Protokoll der Sitzung vom 20.02.2019

Mich würde interessieren, wie Sie sicherstellen, dass die Inhalte, die in den WhatsApp-Gruppen behandelt werden, der parlamentarischen Kontrolle zugänglich sind.

Herr Remmel, mir ist nicht bekannt, dass ansonsten eine WhatsApp-Gruppe existiert. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass alle meine Mitarbeiter – das gilt auch für mich und auch für die übrigen Kabinettskollegen – nicht über WhatsApp-Gruppen Dinge kommunizieren, die in irgendeiner Form einen amtlichen Charakter in der Aussage haben. Deswegen lege ich Wert darauf: Es ging nur um die Information, die der Referatsleiter weitergeben wollte: Es findet ein Termin statt. Punkt.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe als Nächstes wieder Herrn Ganzke mit seiner zweiten Frage. Bitte schön, Herr Kollege Ganzke.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, noch eine Frage. Einleitend muss ich sagen, dass mir manchmal sogar meine Frau sagt, dass ich schlecht höre. Sie sagt nie, dass ich schlecht zuhöre, aber dass ich schlecht höre.

Es kann sein, dass ich auch vorhin schlecht gehört habe. Ich erinnere mich, dass Sie gesagt haben, dass die WhatsApp-Gruppe aufgelöst ist. Deshalb noch einmal die konkrete Nachfrage: Ist es richtig, dass die WhatsApp-Gruppe – Stand jetzt – aufgelöst ist?

Bitte schön, Herr Minister.

Jetzt muss ich sagen: Wenn eine solche Gruppe wieder gelöscht wird, das nenne ich „Auflösen“. Also, die Gruppe gibt es nicht mehr, ob der Begriff jetzt passt oder nicht.

Vielen Dank, Her Minister. – Frau Kampmann hat eine Frage.

Herr Minister, ich habe sehr genau zugehört. Deshalb freue ich mich auch, wenn Sie meine Frage gleich ganz konkret beantworten. Sie sagten, dass der Einrichtung der

Gruppe der Grundsatz der Gleichbehandlung zugrunde liegen sollte.

Dann stellt sich ja die Frage: Ist der Grundsatz der Gleichbehandlung bei dem Verfahren über die Staatskanzlei nicht gewährleistet? Dann stellt sich auch die Frage: Sind alle Journalistinnen und Journalisten der Landespressekonferenz bei WhatsApp?

Denn ansonsten könnte der Grundsatz ja ebenfalls nicht gewährleistet sein, weil dann bestimmte Journalisten ausgeschlossen gewesen wären, nämlich diejenigen, die nicht bei WhatsApp sind. – Vielen Dank.

Diese Frage halte ich sogar für berechtigt,

(Zurufe von der SPD: Oh! – Britta Altenkamp [SPD]: Welche große Ehre! – Weitere Zurufe von der SPD)

und zwar aus folgendem Grund: Es gibt Journalisten, die meinem Referatsleiter ab und zu mitteilen, es sei nicht sicher, dass sie schnell informiert würden, weil das in dem jeweiligen Haus andere Wege geht. Er hat dann gesagt: „Gut; dann möchte ich aber garantieren, dass es wirklich alle wissen“, und hat die Chance genutzt, diejenigen, die auch selbst WhatsApp nutzen oder im WhatsApp-Verzeichnis stehen, darüber zu informieren. Deshalb halte ich den zweiten Einwand für berechtigt, nämlich die Frage: Hätten dadurch nicht auch andere ausgeschlossen werden können? – Ja.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Gebhard hat eine Frage. Bitte schön.

Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister, als ich heute Morgen hier ins Parlament kam, war zufällig gerade auf der Ankündigungstafel der Paragraf zitiert, dass das Parlament die Landesregierung zu kontrollieren habe. Ich bitte, meine Frage genau so zu verstehen. Ich stelle sie aus diesem Grund hier in Ausübung meines Mandats und brauche Ihrerseits keine Beurteilung oder Note, warum und wie ich das mache.

Ich will Ihnen eine Frage stellen und an eine Äußerung anknüpfen, die Sie im November 2017 gemacht haben. Dort haben Sie selbst auf den unbemerkten Datenklau bei WhatsApp aufmerksam gemacht. Sie haben davor gewarnt und haben angekündigt, dass Sie eine Bundesratsinitiative starten wollen. Darf ich mich danach erkundigen, wie der Stand ist, ob Sie damit bereits im Kabinett vorstellig geworden sind und wann diese Bundesratsinitiative denn startet?

Sagen Sie mir bitte noch, welche Initiative Sie genau meinen. Von uns gibt es inzwischen zahlreiche.

Zu dem automatisierten Datenklau bei WhatsApp. Welche Initiative wollen Sie dagegen unternehmen?

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich zu WhatsApp eine Bundesratsinitiative habe starten wollen. Mir ging es nur um die unrechtmäßige Verwendung von Daten und die Möglichkeit, wie Datenflüsse abgegriffen werden – im Gesamten, nicht alleine bei WhatsApp. Gehen Sie davon aus, dass wir auch da inzwischen eine Arbeitsgruppe eingesetzt haben, die längst läuft.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kapteinat stellt die nächste Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe auch versucht, Ihnen bei Ihrem Eingangsstatement ganz genau zuzuhören. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie davon ausgehen, dass eine Einwilligung zum Hinzufügen von WhatsApp-Gruppen aufgrund der Tatsache besteht, dass man WhatsApp selbst installiert hat und verwendet?

Es gibt entsprechende Aussagen, und es gibt entsprechende Überlegungen in dem gesamten rechtlichen Diskurs. Aber es ist umstritten. Es wird bei vielen angenommen, und bei anderen ist es umstritten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Baran stellt seine zweite und letzte Frage. Bitte schön, Herr Baran.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, mich würde Folgendes interessieren: Diese WhatsApp-Gruppe ist ja wahrscheinlich auf einem dienstlichen Gerät installiert worden. Welches Gerät war das, und hatten andere Leute auch Zugriff darauf, um die Nummern abzugreifen?

Wenn ich mich richtig erinnere – das sage ich jetzt aber nur so; ich habe nicht nachgefragt –, gehe ich davon aus, dass das das Handy ist, mit dem der Referatsleiter permanent umgeht, und dass nur er darauf Zugriff hat.

Dienstliches Handy?

Nein, da müsste ich ihn fragen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage kommt von Herrn Watermeier. Das ist Ihre zweite und letzte Frage, Herr Watermeier, oder?

Ja. – Herr Minister, vielen Dank für die Gelegenheit, mein Hörverständnis zu überprüfen. Ich würde gern noch einmal nachhaken. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die WhatsApp-Gruppe ausschließlich dazu eingerichtet wurde, auf eine Pressekonferenz hinzuweisen, und über diesen Hinweis auf die Pressekonferenz hinaus keine weiteren Inhalte in diese WhatsApp-Gruppe eingestellt wurden?

Das ist mein Kenntnisstand, ja.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Göddertz, bitte schön.

Ich habe eine relativ einfache Frage: Wie viele Personen waren ursprünglich in der WhatsApp-Gruppe?

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß es nicht.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Blask stellt ihre erste Frage. Bitte schön, Frau Blask.

Herzlichen Dank, dass ich die Frage stellen kann. – Sehr geehrter Herr Minister, gibt es eigentlich ein einheitliches Verfahren, eine Dienstanweisung für alle Ministerien, zum Umgang mit WhatsApp-Gruppen? Sagt man also grundsätzlich, dass WhatsApp-Gruppen erlaubt oder nicht erlaubt sind oder nur andere Messenger?

Das ist mir nicht bekannt.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Butschkau stellt ihre erste Frage.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, um Ihnen zu dokumentieren, dass auch ich aufmerksam zugehört habe, will ich noch einmal mitteilen, dass der Referatsleiter ja derjenige war, der diese WhatsApp-Gruppe eingerichtet

hat. Mich interessiert Folgendes – das geht in die Richtung der Frage der Kollegin Bongers –: Wer war denn vor Einrichtung der WhatsApp-Gruppe darüber informiert? Das heißt: Hatten Sie Kenntnis darüber? War der Staatssekretär informiert oder der Leiter des Ministerbüros? Wissen Sie etwas dazu?

Jetzt muss ich ganz simpel aufpassen, dass Sie die Antwort nicht als unverschämt empfinden. Aber wir haben andere Dinge zu tun. Unsere Leute arbeiten selbstständig. Glauben Sie, dass jeder kommt, wenn er etwas macht, und mich fragt, ob er das darf? Ich verstehe nicht, was Sie denken, was wir alle tun.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Bongers hat noch eine Frage. Sie haben das Wort zu Ihrer zweiten und letzten Frage, Frau Bongers. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich habe zum Abschluss noch eine ganz konkrete Frage. Sie haben gerade ausführlich erläutert, dass Sie den ganzen Vorgang der Datenschutzbeauftragten vorgelegt haben und dass sie das quasi noch einmal prüfen möchte. Ich möchte aber gern von Ihnen als Teil der Landesregierung wissen, ob Sie sich der Einschätzung vieler Datenschützer anschließen, dass in diesem Errichten einer offenen WhatsApp-Gruppe eine unerlaubte Handlung gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu sehen ist.

Auch hier kann ich Ihnen nur sagen: Ich kenne die Diskussion. Aber es gibt bisher noch keine mir bekannte einschlägige gerichtliche Entscheidung.

Vielen Dank. – Als Nächster hat sich Herr Bolte-Richter gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich erinnere mich noch gut daran, welche Maßstäbe Sie an dieses Thema angelegt haben, als Sie noch nicht Minister, sondern Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Silvesternacht waren.

(Matthias Kerkhoff [CDU]: Aha!)

Sie haben hier mehrfach gesagt, Sie könnten nicht in den Kopf des Referatsleiters hineinschauen, Sie wüssten nicht, mit wem er spreche, Sie kümmerten sich nicht darum, ob jemand auf dieses dienstliche Handy Zugriff gehabt habe, und Ähnliches mehr.

Herr Minister, ich frage Sie: Wie definieren Sie die Verantwortung eines Ministers für die Handlungen

der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Hauses und des nachgeordneten Bereichs?