Ich danke Ihnen, Herr Minister. – Dann ist die nächste Frage bei Herrn Kollegen Vogt. Damit, Herr Kollege Vogt, sind auch Ihre Fragemöglichkeiten erschöpft.
Herr Minister, wenn die Landesregierung Tweets veröffentlicht, dann könnten Sie mir vielleicht die Frage beantworten, warum die Landesregierung dann nicht auch gleichzeitig ihre Pressemitteilungen veröffentlicht bzw. wo der Unterschied zwischen Landesregierungs-Tweets und Landesregierungs-Pressemitteilungen liegt.
Der Unterschied liegt schon darin, dass Pressemitteilungen zur Veröffentlichung geplant sind, aber die Landesregierung richtigerweise über die Veröffentlichung von Pressemitteilungen nicht entscheidet. Wenn Pressemitteilungen ihrem Inhalt nach veröffentlicht werden und landespolitische Relevanz erlangen, sind sie Bestandteil der Presseschau. Das ist etwas anderes als ein Tweet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – In Bezug auf die Antwort auf die erste Frage von Herrn Vogt würde das bedeuten, dass es zwei Kriterien für die Auswahl gibt: erstens die landespolitische Relevanz und zweitens – das Kriterium haben Sie eben genannt –, dass es keine Doppelungen mit den Printmedien gibt.
Würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass die Printmedien Angelegenheiten von landespolitischer Relevanz aussparen?
Jetzt habe ich was angerichtet mit dem Landesrecht, Entschuldigung! – Nein, die scheiden nicht aus. Wir versuchen aber, auf Doppelveröffentlichungen im Sinne der Effizienz zu verzichten.
Vielen Dank. – Ich habe die bisherige Diskussion so verstanden: Wir haben eine Medienauswertung, und Teil der Medienauswertung ist die Medienschau. So habe ich es jetzt zumindest wahrgenommen. Sie haben immer davon gesprochen, dass wir hier über Missverständnisse sprechen. Sie haben das Wort „Missverständnisse“ in den Raum geworfen. Jetzt will ich mal ein anderes Wort in den Raum werfen, nämlich das Wort „Ehrlichkeit“, und will noch einmal ausdrücklich meine Frage im Wortlaut zitieren.
Ich habe die Landesregierung, den Ministerpräsidenten, gefragt: „Welche Änderungen hat es im Vergleich zu vorher bei der Erstellung der Medienschau personell und redaktionell gegeben?“ Die klare und knappe Antwort des Ministerpräsidenten: Es hat keine personellen Änderungen gegeben.
Kollege Wolf, ich wiederhole gerne meine Antwort, dass der Ministerpräsident Sie nicht nur nicht belogen hat, sondern wahrheitsgemäß und vollumfänglich informiert hat, übrigens über einen Sachverhalt, der seit dem Haushaltsbeschluss im Dezember 2017 ohnehin bekannt war, nämlich dass es zwei neue Stellen gegeben hat, die sich insgesamt mit der Unterstützung der Neustrukturierung der Medienauswertung befassen, aber nicht konkret und allein rekurrierend auf das Thema „Soziale Medien“ oder den Kurznachrichtendienst Twitter.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe eine weitere Nachfrage vom Abgeordneten Remmel. Bitte sehr, Herr Kollege Remmel.
Vielen Dank für die Möglichkeit. Ich bin erst durch die Fragen der Kollegen aufmerksam gemacht worden auf ein Thema, das mich tatsächlich beschäftigt. Vielleicht können Sie darauf eine Antwort geben.
Wenn jetzt die Tweets des Ministerpräsidenten in der Presseschau veröffentlicht werden, dann – vermute ich mal – ist ein Ausdruck dessen, was in der Verfassung als Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten vorgesehen ist. Soll die Veröffentlichung in der Presseschau dazu beitragen, die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten sozusagen auch haptisch zu manifestieren?
Nein. Außerdem habe ich Schwierigkeiten, mir vorzustellen, wie bei einer Presseschau, die auf einem Bildschirm erscheint, Haptik erfolgen soll.
Ich schaue einmal in die Runde. – Weitere Nachfragen zu der Mündlichen Anfrage 42 liegen nicht vor. – Das bleibt auch beim Blick in die Runde so, sodass wir an dieser Stelle die Fragestunde für heute beenden können.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Voussem das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Politik und Verwaltung haben die Aufgabe, individuelle Mobilität für alle zuverlässig und unkompliziert zu gewährleisten und die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
welches Verkehrsmittel sie nutzen sollen. Wir verfolgen vielmehr das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern eine möglichst bedarfsgerechte, sanierte und modernisierte Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Menschen sollen frei von staatlicher Bevormundung selber entscheiden, welches Verkehrsmittel für sie das geeignetste ist und welches sie für ihre Zwecke nutzen wollen.
Die Verkehrspolitik der NRW-Koalition basiert damit auf einem ideologiefreien und nutzerorientierten Ansatz. Dies ist der entscheidende Unterschied zur rotgrünen Vorgängerregierung. Die Nahmobilität spielt in diesem Zusammenhang eine ganz besondere Rolle. Nahmobilität spielt sich im direkten Wohn-, Arbeits- und Lebensumfeld der Menschen ab. Nahmobilität ist ein elementarer Faktor des gesellschaftlichen Zusammenlebens; denn Mobilität bedeutet Freiheit, Flexibilität und Lebensqualität. Dies gilt für das Leben in urbanen und ländlichen Räumen gleichermaßen.
Mobil zu sein bedeutet, am täglichen Leben teilzunehmen, zur Schule oder Arbeitsstelle zu fahren, Freunde und Verwandte zu besuchen, Einkäufe zu tätigen, Arzttermine wahrzunehmen und die eigene Freizeit zu gestalten. Alle Formen der Nahmobilität fördern die Gesundheit der Menschen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz. Die entscheidende Grundlage dafür ist eine gut ausgebaute und funktionierende Infrastruktur.
Aus diesem Grunde haben wir als NRW-Koalition den Ansatz zur Förderung der Nahmobilität in den letzten beiden Jahren sukzessive erhöht und werden den eingeschlagenen Weg auch in der Zukunft konsequent fortsetzen. Im Vergleich zu der Zeit der rotgrünen Regierungsverantwortung stehen heute rund 38 % mehr Mittel im Haushalt für Projekte und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nahmobilität zur Verfügung.
Im Jahre 2018 wurden mit dem Aktionsplan Nahmobilität 118 neue Vorhaben zur Förderung der kommunalen Nahmobilität durch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt. In diesem Jahr sind weitere 145 neue Projekte hinzugekommen. Diese erste Zwischenbilanz der Verkehrspolitik der NRW-Koalition kann sich sehen lassen.
Zur Unterstützung der unterschiedlichsten Formen der Nahmobilität wollen und werden wir neben dem Ausbau des Gesamtnetzes auch weiterhin systematisch Lücken im Radwegenetz des Landes schließen – dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, weil dem Radwegenetz als wichtige infrastrukturelle Grundlage von Nahmobilität eine ganz besondere Bedeutung zukommt.
Wichtig ist für uns dabei auch die weitere Unterstützung von Bürgerradwegeprojekten, die vor allem im ländlichen Raum durch bürgerschaftliches Engage
ment entstehen. Seit 2005 konnten durch die Zusammenarbeit von Land, Kommunen und dem Landesbetrieb Straßen.NRW bereits über 300 Kilometer Bürgerradwege gebaut werden. Daran wollen wir auch in der Zukunft anknüpfen.
Meine Damen und Herren, um die Nahmobilität in unserem Land zukunftsfähig auszugestalten, bedarf es unter anderem der systematischen Konzeption eines landesweiten Radwegenetzes, die auf Grundlage regionaler Analysen erstellt werden muss. In der kommenden Woche, am Weltfahrradtag, wird die Volksinitiative Aufbruch Fahrrad ihre gesammelten Unterschriften hier in Düsseldorf übergeben.
Wir unterstützen den Einsatz der Volksinitiative und bitten die Landesregierung, die Vertreter der Initiative bei der erforderlichen Weiterentwicklung des Aktionsplans Nahmobilität einzubinden.
Ein für uns als NRW-Koalition weiterer wichtiger Aspekt ist in diesem Zusammenhang auch die Novellierung der Förderrichtlinie Nahmobilität unter den in unserem Antrag genannten Kautelen.
Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am vergangenen Freitag und den weiter steigenden Verkaufszahlen von E-Bikes und Pedelecs wird sich deren Nutzerkreis ändern. Ich selbst hatte bereits das Vergnügen, in einer europäischen Metropole einen E-Scooter zu testen. Ich muss sagen: Ich bin durchaus überzeugt.
Verkehrssicherheitsbelange, insbesondere die von Kindern und Senioren, müssen dabei aber weiter in den Blick genommen werden. In diesem Sinne setzen wir uns mit unserer Antragsinitiative für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung der entsprechenden Verordnung ein.
Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, freue ich mich auf die Beratung unseres Antrags im Ausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Voussem. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der FDP Herr Kollege Middeldorf das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zukunft der Mobilität beginnt bei der Nahmobilität. In kaum einem anderen Bereich wird sich die Veränderung unserer Mobilität in den nächsten Jahren so schnell und auch so durchgreifend sichtbar vollziehen wie bei der Nahmobilität.
Der Trend zum Fahrradfahren ist ungebrochen. Neue Fortbewegungsmittel stehen vor der Tür. Die Digitalisierung erlaubt eine bessere Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsträger. Schlüsseltechnologie ist die Elektromobilität. Sie erleichtert die Fortbewegung mit dem Fahrrad, mit anderen Fahrzeugen und ist gerade dabei, auch die Nahmobilität zu revolutionieren. Durch sie wird Nahmobilität zu einer echten Alternative zum motorisierten Individualverkehr.