Protokoll der Sitzung vom 20.02.2019

Herr Präsident! Lieber Herr Ott, die Frage kann ich mit einem klaren Ja beantworten.

Vielen Dank. – Mir liegt zu dieser mündlichen Anfrage keine weitere Wortmeldung vor. Wir haben auch mittlerweile die Zeit der

Fragestunde um knapp zehn Minuten überschritten. Das heißt, die noch ausstehende

Ich rufe nun die

Mündliche Anfrage 36

der Frau Abgeordneten Verena Schäffer

und die

Mündliche Anfrage 37

des Herrn Abgeordneten Stefan Zimkeit auf.

Wie mit Frau Schäffer und Herrn Zimkeit gerade im Hintergrund besprochen, werden die beiden Fragen in der nächsten Fragestunde beantwortet.

Ich rufe dann auf:

8 Rechtsgrundlage für Videoüberwachung in

Schlachthöfen schaffen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/5065

Als erstem Redner erteile ich für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Kollegen Schick das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ob Fleisch zu einem Essen gehört, darüber darf man mit Recht streiten. Dagegen ist unstrittig, dass Tiere nicht leiden dürfen. Deshalb sind Bilder, wie sie aus einzelnen Schlachthöfen veröffentlicht worden sind, aus unserer Sicht mehr als bedenklich.

Die NRW-Koalition möchte deshalb die gemeinsame Bundesratsinitiative der Landwirtschaftsministerinnen Ursula Heinen-Esser und Barbara Otte-Kinast zum Einsatz von Videoüberwachung in Schlachthöfen unterstützen. Auf diese Weise können Verstöße gegen den Tierschutz dokumentiert und anschließend auch effektiv verfolgt werden.

Die Umsetzung der Bundesratsinitiative in geltendes Recht wäre ein wichtiger Beitrag für mehr Tierschutz in Deutschland, denn verantwortungsvoller Umgang mit Tieren hört nicht im Stall auf, sondern er besteht aus unterschiedlichen Bausteinen.

Ich bin mir sicher, dass wir damit dem Wunsch der ganz großen Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nachkommen. Ihnen ist es nämlich nicht egal, ob Tiere in Schlachthöfen respektvoll behandelt werden oder nicht. Das gilt für Menschen, die gerne Fleisch essen, genauso wie für Vegetarier oder Veganer.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Lösung des Problems nicht ganz einfach ist. Mit Recht weisen Vertreter der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten darauf hin, dass auch die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schlachthöfen zu beachten sind.

In entsprechenden Presseveröffentlichungen machen die Gewerkschaftsvertreter deutlich, dass auch Mitarbeiter in Schlachthöfen ein Recht darauf haben, ungestört zu arbeiten und nicht die ganze Zeit einer fortlaufenden Überwachung durch den Chef ausgesetzt zu sein.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, muss eine Regelung zur Videoüberwachung in Schlachthöfen deshalb klare und nachvollziehbare Vorgaben für die Erhebung, Speicherung und Verwendung des aufgezeichneten Materials haben. Außerdem muss klar bestimmt sein, wer die Daten abrufen darf, wer also zum Kreis der Abrufberechtigten gehört und wann die gespeicherten Daten gelöscht werden müssen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Darüber hinaus muss festgelegt werden, welche Konsequenzen aus Verstößen gezogen werden und wie die entsprechenden Kosten gedeckt werden können.

Die rechtliche Umsetzbarkeit der Videoüberwachung in Schlachthöfen würde erleichtert, wenn die Dokumentation auf besonders sensible Bereiche konzentriert wird.

Wir müssen dort ansetzen, wo in der Vergangenheit Verstöße gegen den Tierschutz aufgezeichnet wurden. Hierzu zählen die Bereiche der Anlieferung und die Betäubung der Tiere. Die veröffentlichten Bilder aus den in Rede stehenden Schlachthöfen legen nahe, dass hier der Handlungsbedarf am größten ist.

Technische Entwicklungen helfen, juristische Einwände zu entschärfen und den Forderungen unterschiedlich beteiligter Gruppen gerecht zu werden. Modernere Kameratechnik und der Einsatz künstlicher Intelligenz machen eine kontinuierliche Beobachtung durch Mitarbeiter überflüssig.

Moderne Technik kann Hinweise geben, wann eine persönliche Überprüfung notwendig wird. Durch den Einsatz moderner Verfahren kann es gelingen, die Schutzrechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie weiterer Personen wie etwa Veterinären und Veterinärinnen, die sich ebenfalls in Schlachthöfen aufhalten, sicherzustellen.

Für mich ist die Videoüberwachung in Schlachthöfen eine Chance. Durch die veröffentlichten Bilder einzelner Betriebe hat das Image einer ganzen Branche gelitten.

Deshalb bin ich mir sicher, dass von der Videoüberwachung gerade Betriebe profitieren, die sich verantwortungsvoll verhalten. Sie können auf diese Weise

Transparenz herstellen, dass sie gesetzliche Bestimmungen einhalten. So kann das im Einzelfall verlorene Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgewonnen werden.

Für uns ist mit dem heutigen Antrag und der direkten Abstimmung das Thema aber nicht beendet. Um dies zu unterstreichen, fordern wir im Beschluss die Landesregierung auf, dem Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz jährlich über Verstöße gegen den Tierschutz in Schlachthöfen zu berichten.

Ich würde mich freuen, wenn Sie dies genauso wie die Bundesratsinitiative zur Videoüberwachung in Schlachthöfen unterstützen würden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die FDP spricht nun der Abgeordnete Diekhoff.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Öffentlichkeit ist durch Tierschutzverstöße auf Schlachthöfen zu Recht verunsichert und hat einen Anspruch darauf, dass Politik sich kümmert. Tierschutz muss konsequent eingehalten werden. Für die NRWKoalition gibt es da kein Pardon.

Aber wie in vielen anderen Bereichen auch wird die überwiegende Zahl der Schlachthöfe, welche sehr verantwortungsvoll arbeitet, durch vereinzelte schwarze Schafe in Mithaftung genommen. Schlachthöfe sind natürlich beim Thema Tierschutz besonders relevant, da sie mit der Anlieferung, der Narkotisierung und natürlich auch besonders mit der Tötung sensible Bereiche berühren.

Wir können und wollen aufgrund der angespannten Personalsituation bei den Veterinärämtern nicht mehr länger warten, sondern wir brauchen jetzt Lösungen für mehr Tierschutz.

Deshalb sehen wir nicht weiter tatenlos zu, denn innovative und digitale Lösungen bieten auch beim Tierschutz Potenzial für Verbesserungen.

Die Videoüberwachung in Schlachthöfen wird uns in die Lage versetzen, Verstöße gegen den Tierschutz aufzudecken, zu ahnden und damit auch künftig zu verhindern. Die Verbindung von Kameratechnik und künstlicher Intelligenz wird uns zu einer effizienten Dokumentation und Aufdeckung von Verstößen gegen den Tierschutz verhelfen.

Die Rechte von Beschäftigten und Personen, die Zutritt zum Schlachthof haben, und nicht zuletzt von den Schlachthofbetreibern selbst sind aber zwingend zu berücksichtigen, damit wir eine rechtssichere und praxistaugliche Lösung erreichen.

Ich finde es daher trotz berechtigter Kritik schade, dass die Gewerkschaften hier sofort mit Klage drohen, weil die Angestellten ein Recht darauf hätten, ungestört zu arbeiten und sich nicht ständig vom Chef beobachtet fühlen wollten. Denn es ist ganz klar festzustellen, dass niemand vom Chef per Videoüberwachung kontrolliert werden soll, sondern es soll lediglich sichergestellt sein, dass der Tierschutz auf Schlachthöfen konsequent eingehalten wird.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Deswegen werden auch nur ausschließlich die zuständigen Stellen, also die Veterinärbehörden selbst, Zugriff auf das Videomaterial haben. Dazu brauchen wir eine rechtssichere Regelung, die alle Rechtskreise miteinander abwägt.

In diesem Zusammenhang ist positiv hervorzuheben, dass viele Schlachthöfe bereits freiwillig die Videoüberwachung eingeführt haben und durchführen.

Dieses vorbildliche Engagement der Unternehmen gilt es aufzugreifen und in Nordrhein-Westfalen zum Standard zu machen und auch im ganzen Bundesgebiet, da auch der Einzelhandel zunehmend fordert, dass das gelieferte Fleisch aus Schlachthöfen mit genügend Tierschutz und Videoüberwachung stammt.

Wir unterstützen daher die Bundesratsinitiative unserer und der niedersächsischen Ministerin ausdrücklich. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD hat nun die Kollegin Blask das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Überwachung von Schlachthöfen per Video zum Wohle der Tiere ist eine ernste Angelegenheit. Der vorliegende Antrag wird der Sache aber nicht gerecht. Sie versprechen, mehr für den Tierschutz zu tun, aber Ihr Konzept für den neuen Tierschutz in NRW ist bloß heiße Luft. Dabei ist die Sache sehr ernst zu nehmen.

Das Leiden der Tiere wurde zuletzt im Herbst 2018 in niedersächsischen Schlachthöfen dokumentiert. Videos aus einem Betrieb in Oldenburg zeigen Rinder, die unter Stromstößen zusammensacken und bei vollem Bewusstsein ausbluten. Die Vorfälle gibt es nicht nur in Norddeutschland. Auch in NRW sind Vorfälle von Tierquälerei in Großbetrieben, wie etwa in Düren, dokumentiert worden. Laut Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gibt es in NRW 460 offiziell zugelassene Schlachtstätten. Die Wahrscheinlichkeit, dass nicht nur Tiere in Düren leiden mussten, ist also relativ hoch.