Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Frieling das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch den vorliegenden Antrag wird klar: Die AfD wird nie ein verlässlicher Partner der Landwirtschaft und der lebensmittelverarbeitenden Betriebe in Nordrhein-Westfalen sein.
Unsere Betriebe benötigen Verlässlichkeit und langfristig durchdachte Lösungen. Ständige Schnellschüsse und vor allem billige Kopien helfen nicht weiter.
In Ihrem Antrag – Sie haben es selber gesagt – nehmen Sie Bezug auf Anträge der Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen, die längst gelaufen sind, aus denen Sie abgeschrieben haben. Das ist übrigens noch keine eigenständige politische Leistung.
Aufgrund der Anträge von FDP und Grünen hat bereits im Januar eine erste umfassende Diskussion des Themas im Deutschen Bundestag stattgefunden; Sie haben es gerade selber gesagt.
Bereits im April hat sich aber auch die Agrarministerkonferenz mit diesem Thema beschäftigt, und zwar unter nordrhein-westfälischer Leitung, und Beschlüsse dazu gefasst.
Noch in der vorletzten Woche hat in meinem Wahlkreis, in Bad Sassendorf, die Agrarministerkonferenz stattgefunden, ebenfalls unter nordrhein-westfälischer Leitung, sich mit diesem Thema beschäftigt und Beschlüsse dazu gefasst.
Außerdem wird heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestags ebenfalls über die Ergebnisse der Agrarministerkonferenz berichtet.
Daher erschließt sich mir der Mehrwert Ihres Antrags nicht. Im Gegenteil: Ihr Vorschlag einer rein nationalen Strategie geht in die völlig falsche Richtung.
Grundsätzlich – da sind wir uns einig – sprechen Sie mit Ihrem Antrag ein sehr wichtiges und sensibles Thema an. Selbstverständlich muss der Tierschutz auch bei Tiertransporten uneingeschränkt gewährleistet sein. Das ist politisch unbestritten.
Für den Transport lebendiger Tiere trifft die Tierschutztransportverordnung daher auf europäischer Ebene umfangreiche Regelungen, vor allem im Hinblick auf die Versorgung mit Futter und Wasser, die Temperatur im Fahrzeug, die Ladedichte, Ruhepausen usw. Sofern aber bei Tiertransporten, insbesondere zu Zielen, die außerhalb der EU liegen, schwerwiegende Missstände aufgefallen sind, besteht zusätzlicher Handlungsbedarf. Wenn hier keine tiergerechten Transporte sichergestellt werden können, müssen die Transporte von Schlachttieren in letzter Konsequenz unterbleiben.
Auch ohne Ihren Antrag hat die Agrarministerkonferenz im April bereits entsprechende Forderungen formuliert. Gemeinsam begrüßt wurden dabei auch die ebenfalls vorhandene Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Überarbeitung der EU-Tierschutztransportverordnung und das Engagement für einen einheitlichen und konsequenten Vollzug dieser Verordnung in allen Mitgliedsstaaten.
Dabei handelt das Bundesministerium gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten, etwa den Niederlanden und Dänemark. So wird die Begrenzung der
Die von Ihnen nunmehr geforderte nationale Lösungsstrategie macht vor dem Hintergrund, dass es sich um eine grenzüberschreitende Thematik handelt, überhaupt keinen Sinn. Vielmehr muss es, wie bereits von unserer Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gefordert, eine EU-weite Lösung geben.
Insgesamt zeigt die Thematik einmal mehr, wie wichtig es ist, dass auch wir in Nordrhein-Westfalen funktionierende landwirtschaftliche und lebensmittelverarbeitende Strukturen erhalten. Wir dürfen unsere Bauern nicht immer mit weiteren Vorgaben überziehen, sondern müssen verlässliche Rahmenbedingungen auf Grundlage gemeinsamer, europaweiter Standards schaffen.
Genauso müssen wir darauf achten, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schlachthöfe vor Ort, insbesondere der kleineren Betriebe, nicht durch einseitige nationale Auflagen unnötig gefährdet wird. Nur so verhindern wir die Verlagerung von Produktion und Verarbeitung ins Ausland und können Tiertransporte im Sinne der Tiere auf das notwendige Maß reduzieren.
Wie Sie sehen, sind alle Beteiligten bereits auf dem Weg, um die Situation der internationalen Tiertransporte zu verbessern. Dafür braucht es keinen Antrag der AfD und erst recht nicht die Forderung nach einem nationalen Alleingang, wie Sie ihn formulieren. Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag daher ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Frieling. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Stinka das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal begrüßen wir es, dass wir uns mit dem Thema „Tierwohl“, mit dem Blick auf Tiertransporte auseinandersetzen. Dem Grunde nach – davon bin ich überzeugt – sind wir uns hier im Hause in der Sache gar nicht so uneinig. Denn wenn wir uns an die ZDFReportage „37 Grad – Geheimsache Tiertransporte“ erinnern, dann wird mir jeder zustimmen, dass die Tiertransporte mit ethischen Grundsätzen unter gar keinen Umständen vereinbar sind. Derartige Tiertransporte sind schlichtweg Tierquälerei und nicht zu rechtfertigen. Solch ein Leid und Elend ist nicht akzeptabel und muss beendet werden.
Wer glaubt, dass uns dies nicht betrifft, weil die Tiere die deutsche Grenze überqueren und teilweise sogar in Zielländer außerhalb der EU gebracht werden, der
liegt falsch. Der Europäische Gerichtshof hat im Jahre 2015 in einem Urteil bekräftigt, dass die Einhaltung der europäischen Standards und Regeln nicht nur für die EU und ihre Mitgliedsstaaten verpflichtend ist, sondern diese bis zum Zielort des Transportes sichergestellt werden müssen, auch wenn der sich außerhalb der EU befindet.
Die Bundesregierung setzt sich deshalb auf europäischer Ebene für die Änderung der EU-Tierschutztransportverordnung und den Vollzug ein. Auch die Forderung nach einer EU-weiten Begrenzung der Transportzeiten von Schlachttieren auf acht Stunden stößt in Berlin nicht auf taube Ohren; vielmehr werden der EU-Kommission seit 2014 umfangreiche Vorschläge gemacht.
Das Wohl der Tiere ist uns also definitiv nicht egal – so stellen Sie es in Ihrem Antrag dar –, schließlich hat Tierwohl unter SPD-Regierungsverantwortung Verfassungsrang bekommen. Artikel 20a des Grundgesetzes wurde 2002 eingeführt. Das will ich hier noch einmal hervorheben.
Zu Beginn meiner Rede sprach ich davon, dass wir uns in der Sache sicherlich grundsätzlich einig sind: Ja, Tiertransporte müssen rechtskonform erfolgen. Ja, die Tiertransportbedingungen müssen verbessert werden. Und sollte dies nicht möglich sein, müssen Tiertransporte unterbleiben.
Einen Teil Ihres Antrags haben Sie aber in Ihrer Rede gerade elegant umschifft, Herr Vogel. Denn wenn wir darauf schauen, welche Länder Sie besonders hervorheben, in denen Verstöße gegen Tiertransporte vorliegen, dann stellen wir fest, das sind unter anderem der Libanon und die Türkei. Ich glaube, gerade wir Sozialdemokraten gehen Ihnen da nicht auf den Leim, dass Sie just die Länder herausheben, in denen Schächten und andere Schlachtarten praktiziert werden, die Sie in Ihrem Wahlprogramm immer diffamieren.
Wenn Sie mit Ihrem Antrag auf den Tierschutz abzielen wollen, dann muss ich sagen: Es geht darum, dass alle Tiere in alle Länder ordentlich verbracht werden, nicht nur in einige wenige.
Dann sollten da nicht unterschwellig andere Religionsgemeinschaften reingebracht werden. Deswegen fand ich Ihre Rede ganz bezeichnend. Sie haben in Ihrer eigenen Rede über den Tierschutz Ihren Antrag nur halb wiedergegeben, Herr Vogel.
Unter dem Deckmäntelchen dieses Antrags versuchen Sie, wie so häufig, eine Spaltung in die Gesellschaft zu tragen, Ressentiments zu fördern. Sie tun so, als wollten Sie etwas für die Tiere tun, diffamieren
aber unterschwellig andere Religionsgemeinschaften. Das lassen wir Sozialdemokraten Ihnen nicht durchgehen.
Entweder wir reden universell über den Schutz von Tiertransporten und Tierrechten, oder wir reden darüber, die Gesellschaft zu spalten. Sozialdemokraten reden darüber, dass wir Tierrechte achten und die Gesellschaft nicht spalten sollen, Herr Vogel. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Stinka. – Für die Fraktion der FDP hat nun Herr Abgeordneter Diekhoff das Wort, bitte schön.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ziel, Transporte von Schlachttieren außerhalb der EU zu reduzieren, ist ja unstrittig. Hierzu hat die FDP-Bundestagsfraktion bereits vor gar nicht allzu langer Zeit einen Antrag im Bundestag gestellt. Die AfD beklagt nun in ihrem Antrag, dass CDU/CSU und SPD einen entsprechenden Antrag abgelehnt hätten. Die ganze Wahrheit ist aber: Die AfD hat das auch getan. Der Antrag der FDP Drucksache 19/435 wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Sie haben dann einem weitergehenden Antrag der Grünen im Bundestag zugestimmt. Diesen Beschlussteil haben Sie jetzt inhaltlich eins zu eins kopiert und hier heute wieder eingebracht. Das ist insofern interessant, als sonst das Verhältnis zwischen Ihnen und den Grünen nicht immer so super ist. Aber nehmen wir das mal hin.
Sie haben dabei aber völlig übersehen oder schlecht recherchiert – das wurde ja vorhin bei meinem Vorredner schon deutlich –, dass der Antrag und damit auch die Forderungen längst überholt sind. Denn – ich erkläre es Ihnen kurz noch einmal – es gibt einen AMK-Beschluss aus dem April 2018, mit dem die Ministerinnen und Minister und Senatoren die Bundesregierung bereits auffordern – ich zitiere –,
„sich auf EU-Ebene für eine Änderung der Verordnung … dahin gehend einzusetzen, dass ein Transport von Schlachttieren aus der EU in Dritt
länder nur dann erfolgen kann, wenn der Bestimmungsschlachtbetrieb nachweislich bestimmte Tierschutzstandards … erfüllt“.
Solange kein EU-weites Verbot für den Export von lebenden Tieren zur Schlachtung gültig ist, sprechen sich die Ministerinnen und Minister der Agrarressorts der Länder dafür aus, dass von Deutschland aus Lebendtransporte von Schlachttieren in Drittländer – außer Norwegen und der Schweiz – nur durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass diese nach Maßgabe der Rechtsprechung des EuGH tierschutzgerecht möglich sind. Dazu gehören auch Transporte während der Sommerzeit, die aufgrund der Hitze problematisch sind. Dazu hat sich die AMK ebenfalls positioniert.
Die FDP sieht sehr lange Tiertransporte kritisch, weil das erheblichen Stress für die Tiere bedeutet. Deshalb haben wir auch den Antrag im Bundestag gestellt, dem Sie nicht zugestimmt haben.
Da zeigt sich: Die wirkliche Stoßrichtung Ihres Antrags ist eine andere. Das zeigt sich tatsächlich erst im hinteren Teil, den Sie nicht erwähnt haben. Die SPD hat das schon deutlich gemacht. Sie nutzen diesen Antrag, um gegen religiöse Vorschriften von Muslimen zu hetzen. Es geht Ihnen nicht darum, Tiertransporte generell auf ein unbedingt erforderliches Maß zu begrenzen, sondern es geht Ihnen darum, Viehtransporte in muslimische Länder zu stoppen.