Protokoll der Sitzung vom 10.07.2003

Ich möchte kurz etwas zu der Ausgaben- und Einnahmenentwicklung in diesem Jahr sagen. Die Situation 2003 stellt sich schlimmer dar als die Situation 2001. Ich möchte zu den Bereichen „Verwaltungsreform“, „Aufgabenkritik“ sowie zum Thema „Ausführung von Bauausgaben“ etwas sagen, die wir geprüft haben.

Sie wissen, dass die Steuermindereinnahmen 2001 zum Teil geplant waren, weil sie mit der Steuerreform verbunden waren. Insofern wurde mit einem Teil der Einnahmenausfälle in diesem Jahr gerechnet. Es wurde jedoch nicht in vollem Umfang damit gerechnet. Aber einem Haushälter oder einer Haushälterin kommen schon fast die Tränen, wenn er/sie die Neuverschuldung im Jahr 2001 von knapp 700 Millionen Euro mit der Neuverschuldung von 1,5 Milliarden Euro vergleicht, die ein Jahr später zu verzeichnen war. Dies ist ein Betrag, den wir uns vor fünf Jahren als Neuverschuldungszuwachs überhaupt nicht vorstellen konnten. Ich möchte dies nur zur Relativierung sagen und damit auch erklären, weshalb ich nicht so viel zu den konkreten Zahlen des Jahres 2001 sage.

Es ist klar – das hat Herr Staatssekretär Dr. Deubel in der Diskussion in Speyer und in Mainz auch deutlich gemacht –, dass der größte Ausgabenblock, nämlich die Personalausgaben, nur schwierig zu begrenzen sind, wenn man mit regelmäßigen Tarifabschlüssen sowie mit einer Entwicklung zu rechnen hat, für die in den vergangenen Jahren keine Vorsorge getroffen wurde. Ich meine das, was alljährlich an Versorgungsausgaben gezahlt werden muss und was in den letzten Jahren gestiegen ist.

Ich möchte es nur einmal als Maßgabe nennen: Im Jahr 2001 war es eine Steigerung um 5,8 %. Wenn Sie das mit anderen Steigerungsraten im Haushalt vergleichen, dann ist das mehr als das Doppelte. Im Betrag sind es 56 Millionen; dies wird in jedem Jahr wachsen, wenn wir es nicht bremsen. Sie wissen, dass ich mich in den vergangenen Haushaltsdiskussionen immer für strukturelle Veränderungen ausgesprochen habe, dass wir also nicht allein nur mit Kürzungen und Personalrückführungen handeln können, sondern dass wir wirklich strukturelle Veränderungen brauchen.

Ich sehe mit Spannung den Entscheidungen entgegen, die mit dem nächsten Haushalt auf uns zukommen werden, wenn es um die Ausgestaltung der Öffnungsklausel bei der Beamtenbesoldung geht, wenn es aber auch um die Frage geht, was nach der Kündigung der Zusammenarbeit mit Bund und Kommunen in der Tarifgemeinschaft der Länder tatsächlich an Verhandlungsergebnis herauskommen wird.

Wenn man die Verschuldungsgeschwindigkeit sieht, dann möchte ich dazu noch einen Satz sagen. Heute Mittag haben wir uns mit dem Vorziehen der Steuerreform im Rahmen der Anfragen und der Fragestunde beschäftigt. Dann wird verständlich, warum wir wieder die Position einnehmen, dies immer mit dem Junktim zu verbinden, dass man auf allen Ebenen, also nicht nur im Bund, sondern auch auf der Landesebene jede Möglichkeit nutzen muss, um die damit verbundenen Einnahmenausfälle zu kompensieren. Es wird in den nächsten Monaten ein hartes Geschäft werden, dort zueinander zu finden und zu Vorschlägen zu kommen.

Einen Satz möchte ich noch zum Thema der Bewertung von Investitionen machen. Herr Bracht hat angesprochen, dass es zu diesem Punkt eine längere Diskussion gab. Ich glaube, wir sollten nicht Maßnahmen unternehmen, den Investitionsbegriff auszuweiten. Das Bundesfinanzministerium hat mit Überlegungen, Untersuchungen und Gutachten damit begonnen, zu Kriterien zu kommen, um Haushaltswirtschaft und Finanzwirtschaft in Bund und Ländern unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zu bewerten. Ob man dies jetzt in Form einer Generationenbilanzierung macht oder versucht, produktive Investitionen von den nicht produktiven Investitionen zu trennen, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall müssen wir uns in dem Bereich theoretisch, aber auch in der praktischen Bewertung ein Stück nach vorn bewegen. Wenn wir dies mit Unterstützung des Rechnungshofs entwickeln, dann sollten wir das auch über die Rechnungsprüfungskommission machen; denn dort haben wir ein Umfeld, in dem wir das diskutieren können.

Als zweites Stichwort möchte ich die Verwaltungsreform ansprechen. Die verschiedenen Prüfungen des Rechnungshofs zeigen immer wieder auf, wo Mängel bestehen, wo aber auch angekündigte Veränderungen nicht eingehalten oder nicht aufgegriffen werden. Ich möchte noch einmal einen Blick auf die Prüfung und die Ergebnisse im Zusammenhang mit der Prüfung der Schulaufsicht und der Schulaufsichtsverwaltung werfen. Es wurden große Ankündigungen gemacht, als es die Reform der Mittelinstanz gab. Es wurden damit unglaubliche Hoffnungen verbunden, die ganze Schulaufsicht in Trier

zu konzentrieren. Sie erinnern sich sicher alle noch an das Chaos, das es in den ersten Monaten danach gab.

(Itzek, SPD: Das ist aber genau der Prüfungszeitraum!)

Nein, das war nicht genau der Prüfungszeitraum, das war später. Genau das haben wir in der Kommission geprüft. Es wurde später und längerfristig geprüft. Es wurde festgestellt, dass dieser Teil der ADD in Trier noch weit von dem entfernt ist, was angekündigt wurde, was man auch an Personal zurückführen kann. Das Kabinett hatte einen Richtwert von 195 Stellen angestrebt und als Ziel formuliert. Heute befindet sich dieser Bereich bei einem Gesamtstellenvolumen von über 240 Stellen. Sie sehen, es gibt eher eine Aufstockung als eine Rückführung der Stellen. Das ist ein Problem bei der Verwaltungsreform. Vor allem ist es ein Problem, dass die Landesregierung das, was sie an Evaluation und Berichten ankündigt, nicht liefert.

Sie wissen selbst, dass Sie in dem Punkt noch überfällig sind. Wenn man Verwaltung in diesem Bereich verändert und nicht kontrolliert weiterentwickelt, gibt es etwas, was ganz oft bei Organisationsveränderungen auftritt. Es gibt mehr Aufgaben, man hält an den alten fest, und man wird größer statt kleiner. Genau das Gegenteil wollten wir aber erreichen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unter dem Aspekt möchte ich auch noch einmal die Agrarverwaltungsreform ansprechen. Unserer Meinung nach springt der Minister viel zu kurz, weil er zwei wichtige Bereiche auslässt, nämlich den Bereich in den Struktur- und Genehmigungsdirektionen und in der ADD, aber auch den Bereich in der Kreisverwaltung. Er baut jetzt neue Strukturen auf und hat noch einmal argumentiert, warum er das so machen möchte. Dann hat er die neuen Strukturen, geht dann aber wieder an die alten Strukturen. Das kann nicht Sinn und Zweck einer Agrarverwaltungsreform sein. So wird er den Augiasstall, der sich dort entwickelt hat, nicht entrümpeln. Man muss im Wortbild bleiben, er wird ihn nicht entmisten können,

(Schmitt, CDU: Vorsichtig!)

sondern er wird in seinen Ansätzen und seinen Bemühungen scheitern. Deswegen sind wir davon überzeugt, dass er das breiter anlegen muss.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte als drittes Beispiel die Ausführung von Bauausgaben nennen. Herr Bracht hat schon das Kleine Haus angesprochen. Wir können das für Mainz weiterführen. Das Nächste wird das Große Haus sein. Dann haben wir die gleichen Vorkommnisse bei der Freilegung des Isis-Tempels usw.

(Schweitzer, SPD: Ise-Tempel!)

Schön wäre es, der Tempel kommt noch. Ich kann das Versagen nicht nur an der Stadt festmachen. Es gab zum Beispiel beim Kleinen Haus eine begleitende interministerielle Arbeitsgruppe. Ich glaube, es waren drei

Ministerien vertreten. In der Rechnungsprüfungskommission wurde gesagt: Wir wurden irgendwann nicht mehr eingeladen, deswegen konnten wir nicht kontrollieren. – Entschuldigen Sie bitte, wenn das eine Steuerung aus der Landesebene ist, dann fragt man sich, wie dies funktionieren soll. Sie wissen, welche Mittel in das Kleine Haus, das Große Haus und andere geflossen sind. Ich möchte dann von Ihnen wissen, was tatsächliche Steuerung ist.

Wir kennen jetzt aus dem gleichen Haus die Vorschläge zur Reform der Orchesterlandschaft in Rheinland-Pfalz.

(Glocke des Präsidenten)

Ich sage einmal, würde man mit gleicher Akribie bei den Bauausgaben schauen, dann hätte man das vielleicht heute überhaupt nicht nötig.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte noch einen letzten Satz anfügen. Ähnliches findet man bei den Kommunen, Ähnliches auch bei den Hochschulen. Ich glaube, wenn wir solche Aufgaben delegieren, auch wenn wir als Parlament so etwas fordern, sollten wir immer darauf achten, ob vor Ort überhaupt die Kompetenz vorhanden ist oder ob wir nicht Aufgaben delegieren, mit denen wir Hochschulen, einzelne Schulen oder einzelne Verwaltungen überfordern, die es dann schlichtweg nicht auf die Reihe bekommen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Schmitt das Wort.

(Frau Schmitt, SPD: Ich lasse Frau Morsblech vor, weil sie ein Zeitproblem hat! Ich bin damit einverstanden!)

Ich erteile Frau Kollegin Morsblech das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank dafür, dass ich vorgezogen sprechen darf. Das erleichtert mir die weitere Planung des Tages.

Verfassungsgemäß hat der Rechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes und der Kommunen geprüft und über die Ergebnisse getrennt für Land und Kommunen berichtet. Ich durfte als Neuling das erste Mal bei der Prüfung durch die Rechnungsprüfungskommission dabei sein und kann nur sagen, dass es eine Atmosphäre ist, in der es tatsächlich darum geht, gemeinsam etwas zu erreichen. Dass es in dem einen oder anderen Punkt Dissens zwischen den Regierungsfraktionen und den Oppositionsfraktionen über die Frage gibt, wie weit man in den Beschlüssen geht, ist sicherlich

verständlich. Insgesamt war es für mich aber schon ein Erlebnis.

Ich möchte mich zum einen ganz herzlich bei Herrn Hartloff und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs bedanken, natürlich aber auch bei der Landtagsverwaltung und der Landesregierung sowie den Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit insgesamt.

Was den Landeshaushalt 2001 angeht, so haben auch meine beiden Vorredner schon gesagt, dass wir eine deutliche Trendwende zu verzeichnen haben. Die bereinigten Gesamtausgaben haben um 2 % zugenommen.

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn der Geräuschpegel etwas niedriger wäre und Sie der Rednerin zuhören würden.

Danke schön, Herr Präsident.

Was den Landeshaushalt 2001 angeht, haben wir eine deutliche Trendwende zu verzeichnen. Die bereinigten Gesamtausgaben haben um 2 % zugenommen. Vorgesehen war eine Steigerung um lediglich 1,3 %. Wenn man sich den Indikator ansieht, weist das schon darauf hin, dass sich die Gesamthaushaltssituation im Vergleich zum Jahr 2000 verschlechtert hat. Die Einnahmen des Landes waren um 168 Millionen Euro geringer als die Ausgaben. Wir wissen, dass sich dieser Trend auch im Jahr 2002 deutlich verstärkt hat. Das ist insbesondere auch auf die Steuermindereinnahmen, die sich dram atisch entwickelt haben, zurückzuführen.

Deutlich gestiegen sind die Personalausgaben im Jahr 2001. Sie stiegen mit 2,7 % stärker als die Gesamtausgaben mit 2 %. Allerdings muss man auch fairerweise sagen, dass sich die 121 Millionen Euro Anstieg überwiegend auf den Schulbereich beziehen. Dann muss man politisch auch bewerten, dass diese Personalausgaben angesichts knapper Kassen jedoch zukunftsweisende Personalausgaben sind, die auch politisch gewollt sind. Ebenso bezieht sich das auch auf den Bereich der Inneren Sicherheit.

Wegen des Rückgangs der Steuereinnahmen und anderer Einnahmen wurde die Einnahmenseite mit 58,7 % durch die Personalausgaben beansprucht. Das sind fast 5 % mehr als im Vorjahr. Man muss deshalb die Entwicklung sehr gut im Auge behalten.Wir müssen an einer sparsamen und restriktiven Personalpolitik fes thalten. Die FDP unterstützt diese Bemühungen. Ich erinnere auch daran, dass der Ministerrat im November 2002 in seiner Haushaltsklausur unter anderem bei den Personalmaßnahmen beschlossen hatte, die Effizienzdividende im Bereich der Budgetierung der aktiven Beschäftigten von 1,5 % auf 1,8 % zu erhöhen. Wir haben auch Reformschritte vorgenommen, die sehr weh taten,

gerade auch im Personalbereich. Aber man kommt in diesem Bereich nicht umhin – Frau Thomas hat auch schon darauf hingewiesen –, dass man zum einen bei den aktiven Beschäftigten nur in begrenztem Maß einsparen kann und zum anderen aber die Ausgaben für die Versorgung kontinuierlich auch als Folge der demographischen Entwicklung steigen, sodass man hier nur geringen Handlungsspielraum hat.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, nein!)

Wenn man sich dann aber auch ansieht, was die Landesregierung im Verwaltungsbereich unternommen hat, dann gibt es zwei große Reformvorhaben. Das ist zum einen die Agrarverwaltung. Sie sagen, dass es nur auf Drängen des Landesrechnungshofs zustande kam. Ich weiß, dass dieses Ministerium dieses Vorhaben schon länger geplant hat, aber so etwas dann auch verantwortungsvoll durchgeführt werden muss und erst dann durchgeführt werden kann, wenn man auch ein handfestes Konzept auf dem Tisch hat. Hier werden die Ausgaben bis zum Jahr 2015 von 81 Millionen Euro auf weniger als 47 Millionen Euro gesenkt. Dabei sieht man aber auch schon, dass sich solche Dinge bis 2015 strecken und man eben mit solchen Verwaltungsreformen auch nicht den schnellen Effekt erzielen kann, den man möglicherweise in der jetzigen Situation bräuchte.

Es ist zum anderen die Forstreform zu nennen, wo Einsparungen bis 2010 von insgesamt 27 Millionen Euro – danach jährlich aus Personal 6 Millionen Euro – erfolgen werden. Da sind meines Erachtens schon große Schritte unternommen worden. Man kann so etwas dann auch in Zukunft nur anhand einer wirklich konsequenten Aufgabenkritik tun.

Meine Damen und Herren, die Investitionsquote war im Jahr 2001 mit 11,9 % nach wie vor hoch. Mit dem Wert liegt Rheinland-Pfalz auch immer noch deutlich vor anderen Flächenländern wie Hessen und Nordrhein Wes tfalen. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind sich dabei bewusst, dass ein hohes Investitionsvolumen auch die Gewähr dafür ist, dass in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz die strukturellen Voraussetzungen für eine insgesamt positive Entwicklung gegeben sind, auch was die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktsituation angeht.

Die Differenz zwischen Investitionsquote und Kreditfinanzierungsquote, die sich in den vergangenen Jahren erfreulicherweise vergrößert hatte, weist auch für 2001 noch einen positiv zu bewertenden Wert aus. Im Jahr 2002 ist die Bilanz schon erheblich ungünstiger. Vor allem 2003 rücken die Werte deutlich näher aneinander heran. Es wird also zunehmend schwieriger, einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen. Nach der bisherigen Planung hätten sich die Linien 2004 wieder etwas voneinander entfernt, was erfreulich gewesen wäre, aber zurzeit ist es sicherlich sehr ungewiss, was 2004 auf uns zukommen wird.

Hervorzuheben ist aber auch im Nachtrag noch einmal die Investitionsquote. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Das sind da immer noch 10 %. Man weiß, welche Anstrengungen das bedeutet hat angesichts der

Sparmaßnahmen und der tiefen Einschnitte, die bei dem Nachtragshaushalt vorgenommen worden sind.