hier Skepsis geäußert wird, ob die Höhe der Subvention letztendlich der Zukunft der Windenergie zuträglich ist, dann lassen Sie sich doch einmal gesagt sein, auch das ist eine Position, die letztendlich auch im Interesse regenerativer Energien und auch der Windenergie vorgebracht wird. Ich bitte Sie, ein bisschen seriöser zu sein und die Dinge nicht zu verdrehen.
Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Kollegen Wirz das Wort. Herr Kollege Wirz, ich habe auf die Regeln hingewiesen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Braun, ich möchte auch noch einmal einige Klarstellungen deutlich machen. Uns geht es nicht um die Abschaffung der Windenergie.
Uns geht es auch nicht um die Abschaffung der Förderung der Windenergie. Uns geht es um die Verhinderung des Übermaßes der derzeit im EEG vorgesehenen Regelungen.
Das müssen Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen. Die derzeitigen Regelungen des EEG wirken wie eine
Gelddruckmaschine für die Investoren, aber nur in diesem Bereich. Wo bleiben denn die anderen Technologien? Wo bleibt beispielsweise die Förderung der Technologie von Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis?
Wenn man diese gleichgewichtig fördern würde, würde es auch dort Übermaße geben. Wir wollen zurück auf ein Normalmaß. Das ist unser Petitum.
Sie qualifizieren sich damit selbst, wenn Sie uns unterstellen, dass wir nicht für die Förderung von erneuerbaren Energien wären. Das sollten Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen.
Zur Anwort auf die Kurzintervention für beide Herren: Festzustellen ist, es freut mich sehr, dass sich beide nun sehr klar zur Förderung erneuerbarer Energien bekannt haben.
also im Erneuerbare-Energien-Gesetz, in dem es heißt, jedes Jahr wird überprüft, ob die Förderung nicht angeglichen werden muss.
Ende des Jahres wird entschieden, ob angeglichen werden muss. Da brauchen Sie nicht aus dem EEG auszuscheren. Da brauchen Sie auch nicht aus der ganzen Systematik auszuscheren.
Wenn Sie wüssten, wie die Lage vor Ort ist, wüssten Sie, dass wir im letzten Jahr ein sehr windschwaches Jahr hatten. Das heißt, fast keine dieser Windanlagen hat überhaupt irgendeine Rendite abgeworfen. Sie können also Ihre Neiddebatte völlig sein lassen und brauchen nicht zu behaupten, es gäbe 15 % Rendite jährlich. Es ist nicht so.
Die Investoren sind inzwischen bestimmt auch etwas vorsichtiger. Gerade deswegen brauchen wir die Förderung auf Dauer und nicht heute hü und morgen hott. Deswegen ist es richtig, wenn jetzt – daran können Sie überhaupt nichts ändern – 9 Cent gezahlt werden, dass die dann auf 20 Jahre gezahlt werden. Wenn bei Solarenergie 45 Cent gezahlt werden, dann werden 45 Cent gezahlt, und zwar auf 20 Jahre. Dass das Einspeiseentgelt für neue Anlagen jedes Jahr neu überprüft wird, ist Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, so von Rotgrün im Bundestag gegen die Stimmen von FDP und CDU verabschiedet. Nehmen Sie also zur Kenntnis, dass diese Angleichungen Teil des ErneuerbareEnergien-Gesetzes sind.
Herr Wirz, nehmen Sie zur Kenntnis, dass Biomasse in der gleichen Höhe gefördert wird, nämlich mit der gleichen Einspeisevergütung wie Windkraft, und auch Wasserkraftwerke gefördert werden, also insgesamt ein sehr ausgeglichenes Paket zusammengestellt wurde.
Alle erneuerbaren Energien werden gefördert, und die Brennstoffzelle – Herr Wirz, wenn Sie die Systematik kennen würden – muss in der Erforschung gefördert werden. Dafür gibt es Forschungsmittel. Aber die kann natürlich nicht in der Anwendung jetzt so gefördert werden. Herr Wirz, wenn Sie das nächste Mal aufgeklärt hier an das Pult gehen, können Sie gar nicht anders, als die rotgrüne Energiepolitik zu loben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat bereits im August vergangenen Jahres in der Anwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion ausführlich zur Nutzung der Windenergie
Stellung genommen. Die grundsätzliche Haltung der Landesregierung ist also hinlänglich bekannt. In der Beantwortung der Großen Anfrage wird deutlich, dass regenerative Energien und damit auch die Windenergie langfristig einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung leisten können. So konnten durch die Nutzung der Windenergie fossile Brennstoffe eingespart werden. Dies reduziert die Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern und trägt gleichzeitig auch dazu bei, dass die Emissionsausstöße verringert werden können; denn das ist auch vor dem Hintergrund der Hochwasserkatastrophe der letzten Tage eines der wichtigsten Ziele insgesamt.
Ich sage das deshalb, weil ich der Meinung bin, wir brauchen einen vernünftigen Mix. Wir müssen allerdings auch daran denken, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt nicht gefährden, aber ein vernünftiger Mix muss herbei, wenn wir das Ziel 25 % CO2-EmissionenVerminderung bis 2005 erreichen wollen und am Gesamtenergieverbrauch den Anteil der regenerativen Energien verdoppeln wollen.
Meine Damen und Herren, dem Nutzen der Windenergie kann an den einzelnen Standorten eine Beeinträchtigung der umgebenden Natur und des Landschaftsbildes entgegenstehen. Aus diesem Grund muss in jedem Einzelfall eine sachgerechte Abwägung zwischen den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes und der Energieversorgung stattfinden. Wesentliche Voraussetzung für eine Windenergienutzung, die von der Bevölkerung akzeptiert wird, ist ein geordneter Ausbau, der sich auf Sonderflächen konzentrieren sollte. Die Landesregierung hat deshalb im Zusammenhang mit der baurechtlichen Privilegierung von Windkraftanlagen die Ausweisung von Nutzungsflächen für Windenergie veranlasst.
Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt zu einem geordneten Ausbau der Windkraftnutzung. Durch positive Standortzuweisung an einer oder mehreren Stellen im Plangebiet kann der übrige Planungsraum von Windenergieanlagen freigehalten werden. Dies gilt für den Planbereich der Regionalplanung und das Gebiet der Gemeinde und Verbandsgemeinde.
Die kommunalen Gebietskörperschaften wurden seit der Einführung der Privilegierung in das Baugesetz in unterschiedlicher Weise über mögliche Handlungserfordernisse informiert. Sie wurden darauf hingewiesen, dass die Einrichtung von Windenergieanlagen durch entsprechende Standortbestimmungen in den regionalen Raumordnungsplänen bzw. in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden gesteuert werden könne.
Um bauliche Fehlentwicklungen zu verhindern, wurde den Gemeinden empfohlen, ihre Flächennutzungspläne fortzuschreiben, um mit diesem Instrument die Errichtung von Windenergieanlagen steuern zu können. Daneben wurden 1996 in einer gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der berührten Ministerien und in einem späteren gemeinsamen Rundschreiben aus dem Jahr 1999 einheitliche Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen erarbeitet.
In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung die Gemeinden nochmals auf die planungsrechtlichen Möglichkeiten eines geordneten Ausbaus hinweisen.
Meine Damen und Herren, auf der Ebene „Regionalplanung“ haben die Planungsgemeinschaften in den letzten Jahren Zug um Zug Sonderflächen für die Windkraftnutzung ausgewiesen. Derzeit erfolgt in allen fünf Planungsgemeinschaften des Landes eine Gesamtfortschreibung der regionalen Raumordnungspläne. Dabei wird durch die vorgesehene Ausweisung von Vorrangund Vorhaltungsgebieten sowie durch die Ausweisung von Ausschlussgebieten eine klare, einheitliche, planerische Steuerung vorbereitet.
Der Auftrag des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz von 1995, also LEP III, räumliche Leitbilder für den Einsatz geeigneter regenerativer Energien zu erarbeiten, ist an die Regionalplanung gerichtet. Mit der Erarbeitung der entsprechenden Fortschreibung der regionalen Raumordnungspläne und deren Genehmigung wird dieser Auftrag für den Bereich Windenergie abgeschlossen sein. Ob und inwieweit sich auch für andere regenerative Energieträger eine weitere räumliche Konkretisierung als sinnvoll darstellt, wird im Rahmen der demnächst anlaufenden Fortschreibung des LEP III geprüft.