Protokoll der Sitzung vom 20.02.2019

Die Fragen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen

das ist jetzt nicht relevant –,

aber dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten.

Ich bitte, das bei künftigen Fragestellungen zu berücksichtigen. – Frau Ministerin.

Danke schön, Herr Präsident! Herr Seifen, die SchulMail, die wir an die Schulleitungen versandt haben,

hatte zum Ziel, dass wir sie entsprechend informieren und in ihrem Handeln auch unterstützen.

(Michael Hübner [SPD]: War das eine WhatsApp-Gruppe?)

Nein, das war keine WhatsApp-Gruppe.

Als Nächster hat der Kollege Sieveke um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ist in diesem gesamten Themenkomplex, den Sie bezüglich der Vorgehensweise gerade als sehr sensibel bezeichnet haben, auch betrachtet worden, wenn minderjährige Schülerinnen und Schüler ohne Zustimmung der Eltern an der Demo teilnehmen und wie es dann mit dem Versicherungsschutz aussieht?

(Stefan Kämmerling [SPD]: Bitte keine Unter- fragen! Das hat der Präsident ganz klar er- klärt! – Gegenrufe von der CDU: Oh!)

Ich habe gerade eine Frage gestellt, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht, Herr Kämmerling. Ich weiß gar nicht, wo Sie da mehrere Fragen rausziehen.

Lieber Kollege Sieveke, darf ich diese Passage vielleicht gerade noch einmal vorlesen? – Die Frage soll jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Das ist das, was ich eben vorgelesen, was in der Geschäftsordnung verankert ist.

Aber ich habe gerade nur nach dem Versicherungsschutz gefragt; ob dieses Thema in diesem Zusammenhang betrachtet worden ist. – Vielen Dank.

Herr Präsident! Herr Sieveke, nach dem Gemeindeunfallversicherungsverband sind die Schülerinnen auf dem Weg, in der Schule und auf dem Weg zurück versichert.

(Bodo Löttgen [CDU]: Das ist eine klare Ant- wort!)

Eine weitere Frage, die letztmögliche, von der Kollegin Schäffer.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Ministerin, Sie hatten ausgeführt, dass die polizeiliche Zuführung die letzte Möglichkeit, die Ultima Ratio ist. Im Schulbereich delegieren Sie ja offenbar viel Verantwortung an die Schulleitungen.

Meine Frage in Bezug auf die Polizei – sollte es zu polizeilichen Zuführungen kommen – lautet: Führen sie dann Gespräche mit dem Innenministerium oder der Polizei, wie dies dann praktisch umgesetzt werden soll?

Herr Präsident! Liebe Frau Schäffer, nein, solche Gespräche werden nicht geführt.

Als nächste Wortmeldung kommt Frau Beer mit ihrer dritten und letzten Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben eben schon auf pädagogische Einwirkungsmöglichkeiten verwiesen. In der E-Mail ist auch auf § 53 des Schulgesetzes Bezug genommen worden. Dort sind die Ordnungsmaßnahmen aufgeführt. Dabei geht es mit dem schriftlichen Verweis los.

Ich will darauf hinweisen, dass im Zuge der Ordnungsmaßnahmen auch der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen, die Androhung der Entlassung von der Schule, die Entlassung von der Schule, die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes und die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde verhängt werden können.

Inwieweit halten Sie diesen Maßnahmenkatalog für zielführend in Bezug auf Schulpflichtverletzungen, wenn die Ordnungsmaßnahme Ausschluss vom Unterricht oder Verweis von der Schule heißt?

Herr Präsident! Liebe Frau Beer, ich habe meines Erachtens zu diesem Thema schon sehr viel ausgeführt; ich mache es aber gern noch einmal.

Ich habe ganz bewusst gesagt, dass ich generell ein Vorgehen mit Augenmaß befürworte, dass ich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wissen will, dass abgewogen werden muss, welche Maßnahme im Einzelfall angemessen ist. All das habe ich bereits gesagt. Es gibt diese Maßnahmen, aber sie sollten nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Verhältnismäßigkeit gegeben ist.

Frau Brems hat zu ihrer zweiten und letzten Nachfrage das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, die Initiative „Fridays For

Future“ plant, am 15. März 2019 einen globalen Aktionstag durchzuführen. Es sind alle dazu aufgerufen, an diesem Tag mit unterschiedlichen Aktionen den Klimaschutz auf der ganzen Welt zu thematisieren.

Nun könnten Schulen auf die Idee kommen, daraus zum Beispiel einen Projekttag zu machen. In diesem Zusammenhang wäre die Frage an Sie, wie Sie es einschätzen würden, ob so ein Projekttag beispielsweise am 15. März unter die genannten Ausführungen in der Dienstmail bzw. Dienstanweisung fallen würde.

Frau Ministerin, bitte.

Herr Präsident! Liebe Frau Brems, ich danke Ihnen für diese Frage. Auch dazu haben wir in der SchulMail entsprechende Ausführungen gemacht.

Es ist natürlich möglich, das im Rahmen eines Projekttags einzubinden. Die Schulen sind sogar dazu angehalten, Projekttage durchzuführen, auch zum Thema Klimaschutz. Wenn das der 15. März als globaler Aktionstag ist, können die Schulen diesen Tag selbstverständlich auch als Projekttag nehmen.

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Ott.

Vielen herzlichen Dank. – Frau Ministerin, wir haben gerade vom Kollegen Sieveke vor allem die versicherungsrechtlichen Fragen gehört. Halten Sie es für angemessen, dass in den Schulen bei politischem Engagement zunächst einmal über versicherungsrechtliche Fragen geredet wird?

(Daniel Sieveke [CDU]: Danach wird erst ge- fragt, wenn etwas passiert ist!)

Herr Präsident! Lieber Herr Ott, sicherlich muss man auch über die Fragen des Versicherungsschutzes reden. Inwieweit das angemessen ist oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber dass darüber gesprochen werden muss: Ja, das muss es.

Die nächste Frage stellt Herr Kollege Rüße.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, in § 2 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW steht:

„Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen.“

Mich würde interessieren, wie Sie im Zusammenhang mit diesem Satz die Entschuldigungen von Eltern für ihre Kinder bewerten würden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist den Eltern natürlich möglich, ihr Kind für einen Tag entsprechend zu entschuldigen; das hat auch in der Vergangenheit so stattgefunden.

Es bedarf eines wichtigen Grundes, der dafür spricht, eine Beurlaubung vom Unterricht in Nordrhein-Westfalen zu erwirken. Dazu kann auch die Teilnahme an einer politischen Veranstaltung gehören. Dementsprechend können das auch Demonstrationen sein.

Man muss allerdings sagen: Diese Veranstaltungen sind bewusst auf eine Verletzung der Schulpflicht angelegt; denn es wird ja von den Beteiligten an „Fridays For Future“ zu einem Schulstreik aufgerufen. Eine Beurlaubung zur Teilnahme an einem Schulstreik ist regelmäßig nicht möglich.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das passt aber super zu dem Projekttag!)

Eine weitere, letzte Nachfrage stellt der Abgeordnete Kollege Ott.

Mir fällt dabei vor allen Dingen das Zitat vom Lösen der Bahnsteigkarte ein, wenn es um Revolutionen geht.

Aber meine ernsthafte Frage, Frau Ministerin, ist die: Halten Sie es nicht für eine riesige Chance, angesichts dieser Proteste der Jugendlichen über das Thema „Klimawandel“, aber auch über das Thema „Freiheit im Netz“ und über andere Themen in einem guten Politikunterricht in den Schulen zu sprechen und den Unterricht dazu zu nutzen, Kinder zu demokratischen Staatsbürgern in diesem positiven Sinne zu erziehen?

(Daniel Sieveke [CDU]: Meine Güte!)

Frau Ministerin, bitte.

Herr Präsident! Lieber Herr Ott, die Frage kann ich mit einem klaren Ja beantworten.