angestrebte verbrauchernahe Produktion durch die hohen Belastungen bei den kleinen Schlachthöfen dazu führt, dass das relativiert wird und dadurch weitere Tiertransporte erfolgen müssen, weil eine Schlachtung vor Ort kaum noch möglich ist?
Herr KollegE Billen, Sie machen Folgendes: Sie wollen erfahren, welche Kreisvervvaltung sich wie verhält.
- Herr Kollege Dr. Weiland, ich kenne doch die Hintergründe der Fragen. Natürlich spielt das eine Rolle, aber nicht die einzige Rolle. Natürlich kann jeder Kreis seine Gebühren
streben eine verbrauchernahe Produktion an. Diese wird doch dadurch, dass wir vielleicht nachher in Rheinland-Pfalz nur noch zwei Schlachthöfe haben, und durch weiterE: Tiertransporte relativiert. Sehen Sie dadurch eine Schädigung Ih
res Programms, weil dEr Verbraucher bereit i;t, in näherer Umgebung mehr GEld für das Fleisch auszugeben, das er während des Wachstums beobachten kann?
Ich sehe die Schädigung nicht; denn wir setzen nach.wie vor auf schlachtende Metzgereien und Betriebe; denn bei denen kann der Verbraucher die Herkunft des Fleischesam ehestE:n nachvollziehen.
Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN}, R\fiiE erklärt "Aus" für AKW Mülheim-Kärlich öffentlich - Konsequenzen für das land Rheinland-Pfalz betreffend, auf.
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass nach der öffentlichen Verkündung durch_ RVIJE-Vorstandschef Dietmar Kuhnt, das AKW Mülheim-Kärlich endgültig aufzugeben, es höchste Zeit wäre für eine vollständige Rücknahme der Schadt:nsersatzklage de~ RWE gegEn das land Rheinland-Pfalz?
2. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Verfahrenskosten für das land Rheinland-Pfalz momentan und welche
Zahlungen in welcher Höhe musste die Landesregierung im Zusa-mmenhang mit dem Schadensersatzprozess bereits-verausgaben?
4. Wann ist mit der Rücknahme des Genehmigungsantrags zur 1. TG Neu/2 von der Antragstellerio RWE zu rechnen und in welchem Stadium befindet-sich die endgültige Stilllegung des Atomkraftwtrks i\llülht:im-Kflrlich?
Herr Präsident, meinE: Damen und Herren! Die r... 1ündliche Anfrage beantworte ich namensder Landesregierung wiE folgt:
se~ Jahres zwischen der Bundesregierung und den -EnergieversorgungsunternEhmen über die geordnete Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung ist auch eine Regelu_ng hinsichtlich der Schadensersatzklage der RWE Energie AG, die sich nunmehr RWE Power AG nennt, gegen das Land Rheinland-Pfalz enthalten. Danach wird das Unternehmen die SchadensErsatzklage zurücknehmen. Darüber hinaus sollen mit der Vereinbarung alle rechtlichen und tatsächlichen AnsprüchE im Zusammt:nhang mit dem Genehmigungsverfahren für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich sowie mit den Stillstandszeiten der Anlage abgegolten sein.
Die Vereinbarung ist am 14. Juni dieses Jahres paraphiert worden. Sie beruht auf der Grundlage, dass die Vereinba- rungsinhalte in einer Atomgesetznovelle umgesetzt werden.
Ob die Umsetzung in der Atomgesetznovelle den Vereinbarungsinhalten entspricht, wird auf der Grundlage des Regierungsentwurfs zwischen den Verhandlungspartnern noch beraten werden. Dann kann auch der Termin zur Unterzeichnung bestimmt werden.
Sobald die Konsensvereinbarung förmlich unterzeichnet und in Kraft-getreten ist, wird sie auch hinsichtlich der Verpflich
tung des RWE zur Rücknahme der Schadensersatzklage zu vollziehen sein. Mit der Beendigung des Rechtsstreits wird auch eine Regelung hinsichtlich der Prozesskosten verbunden sein.
Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass das RWE den Vollzug der förmlich unterzeichneten Vereinbarung verweigern will. Daher stellt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht die Frage, welche Schritte konkret zu unternehmen sind, falls di~ Vereinbarung nicht erfüllt werderi sollte.
sensvereinbarung von der Bundesregierung und den vertragschließenden Energieversorgungsunternehmen zu gewähr
ne gerichtliche Entscheidung, die das Land Rheinland-Pfalz zurTragung von Verfahrenskosten verpflichtet. Keine!
Was bereits erfolgte Zahlungen angeht, hat das Land Rheinland-Pfalzbisher-wie bekannt- rund 34 Millionen DM für An\'l!altshonorare gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte aufgewendet.
. Zu Frage 4: Das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich befindet sich derzeit im kalt konservierten Zustand. Die endgültige Stilllegung des Kernkraftwerks sowie der nachfolgende Abbau sind n-ach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes genehmigungsbedürftig. Ein entsprechender Antrag des RWE liegt noch nicht vor. Ebenso hat das RWE noch keine Erklärung zur Frage der Rücknahme des Antrags auf Erteilung der 1. TG f\leu/2 abgegeben..,
Im Übrigeil ven.'Veise ich darauf, dass Frau Staatsministerin. Martini in der Plenarsitzung am 18. August 2000 bei der Be
antwortu_ng.einer Mündlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Rieth mitgeteilt hat, dass die damalige RWE Ener
gie AG gegenuber dem Ministerium für Urriwelt und Forsten erklärt habe, sie werde über den genauen Zeitpunkt einer Antragstellung befinden, sobald die BuQdesregierung die notvvendigen gesetzgeberischen Maßnahmen zur -Umsetzung der Konsensvereinbarung in die Wege geleitet habe.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, federführend für die Novellierung des Atomgesetzes ist das Bundesumweltminis
terium, das von Herrn Minister Trittin geführt wird. Ichstelle an heim, die entsprechenden Fragen an ihn zu richte~.
(Staatsminister Bauckhage: Sehr gut!- Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind doch ständig in Kontakt!)
Herr Staatssekretär, hat die Landesregierung Hinweise darauf, ob und gegebenenfalls wann der zuständige Energiekonzern -wie er im Moment heißt, ist bei den Fusionen nur schwer herauszufinden - beabsichtigt, ein Zwischenlager für atomare Abfälle am Standort Mülheim-Kärlich einzurichten?