Meine Damen und Herren, ich will noch kurz auf das Thema der 139 Stellen eingehen, die Sie in klaren und deutlichen Worten kritisieren.
Einfach nur einmal ein paar Zahlen: Rot-grüne Landesregierung 2010 bis 2017: Der Gesamtstellenbestand im Land ist von 284.636 auf 296.952, also um 12.316 Stellen, gestiegen.
Ich wusste ja, was Sie jetzt sagen. – Ich nehme jetzt nur die allgemeine Verwaltung heraus, und die Bereiche Polizei und Schulen, die wir genauso mitgetragen hätten, lasse ich einfach raus.
Wir waren gerade bei den 12.316 Stellen, um die der Stellenbestand insgesamt gestiegen ist. In der allgemeinen Verwaltung sind die Stellen um 2.220 oder um rund 7,2 % auf 33.224 gestiegen.
Wenn ich mir dann einmal die Ministerialkapitel in diesen fünf Jahren ansehe, dann war das in der Regierungszeit von Rot-Grün ein Zugang um insgesamt 1.257 Stellen. Wenn Sie das einmal in ein vernünftiges Verhältnis stellen, dann werden Sie merken, dass Ihre Vorhaltungen maßlos sind, meine Damen und Herren.
dass wir – anders als Sie übrigens – erklärt haben: Die Mehrkosten, die für die 139 Stellen entstehen, die aus Anlass der Regierungsbildung geschaffen werden, werden wir im Laufe der Legislaturperiode in den Personalhaushalten der Ministerien wieder erwirtschaften.
Über die Legislaturperiode werden dafür keine weiteren Kosten für das Land Nordrhein-Westfalen anfallen.
Deshalb: Der Nachtragshaushalt ist ein Reparaturhaushalt. Wir steigen in die Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Darauf freuen wir uns. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, bitte bleiben Sie stehen. Es gibt eine Kurzintervention von Herrn Mostofizadeh. – Bitte.
Herr Finanzminister! Da Sie, obwohl ich Sie in meiner Rede klar angesprochen habe, nicht geantwortet haben, möchte ich meine Frage wiederholen.
Im Bereich der Krankenhausfinanzierung steht nach wie vor offen im Raum, wie die 100-Millionen-€-Beteiligung der Kommunen stattfinden soll. Ich würde sehr gern von Ihnen wissen, wie das rechtlich substanziell abläuft. Nach meinem Dafürhalten müssen die Kommunen in diesem Jahr 100 Millionen € bilanziell und den Aufwand im Jahr 2018 darstellen. Das führt dazu, dass die Kommunen im Jahr 2018 mit 100 Millionen € belastet werden und darüber hinaus auch
über den noch von Ihnen festzusetzenden Krankenhausanteil von 40 % für die Haushaltmittel, die im Jahr 2018 stattfinden.
Ich frage das vor dem Hintergrund, weil in allen Ausschüssen widersprüchliche Dinge von Ihren Kollegen gesagt worden sind und der Fraktionsvorsitzende der CDU offensichtlich auch den Leuten Sand in die Augen streuen und hier nicht auf diese Punkte hinweisen will.
Eine letzte Bemerkung, weil Sie eben die kw-Vermerke genannt haben: Bitte, Herr Finanzminister, Sie haben alle Mittel, das im Haushalt zu vermerken, entweder als kw-Vermerk an der Stelle oder indem Sie die Haushaltsmittel als globale Kürzung einfügen. Sie stellen keine Transparenz im Haushalt her, sondern machen das Gegenteil davon.
Kollege Mostofizadeh, Sie haben den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP zur Krankenhausfinanzierung gelesen. Wenn Sie den richtig interpretieren – so wie wir –,
dann ist eindeutig, dass für 2017 für die Kommunen keine Beiträge anfallen, weder bilanziell noch in Zahlungsströmen. Das geschieht im Jahr 2018. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz in seiner Struktur stammt übrigens aus dem Jahr 2002 und ist unter Rot-Grün so beschlossen worden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat aus einer Rede beginnen, die ich am 18. März 2015 zum Krankenhausgestaltungsgesetz, das CDU und FDP abgelehnt haben, gehalten habe. Das Zitat lautet:
„Meine Damen du Herren, die Krankenhäuser in NRW haben einen erheblichen Investitionsbedarf. Sie sind chronisch unterfinanziert. Der Haushaltsansatz für den Investitionsbedarf der 385 Krankenhäuser im Land beträgt nicht einmal die
Der Sonderfonds „Krankenhäuser“, der die pauschale Förderung ergänzen sollte, war für 2015 von 1,6 Millionen € auf null Euro gesetzt. – Und:
durch Kredite zu realisieren, da das Land seiner Verpflichtung zur auskömmlichen Investitionsfinanzierung nicht nachgekommen ist.“
Sie hätten vieles ändern können, nichts ist geschehen. Die Investitionskostenförderung stagnierte, der Krankenhausbedarfsplan 2015 erwies sich als zahnloser Tiger, die Versorgungsstrukturen haben sich nicht signifikant geändert. Von dem im Antrag erwähnten Modernisierungsprogramm für die Universitätskliniken profitierten sechs Kliniken – bei über 300 Krankenhäusern im Land –, und es reichte selbstverständlich nicht aus zur landesweiten medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Wir stellen nun im Nachtrag für dieses Jahr 250 Millionen € als Soforthilfe zur Verfügung. Unser mittelfristiges Ziel ist zudem eine Krankenhausfinanzierung, die sich an der Qualität der medizinischen Leistungen und an der Effizienz der Versorgungsstrukturen orientiert.
Wir wollen einen Krankenhausplan entwickeln, der strukturelle Schwierigkeiten der medizinischen Versorgung vermeidet. Doppelstrukturen vermeiden, hohe Spezialisierung auch für bestimmte Erkrankungen, Erreichbarkeit bei Akutversorgung – das sind die Stichworte, die in den Krankenhausplan gehören.