Protokoll der Sitzung vom 24.06.2020

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Laumann, die Frage von Frau Kapteinat bezog sich auf die Entwicklung und die Informationen und Erkenntnisse, die der Ministerpräsident zu Beginn der Massentests hatte. Daran schließt sich meine Frage an. Es sollten ca. 20.000 Menschen und Beschäftigte aus der Branche auf das Virus getestet werden. Können Sie uns sagen, welche Vorgaben Sie als Land gemacht haben? Durch wen und wie sollten die Testverfahren durchgeführt werden?

Die Vorgaben waren ganz einfach: Die gesamte Belegschaft wird getestet. – Ich habe großen Wert darauf gelegt, dass wir nicht nach Beschäftigungsverhältnissen getestet haben, sondern dass die gesamte Belegschaft getestet wird, also Festangestellte, Angestellte, Arbeiter, Werkvertragsarbeitnehmer.

Wir haben jetzt bei der Quarantäne von Tönnies darauf bestanden, dass die Quarantäne nicht nur für einen Teil der dort arbeitenden Menschen, sondern für alle gilt. Die Vorgabe war ganz klar: Die ganze Belegschaft, der ganze Personalkörper, unabhängig von dem Rechtsstatus der Beschäftigung, wird getestet. Wie getestet wird, ist klar: nach medizinischen Erkenntnissen. Teste sind vom Fachpersonal durchgeführt worden. Die Unterstützung der örtlichen Gesundheitsämter haben die einen so und die anderen so organisiert. Der eine hat mit seinem Rettungsdienst zusammengearbeitet, andere haben die Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter zu Hilfe genommen.

Bei der ersten Testreihe hatten wir die Bundeswehr nicht im Spiel, das ist jetzt bei der zweiten Testreihe zumindest in Gütersloh der Fall. Also: Fachlich wird durch Fachpersonal getestet, und immer die gesamten Belegschaften.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Dr. Maelzer stellt seine zweite und letzte Frage. Bitte, Herr Dr. Maelzer.

Vielen Dank. – Es geht auch um den Komplex „Notbetreuung“, den Sie eben angesprochen und zu dem Sie gesagt haben, dass Sie dafür gesorgt hätten, dass diejenigen, die in der Vergangenheit einen Anspruch darauf hatten, ihn jetzt auch haben.

In welchem Umfang haben sie den denn? Heißt das, jetzt kann eine Krankenschwester beispielsweise auch wieder die 45-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, anders als das vorher der Fall gewesen ist?

Meines Erachtens war der letzte Stand: 35 Stunden.

Herr Rüße stellt seine erste Frage. Bitte, Herr Rüße.

Vielen Dank. – Herr Minister, trotz der durchgeführten Massentests ist es ja zu den hohen Infektionszahlen gekommen. Das Unternehmen, das als systemrelevant eingestuft wurde, musste zumindest vorübergehend stillgelegt werden. Ich wüsste gerne von Ihnen, wann wer seitens der Landesregierung die Abstimmung mit dem Kreis Gütersloh – so die Aussage der Stadt Rheda – vollzogen hat und in welcher Form sie festgelegt wurde.

Sie meinen jetzt die Abstimmung darüber, das Unternehmen zu schließen?

Nein, ich meine die Abstimmung – das hat der Kollege Mostofizadeh heute Morgen schon aus dem Antwortschreiben des Bürgermeisters der Stadt Rheda-Wiedenbrück zitiert – zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Land Nordrhein-Westfalen, dass das Unternehmen Tönnies systemrelevant, also ein wichtiges Unternehmen ist. Wann hat wer seitens des Landes an einem solchem Abstimmungsprozess teilgenommen? Und in welcher Form wurde das Abstimmungsergebnis festgelegt?

Ich will den Begriff „Systemrelevanz“ noch einmal erklären. Ich habe das heute Morgen schon in meiner Rede im Landtag gesagt. Es gibt nichts von der Landesregierung und vom Arbeitsministerium, das besagt, dass das Thema „Systemrelavanz“ bedeutet, dass man Schutzbestimmungen nicht einhalten muss.

Das Thema „Systemrelevanz“ hat immer nur eine Rolle im Zusammenhang mit den Betreuungsangeboten im Kinder- und Schülerbereich gespielt. Am

Anfang waren wir sehr restriktiv, und dann haben wir es immer mehr aufgelockert, weil es die Infektionslage auf der einen Seite hergab, wir auf der anderen Seite aber am Anfang nicht einmal ein Gefühl dafür hatten, wie viele Kinder kommen werden. Wenn man die Kindergärten wegen Infektionsgefahr schließt, und alle Kinder wären in der Betreuung gewesen, hätte das ja wahrscheinlich auch zu Diskussionen geführt.

Jetzt ist es aber so: Das Bundesarbeitsministerium hat Richtlinien erlassen, was im Arbeitsschutz wegen COVID-19 Besonderes gemacht werden muss. Die Frage, welche Rechtsbindung dieses vom Bundesarbeitsministerium herausgegebene Papier hat, war immer strittig. Meine Abteilung, die für den Arbeitsschutz zuständig ist, hat dem nordrhein-westfälischen Arbeitsschutz gesagt: Das, was das Bundesarbeitsministerium an Punkten herausgegeben hat, ist für den Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen die Grundlage für die Beurteilung dieser Konzepte, die im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, in den Firmen, in der Arbeitswelt. Darin steht: 1,50 m Abstand. Und da, wo dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, weil es von der Arbeit her nicht geht, müssen andere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergriffen werden, beispielsweise Maskenpflicht, besondere Hygienevoraussetzungen, besondere Lüftung usw.

Damals – ich kann mich noch gut erinnern, Herr Rüße, Sie kennen das ja auch noch –, als Corona bei uns auftrat, war die Zeit, in der man Kartoffeln pflanzte. Da wurde immer angeführt, dass man auf den Kartoffelpflanzmaschinen die Abstände nicht einhalten könne. Ich persönlich war der Meinung, dass wir trotz COVID-19 Kartoffeln pflanzen sollten; denn sonst bekommen wir irgendwann noch größere Probleme. Also habe ich mir von meinem Arbeitsschutz erklären lassen: Kartoffeln pflanzen geht, auch wenn die Arbeiter eng zusammen sind. Sie müssen dann Maske tragen, dann müssen andere Möglichkeiten ergriffen werden, wie man die Menschen schützt.

Auf dieser Grundlage kann es auch Bestimmungen gegeben haben, was Teile von Schlachthöfen betrifft, wo man auf den Abstand von 1,50 m verzichtet hat, dann aber das Unternehmen andere Maßnahmen ergreifen musste.

So ist erst einmal das Handeln des nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzes bei der Frage gewesen: Wie gehen wir damit an Arbeitsplätzen um, an denen man diese Regelungen nicht einhalten kann, und was ist die Grundlage der Beurteilung dieser Frage?

Und noch einmal: Die Systemrelevanz hat damit nichts zu tun.

Ich weiß auch – das habe ich mir mittlerweile besorgt –, dass das auf eine Anfrage im Rat der Gemeinde

Rheda-Wiedenbrück hin gesagt worden ist. Es hat diese Absprachen aber nicht gegeben.

Und ich will auch sagen: Es gibt einen Brief von Tönnies an diese Gemeinde. Die Gemeinde hat in der Beantwortung dieser Frage eins zu eins die Argumentation von Tönnies übernommen. Ich will das nur feststellen, nicht bewerten. Ich möchte Sie bitten, sich zu überlegen, ob Sie mir mehr glauben oder Tönnies. Das ist jetzt die entscheidende Frage, die Sie mit Ihrem Gewissen vereinbaren müssen.

Danke schön, Herr Minister Laumann. – Herr Mostofizadeh, bitte schön.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, es ist nicht die Frage, um das sehr klar an dieser Stelle zu sagen, ob wir Ihnen mehr glauben oder Tönnies. Mir geht es um Folgendes, und das möchte ich noch einmal zitieren, damit das Hohe Haus auch weiß, worüber wir reden:

Der Kreis Gütersloh und das Land NRW haben in Abstimmung festgestellt, dass Tönnies einen Versorgungsauftrag als Unternehmen mit kritischer Infrastruktur hat, was dazu führt, dass nicht an allen Stellen der Mindestabstand gewährleistet werden kann, um die notwendige Produktion fortzusetzen. Der Schutz der Mitarbeitenden wird,

und das ist beachtlich –,

so Tönnies, aber auch unter diesen Voraussetzungen bestmöglich gewährleistet.

Sie haben eben ausgeführt – anders und in absolut diametralem Widerspruch zu dem, was hier steht –, dass die Systemrelevanz kein Grund dafür ist, dass Abstände nicht eingehalten werden müssen. Wenn man Ihrer Argumentation folgen würde, müsste hier stehen, dass der Kreis oder die Stadt Rheda-Wiedenbrück dafür gesorgt haben, dass Ersatzmaßnahmen nach dem Petitum, wie Sie es vorgestellt haben, durchgeführt, kontrolliert und auch in Kraft gesetzt worden sind. Hier steht aber: Wir vertrauen Tönnies.

Herr Minister Laumann, werden Sie überprüfen, ob der Bürgermeister oder die Behörden in Rheda-Wiedenbrück und im Kreis fälschlicherweise dargestellt haben, dass es eine solche Vereinbarung mit Ihnen oder der Landesregierung gibt, und ob diese rechtswidrig ausgelegt worden ist?

Herr Kollege, ich möchte aus einem Bericht des Arbeitsschutzes der Bezirksregierung Detmold zitieren:

Überschrift: In der gesamten Abteilung der Schlachtung tragen die Mitarbeiter keine Mund- und Nasen

bedeckung. Der Bereich der Schlachtung umfasst die Untereinheiten Stallungen, Tötung, Vorbereitung, Ausnehmen, Fleischbeschau sowie Zerlegung der Schweine in Hälften. Hier sind insgesamt 460 Personen in mehreren Schichten beschäftigt. Der vorgeschriebene Mindestabstand wird während der Tätigkeit regelmäßig unterschritten.

Wie gesagt, das ist ein Bericht des Arbeitsschutzes.

Daran können Sie doch ersehen, dass die Aussage, dass wir aufgrund der Wichtigkeit von Schlachthöfen auf Arbeitsschutz verzichtet haben, nicht stimmen kann. Denn sonst könnte es doch nicht diesen Bericht der Bezirksregierung geben.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Berghahn hat eine Frage. Das ist seine zweite und somit letzte. Bitte, Herr Berghahn.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben selbst betont, dass es wichtig ist, die Menschen, die in Quarantäne sind, mit Nahrungsmitteln und Hygieneartikeln zu versorgen. Uns sind Bilder bekannt, auf denen zu sehen ist, wie die Menschen hinter den Zäunen stehen und von Ehrenamtlichen mit Mineralwasser und anderen Dingen versorgt werden. Bei 1.500 Leuten kann man sich allerdings nicht allein auf ehrenamtliche Unterstützung verlassen. Wie will die Landesregierung die Versorgung der Menschen in Quarantäne sicherstellen?

Immer wenn ich mich in diesen Strukturen bewege, frage ich das natürlich nach. Wir müssen sehen, dass die Versorgung der Menschen eine Aufgabe der Gemeinden und der Städte ist. Die örtlichen Ordnungsämter müssen das organisieren und überwachen, dass das klappt. Wenn das über die Strukturen der Arbeitgeber, die meiner Meinung nach moralisch als Allererste in der Verpflichtung dazu stehen, nicht ausreichend funktioniert, kann man Hilfsorganisationen beauftragen – ich habe es eben schon mal gesagt –, die sich dann strukturell vernünftig organisiert um diese Fragen kümmern.

Wenn mir aber ein Bürgermeister sagt: „Wir haben das in unserer Gemeinde alles beieinander“, dann ist es eben so. Dann hat er es eben beieinander.

Völlig klar ist, dass es von der Versorgung abhängt, ob die Menschen die Quarantäne überhaupt einhalten können. Wenn das Ordnungsamt oder die Gemeindeverwaltung nicht möchte, dass das Virus auf gesunde Menschen überspringt, dann muss es die Quarantäne sehr, sehr ernst nehmen. Und zum Sehr-sehr-ernst-Nehmen gehört die Versorgungsfrage. Das kann ich nicht von Düsseldorf aus regeln. Im Übrigen ist klar geregelt, dass die Zuständigkeit

dafür bei den örtlichen Ordnungsämtern und den Gemeinden liegt.

Danke, Herr Minister. – Herr Hübner hat eine Frage. Bitte schön, Herr Hübner.

Herr Präsident, vielen Dank, für die Worterteilung. – In der Vorbereitung auf die heutige Fragestellung habe ich selbstverständlich auch geschaut, was in der örtlichen Presse in den letzten Tagen gemeldet wurde. Da hat mich doch sehr erstaunt, dass der örtliche Landrat, Herr Adenauer, als Nebenerwerbsgurkenhersteller aufgetreten ist …

Was ist der?

… und die Gurkenprodukte der Familie Adenauer bei der Firma Tönnies im Werksverkauf angeboten werden. Inwieweit gewährleistet denn das Land, dass die notwendigen Kontrollmechanismen aufgrund dieser Geschäftsbeziehungen zwischen Tönnies und dem Landrat Adenauer nicht gefährdet werden?

Ich habe es akustisch nicht verstanden, was Herr Adenauer gemacht hat.

Herr Adenauer stellt Gurken her und lässt sie bei der Firma Tönnies verkaufen.

Was stellt er her?

Gurken,

(Heiterkeit)

im Glas vermutlich.