht als Widerspruch an?
Kollege Becker, Frau Schulze Föcking hat bereits ausdrücklich bedauert, dass sie über die zwischenzeitlichen Ergebnisse, die ihr persönliches Verfahren betreffen, zumindest nicht früher informell informiert hat. Dieses öffentliche Bedauern steht im Raum, und jedes Mitglied der Landesregierung nimmt dieses öffentliche Bedauern sehr ernst. Punkt.
Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, dass sich der Regierungssprecher in seiner Aussage ausschließlich auf die WE-Meldung bezogen hat. Vergangene Woche, als schon klar war, dass es keinen Hackerangriff gegeben hat, hat er laut „RP“ weiterhin gesagt, dass der Staatskanzlei und der Landesregierung neben der WE-Meldung weitere Informationen vorgelegen hätten, die die damalige Bewertung nahegelegt hätten, dass es kriminelle Attacken gegen die Privatsphäre der Ministerin gegeben habe. Von wem kommen diese Informationen?
Darüber hinaus hat der Minister noch gesagt, er müsse allerdings erst einmal abwarten, bis die Geheimhaltung dieser Papiere aufgehoben werde. Wann wird die Geheimhaltung der Papiere aufgehoben?
Ich habe Ihnen eben nicht gesagt, dass sich der Regierungssprecher ausschließlich auf die WE-Meldung bezogen hat, sondern ich habe Ihnen gesagt, dass er sich auf die WE-Meldung vom 16. März um 1:34
Uhr, auf die Korrespondenz zwischen dem Polizeipräsidium Düsseldorf und dem Leiter des Ministerbüros, die um 9:51 Uhr am gleichen Tag übermittelt worden ist, auf die Nachricht des Ministeriums des Innern von 10:45 Uhr und auf den Sachstandsbericht von 11:01 Uhr aus dem Referat „Polizeilicher Staatsschutz“ bezogen hat. Er hat sich auf diese Fülle von Informationen und Sachberichten bezogen.
Herr Minister Lienenkämper, Sie konnten gerade die Freude von Herrn Bialas, dass es kein Hackerangriff war, nicht teilen und verweisen gleichzeitig auf das laufende Ermittlungsverfahren, das derzeit trotz eines nicht vorliegenden Anfangsverdachts noch weitergeführt wird. Gehen Sie denn davon aus, dass es tatsächlich ein Hackerangriff war?
Frau Kollegin, dass es keinen Hackerangriff gegeben hat, ist ehrlich gesagt … Oder, wenn es so gewesen sein sollte, wäre es das Normalste der Welt. Darüber kann ich mich nicht freuen. Im Gegenteil: Das Bedrohungsumfeld, das bis heute gegen Frau Schulze Föcking anhält, gibt mir unverändert Anlass zu großer Sorge in diesem Zusammenhang und nicht zur Freude darüber, dass möglicherweise ein Teil einer Straftat nicht stattgefunden hat, über den wir hier reden.
Ich habe mir als Mitglied der Landesregierung nicht anzumaßen, vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens präzise vorauszusagen, wie dieses Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden wird. Ich wäre aber nicht überrascht, wenn das Ergebnis, wie Sie es insinuiert haben, herauskommen würde.