Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Jetzt hat zu seiner ersten Nachfrage Herr Abgeordneter Becker das Wort.
Schönen Dank. – Herr Minister, Sie haben jetzt dankenswerterweise gesagt, welche Ministerien bisher gar keine Regelung haben. Können Sie uns auch sagen, welche Ministerien nach der letzten Fragestunde, als es um dieses Thema ging, eine Regelung präzisiert oder neu erlassen haben?
Herr Kollege Becker, einführend habe ich gesagt, dass wir den angetroffenen Rechtszustand bis heute nicht verändert haben und dass wir Anlass sehen, zu prüfen, ob dort möglicherweise Bedarf zur Nachsteuerung besteht. Es ist seit dem Regierungswechsel nichts verändert worden.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Jetzt hat Herr Abgeordneter Ganzke das Wort zu seiner ersten Nachfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter Ganzke muss im Vorfeld sagen, dass er jetzt ein bisschen überrascht ist. Das kann aber daran liegen, dass ich wahrscheinlich nicht alles mitbekommen habe.
Sehr geehrter Herr Minister, ich habe gerade von Ihnen erfahren, dass Sie uns auf die erste Frage des Kollegen Dahm das Angebot gemacht haben, die Liste der einzelnen Ministerien nachzureichen. Dann habe ich Sie auf die Nachfrage des Kollegen Becker so verstanden, dass kein Ministerium seit dem Regierungswechsel überhaupt etwas geändert hat. Und auf die Frage der Kollegin Voigt-Küppers habe ich von Ihnen gehört: Das einzige Ministerium, das eine Regelung hat, ist das Ministerium für Schule und Bildung.
Es kann sein, dass ich da etwas völlig falsch verstanden habe, weil ich sehr verwirrt bin. – Ich habe aber folgende Frage: Bis wann können Sie uns denn Ihre angekündigte Liste, die Sie uns geben wollen, nachreichen?
Ich bin, wenn ich das jetzt etwas salopp sagen darf, sehr dankbar, dass ich hier nicht als Einziger Akustikprobleme habe. Während ich vorhin zugehört habe, ist mir gesagt worden, dass es drei Ministerien gibt, die keine Regelung haben, nämlich Innen, Schule und Verkehr. Das ist dann zwischen uns verloren gegangen.
Ich bleibe auch bei meinen einführenden Sätzen: Wir sind bei der Rechtslage geblieben, die wir bei Regierungswechsel angetroffen haben. Es gibt bisher keine Nachsteuerung. Aber offensichtlich besteht Anlass, darüber nachzudenken.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Als nächster Fragesteller hat Herr Abgeordneter Dr. Maelzer das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, sind Sie, wenn Sie die Zusammenstellung liefern, denn auch bereit, den Wortlaut aller Hausverfügungen und Regelungen dem Parlament zur Verfügung zu stellen?
Ich gebe hier ja Erklärungen für die Landesregierung und nicht über meine innere Bereitschaft ab. Aber ich gehe davon aus, dass wir Ihnen eine für Sie befriedigende Antwort geben werden.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Als nächster Fragesteller hat Herr Abgeordneter Watermeier die Gelegenheit zu seiner zweiten und damit auch letzten Nachfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner, ich würde jetzt gerne noch einmal auf Ihr Kommunikationstalent zurückgreifen und die konkrete Frage stellen, ob denn die neben Ihnen sitzende Kollegin Frau Heinen-Esser seit ihrem Amtsantritt private Endgeräte zu dienstlichen Zwecken bzw. dienstliche Endgeräte zu privaten Zwecken genutzt hat.
(Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz verneint.)
Die Landesregierung antwortet, wie schon mitgeteilt, über Herrn Minister Dr. Holthoff-Pförtner, und er hat geantwortet. – Jetzt hat Frau Abgeordnete Müller-Witt das Wort zu ihrer ersten Nachfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben gesagt, dass Sie in den meisten Häusern die Regelungen so wie vorgefunden übernommen und auch nicht verändert haben.
Wir kennen aber nicht die Regelungen aller Häuser aus der Vergangenheit auswendig. Deswegen ist es für mich von Interesse, zu erfahren, ob Sie Ihrer Liste auch anfügen könnten, welche Hausverfügungen bzw. Regelungen es zur Nutzung dienstlicher Geräte zu privaten Zwecken und umgekehrt zur Nutzung privater Geräte zu dienstlichen Zwecken im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gibt. Wir wissen ja nicht, was dort für eine Regelung herrschte.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Herr Abgeordneter Remmel hat das Wort zu seiner Nachfrage.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund Ihrer Darstellung am Anfang der sehr strikten Trennung der Nutzung von privatem und dienstlichem Handy frage ich Sie mit Blick auf die letzte Fragestunde, bei der der Justizminister uns händisch seinen kompletten Handypark vorgeführt hat, ob der Justizminister zu diesem Zeitpunkt vielleicht einen Blackout hatte.
Da ich nicht annehme, dass Sie bei mir einen solchen provozieren wollen, weiß ich nicht, wie ich das beurteilen soll. Die Frage des Zugangs zu den Handys des Justizministers muss der Untersuchungsausschuss würdigen. Das waren Aussagen im Rahmen eines Beweisantrags. Die Landesregierung ist für die Würdigung von Beweisanträgen und deren Beweisführung komplett unzuständig.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Ich möchte noch einmal an den Gegenstand der Mündlichen Anfrage 60, die hier zur Beantwortung steht, erinnern. Ich bitte darum, dass die Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses ihre Nachfragen auf diese Mündliche Anfrage und deren Themengehalt fokussieren und beschränken. Gleichwohl steht es der Landesregierung natürlich frei, auch über das Thema hinausgehende Fragen zu beantworten. – Dies vorausgeschickt, hat jetzt Herr Abgeordneter Becker das Wort zu einer Nachfrage.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, angesichts Ihrer Antwort, dass man möglicherweise – so habe ich es sinngemäß verstanden – durchaus Anlass sehen könne, Veränderungen oder allgemeine Regelungen zu schaffen, würde ich Sie gerne Folgendes fragen: Seit wann hat die Landesregierung diesen Eindruck bzw. hat sie dazu eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen?
Nein, es gibt keine Arbeitsgruppe. Bei dem Thema, über das zu reden wir heute einen Anlass haben, ist der Anlass aber nicht das Wesentliche. Vielmehr gelten der Schutz der Vertraulichkeit und der Amtsgeheimnisse sowie die Dokumentationspflicht für jede Kommunikation von Staatssekretären und Ministern.
Offensichtlich sind bestimmte Kommunikationsmittel sensibler zu benutzen als andere. Das ist aber eine Erfahrung, die wir gerade gemeinsam machen. Natürlich ist das auch Anlass, darüber nachzudenken, ob man die Regeln zum Umgang mit den jeweiligen Kommunikationsmitteln aktualisiert.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Als nächster Fragesteller hat Herr Abgeordneter Rahe das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das interessiert mich jetzt natürlich auch für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Welche Hausverfügungen bzw. Regelungen bezüglich der Nutzung dienstlicher Geräte zu privaten Zwecken und umgekehrt privater Geräte zu dienstlichen Zwecken gibt es im Ministerium für Kultur und Wissenschaft?
Bei der von mir eben vorgetragenen Aufzählung der Ministerien, in denen es keine Regelung gibt, war dieses Ministerium nicht dabei. Deswegen gehe ich davon aus, dass in diesen Fällen in der Regierungszeit unserer Amtsvorgänger etwas formuliert worden ist. Ich sehe keinerlei Einschränkungen dahin gehend, Ihnen das zur Kenntnis zu bringen.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Als nächster Fragesteller hat Herr Abgeordneter Dahm nun seine dritte und letzte Nachfragemöglichkeit. Dazu haben Sie das Wort. Bitte sehr.
Wir wissen aus der letzten Fragestunde – ich sage explizit aus der Fragestunde und nicht aus dem Untersuchungsausschuss –, dass es Mitglieder des Kabinetts gegeben hat, die dienstliche Handys auch anderweitig benutzt haben. Welche Konsequenzen hat es, wenn man sich an diese Regelungen nicht hält? Sie sind ein angesehener und geschätzter Jurist, von daher frage ich Sie konkret: Was bedeutet das denn?
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Als nächster Fragesteller hat Herr Kollege Wolf Gelegenheit für seine zweite und letzte Nachfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Holthoff-Pförtner – obwohl Sie ja derzeit keine Zulassung als Anwalt mehr haben, sage ich trotzdem „Kollege“ –, die Frage von Herrn Dahm war wohl auch nicht so gemeint, dass Sie hier für das Kabinett die anwaltliche Beratung übernehmen sollten – insbesondere nicht für Herrn Minister Biesenbach, der früher selbst eine Anwaltszulassung hatte.
War es denn erlaubt, dienstliche Handys privat zu nutzen – so, wie Herr Minister Biesenbach sich hier eingelassen hat?
Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das automatisch verboten ist. Wenn man aber sein Privathandy, möglicherweise weil das Diensthandy einen anderen Netzbetreiber hat und dort nichts empfangen werden kann, nutzt, dann wäre sicherlich eine größere Sorgfaltspflicht anzuwenden. Ein Verbot kenne ich nicht.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind, da mir keine weiteren Nachfragen zu dieser Mündlichen Anfrage 60 vorliegen, an deren Schluss.