Protokoll der Sitzung vom 22.01.2020

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Beer, auch das wäre eine reine Spekulation. Ich mache es noch einmal deutlich. Wir reden hier immer noch darüber, dass es ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen Deutschland und der Türkei geben soll. Alles andere – ob, wann und wie eine Schule hier bei uns in NordrheinWestfalen errichtet wird – steht mitnichten fest.

Dann, wenn es dazu kommt, gebe ich Ihnen gerne die entsprechenden Ausführungen zur Kenntnis. Ich habe ein großes Interesse daran, dass Sie wissen, was wir dort verhandeln.

Aber mehr als das, was ich Ihnen jetzt sowohl im Ausschuss für Schule und Bildung als auch am heutigen Tage gesagt habe, gibt es nicht zu berichten.

Der Verhandlungsstand ist, dass es eine Verhandlungsgrundlage gibt, die heute zwischen den Ländern und dem Auswärtigen Amt noch einmal besprochen worden ist, dass alle schulrechtlichen Fragen

grundsätzlich geklärt worden sind und dass uneingeschränkt das Landesschulrecht für die möglichen Pläne der Türkei gilt. Das ist Verhandlungsgrundlage bzw. Vertragsgrundlage für die Türkei. Wir werden dann sehen, wie die Türkei darauf reagiert.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Nachfragen gibt es zur Mündlichen Anfrage 59 nicht, sodass wir am Schluss dieser Mündlichen Anfrage angelangt sind.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 60

des Abgeordneten Christian Dahm von der Fraktion der SPD zum Thema „In welchen Ministerien gibt es Hausverfügungen welchen Inhalts zur Nutzung privater IT-Geräte bzw. Handys zu dienstlichen Zwecken?“ auf.

Ich darf vorsorglich auch hier darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigenem Ermessen entscheidet, wer die Frage beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Holthoff-Pförtner antworten wird. Bitte sehr, Herr Minister.

Recht herzlichen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Ich möchte die ersten beiden Fragen gerne in einem Zusammenhang beantworten.

Die Landesregierung hat Hausverfügungen, Erlasse und Dienstverfügungen der Vorgängerregierung vorgefunden. Wir werden jetzt prüfen – wir hatten bis heute keinen Anlass dazu –, ob dort Bedarf zur Nachsteuerung besteht.

Zu der Frage der Mobiltelefone: Sämtlichen Mitgliedern der Landesregierung wurde ein dienstliches Mobiltelefon zur Verfügung gestellt. Dieses wird für dienstliche Zwecke genutzt. Mitglieder der Landesregierung nutzen private Mobiltelefone aktiv nur privat und dienstliche Mobiltelefone für dienstliche Angelegenheiten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich hatte gerade eine kleine Irritation, weil Sie gesagt haben, Sie würden beide Fragen beantworten.

(Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales: Ja, das eine war …)

Das war jetzt erst einmal nur die Mündliche Anfrage 60, und sie hat einen Teil.

Jetzt hat aber der Kollege Dahm das Wort zu seiner ersten Nachfrage. Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich bin ein wenig überrascht. So, wie Sie das hier ausführen, kommen wir vielleicht an anderer Stelle noch einmal darauf zurück. Können Sie uns denn erklären, ob die Minister und Staatssekretäre der Regierung, wenn sie denn private Handys nutzen, dafür unterschreiben müssen, dass sie diese nicht zu dienstlichen Zwecken nutzen?

Recht herzlichen Dank. – Wir haben, wie ich gerade gesagt habe, die angetroffene Rechtslage bisher nicht verändert.

Die Staatssekretäre und die Minister einer Landesregierung haben verfassungsrechtlich eine sehr komplizierte und herausfordernde Stellung, weil sie nämlich Teil der Exekutive und in Nordrhein-Westfalen gewollt auch Teil der Legislative sind. Bei dem Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin ist das sogar eine Voraussetzung. Außerdem sind sie in den Parteien, die auf der Grundlage der staatlich verfassten Demokratie handeln, tätig.

Wir gehen daher davon aus, dass diese Persönlichkeiten verantwortungsvoll mit der Vertraulichkeit, dem Schutz des Amtsgeheimnisses und der Dokumentationspflicht umgehen, und haben bisher auch keinen Anlass dazu gesehen, die Voraussetzungen, die wir angetroffen haben, zu ändern.

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Nun hat Herr Kollege Wolf zu seiner ersten Nachfrage das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Herr Minister Holthoff-Pförtner, ich habe folgende Frage: Welche Hausverfügungen bzw. Regelungen bezüglich der Nutzung dienstlicher Geräte zu privaten Zwecken und privater Geräte zu dienstlichen Zwecken gibt es im Ministerium der Finanzen?

Herr Minister.

Ich müsste die Liste der Ministerien, die keine Regelungen aus der Vergangenheit haben, nachreichen. Das würde ich gerne tun. Die meisten Ministerien haben diese Regelungen.

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Frau Kollegin Kapteinat hat das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Welche Hausverfügungen bzw. Regelungen bezüglich der Nutzung dienstlicher Geräte zu privaten Zwecken und privater Geräte zu dienstlichen Zwecken gibt es im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales?

Herr Minister, bitte.

Ich kann Ihnen meine Art der Handhabung nennen. Ich führe von meinem privaten Handy keinerlei dienstliche Telefonate und auf dem dienstlichen Handy keine privaten Gespräche. Das Einzige, was ich nicht auseinanderhalten kann, ist, wenn ich in bestimmte Termine gehe, nur mein Privathandy mitnehme und eine Rufumschaltung habe. Dann nehme ich aber die Gespräche nur an und verweise darauf, dass ich mich wieder melde und zurückrufe.

Ich verhalte mich seit Beginn so. Ich kenne keine andere Regelung. Ich lebe aber diese Regelung, die ich gerade genannt habe.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Dahm hat zu seiner zweiten Nachfrage das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte gerne eine Nachfrage stellen, Herr Minister; denn das, was Sie uns heute hier berichten, entspricht ja offenbar nicht der tatsächlichen Situation. Wir haben in der letzten Fragestunde eine andere Sichtweise des Justizministers gehört. Wir wissen aus anderen Ausschüssen, dass es offenbar anders gehandhabt wird. Insofern wird es in den nächsten Tagen und Wochen schon spannend sein, zu beobachten, wie Sie auf unsere Anfragen, auch auf meine Kleine Anfrage, hätten reagieren können und sollen.

Jetzt komme ich zu meiner Frage. Wir wissen also, dass die Minister und Staatssekretäre, also die Regierungsmitglieder, durchaus private Handys auch für Regierungsgeschäfte nutzen. Daher frage ich: Welchen Sicherheitsvorkehrungen unterliegen denn diese privaten Handys?

Herr Minister.

Danke. – Ich möchte Ihnen erst einmal erklären, warum ich mich so verhalte und auch Verständnis für

Ihre Eingangsbemerkung habe. Mögliche Äußerungen, die Sie in Widerspruch zu dem sehen, was ich gerade gesagt habe, sind erklärbar, weil sie im Rahmen eines Beweisantrages in einem Untersuchungsausschuss gemacht worden sind.

Wenn ich zu diesen Ausführungen Stellung nehmen würde, würde ich einer Beweiswürdigung vorgreifen, die mir nicht zusteht. Die Beweiswürdigung ist ausschließlich Aufgabe des Untersuchungsausschusses. Wenn Sie mögliche Widersprüche sehen, müssen Sie die Würdigung des Untersuchungsausschusses abwarten.

Was die Handhabung angeht, habe ich keinen Anlass, Ihre Sorge zu teilen, weil ich bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehe, dass dienstliche Handys dienstlich und private Handys privat genutzt werden.

(Christian Dahm [SPD]: Das klang aber in der letzten Fragestunde noch anders!)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Als nächster Fragesteller hat Herr Abgeordneter Watermeier das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Holthoff-Pförtner, ich kenne und schätze Sie ja als großen Kommunikator und Brückenbauer. Weil Frau Ministerin Heinen-Esser gerade neben Ihnen sitzt und auch sehr kommunikativ ist, können Sie vielleicht folgende Frage beantworten: Welche Hausverfügungen bzw. Regelungen bezüglich der Nutzung dienstlicher Geräte zu privaten Zwecken und privater Geräte zu dienstlichen Zwecken gibt es denn im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz?

Herr Minister.

Das war jetzt nicht der Dienstweg. Mir wurde gesagt: Wir haben eine.

Ich habe zu Beginn angeboten … Was meine Kommunikation angeht, danke ich Ihnen dafür, weil ich finde, dass es sich unter Menschen gehört, zu kommunizieren. Aber wir reduzieren im Moment die Problematik auf die Digitalisierung. Wir kommunizieren ja, wenn Sie so wollen, analog, elektronisch, digital. Die Verantwortung für die Wahrung der Vertraulichkeit und der Amtsgeheimnisse gilt für alle Kommunikationsbereiche.

Die Landesregierung geht wie auch unsere Vorgängerregierung davon aus, dass die größte Garantie,

das einzuhalten, die Auswahl der Persönlichkeiten ist.

Die Reduzierung auf die oder Problematisierung der Kommunikationswege halte ich für nicht zielführend. Dass ich gerne kommuniziere, heißt ja nicht, dass ich wie ein Irrer telefoniere.

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Frau Abgeordnete Voigt-Küppers hat jetzt das Wort zu ihrer ersten Nachfrage.

Danke, Frau Präsidentin. – Ich würde meine Frage gerne an den Innenminister stellen. Wie er wahrscheinlich erahnen kann, lautet meine Frage: Welche Hausverfügungen bzw. Regelungen bezüglich der Nutzung dienstlicher Geräte zu privaten Zwecken und privater Geräte zu dienstlichen Zwecken gibt es bei Ihnen im Ministerium?

Sehr geehrte Frau Kollegin Voigt-Küppers, es steht der Landesregierung selbstverständlich frei, die Fragen zu beantworten. Ich weise aber darauf hin, dass wir hier eine ganz konkrete Mündliche Anfrage 60 vorliegen haben und dass die Landesregierung in eigenem Ermessen entscheidet, wer diese Frage beantwortet. Insofern darf ich nun fragen … Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass Herr Minister Holthoff-Pförtner die Frage für die Landesregierung beantwortet. Insofern hat er das Wort, wenn er das denn beantworten kann.

Die Frage ist akustisch nicht bei mir angekommen.