Das ist nicht die Schuld dieser Landesregierung. Sie versuchen jetzt verzweifelt, durch diesen Popanz noch ein Theater zu machen, das in irgendeiner Weise einen Effekt für diesen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bringt.
(Sven Wolf [SPD]: Herr Präsident, das ist doch der Sprecher des Ausschusses! Das können Sie ihm doch nicht durchgehen lassen! – Christian Dahm [SPD]: Das kann man doch nicht machen! Das ist der Sprecher des Unter- suchungsausschusses!)
Die Menschen in diesem Land haben keine Lust auf diese andauernde Selbstbespaßung und Zeitverschwendung.
Lassen Sie uns Zukunftsstrategien, lassen Sie uns wichtige Themen diskutieren, aber nicht so eine lächerliche Geschichte. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Lüders, vor meiner Rede eine Bemerkung vorab: Die Bombe betreffend die Daten, die Sie hier angeblich platzen lassen wollten, kann –
und das wissen Sie doch schon längst – gar nicht platzen. Das, was Sie vorgetragen haben, hat am Montag seltsamerweise schon eine Stunde nach einem bestimmten Ereignis ein Journalist im Ministerium angefragt, und wir haben ihm vollumfänglich Auskunft gegeben.
Sie wissen aus der Berichterstattung, dass nicht einmal dabei eine Bombe geplatzt ist. Ich biete allen Damen und Herren der Medien an, dass meine Presseabteilung die Antwort an diesen Journalisten gleich öffentlich macht. Dann wissen Sie auch, was sich da abspielte.
Nun zu meiner Rede. Meine Damen und Herren, die mit den Anträgen auf Aktuelle Stunde zur Diskussion gestellten Sachverhalte betreffen den Untersuchungsgegenstand des PUA II. Wie Sie alle wissen, bin ich bereits einmal als Zeuge vor diesem Untersuchungsausschuss gehört worden. Auch habe ich dem Beweisbeschluss entsprechend die angeforderten Verbindungsdaten meines Diensthandys zur Verfügung gestellt. Dabei habe ich den Ausschussvorsitzenden darauf hingewiesen, dass die Liste der Verbindungsdaten auch einen Verbindungsaufbau auf den Apparat von Frau Schulze Föcking ausweist und mir ein Anruf nicht mehr erinnerlich war.
Jetzt kann ich der Presse entnehmen, dass Mitglieder des Untersuchungsausschusses meine erneute Ladung als Zeuge ankündigen und diesen Sachverhalt im Untersuchungsausschuss erneut aufrufen wollen. Natürlich bin ich bereit, einer solchen Aufforderung zu folgen und mich vor dem Untersuchungsausschuss zum Sachverhalt zu äußern.
Wenn jetzt in den Anträgen auf die Aktuelle Stunde derselbe Sachverhalt zum Gegenstand der Plenarbefassung gemacht werden soll, dann erkenne ich darin eine doppelte Behandlung derselben Angelegenheit unter völlig unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Für mich löst das eine Reihe von Fragen aus.
Erstens. Wenn ich mich hier über meine schriftliche Einlassung an den Ausschussvorsitzenden hinaus ergänzend oder auch nur wiederholend zu diesem Sachverhalt äußere, dann nehme ich meine weitere Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss vorweg. Widerspricht das nicht dem vom Parlament selbst erteilten Untersuchungsauftrag an den Ausschuss?
(Michael Hübner [SPD]: Was sind das für Fra- gen? – Horst Becker [GRÜNE]: Was hätte denn der Vorsitzende des Untersuchungsaus- schusses, Biesenbach, damals gesagt?)
Wie steht es um das Fragerecht der Ausschussmitglieder an Zeugen im Untersuchungsausschuss, zu dem es hier im Plenum bei der Debatte über die Aktuelle Stunde keine Entsprechung gibt?
Drittens und vielleicht noch wichtiger: Hat der Untersuchungsausschuss überhaupt noch die Möglichkeit, eine Beweiswürdigung über die im Ausschuss eingeholten Zeugenaussagen zu treffen, wenn heute in der Plenardebatte all diese Würdigungen bereits vorweggenommen werden, ohne die Zeugenaussage auch nur zu kennen?
(Horst Becker [GRÜNE]: Er redet sowieso nur zu Ihnen! – Nadja Lüders [SPD]: Wieso? Er sagt doch eh nichts!)
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass ich mit einer Stellungnahme zum Sachverhalt hier in der Plenardebatte auf die von mir skizzierten Fragestellungen keine Antwort geben könnte, ohne dabei auch den Untersuchungsausschuss bei seiner Arbeit infrage zu stellen.
in dieser Debatte an einer Bewertung über die Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses beteiligen.
(Sven Wolf [SPD]: So eine Sache hätten Sie nicht mal Ihren Mandaten empfohlen! – Marc Herter [SPD]: Da bleibt mir der Mund offen ste- hen!)
Wenn ich hier heute zum Sachverhalt Stellung nehmen würde, würde ich zwangsläufig auch meine eigene Aussage würdigen. Ich bin lange genug als Rechtsanwalt tätig, um einschätzen zu können, wohin es führt, wenn Zeugen die Beweiswürdigung gleich mitliefern. Deshalb gebietet es der Respekt vor dem Untersuchungsausschuss, diesem den Vortritt für die Aufklärung und die anschließende Würdigung der Feststellungen zu lassen.
In diesem Zusammenhang darf ich auf die sehr sinnvolle Regelung in § 10 Abs. 3 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen hinweisen, nach der vor Abschluss der Beratungen über einen Gegenstand der Verhandlung Mitglieder des Untersuchungsausschusses sich einer öffentlichen Beweiswürdigung zu enthalten haben. Diese Regelung belegt das Bemühen des Gesetzgebers, vor Abschluss der Beweiserhebung mit einer öffentlichen Diskussion über Beweisergebnisse die Arbeit des Untersuchungsausschusses nicht zu beeinträchtigen.
Ich möchte es deshalb bei diesen Hinweisen bewenden belassen. Ich stelle mich dem Verfahren, das das Parlament selbst beschlossen hat. Daran fühle ich mich auch gebunden. Den Nachfragen der Fraktionen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, wie sie auch in den Anträgen zur Aktuellen Stunde erkennbar werden, kann und werde ich mich natürlich gerne stellen. Dazu stehe ich im Untersuchungsausschuss selbstverständlich zur Verfügung.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun noch einmal Herr Abgeordneter Engstfeld das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Biesenbach, ich hätte heute gerne Antworten und nicht noch mehr Fragen gehört. Das war aus meiner Sicht eine vertane Chance, hier heute Klarheit zu schaffen.
Ich möchte auf meine beiden Vorredner aus den Koalitionsfraktionen eingehen. Sie haben gesagt, die Staatsanwaltschaft sehe keinen Anfangsverdacht und nehme keine Ermittlungen auf, und damit habe sich die Frage der Lüge quasi erledigt.