Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

(Beifall von der SPD – Widerspruch von der FDP)

Privat vor Staat – ich will es hier noch einmal sagen: CDU und FDP sind die größten Enteigner der Bürgerinnen und Bürger und von 92.000 Mietern.

(Beifall von der SPD – Widerspruch von der CDU und der FDP)

Sie haben die LEG verkauft. Sie haben uns ein Instrument geraubt. Dieses Instrument wäre heute nämlich in der Lage, zu bauen.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Ich komme zu einem interessanten Aspekt der Demonstration vom vergangenen Wochenende. Der Chef des NRW-Mieterbundes, Herr Witzke, hat darauf hingewiesen, dass Eucken und Müller-Armack im Zusammenhang mit der Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft immer gesagt haben, dass es auch einen Ordnungsrahmen geben müsse. Das Gut Wohnen dürfe nicht dem freien Markt allein überlassen sein, sondern es brauche einen Ordnungsrahmen.

Wenn der Markt außer Rand und Band ist, dann ist es in der sozialen Marktwirtschaft so, dass dort eingegriffen werden muss. Deshalb brauchen wir einen starken Staat, der gesetzliche Ordnungseingriffe ermöglicht. Das gilt sowohl für die Zweckentfremdung von Airbnb als auch für Finanzinvestoren und Clans, die Häuser im Ruhrgebiet haben und Menschen sklavenähnlich halten. Dagegen muss der Staat mit aller Härte vorgehen! Wir sind der festen Überzeugung, dass solche ordnungspolitischen Maßnahmen notwendig sind.

Mit der Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich zum Schluss:

„Inhalt und Ziel dieser sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein. Durch eine gemeinwirtschaftliche Ordnung soll das deutsche Volk eine Wirtschafts- und Sozialverfassung erhalten, die dem Recht und der Würde des Menschen entspricht, dem geistigen und materiellen Aufbau unseres Volkes dient und den inneren und äußeren Frieden sichert.“

Dreimal dürfen Sie raten, von wem dieses Zitat ist. – Es befindet sich im Ahlener Programm der Christlich Demokratischen Union Deutschlands und zeigt, auf welche Abwegen Sie im Vergleich zu Ihren Vorvätern sind.

(Widerspruch von der CDU)

Wie widersinnig es ist, uns vorzuwerfen, dass wir die Zeichen der Zeit nicht erkannt hätten, offenbart sich mindestens hieran.

(Zurufe)

Ihre Verantwortung ist es, dafür zu sorgen, dass der Wohnungsmarkt den Menschen dient und nicht Profitinvestoren und einigen Haien, die die Menschen durch hohe Mieten abzocken.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Das bleibt auch so. Damit schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 2.

Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/5617. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zu überweisen. Dort sollen auch die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Sich enthalten? – Auch nicht. Dann haben wir so überwiesen.

Wir kommen zur zweiten Abstimmung, und zwar über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/5627. Auch hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen in der Federführung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Sich enthalten? – Auch nicht. Dann haben wir auch hier überwiesen, und wir sind am Ende von Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe auf:

3 Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlge

setzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/3776

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/5666

zweite Lesung

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 17/5712

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat für die CDU-Fraktion Herr Dr. Geerlings das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kommunalpolitik ist die Wiege der Demokratie. So lautet ein gemeinhin bekanntes Zitat.

Als Jurist füge ich hinzu: Das Recht der Kommunen, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln und daraus folgend auch das Recht und die Pflicht, demokratische Strukturen zu bilden, ist eines von Verfassungsrang – niedergeschrieben in Art. 28 Abs. 2 unseres Grundgesetzes und in Art. 78 Abs. 1 unserer Landesverfassung.

Es ist gut und richtig, dass wir das Kommunalwahlrecht vor jeder Kommunalwahl überprüfen und unter Berücksichtigung der Veränderungen im Wahlrecht sowie der Erfahrungen in der Verwaltungspraxis fortschreiben.

Im Oktober hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf dazu eingebracht. Wir haben ihn intensiv in den Ausschüssen diskutiert, Experten angehört, Kritik von Sachverständigen berücksichtigt und eine Vielzahl von Änderungsanträgen beraten. Denjenigen, die dieses Verfahren kritisieren und skandalisieren wollen, sei gesagt: So geht ordentliche, gute und an der Sache orientierte parlamentarische Arbeit.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, Ihr Ergebnis stand bereits fest. Wir hören zu und entscheiden erst danach. Heute, zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, möchte ich zwei Anliegen der NRW-Koalition noch einmal ganz besonders in den Blick nehmen.

Erstens stärken wir die Legitimation von Bürgermeistern und Landräten, indem wir die Stichwahl abschaffen.

(Lachen von der SPD)

Bei der Ausgestaltung der Bürgermeister- und Landratswahlen hat das Parlament einen weiten Gestaltungsspielraum. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalens festgestellt.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Da müssen Sie aber selber lachen!)

Bei Ihren Anmerkungen vergeht mir das Lachen. Wir halten uns an die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und orientieren uns daran und nicht an Ihren komischen Zwischenbemerkungen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD)

Davon hat der Landtag in der jüngeren Vergangenheit rege Gebrauch gemacht.

Herr Dr. Geerlings, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Es gibt zweimal den Wunsch nach einer Zwischenfrage, und zwar einmal bei Herrn Kollegen Dahm und einmal bei Herrn Kollegen Mostofizadeh.

Ja, bitte.

Vielen Dank, Herr Dr. Geerlings, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie die Legitimation der Bürgermeister stärken wollen. In der Anhörung ist sehr deutlich geworden, dass Sie, wenn die Bürgermeister in einem ersten Wahlgang weniger als 30 % der Stimmen erhalten, nicht unbedingt die Legitimation stärken.

(Bodo Löttgen [CDU]: 29,4 %!)

Vielmehr holen Sie damit Minderheitenbürgermeister ins Amt. Wie erklären Sie uns dann eine stärkere Legitimation?

Herr Kollege Dahm, vielen Dank für die Frage. Wie erklären Sie, bitte schön, dass im zweiten Wahlgang die Wahlbeteiligung deutlich gesunken ist? – Das werde ich gleich noch genauer ausführen. Das ist die Frage, die hier relevant ist.

(Beifall von der CDU und der FDP – Christian Dahm [SPD]: Das ist ja falsch! Das ist falsch!)

Umgekehrt darf man sagen: Wir stärken die Legitimation.

(Sarah Philipp [SPD]: Das war aber keine Ant- wort! – Christian Dahm [SPD]: Das war nur eine Gegenfrage, nicht die Begründung!)

Ich glaube, es gab noch eine zweite Frage.

Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eben ausgeführt, dass Sie sich auf die Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichtes berufen. Der Vorsitzende Richter, der das damalige Urteil gesprochen hat, sagte gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ – ich zitiere –:

Bei ihrem Vorhaben, diese Regelung jetzt erneut zu streichen, beruft sich die CDU/FDP-Koalition auf das erwähnte Urteil des Verfassungsgerichtes von 2009, zu Unrecht, wie ich meine.