sondern ich habe gesagt, dass es seinerzeit frei von einem Urteil des Verfassungsgerichts mehrere Modelle gab, die auf dem Tisch gewesen sind.
Danach kam das Urteil des Verfassungsgerichts, das rechtliche Anforderungen aufgestellt hat und zeitliche Vorgaben gemacht hat.
Natürlich müssen jetzt all diese Modelle anhand des später ergangenen Urteils geprüft werden. Denn als die Modelle auf den Tisch gelegt worden sind, wusste niemand um diese Vorgaben. Genau das ist das, was jetzt weiter gemacht wird und auch gemacht werden …
Die auf dem Tisch liegenden Modelle. Ich glaube nicht mehr, dass das Hamburger Modell noch ernsthaft auf dem Tisch liegt, weil Olaf Scholz sicherlich viel zu klug ist, dieses Modell eins zu eins noch einmal vorzuschlagen. Ich kann das aber nicht abschließend bewerten.
Jedenfalls werden alle Modelle, die damals auf dem Tisch lagen, also auch das Hamburger Modell, jetzt von der länderoffenen Arbeitsgruppe der Steuerabteilungsleiter überprüft, die sich damit befasst. Das ist aber nur ein Schritt auf dem Weg zur Erarbeitung eines Kompromisses.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Remmel, der seine zweite Fragemöglichkeit nutzt und damit seine Fragemöglichkeiten generell ausgeschöpft hat.
Schönen Dank. – Herr Minister, es tut mir leid; aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie sich heute hier im Parlament mit Ihrer Position kleiner präsentieren, als das Finanzministerium und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eigentlich sind. Sie verstecken sich ein wenig hinter der Beschlusslage oder der Initiative der Finanzministerkonferenz und hinter den Bund.
Ich kenne das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen jedenfalls lange genug, um zu wissen, dass es sich neben dem Finanzministerium in Bayern als, ich will nicht sagen, Kontrollinstanz, aber zumindest Initiativinstanz und Überprüfungsinstanz bestimmter Vorhaben auch gegenüber dem Bundesfinanzministerium verstanden hat.
Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass das Landesfinanzministerium und der Landesfinanzminister
NRW nicht eigene Initiativen, eigene Prüfungen, eigene Gutachten in Auftrag geben, um den Gesetzgebungsprozess auch mit nordrhein-westfälischen Interessen gebündelt zu begleiten.
Daher lautet meine konkrete Frage: Welche eigenen Initiativen haben Sie bislang ergriffen, um beispielsweise die Verfassungsmäßigkeit von verschiedenen Modellen zu prüfen und mit Expertinnen und Experten, gegebenenfalls aus der Wissenschaft, Initiativen zu entwickeln?
Herr Kollege, nicht immer so laut. Ich will die Frage doch auch beantworten. – Herr Kollege Remmel, Sie haben zu Recht die hohe Qualifikation und Qualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesministeriums der Finanzen beschrieben. Diese Beschreibung teile ich ausdrücklich. Deswegen bringen wir all die vorhandenen Kompetenzen in die länderoffene Arbeitsgruppe ein.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Kutschaty von der SPD-Fraktion.
Herr Minister, ich würde gerne an das anknüpfen, was Herr Kollege Remmel gerade gefragt hat. Bei allen Bedenken, die die drei Grundmodelle offensichtlich beinhalten, wie ich das bei Ihnen herausgehört habe, wüsste ich gerne, was denn Ihr Haus Ihnen empfiehlt oder rät, welches Modell denn am leichtesten umsetzbar ist oder am zweckmäßigsten ist. Oder haben Sie auch schon entsprechende Modellrechnungen vorliegen, welche Auswirkungen auf die einzelnen Kommunen sich je nach entsprechendem Modell ergeben werden?
Herr Kollege Kutschaty, es ist, wie ich gerade schon ausgeführt habe, nach den politischen Ausgangssituationen davon auszugehen, dass keines der Modelle nachher in unveränderter Form beschlossen werden wird. Insofern wird es sowieso ein geändertes Modell geben. Deswegen können auch noch keine Auswirkungsbetrachtungen vorliegen, weil Sie erst die Messbeträge ermittelt haben müssen, um nachher überhaupt konkrete Rechnungen anstellen zu können. Wenn wir aber nicht wissen, wie wir sie ermitteln, können wir auch keine Berechnungen anstellen. Das ist völlig klar.
Wie gesagt, befinden wir uns in einem Prozess, in dem wir zwischen 16 Bundesländern – übrigens anders als in der Vergangenheit – jetzt wirklich eine Vereinbarung brauchen. Es ist nicht klug, dies durch
erhöhte Bedingungen oder erhöhte Forderungen zu erschweren, sondern es ist klug, dass sich alle 16 Länder bereit erklärt haben – ich begrüße es, dass sie das getan haben –, ihre Positionen auf einen gemeinsamen Kompromiss hin weiterzuentwickeln.
Daran halten wir uns selbstverständlich klugerweise auch; denn nichts wäre schlimmer als der Fall, dass wir keine Lösung fänden. Es ist nämlich sehr zu bedauern, dass das, was der Bundesrat mit Mehrheit beschlossen hatte, seinerzeit beim Bundestag liegen geblieben ist. Sonst hätten wir ja schon eine Regelung, und das Verfassungsgericht hätte gar nicht urteilen müssen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Nun hat Herr Abgeordneter Mostofizadeh das Wort zu seiner zweiten und letzten Nachfrage. Bitte schön.
Danke schön. – Herr Minister der Finanzen, an den letzten Punkt würde ich gerne anknüpfen. Sie haben richtig dargestellt, dass der Bundestag letztlich die Gesetzesinitiative nicht aufgegriffen hat. Sie haben auch dargestellt, wie das zustande gekommen ist. Deswegen möchte ich da noch einmal ansetzen.
Es geht schon darum, die Interessen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen auch gegenüber anderen möglicherweise zu wahren; denn die Motivlage sowohl von Bayern als auch von Hamburg – das will ich an dieser Stelle ziemlich deutlich sagen; es sind ja auch die unterschiedlichen Parteien, die jetzt in der Bundesregierung sind, angesprochen –, war
dadurch geprägt, dass insbesondere besonders teure Immobilien geschützt werden sollten. Wir haben immer scherzeshalber gesagt: Da hat sich der Starnberger See mit der Elbchaussee vereinigt – zulasten der anderen Bundesländer, auch was den Länderfinanzausgleich betrifft.
Diese Egoismen, die ja bei Hafenwettbewerben oder Ähnlichem noch spaßig sein können, können wir uns bei der Grundsteuer deswegen nicht leisten, weil dann das eintritt, was Sie gesagt haben: Dann gibt es sie nicht mehr.
Deswegen würde ich schon ganz gerne fragen: Ist die Landesregierung bereit, heute zu erklären, dass sie für den Anteil, den die NRW-Kommunen bekommen, also 3,5 Milliarden € plus Indexierung, geradesteht und sie im Zweifel auch den Kommunen zur Verfügung stellt, wenn ein solches Modell nicht zustande kommt? Oder welche Pläne haben Sie?
Vielen Dank, Herr Mostofizadeh, auch für die Frage. – Nun hat der Minister die Gelegenheit zur Beantwortung.
Kollege Mostofizadeh, auch für diese Frage danke ich. Wir werden als Landesregierung die drei Ziele „rechtssicher“, „fair“ und „aufkommensneutral“ weiterhin verfolgen. Das „fair“ habe ich immer mit genannt, auch in der Beantwortung der Frage. Das heißt: Wir schauen uns natürlich die Auswirkungen auf die Struktur unseres Landes an und nicht so sehr die Auswirkungen auf Hamburg oder die Gegend des Starnberger Sees. Das ist ja völlig klar.
Trotzdem muss es dann eine Kompromisslösung geben. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir eine insgesamt faire Lösung erreichen können, weil das von allen Länderkollegen übereinstimmend als Zielsetzung genannt worden ist.
Danke schön. – Herr Minister, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das nun genug erwähnt worden ist, stammt vom 10. April 2018. Heute haben wir den 13. Juni 2018, also zwei Monate später. Sie erzählen uns jetzt, dass es eine Arbeitsgruppe gibt.
Für NRW nehmen Sie Folgendes mit – so habe ich es mitgeschrieben –: zum einen Kompetenzen und zum anderen, dass es rechtssicher, fair und aufkommensneutral sein soll.
Ich kann daraus also schließen – das ist meine Frage –: Nordrhein-Westfalen hat kein eigenes Konzept, hat keine Haltung und vertritt keine eigene Position zu der Frage, wie es mit der Grundsteuer weitergehen soll?
Frau Kollegin Düker, Nordrhein-Westfalen wird sich wie die 15 anderen Länder auch gemäß der Bereiterklärung im Gespräch mit Olaf Scholz am 2. Mai 2018 auf eine Kompromisslösung zubewegen, die aufkommensneutral und fair sein soll.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Finanzminister, ich bin einigermaßen überrascht. Nordrhein-Westfalen ist ein großes Bun
desland und hat an dieser Stelle natürlich auch eigene Interessen. Andere Bundesländer artikulieren ihre Interessen etwas intensiver.
Mich interessiert, ob Sie im Rahmen des Prozesses, eine eigene Position zu finden, eigentlich eigene Gutachten zur Grundsteuer in Auftrag gegeben haben und juristische Bewertungen eingeholt haben.
Kollege Rüße, diese Bewertung findet ja auf der Ebene der länderoffenen Arbeitsgruppe statt. Deswegen ist es nicht notwendig, dass wir eigene juristische Bewertungen in Auftrag geben. Die 16 Steuerabteilungsleiter, die nun alle wirklich über große Kompetenzen verfügen, werden am Ende eine sehr rechtssichere und sehr gute Prognose abgeben.
Das Urteil hatte ja nichts damit zu tun, dass keine Rechtssicherheit in den Vorschlägen des Bundesrates enthalten gewesen wäre, sondern damit, dass der Bundestag die Vorschläge nicht aufgegriffen hat.
Entschuldigung; jetzt habe ich eine Frage beantwortet, die durch einen Zwischenruf gestellt worden ist. Sorry!
Ich bin sicher, dass der Kollege Rüße keine weitere Frage stellt, sondern dass das quasi auf das Kontingent angerechnet wird. – Als Nächster hat sich für eine Fragestellung der Abgeordnete Jörg eingedrückt. Das ist aber gar nicht der Abgeordnete Jörg, sondern der Abgeordnete Wolf. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, vielleicht können Sie uns noch einmal erläutern, wie Sie bei dem ganzen Prozess der Kompromisslösung, auf die Sie sich zubewegen wollen, wie Sie uns gerade geschildert haben, die kommunalen Spitzenverbände einbinden wollen. Wie gedenken Sie, diese Interessen, die ja sehr wichtig sind, wie die Kollegen in ihren Fragen schon formuliert haben, mitzunehmen?