Protokoll der Sitzung vom 14.06.2018

Ich persönlich bin der Meinung: Schärfere Gesetze helfen uns immer nur begrenzt. Zum einen muss man schauen, ob die Gesetze geeignet sind, den Vorfällen tatsächlich etwas entgegenzusetzen. Zum anderen muss es Menschen geben, die die Gesetze sowohl umsetzen als auch in Anspruch nehmen.

Sie sprechen von dem Aachener Modell. Da gab es Arbeitsgruppen und Projekte. Da gab es aber vor allen Dingen Ergebnisse und Umsetzungen, die stattgefunden haben. Das sind Konzepte und Prinzipien – Herr Sieveke hat sie zum Teil schon genannt –, die bereits in unseren Behörden Anwendung finden und durchaus erfolgreich sind.

Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, dass man Straftaten gegen Einsatz- und Rettungskräfte aufnehmen müsse. Was machen wir denn in der PKS? Das sind doch Dinge, die längst funktionieren.

Insofern frage ich mich wirklich: Warum wurde dieser Antrag geschrieben? Was hat man sich davon versprochen?

(Christian Loose [AfD]: Sie haben den Antrag ja noch nicht einmal gelesen!)

In Ihrem Antrag unterschlagen Sie, dass sich die Zahlen von 2008/2009, die Sie anführen, auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und Jobcentern beziehen. Das ist aber ja nicht alles. Dass dort ein besonderer Stress herrscht und nicht nur die Menschen, die dort als Kunden hingehen, sondern auch die Arbeitnehmer unter besonderem Stress und Druck stehen, ist doch völlig klar.

Damit zeigen Sie also kein repräsentatives Stimmungsbild auf. Vielmehr haben Sie bewusst versucht, mit Zahlen, die Sie aus dem Zusammenhang reißen, wieder schlechte Stimmung zu machen, Angst zu schüren und für ein schlechtes Gefühl in der Gesellschaft zu sorgen.

(Zuruf von Christian Loose [AfD])

Frau Kollegin, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Es gibt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Beckamp. Wollen Sie sie zulassen?

Nein. Die AfD hatte eben die Möglichkeit, sich zum Antrag zu äußern. Da hatte sie kein Interesse daran. Das müssen wir jetzt nicht wiederholen.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Ich mache es aber auch kurz. Der Antrag ist nichts Neues.

Die Feststellung unter Nr. 3 erscheint mir schon fast ironisch, wenn ich mir die Pressemitteilung der letzten Woche angucke, aus der sich ergeben hat, dass jeder zehnte Abgeordnete der AfD in irgendeiner Art und Weise ein Strafverfahren am Hals hat, in dem es auch um Gewalttaten geht.

(Christian Loose [AfD]: Das stimmt schon gar nicht mehr! –Weitere Zurufe von der AfD)

Nur noch zur Klarstellung: Sie sagten ja zum Ende Ihrer Rede, dass Sie kein Interesse daran haben, mit uns anderen Parteien irgendwo zu stehen. Ich glaube, das kann ich für alle anderen Parteien zurückgeben. Wir wären alle froh, wenn wir hier nicht mit Ihnen sitzen müssten.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN – Zurufe von der AfD)

Für die FDP hat der Kollege Dr. Pfeil das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Vincentz, auf die Begründung möchte ich jetzt nicht eingehen. Ich habe sie genauso wenig verstanden wie die Kollegen vor mir. Ich möchte auf den Antrag eingehen, weil ich mich damit ausführlich beschäftigt habe, wie die anderen Kollegen hier auch.

In vielen Bereichen, nicht nur in der öffentlichen Verwaltung, haben physische und psychische Probleme und Gewalt am Arbeitsplatz in den letzten Jahren zugenommen. Es handelt sich dabei aber generell um

ein gesellschaftliches Problem, das sich heute überall zeigt, zum Beispiel in einer von Hass und Hetze geprägten Sprache im Internet, in Mobbing an Schulen und am Arbeitsplatz und vielleicht auch im alltäglichen Umgang miteinander.

Daher hat die alte Landesregierung – auch nach zahlreichen Forderungen der FDP in der letzten Legislaturperiode – im Jahr 2016 die „Woche des Respekts“ eingeführt. Nach meiner Überzeugung braucht man aber nicht nur eine Woche lang Respekt. Eigentlich brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 365 Tage Respekt. Dafür ist vor allem eine Änderung des gesellschaftlichen Umgangs notwendig.

Die neue CDU/FDP-Landesregierung hat im Koalitionsvertrag ausdrücklich aufgenommen, dass das begonnene Forschungsvorhaben zu Gewalt gegen Einsatzkräfte, Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte fortgeführt werden soll.

Die Landesregierung hat auch nach dessen Vorstellung reagiert. Der Abschlussbericht liegt seit dem 26. Januar 2018 vor. Der Innenminister hat hierzu ja auch schon einiges erklärt.

Minister Reul hat konkret in der Innenausschusssitzung am 22. Februar 2018 mitgeteilt, dass nach Vorstellung der Studie kurzfristig ein Workshop abgehalten werde und im April dieses Jahres eine zweite Sitzung dazu durchgeführt werde. Ziel ist es, das Meldesystem zu verbessern, den Gesamtumfang des Problems in NRW festzustellen und weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Das zeigt, dass das Ministerium mit diesem Thema derzeit schon beschäftigt ist.

Der vorliegende Antrag schlägt jetzt einige Punkte vor. Jedoch sind die Intention und die Begründung des Antrags bisher nicht überzeugend und zum Teil auch überholt.

Zunächst zu den Feststellungen, die der Landtag treffen soll: Der Landtag soll – so beantragen Sie unter II – unter anderem feststellen,

„dass es keine Toleranz bei körperlicher Gewalt geben darf.“

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Dr. Vincentz, jede Art von körperlicher Gewalt erfüllt einen Straftatbestand. Hierfür gibt es das Strafgesetzbuch. In §§ 223 ff. stehen die entsprechenden Regelungen. Daneben bestehen weitere Vorschriften des Gewaltschutzes für den Bereich der häuslichen Gewalt. In § 1666 StGB gibt es das Verbot entwürdigender Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls.

Das alles gibt es schon. Selbstverständlich gilt bereits heute keine Toleranz gegenüber körperlicher Gewalt. Die Forderung in dem Antrag, der Landtag solle dies feststellen, ist daher völlig überflüssig und

führt zu keinem Mehrwert. Deswegen wissen wir auch nicht, was Sie damit aussagen wollen.

Richtig ist allein, dass Gewalt am Arbeitsplatz ein Problem darstellt. Diesem Problem haben sich die Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren aber bereits gestellt. Das war notwendig, weil es ein dringendes Problem war.

Damit komme ich zu den Punkten unter Ziffer III Ihres Antrages.

Sie nennen das „Aachener Modell“. Aachen hat eine zu begrüßende Vorreiterrolle eingenommen. Da das Problem bei allen Verantwortlichen bekannt war und es bis 2017 für Behörden und andere Einrichtungen lediglich vereinzelte Präventionsmaterialien der Polizei zum Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen gab, wurde mit dem Programm „Polizeiliche Kriminalprävention“ der Länder und des Bundes im Jahr 2017 beschlossen, auf Basis des „Aachener Modells“ entsprechende Materialien für das Bundesgebiet zu erstellen.

In diesem Zusammenhang entstanden eine Handreichung für Behördenleiter, Geschäftsführer sowie Personalverantwortliche und ein Faltblatt für die Beschäftigten. Ziel dieser Publikationen ist es, über Gefahren im Umgang mit Kunden zu sensibilisieren und Gegenmaßnahmen aufzuzeigen.

In der Handreichung werden Maßnahmen für die einzelnen Gefahrenstufen vorgestellt, um kritischen Situationen vorzubeugen bzw. im Ernstfall handlungsfähig zu sein. In Stufe I gehört dazu die Schaffung einer sicheren Arbeitsplatzumgebung, wie zum Beispiel die Einrichtung eines Fluchtweges oder Zutrittskontrollen in Gebäude. All dies ist vorgesehen und richtet sich an Arbeitgeber, die dafür Sorge tragen müssen, dass die Standards eingerichtet werden.

In Ihrem Antrag stellen Sie unter den Punkten III.3 und III.4 Forderungen auf, die bereits umgesetzt sind; Frau Kapteinat und Herr Sieveke haben darauf hingewiesen. Alarmierungssysteme existieren in unterschiedlicher Art bereits in vielen öffentlichen Einrichtungen. Sie fordern ein landesweites Alarmierungssystem. Dazu sagen wir: Damit gingen die spezifischen Anforderungen vor Ort verloren, sodass das keine Lösung sein kann. Außerdem gibt es vor Ort bereits entsprechende Alarmierungssysteme. Des Weiteren wird von Ihnen eine Weiterentwicklung gefordert, wobei mit keinem Wort erklärt wird, warum die bisherigen Nachsorgekonzepte nicht ausreichen sollen.

Professor Dr. Thomas Feltis von der Ruhr-Universität fordert in seinem Abschlussbericht vom 26. Januar 2018, auf den ich vorhin schon Bezug genommen habe, mehr Präventionsmaßnahmen. Diese Forderung stellen Sie unter Punkt III. 2 Ihres Antrags auf.

Um es kurz zu machen: Wir stimmen der Überweisung des Antrages zu, weisen allerdings darauf hin,

dass einzelne Punkte des Antrages unter keinem einzigen Gesichtspunkt mehrheitsfähig und zustimmungsfähig sind. Entweder wurden sie schon umgesetzt oder sie betreffen allgemeine Aussagen, die keinen Mehrwert für die Bekämpfung der Gewalt am Arbeitsplatz haben. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass sich das Innenministerium mit dem Thema bereits beschäftigt hat und auch weiterhin beschäftigen wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke, Herr Kollege Pfeil. – Für die Grünen spricht nun Frau Abgeordnete Schäffer zu uns.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn der Debatte möchte ich gerne auf einen Punkt hinweisen: Wenn man sich die Polizeiliche Kriminalstatistik anschaut, und zwar nicht nur für das letzte Jahr, sondern über einen Zeitraum von zehn Jahren, stellt man fest: Die Gewaltkriminalität in unserer Gesellschaft nimmt insgesamt ab. Im vergangenen Jahr gab es im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang bei der Gewaltkriminalität. Das ist eine sehr positive Botschaft, die wir auch zur Kenntnis nehmen müssen.

Nichtsdestotrotz darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass bestimmte Personengruppen von Gewalt betroffen sind und es Gewalt am Arbeitsplatz bzw. im Dienst gibt. Das erschüttert uns alle sehr, insbesondere wenn Beschäftigte im öffentlichen Dienst betroffen sind, die von Berufs wegen anderen helfen, also Rettungskräfte, Feuerwehrleute und andere. Darüber haben wir schon häufig diskutiert. Insofern ist die Debatte nicht ganz neu. Wir sind uns auch einig darin, dass diese Gewalt nicht zu tolerieren ist und die Arbeitgeber verpflichtet sind, alles dafür zu tun, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gewalt zu schützen.

Wir als Abgeordnete und Landesparlament sind vor allem für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowohl auf Landesebene als auch im Dialog mit den Kommunen auf kommunaler Ebene zuständig. Als Arbeitgeber, als Land haben wir eine Fürsorgepflicht, die wir im Blick haben müssen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits gesagt, dass dazu in den letzten Jahren einiges auf den Weg gebracht worden ist. Wir haben bereits im Dezember 2016 und im Februar 2017 darüber diskutiert; auch in dieser Legislaturperiode gab es dazu bereits viele Diskussionen.

Ich möchte daran erinnern, was in dieser Zeit passiert ist: Das damalige MAIS – also das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales – hatte Konzepte für die Beschäftigten in Jobcentern und in Arbeitsagenturen erarbeitet. Das damalige MGEPA – das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,

Pflege und Alter – hatte sich intensiv mit der Frage beschäftigt: Wie können wir unseren Rettungskräften mehr Schutz ermöglichen?

Das Justizministerium hat sich damit beschäftigt, welche Sicherheitskonzepte für Gerichte und Staatsanwaltschaften aufgestellt werden können. Das Innenministerium hat sich ebenfalls Gedanken gemacht und es umgesetzt, Polizistinnen und Polizisten – auch sachlich – entsprechend auszustatten und das Thema „Gewalt“ in Aus- und Fortbildung zu verankern, um Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte darauf vorzubereiten. All diese Maßnahmen sind schon angestoßen worden und laufen weiter. Insofern steht in dem Antrag nicht viel Neues.

Ein Punkt in der Debatte, die wir Ende 2016 geführt haben, ist mir allerdings noch wichtig. Als Parlament haben wir der Landesregierung einen Auftrag gegeben: Tretet bitte in einen Dialog mit den verschiedenen Gruppen betroffener Beschäftigter ein. Gebt gegebenenfalls Studien in Auftrag. – Ich weiß, das ist in manchen Bereichen auch geschehen. – Tauscht euch über bestehende Konzepte aus und entwickelt sie weiter.

Wir sollten uns das meiner Ansicht nach noch einmal vornehmen und uns vielleicht auch aus dem Innenministerium über den Dialog und dessen Ergebnisse – wir haben 2016 dazu einen Entschließungsantrag beschlossen – berichten lassen. Herr Minister Reul, das können Sie nicht wissen, weil Sie damals nicht dabei waren.

Das sollten wir uns auch im Ausschuss gemeinsam anschauen. Das ist kein Ding zwischen Regierung und Opposition, sondern wir haben ein gemeinsames Interesse daran, dass die Beschäftigten insbesondere im öffentlichen Dienst vor Gewalt geschützt sind; denn wir sind dafür verantwortlich.