Wenn Sie sagen, dass Sie sich dafür einsetzen, dann machen Sie es auch richtig; lassen Sie uns einen gemeinsamen Antrag formulieren.
Der Wirtschaftsminister hat in der letzten Sitzung unseres Wirtschaftsausschusses zu den Förderprogrammen der NRW.BANK gesagt – ich zitiere –:
„Da werden auch Unternehmerinnen … in den Mittelpunkt gerückt. … denn nur so werden wir überhaupt die Möglichkeit haben, dort für mehr Nachfolge und Erfolg sorgen zu können.“
Wir hätten aus unserer Enthaltung im Wirtschaftsausschuss heute gerne eine Zustimmung gemacht – wenn Sie denn unserem Änderungsantrag ebenfalls zugestimmt hätten. Da das wohl nicht der Fall sein wird, werden wir heute nicht zustimmen können, sondern uns wiederum nur enthalten.
Ich schließe mit einem Appell an CDU und FDP: Lassen Sie uns zu der gemeinsamen Erarbeitung von Anträgen – gerade bei diesem für Nordrhein-Westfalen wichtigen wirtschaftspolitischen Thema – zurückkehren. Wir arbeiten gerne mit, und es wäre ein gutes Signal für das nordrhein-westfälische Handwerk und die kleinen und mittelständischen Unternehmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Das Thema „Nachfolge“ ist insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie im Handwerk unstreitig von einer hohen Relevanz. In den kommenden Jahren steht in vielen oftmals familiengeführten Unternehmen ein Generationenwechsel an.
Nach Zahlen der KfW benötigen bis zum Jahr 2023 in ganz Deutschland 840.000 Unternehmen einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. Bei vielen KMUs scheint dieser Generationenwechsel nicht gesichert zu sein. Ich füge hinzu: Auch in Nordrhein-Westfalen ist die Zahl entsprechend hoch. Das gilt ebenso für das Handwerk im Kammerbezirk Düsseldorf in den nächsten 5 bis 15 Jahren.
Diese Diskussion wird deswegen auch nicht zum Selbstzweck geführt, sondern hat eine große Bedeutung. Das Thema beinhaltet eine große Herausforderung für das Land, weil es dabei ganz konkret um den Erhalt von Wertschöpfung und den Erhalt von Werten geht – übrigens auch hinsichtlich der Altersversorgung von Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern.
Es geht aber auch – das gehört zur Wahrheit dazu – um eine Aufstiegsperspektive für gut qualifizierte Fachkräfte. Denn viele Betriebe – das ist bereits häufig diskutiert worden – gehen eben nicht mehr an die Tochter oder den Sohn über, sondern an gut qualifizierte Mitarbeiter.
Die Anhörung hat gezeigt, dass darin für die Unternehmen eine dringliche Problematik besteht. Viele Herausforderungen sind dort zusätzlich benannt worden. Deshalb war die Anhörung auch so wertvoll. Die Experten haben in der großen Mehrheit ausdrücklich die Ansätze des Antrags unterstützt, ob es die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Gewerkschaften oder die NRW.BANK waren. Sie haben diese Anliegen unterstützt, obwohl im Hinblick auf die Nachfolgeproblematik hier schon sehr viel wertvolle Beratungsarbeit geleistet wird.
Ich will ausdrücklich würdigen – Herr Fortmeier hat es bereits angesprochen –, dass die Opposition bei den Beratungen im Ausschuss ebenfalls die Gemeinsamkeiten betont hat. Die Grünen werden noch Gelegenheit haben, dazu Stellung zu beziehen.
Herr Fortmeier, über Ihren Schlenker, dass der Begriff „Handwerk“ aus dem Namen des Ausschusses und des Ministeriums herausgenommen worden ist, will ich einmal hinwegsehen. Geschenkt!
Dazu kann ich Ihnen nur eines sagen. Ich spreche sehr häufig mit Handwerkern, und sie sagen: Bei der neuen Regierung steht das Handwerk zwar nicht mehr im Namen, dafür aber noch stärker auf der Agenda, als es beim alten Wirtschaftsminister der Fall war. Vor allen Dingen setzt sich der neue Wirtschafts- und Handwerksminister auch gegenüber anderen Ressorts durch. – Das ist dem Handwerk viel wichtiger als irgendwelche plakativen Formulierungen.
Ich will auch noch einmal ausdrücklich Folgendes betonen, Herr Fortmeier: Das Ergebnis der Arbeit der Enquetekommission, die ich ein klein wenig mit begleiten durfte, ist nach wie vor Richtschnur dieser Regierung. Es ist ganz klar, dass wir uns im Sinne der gemeinsamen Beratungen und des gemeinsamen Beschlusses, den wir in der letzten Legislaturperiode finden konnten, auch heute noch dem Gedanken verpflichtet fühlen, dass alle, die im Sinne von Handwerk und Mittelstand mitarbeiten wollen, selbstverständlich herzlich dazu eingeladen sind.
Daher greift die in Ihrem Änderungsantrag enthaltene Forderung, Frauen stärker in den Blick zu nehmen, ein Stück weit etwas Selbstverständliches auf. Übrigens haben wir das in der Enquetekommission schon längst mit abgearbeitet. Wir sind in dieser Hinsicht schon etwas weiter. Herr Kollege Goeken hat die Zahlen bereits genannt.
Wenn Sie uns aber vorwerfen, dass wir einen gemeinsamen Konsens aufkündigen wollen, sage ich Ihnen ganz klar: Sowohl die CDU als auch wir haben bereits im Ausschuss signalisiert, dass wir uns einen gemeinsamen Weg vorstellen können. Wenn Sie aber erst in der Fraktionssitzung am Dienstag der Plenarwoche einen Änderungsantrag beschließen, sind Sie selber dafür verantwortlich, dass man in der Kürze der Zeit nicht mehr gemeinsame Formulierungen finden kann. Sie zeigen jetzt mit dem Finger auf uns. Das geht aber ein ganzes Stück weit auf Sie zurück.
Ich will aber ausdrücklich betonen, dass ich das nicht als Signal dahin gehend verstanden wissen will, wir wären zukünftig nicht zu gemeinsamen Initiativen und Wegen bereit.
Sie sollten sich überlegen, ob Sie sich nicht einen Ruck geben und doch noch diesem richtigen Antrag,
der in der Anhörung bestätigt worden ist, Ihre Zustimmung geben. Ich glaube, dass er wichtige Impulse bei der Beratung und Sensibilisierung für das Thema, bei der Überarbeitung der Richtlinien des regionalen Wirtschaftsprogramms und beim Beratungsprogramm Wirtschaft setzt. Letztendlich hilft er vor allen Dingen auch bei der Prüfung, ob eine stärkere Mitarbeiterbeteiligung zum Erhalt von Unternehmensstrukturen möglich ist.
Wir werden diesem Antrag zustimmen. Wir werden damit nicht aufhören, an diesem wichtigen Thema zu arbeiten, aber bereits jetzt wichtige Impulse auf diesem Weg setzen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat sich in der Tat bereits in der letzten Wahlperiode sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Die hier schon mehrfach angesprochene Enquetekommission zur Zukunft des Handwerks hat sich selbstverständlich auch mit der Frage der Unternehmensnachfolge beschäftigt.
Das soll natürlich niemanden daran hindern – auch nicht die Koalition –, noch einmal einen neuen Antrag zu stellen. Gleichwohl hätte ich mir gewünscht, Herr Bombis – das habe ich auch in der Ausschusssitzung gesagt –, dass er etwas weiter gegriffen hätte. Ich will das mit wenigen Sätzen skizzieren.
Bei der Auswertung der Anhörung – und ich denke, dass Sie sie genauso wie wir ausgewertet haben – stellt sich heraus, dass nach Meinung der Sachverständigen Beratungsangebote, die Sie in Ihrem Antrag aufgreifen, in der Praxis am besten funktionieren. Man kann darüber sprechen, dass die Beratungs- und Förderstrukturen insbesondere bei der IHK personell noch einmal ausgeweitet werden könnten. Aber es ist nicht so, dass es an den Beratungsstrukturen grundsätzlich mangelt.
Das Problem, das die Unternehmen haben, ist übrigens ein ähnliches – wenn ich den Vergleich einmal ziehen darf – wie bei Pflegeheimen und Altenheimen. Dort werden Leute, die auf der Warteliste stehen, irgendwann angerufen, ob sie denn nun kommen wollen. Dann heißt es: Ich bin gerade mal 75 oder 85; ich muss das noch nicht.
Mancher Unternehmer verhält sich ähnlich und ist dann überrascht, wenn er plötzlich doch an den Punkt gelangt, an dem eine Unternehmensnachfolge ansteht, um die er sich nicht frühzeitig gekümmert hat. Die Sensibilisierung dafür, im eigenen Unternehmen frühzeitig – auch deutlich vor dem eigenen Aufhören – an eine Unternehmensnachfolge zu denken,
Es gibt aber – das ist mir und meiner Fraktion besonders wichtig – zwei weitere Punkte, die in den Beratungen bisher deutlich zu kurz kommen.
Das Erste ist die Förderung von Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterübernahmen. Einerseits ist dabei der Beratungsteil problematisch; andererseits ist auch die Beschaffung von teilweise erheblichem Kapital schwierig. Ich glaube, hier könnten wir in NordrheinWestfalen über die NRW.BANK mit einem Förderprogramm für Mitarbeiterübernahmen tatsächlich noch etwas leisten.
Das Zweite ist ein Gedanke – auch das habe ich im Ausschuss schon einmal angesprochen –, der über die Jahre und über so manches, was in der Vergangenheit passiert ist, desavouiert worden ist, der aber gerade vor dem Hintergrund der Globalisierung und vor dem Hintergrund von Unternehmen, die sich heute noch einmal anders aufstellen müssen, wieder eine Modernität erfahren müsste, nämlich die Frage von Genossenschaften und Genossenschaftsstrukturen, die ebenfalls frühzeitig in Beratungen angegangen werden müssen, und für die dann auch entsprechende Kapitalmarktzugänge gewährleistet werden müssen.
Beides fehlt in Ihrem Antrag – ähnlich wie in dem, was die SPD beantragt hat. Deswegen – ich hatte es auch schon angekündigt – komme ich zu dem Ergebnis: Es ist etwas zu wenig. Es ist aber nicht falsch. Deswegen werden wir uns enthalten.
Wir bitten ausdrücklich darum, dass wir vielleicht doch zusammen, Herr Minister und werte Fraktionen von CDU und FDP, diesen Gedanken – der Förderung von Frauen, der Genossenschaften, der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterübernahme sowie dem Gedanken der jeweiligen Kapitalzugänge – nähertreten. Denn an diesen Stellen würde es sich lohnen, noch einmal besonders für Unternehmensnachfolgen zu arbeiten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Handwerk in unserem Land geht es gut. Das können Sie daran erkennen, dass es oft lange dauert, bis Sie einen Termin vom Handwerker bekommen. Auch in Zahlen sieht es für das Handwerk recht positiv aus.
die knapp 60.000 Betriebe in und um die Landeshauptstadt mit ihren 320.000 Beschäftigten im Jahr 2016 einen Umsatz von 24 Milliarden Euro. Laut Sprecher der Handwerkskammer beträgt die Auslastung der Betriebe 80 %.
Die Auftragsreichweite – das ist der Zeitraum, der bis zur Erledigung der unbearbeiteten Aufträge benötigt wird – liegt zum Beispiel im Baugewerbe bei bis zu dreieinhalb Monaten. Im Schnitt aller Betriebe sind es immer noch über zwei Monate Auftragsreichweite. Für die Kunden mögen solche Zahlen nicht immer erfreulich sein. Für die Betriebe sind das aber tolle Geschäftsjahre, wie zwei von drei Betrieben auch bestätigen.
Warum haben wir in Nordrhein-Westfalen derzeit eine so gute Geschäftslage? Ein Grund dürfte die aktuelle Geldpolitik sein. Wer für sein Geld auf der Bank keine Zinsen erhält und sich zudem günstig Geld leihen kann, ist eher bereit, in Immobilien zu investieren. Genau dies passiert seit Jahren.
Es besteht die Gefahr, dass geplante oder bereits begonnene Bauprojekte platzen, sobald es zu einer Zinswende kommt. Dies kann zu Verwerfungen im Immobilienmarkt und im Handwerk führen. Die Wirtschaftskrise 2009 beispielsweise erreichte nach dem Geldmarkt in kurzer Zeit die Realwirtschaft und damit auch den deutschen Mittelstand.
Daher ist es wichtig, dass wir in der aktuell für das Handwerk sehr guten Zeit dem Handwerk ein festes Fundament schaffen, sodass es auch für einen Sturm gewappnet ist.