Was kosten die Fehleinschätzungen des Ministerpräsidenten Laschet die NRW-Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?
Der Ministerpräsident hat die Entscheidung, aus dem Stadttor in das Landeshaus zu ziehen, damit begründet, dass das Landeshaus bürgernäher und repräsentativ sei. Er wurde in Zeitungen zitiert mit den Worten, dass das Land dort internationale Gäste angemessen empfangen könne.
Rund über ein Jahr nach dieser Entscheidung lässt sich feststellen, dass der Ministerpräsident in seiner Einschätzung falsch lag und die Entscheidung des Ministerpräsidenten einen Rattenschwanz an Kosten nach sich zieht, dessen Ende noch nicht absehbar ist.
Zudem: Am 8. November 2018 wurden im Hauptausschuss die Planungen der Landesregierung zum Umbau des Landeshauses vorgestellt. Der Chef der Staatskanzlei hat gemeinsam mit dem Architekten Professor Petzinka die geplanten Umbaumaßnahmen präsentiert, ohne konkrete Kosten für die umfangreichen Umbaumaßnahmen zu nennen. Auf die Nachfrage, ob ein Kostenlimit für die Planungen bestünde, wurde lediglich bestätigt, dass es ein Limit geben müsse, aber nicht wie hoch dieses sei. Die Umbaumaßnahmen sollen aber bereits im Sommer 2019 beginnen.
Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sowohl in den Antworten auf die einschlägigen Kleinen Anfragen als auch in den verschiedenen Ausschusssitzungen im Laufe dieses Jahres, zuletzt in der Sitzung des Hauptausschusses, hat die Landesregierung dargelegt, dass sie bei allen potenziellen Baumaßnahmen in der Staatskanzlei die haushaltsrechtlich gebotene Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit im Blick hat.
Ihre Unterstellung in der Vorbemerkung, allein beim Umzug aus dem Stadttor in das Landeshaus seien hohe Fehlkalkulationen zustande gekommen, muss ich deshalb klar zurückweisen.
Sie wissen bereits aus dem Bericht meines Hauses an den Haushalts- und Finanzausschuss vom 24. Januar 2018, dass die Kostensteigerung beim Umzug der Staatskanzlei um rund 66.000 Euro im Wesentlichen darauf beruhte, dass die Registratur vorzeitig umziehen musste.
Ein anderer Grund war der Umzug der jeweiligen ITServertechnik der betroffenen Häuser. Diese Kosten konnten bei der Festlegung der ursprünglichen Umzugskosten einfach noch nicht berücksichtigt werden.
Zu den Fragen zu Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Landeshaus: Zurzeit werden, wie Sie wissen, intensiv vom BLB zusammen mit dem von ihm beauftragten Architekturbüro Studiobaukunst und der Staatskanzlei die notwendigen Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen geplant.
Das Projekt befindet sich noch in der sogenannten Vorplanungsphase. In dieser Vorplanungsphase müssen für die Bauplanung im Landeshaus drei Maßnahmenpakete betrachtet werden, die teilweise ineinandergreifen.
Erstens die Sanierung und Instandhaltung. Das Haus ist, wie Sie wissen, mit einer 100-jährigen Geschichte gesegnet. Es ist zuletzt 1999 umfassend saniert worden. Etliche Maßnahmen wurden von den dort beheimateten Ministerien in den letzten 20 Jahren angestoßen, teilweise begonnen, aber nicht zu Ende geführt. Exemplarisch nenne ich die seit 2015 laufende Fenstersanierung, die erst jetzt zum Abschluss kommt.
Die Kosten für diese Sanierung trägt der Vermieter BLB. Übrigens wären Sanierungsmaßnahmen nach 20-jähriger Nutzung jetzt auch im Stadttor notwendig geworden.
Den zweiten Komplex bilden die erhöhten Anforderungen aufgrund eines neuen Sicherheitskonzeptes der Polizei für den Sitz des Ministerpräsidenten. Wie Sie alle wissen, hat sich die Sicherheitslage massiv geändert. Auch die Art möglicher Bedrohungen hat sich verändert.
Ich weise darauf hin, dass auch bei einem Verbleib im Stadttor zusätzliche Maßnahmen im Sicherheitsbereich erforderlich gewesen wären. Eines der Stichworte ist unter anderem die Problemlage Drohnen.
Beim dritten Komplex geht es um Modernisierungsmaßnahmen wie zum Beispiel frische Anstriche in den Büros und die Ausstattung mit moderner Medientechnik für das Landespresseamt und in den Besprechungsräumen.
Hierzu gehören auch die Umbauten zur Gewährleistung der Barrierefreiheit und Anpassungen an die heutigen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Maßnahmen hier sind vor allem die Eingänge des Landeshauses, die aber auch aus Sicherheitsgründen überplant werden müssen.
Die Modernisierungskosten sind nach Abschluss der Arbeiten von der Mieterin in Form einer Mieterhöhung zu tragen.
Ich kann Ihnen abschließend gerne noch einmal den Prozess erläutern: Während der Vorplanungsphase werden die notwendigen Maßnahmen von Vermieter und Mieter im sogenannten Bau-Soll zusammengestellt. Auf dieser Grundlage werden derzeit verschiedene Bemusterungen vorgenommen, auf deren Basis dann die Freigaben durch den Bauherrn BLB und der Mieterin Landesregierung erfolgen.
Anschließend werden die Fachplaner ausgeschrieben und beauftragt. Detailplanungen und Kostenermittlungen werden dann von diesen vorgenommen.
Erst wenn diese Detailplanungen mit den dazugehörigen Kosten hinterlegt sind, haben alle Beteiligten einen Überblick, was die Maßnahmen insgesamt kosten werden. Das wird dann auch der Zeitpunkt sein, zu dem der Ministerpräsident entscheidet, ob und in welchem Umfang alles umgesetzt wird. Das geht aber naturgemäß nur, wenn er die notwendigen Fakten kennt, über die er zu entscheiden hat.
Eines ist jedenfalls klar: Wir wollen das traditionsreiche Landeshaus wieder zu einem würdigen und modernen Amtssitz des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin des bevölkerungsreichsten Landes machen. Das hat Nordrhein-Westfalen verdient.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, vielen Dank für die Ausführungen, die Sie gerade gemacht haben. Die zusammen mit der Rede des Ministerpräsidenten am heutigen Vormittag ergeben ein interessantes Bild. Denn wie sich mancher vielleicht erinnert, hat der Ministerpräsident darauf rekurriert, dass es angemessen sei, ein entsprechend repräsentatives Gebäude
Das lässt für mich den Schluss zu, dass es neben den von Ihnen aufgeführten drei Spiegelstrichen noch einen vierten Spiegelstrich gibt, nämlich den Wunsch danach, einen größeren repräsentativen Bau, ein imposanteres Erscheinungsbild zu haben. Wie sehen Sie den Wunsch nach mehr Außenwirkung im Lichte des Landeshaushalts NordrheinWestfalen?
Frau Kollegin Müller-Witt, dieser Schluss ist schlicht unzutreffend. Ich habe Ihnen die drei Aspekte der Planung genannt. Das sind auch die drei Aspekte, die dabei eine Rolle spielen. Ich sage mal halb ernst und halb scherzhaft: Wir kämen schon deswegen nicht auf die Idee, einen Luxusumbau zu machen, weil wir Ihre Motivation, dort hineinzuwollen, nicht erhöhen wollen.
Habe ich Sie gerade richtig verstanden, Herr Kollege, dass Ministerpräsident Laschet die Entscheidung eines Umzugs getroffen hat, ohne dass ihm die Kosten, die daraus entstehen, bekannt waren?
Herr Minister, wie Sie wahrscheinlich wissen, hat es einen entsprechenden Vortrag durch den Architekten im Hauptausschuss gegeben. Dort wurde deutlich gemacht, in welchem Maße die Sanierungs- bzw. Verschönerungsarbeiten in dem Landeshaus stattfinden sollen. Es wurde auch als notwendige Aufgabe dargestellt.
Wie erklären Sie dann die von Ihnen eben vorgetragene Schlussfolgerung, dass man erst einmal alles sammelt und dann am Ende feststellt, wie viel man umsetzen will, wenn dies in dem Vortrag im Beisein
Frau Kollegin Müller-Witt, Herr Professor Petzinka hat Planungen und Skizzen im Rahmen der größtmöglichen Transparenz vorgelegt, die jetzt mit Inhalt gefüllt werden müssen, was die Baufachlichkeit angeht. Daraus muss jetzt in all diesen Aspekten das sogenannte Bau-Soll ermittelt werden. Das betrifft alle Details, die zu all diesen Maßnahmen dazugehören. Erst wenn dieses Bau-Soll nicht nur in Bildern dargestellt ist, sondern technisch ermittelt ist, können auch die Kosten dafür ermittelt werden.
Und erst wenn diese gesamte Kostenaufstellung vorliegt, kann der Ministerpräsident darüber entscheiden, welche dieser Maßnahmen am Ende zum BauSoll zählen sollen und welche gegebenenfalls auch nicht. Damit wird der Umfang der Maßnahmen festgelegt, und danach wird mit den Schritten, die ich eben erläutert habe, fortgefahren.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Hübner von der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, vielen Dank für die Worterteilung. – Herr Minister, Sie haben im Rahmen Ihres Vortrags auf Kosten hingewiesen, die im Zusammenhang mit der Sanierung des Stadttors stehen würden, wenn der Ministerpräsident das Stadttor weiter genutzt hätte. Sie haben insbesondere darauf hingewiesen – sofern ich Sie richtig verstanden habe –, durch die 20-jährige Nutzungszeit des Stadttors wären auch dort Verschließerscheinungen – so will ich das zusammenfassen – vorhanden.
Wenn Sie das gegenüberstellen, dann muss ich davon ausgehen, dass Sie auch dort eine Kostenermittlung gemacht haben, die für die Nutzung durch den Ministerpräsidenten eine Rolle gespielt hat. Ich habe bisher noch nicht erfahren, dass durch die Umnutzung zum Verkehrsministerium irgendwelche Kosten auf das Land Nordrhein-Westfalen oder auf den Liegenschaftsbetrieb zugekommen sind.