Protokoll der Sitzung vom 24.06.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kommt in der Debatte um ein Gifttiergesetz nicht an solchen Fällen wie dem in Herne vorbei. Denn es geht hier um den Schutz der Bevölkerung und darum, die Privathaltung dieser Tiere zu reglementieren. Dies erfordert ein Handeln der Landesregierung.

Doch erlauben Sie mir, zu Beginn kurz auf den Antrag der Grünen einzugehen. Ich lebe seit über 50 Jahren in Nordrhein-Westfalen

(Christian Dahm [SPD]: Wie geht das denn?)

und habe immer Tiere um mich gehabt. Ich kenne niemanden, der Großbären, Pumas, Geparden, Elefanten, Nashörner und Flusspferdearten bei sich zu Hause hält. Und bei allem Respekt vor jeder anderen demokratischen Partei in diesem Landtag: Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, lassen Sie den Quatsch mit solchen Anträgen! Damit machen Sie sich nur lächerlich. Das wird einfach der Würde unseres Hohen Hauses nicht gerecht.

Was also unterscheidet Ihren Antrag vom Gesetzentwurf der Landesregierung? Und was unterscheidet unsere Politik von Ihrer Verbotspolitik? Kurzum: Wir erkennen ein Problem, gehen es mit Augenmaß an und überziehen nicht mit einem solchen Entwurf, den Sie ja wohl aus irgendeiner Schublade kurzfristig herausgezogen haben.

Wir hatten eine Anhörung mit verschiedenen, sehr fachlichen Stellungnahmen. Neben der Diskussion im Ausschuss haben wir es uns tatsächlich bis zur letzten Minute nicht leicht gemacht, über die zukünftigen Haltungsregelungen zu entscheiden.

Eines möchte ich an dieser Stelle deshalb noch einmal kurz betonen: Es geht nicht darum, Bestandshaltungen, die – davon bin ich persönlich überzeugt – in aller Regel von verantwortungsvollen Menschen durchgeführt werden, ab sofort zu verbieten. Unsere Gespräche beispielsweise mit den Vertretern der DGHT haben uns gezeigt, wie sachkundig und verantwortungsvoll viele Reptilienbesitzer sind.

Deshalb wird es selbstverständlich einen Bestandsschutz geben – allerdings zukünftig gebunden an gewisse Auflagen, mit denen die meisten unserer Sachverständigen übrigens gut leben konnten.

Es braucht einen verlässlichen Rahmen für die Haltung gefährlicher Tiere. Dazu gehören die Vollendung des 18. Lebensjahres, die persönliche Zuverlässigkeit, das Bestehen einer Haftpflichtversicherung und die Meldung der Bestände.

Damit komme ich zum vorliegenden Änderungsantrag. Wir haben – darauf hatte ich vorhin schon hingewiesen – wirklich bis zum Schluss um verschiedene Änderungen gerungen. Deshalb liegt Ihnen dieser Änderungsantrag auch derart kurzfristig vor.

So war es uns um eine noch genauere Definition einzelner Arten und Unterarten gegangen. Beispielsweise gibt es zur Gattung der Mauritanobuthus keine Hinweise zur tatsächlichen Giftigkeit im Sinne des § 2 des Gesetzentwurfs. Deshalb ist diese Art wieder aus der Auflistung zu streichen.

Anders sieht es hingegen bei den australischen Missulena-Arten aus. Diese produzieren Giftstoffe mit für die Giftwirkung an Menschen relevanten delta-Hexatoxinen. Da diese Toxine für Kleinkinder und auch für manch einen Erwachsenen lebensgefährlich werden können und darüber hinaus dieser Spezies zur Gattung der Atrax eine phylogenetische Verwandtschaft nachgewiesen wurde, müssen die Missulena-Arten mit aufgenommen werden.

Auch eine genauere zeitliche Definition in Bezug auf den Nachweis einer Haftpflichtversicherung finden Sie in unserem Änderungsantrag. Bis zum 31. Juli 2021 sollten sowohl die Versicherungsbranche als vor allem auch die Tierbesitzer Zeit haben, einen entsprechenden Versicherungsnachweis erbringen zu können.

Aufgrund der Coronapandemie konnten die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen des für den Vollzug zuständigen LANUV nicht zeitgerecht abgeschlossen werden. Es ist daher geboten, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes auf den 1. Januar 2021 zu verschieben.

Eines war uns noch besonders wichtig: Mit diesem Änderungsantrag wollen wir die Geltungszeit des Gesetzes auf zunächst fünf Jahre verkürzen. Warum? Weil dann die Möglichkeit besteht, nach den ersten drei bis vier Jahren die Erkenntnisse über den Umfang der Haltung dieser Tiere zu sammeln und auszuwerten und anhand der dann gewonnenen Erkenntnisse über das Fortbestehen dieses Gesetzes zu entscheiden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns dieses Thema mit dem nötigen Augenmaß anpacken, damit Fälle wie in Herne zukünftig nicht mehr passieren können. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem vorliegenden Änderungsantrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Winkelmann. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Börner das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in unserem Land wollen Sicherheit. In diesem Gesetz geht es um die Sicherheit vor giftigen, gefährlichen Tieren, die die Gesundheit oder das Leben der Nachbarn gefährden. Dies wollten wir mit diesem Gesetz erreichen.

Als dieses Gesetz vor mehr als einem halben Jahr auf den Weg gebracht wurde, haben wir deutlich gemacht, dass wir hier mitarbeiten wollen, und haben unsere Unterstützung erklärt – ein Gesetz mit einem kurzen knappen Text, welches für Sicherheit sorgt. Man hätte nach Hamburg schauen können. Da gibt es das. Es funktioniert und ist rechtssicher.

Was ist aus den Gedanken von vor mehr als einem halben Jahr geworden? Es ist wie ein starker Tiger gestartet. Inzwischen ist es ein schlaffer Bettvorleger. Wir wollten das zusammen besser machen. Im Ergebnis ist nicht einmal eine ordentliche parlamentarische Beratung möglich.

Im Umweltausschuss haben wir das Gesetz ausführlich besprochen. Dort wurde unsere Zusammenarbeit von den Regierungsparteien eingefordert. Es wurden Änderungen an der Gesetzesvorlage angekündigt, auf deren Grundlage wir das Gesetz gemeinsam hätten auf den Weg bringen können, sodass die Menschen in unserem Land endlich Sicherheit gehabt hätten.

Nach mehr als einem halben Jahr parlamentarischer Diskussion legt Schwarz-Gelb heute früh einen Änderungsantrag vor. Das ist nicht nur schlechter parlamentarischer Stil.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Der Änderungsantrag macht auch aus einem schlecht gemachten Gesetz ein noch weniger schlagkräftiges Gesetz. Sicherheit wird es für die Bürger nicht bringen.

Seit das Gesetz diskutiert wird, wird die im Gesetz angeführte Liste der giftigen Tiere kritisiert. Heute früh ändern Sie das – heute früh. Es ist nicht mehr zu prüfen, ob diese Liste der gefährlichen Tiere nun hilfreicher ist. Die Hamburger haben das klüger gelöst.

Seit Beginn der Diskussion um ein Gefahrtiergesetz schon zu unserer Regierungszeit wurde klar festgestellt, dass die Sachkunde der Tierhalter wichtig ist. Alle sachkundigen Experten haben darauf den Fokus gelegt.

Im Gesetzentwurf und auch im Änderungsantrag spielt das keine Rolle. Das haben die Hamburger klüger und sogar rechtssicher gelöst.

Wenn derzeitige Tierhalter die Anforderungen nicht erfüllen können oder wollen, will Schwarz-Gelb die Tiere einziehen und in Pflege nehmen. Es ist schwer zu sagen, um wie viele Tiere es sich handelt. Die entsprechenden Kosten werden sich daran orientieren.

Seriöse Schätzungen gehen von mindestens einer halben Million Euro bis hin zu zweistelligen Millionenbeträgen aus.

Selbst im Idealfall wäre die Versorgung dieser Tiere teurer als beispielsweise unsere Hochwasserüberwachung. Wenn man so viel Geld in die Hand nehmen will, sollte die Landesregierung hierzu wenigstens eine Aussage treffen. Das wird im Gesetzentwurf und im Änderungsantrag nicht angeführt.

Wenn Sie dem Gesetz gleich zustimmen, entscheiden Sie über eine Haushaltsposition von 0,5 bis 20 Millionen Euro – je nachdem, was passiert. Das ist keine seriöse Finanzierung.

Das Gesetz gibt den Menschen keine Sicherheit und stellt ein Risiko für den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen dar.

Seit Beginn der Diskussion wird die Verfassungskonformität dieses Gesetzentwurfs aus mehreren Gründen bezweifelt. Ihr kurzfristiger Änderungsantrag will daran nichts ändern. Und es wird zu Klagen kommen. Nicht nur die Interessengemeinschaft der Gefahrtierhalter steht in den Startlöchern.

Die Begründung für eine Klage wurde in der Anhörung von den meisten Experten schon angesprochen. Man hätte also handeln können. Es gibt aber keine Absicht der Landesregierung, dieses Gesetz verfassungskonform zu machen. Schauen Sie nach Hamburg. Dort geht das. Ein Gesetz, das schnell wieder verschwindet, dient nicht der Sicherheit der Menschen.

Kommen wir zu den wesentlichen Änderungen im Änderungsantrag, der heute früh dem Parlament zur Verfügung gestellt wurde. Als wir vor einem halben Jahr mit der Diskussion begonnen haben, war uns wichtig, die Sicherheit für die Bürger schnell herzustellen. Das Gesetz soll jetzt aber plötzlich nicht mehr so schnell wie möglich, sondern erst zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Warum?

Ein wichtiges Thema ist der geforderte Versicherungsschutz. Schnell wird für die Suche einer Schlange eine halbe Million Euro benötigt. Meist bleibt die Kommune auf den Kosten sitzen, weil der Halter nicht über das nötige Geld verfügt.

Sie wollen die Versicherungspflicht erst zum Sommer kommenden Jahres verpflichtend machen. Innerhalb eines halben Jahres konnten Sie mit der Versicherungswirtschaft nicht über entsprechende Möglichkeiten ins Gespräch kommen, um eine Lösung zu finden.

Was erzählen Sie der Kommune bei der nächsten Schlange, die ausbüxt? Was erzählen Sie dem Hauseigentümer, der sein Haus renovieren muss, weil jeder Stein angefasst werden musste, um die Schlange zu finden?

Kommen wir zum Fazit: mehr als ein halbes Jahr Zeit, keine ordentliche parlamentarische Beratung, keine ordentliche Liste der giftigen Tiere, keine Regelung zur Sachkunde, keine Verfassungskonformität, keine Lösung für den erforderlichen Versicherungsschutz in absehbarer Zeit, keine Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land – und im Ergebnis keine Zustimmung der SPD zu diesem schlecht gemachten Gesetz.

Machen Sie bitte Ihre Hausaufgaben, ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück, und verfassen Sie zügig etwas Neues, etwas Vernünftiges, das den Menschen ein Plus an Sicherheit bietet. Dann machen wir auch mit.

Im Gegensatz zu allen Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen lautet unsere Note: sitzen bleiben, noch mal machen. – Glück auf!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP spricht nun der Abgeordnete Haupt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Herner Monokelkobra ist gerade schon erwähnt worden. Sie hat im letzten Sommer für viel Aufregung und Ärger gesorgt. Leider war das kein Einzelfall. So gibt es bei der Düsseldorfer Feuerwehr eine sogenannte Reptiliengruppe, die bereits vor zwölf Jahren ins Leben gerufen wurde und über 50 Einsätze pro Jahr hat.

Die Bevölkerung fragt sich natürlich zu Recht: Welche Regelungen gibt es denn eigentlich für die Haltung von gefährlichen Tieren? – Das Ergebnis ist relativ schnell klar: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Regelung für diese Haltung.

Neben dem Empfinden der Bevölkerung muss man natürlich immer auch die Verhältnismäßigkeit beachten. Momentan ist die Haltung giftiger Tiere quasi regelungsfrei. Lediglich die Artenschutzvorschriften sind einzuhalten. So kommt es, dass für das Halten bestimmter Hunde höhere Auflagen gelten als für das Halten hochgiftiger Schlangen.

Auch wissen wir nicht, wie viele besonders gefährliche Tiere es in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen gibt. Das kann niemand genau sagen – und schon gar nicht, wo diese Tiere genau leben und wie sie gehalten werden.

Diese Problematik wurde in Herne offensichtlich. Weder die Mitbewohner des Hauses, die Nachbarn, noch die Behörden und die Feuerwehr wussten von der Existenz dieser lebensgefährlichen Monokelkobra. Als ihre Existenz bekannt wurde, zeigte sich, dass es rechtliche Defizite gibt, die das Einschreiten der Behörden erheblich erschwerten.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht die Landesregierung diese Problematik nun endlich an.

Stattdessen bringen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, eins zu eins einen Gesetzentwurf samt Schreibfehler von Herrn Exminister Remmel ein, den Sie 2014 zunächst vollmundig angekündigt hatten, um ihn 2016 dann selber wieder einzustampfen, da er nicht umsetzbar sei, wie Sie selbst sagten.