Viel einschneidender ist aber, dass Sie Feinde in den eigenen Reihen haben. Die sitzen nicht nur in Hessen, Baden-Württemberg oder im Saarland. Wenn die rheinland-pfälzische FDP-Fraktion nicht im Parlament, sondern in ihren Fraktionsräumen sitzt,
ruft sie nach Studiengebühren. Ich wage einmal die Hypothese, dass der hiesige Finanzminister mit seiner Position dem Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, der auch schon nach Studiengebühren gerufen hat, näher steht als seinem eigenen Hochschulminister.
Letzter Satz. Eine Ausschussüberweisung würde uns die Möglichkeit geben, das eine oder andere noch einmal zu diskutieren. Wir haben keine Änderungsmöglichkeit. Insofern möchte ich von unserem ursprünglichen Ansinnen absehen, den Verordnungsentwurf der Landesregierung an den Ausschuss überweisen zu wollen. Ich denke, wir sollten über diesen abstimmen. Wir werden gegen diesen Verordnungsentwurf stimmen. Ich habe Ihnen unsere grundsätzliche Kritik und unsere Detailkritik aufgeführt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die uns heute vorliegende Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten konkretisiert das in § 70 des Landeshochschulgesetzes eingeführte Studienkontenmodell. Nach Einschätzung der FDPLandtagsfraktion haben wir im Gegensatz zu Modellen anderer Länder ein durchaus intelligentes Modell entwickelt, welches zu einem zügigen Studium motiviert und gleichzeitig in einem hohen Maß individuelle Lebensentwürfe junger Menschen berücksichtigt.
Ich bin nicht der Meinung von Frau Kohnle-Gros, dass es sich um ein veraltetes Modell handelt. Ich bin sicher, dass dieses Modell, das mit dem FDP-Modell „Bildungsgutscheine“ korrespondiert, ein enormes Potenzial für zukünftige Steuerungsmöglichkeiten im Hinblick auf mehr Qualität hat. Warten wir einmal ab, wie sich die Lage in den nächsten Monaten entwickelt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet und wie sich die Situation in anderen Ländern darstellt.
Darüber hinaus ist darauf verwiesen worden, dass das Studienkontenmodell in Nordrhein-Westfalen und in Bremen auch auf Akzeptanz gestoßen ist. Ab dem Wintersemester 2004/2005 wird für alle Studierenden, die an rheinland-pfälzischen Universitäten oder Fachhochschulen eingeschrieben sind, dieses Konto eingerichtet, das in der Regel mit 200 Semesterwochenstunden ausgestattet wird. Es gibt Ausnahmestudiengänge, wie zum Beispiel Medizin und Chemie, deren Wahlpflichtveranstaltungen bereits 190 Semesterwochenstunden betragen. Hier wird ein Aufschlag von zehn Prozent auf das Studienkonto gewährt.
Das als Generalkonto geführte Studienkonto wird pro Semester mit einer Regelabbuchung belastet. In einer zweiten Stufe, die sich in drei Jahren anschließen soll, wird die Regelabbuchung durch die leistungsbezogene Abbuchung ersetzt. Die Regelabbuchung ist so festgelegt, dass den Studierenden ein gebührenfreies Erststudium bis zur 1,75-fachen Regelstudienzeit ermöglicht wird. Das zu den Fakten.
Während den Urlaubs- und Auslandssemestern wird keine Abbuchung vorgenommen. Auch können so genannte Bonusguthaben beantragt werden, zum Beispiel für die Kindererziehung, die Pflege eines Angehörigen, bei Behinderungen oder schweren Erkrankungen oder die Mitwirkung als Vertreter in Organen der Hochschulen, der Studierendenschaft oder der Studierendenwerke.
Es sind einige Veränderungen vorgenommen worden, die von den Studierenden vorgeschlagen wurden und akzeptiert worden sind. Durch diese Bonusregelung werden individuelle Lebensumstände und Lebensentwürfe berücksichtigt. Im Rahmen der Initiative der Landesregierung zur Förderung besonders begabter Schü
Meine Damen und Herren, die Regelungen im Rahmen des Studienkontos berücksichtigen zum einen gesellschaftlich gewünschte oder individuell notwendige Lebensentwürfe junger Menschen, wie zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Kombination von Studium und Job oder Beruf.
Zum Zweiten werden die Studierenden zu einem zügigen Studium motiviert. Ist das Studienkonto aufgebraucht, wird eine Gebühr von 650 Euro pro Semester fällig. Die Entscheidung für diesen Betrag ist bereits dargestellt und begründet worden.
Deutschland liegt im internationalen Vergleich bei der Studiendauer mit an der Spitze. Wer sein Studium in Rheinland-Pfalz jedoch zügig beendet, dem steht das Restguthaben zur Nutzung weiterer gebührenpflichtiger Studien und Weiterbildungsangebote zur Verfügung. Die Hochschulen werden mehr darauf achten, ihre Studiengänge zu straffen.
Die nach Verbrauch des Studienkontos anfallenden Gebühren kommen allein der jeweiligen Hochschule zugute. Das Studienkontenmodell ist damit kein Modell zum Abkassieren von Studierenden oder zum Füllen leerer Staatskassen, sondern ein Modell zur Sicherung von Leistung und Qualität der Hochschulen.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz lebt mit seinem Studienkontenmodell nicht auf einer Insel. Das wurde heute Nachmittag mehrfach zu Recht angesprochen. Die Entwicklungen in anderen Ländern oder bundesweit müssen und werden genau beobachtet und berücksichtigt werden. Zum einen wird man im Zusammenhang mit dem Zeitfaktor innerhalb des Studienkontenmodells genau beobachten müssen, ob und in welchem Ausmaß sich Wanderungsbewegungen von so genannten Langzeitstudenten nach Rheinland-Pfalz ergeben werden. Herr Minister Zöllner hat darauf hingewiesen, dass es einen Effekt geben wird. Er ist im Moment nicht quantifizierbar. Ich bin auch der Überzeugung, gerade wenn wir zu den Leistungsabbuchungen kommen, dass er sich in einer Dimension hält, die verträglich ist. Wir werden uns das anschauen.
Ich komme zu der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Studiengebühren. Die Auguren sagen voraus – das ist heute Spekulation –, dass es letztlich zu der Entscheidung kommen wird, die Studiengebühren auch im Erststudium zu ermöglichen. Wenn es so wird, stehen wir in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz vor einer schwierigen Situation. Das ist klar. Wir müssen uns dann in Rheinland-Pfalz auch mit dem beschäftigen, was in anderen Bundesländern daraus folgend geschehen wird.
Nehmen wir einmal an, in Hessen, in Baden-Württemberg und im Saarland, in den drei angrenzenden Bundesländern, würden auch für das Erststudium Studiengebühren eingeführt. Dann wird man auch in RheinlandPfalz wie auch immer reagieren müssen. Dann stellt sich die spannende Frage: Was wird man tun? Was ist ver
Es ist kein Geheimnis, dass wir in der FDP-Fraktion im Hinblick auf die Studiengebühren eine klare Position haben. Wir halten nichts von einem pauschalen undifferenzierten Abkassieren von Studierenden. Das ist für uns aus ordnungs- und steuerungspolitischen Gründen die schlechteste aller Varianten. Wenn wir reagieren müssen – das wird Spekulation bleiben, bis die Entscheidung gefallen ist –, halten wir, wenn es nicht vermeidbar ist, differenzierte Gebühren, die einen eindeutigen Qualitätsbezug haben müssen, für wesentlich sinnvoller als pauschale Modelle, die auf Länderebene allen Hochschulen übergestülpt werden.
Das sind alles Spekulationen. Warten wir ab. Wenn wir dann vor der Frage stehen, wie wir in Rheinland-Pfalz handeln werden, bin ich sicher, dass wir auch in dieser Situation zu intelligenten Lösungen kommen werden.
Meine Damen und Herren, ich bin auch sicher, dass das Studienkontenmodell – losgelöst von den politischen Spekulationen – über seine intelligenten Steuerungsmöglichkeiten hinaus weitere Potenziale in sich hat, um auch in Zukunft zu mehr Qualität nicht nur an den rheinland-pfälzischen, sondern an allen Hochschulen in Deutschland zu kommen.
Inzwischen habe ich vernommen, dass die Ausschussüberweisung nicht mehr gewünscht wird und wir direkt über diese Verordnung abstimmen werden.
Ich denke, dass wir nun wirklich über viele Jahre schon über die Frage der Studienkonten gesprochen haben, dass wir jetzt zu einer Lösung kommen, die auch den Vergleich mit anderen Bundesländern aushält, wesentlich intelligenter ist und der Lebenssituation der Studierenden wesentlich besser angepasst ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will noch einmal auf zwei, drei Dinge ganz kurz eingehen.
Frau Kollegin Schleicher-Rothmund, ich will das jetzt nicht so stehen lassen, was Sie über Hessen gesagt haben. Ich habe den Artikel auch gelesen. Er war auch im Pressespiegel aufgenommen. Natürlich haben die
Hessen Gebühren für Langzeitstudierende eingeführt. Die von Ihnen genannten Beträge stimmen. Im nächsten Satz steht aber, dass auch dort soziale Komponenten und all die Dinge, die in anderen Ländern auch geregelt worden sind, festgelegt sind.
Wenn man das eine sagt, dann sollte man auch das andere nicht einfach weglassen, sonst klingt das so unmenschlich.
Frau Thomas, als das Studienkontenmodell anfangs hier diskutiert worden ist, habe ich immer darauf hingewiesen, dass natürlich in Rheinland-Pfalz die durchschnittliche Studiendauer entgegen der Bemühungen des Ministeriums – das gebe ich ehrlich zu –, die Hochschulen zu einer bestimmten Aktion auch zu zwingen, dass sich das verbessert, immer weiter angestiegen ist. Ich habe das auch immer abgefragt. Wir hatten auch in der Tat pro Jahr zum Schluss einen Monat mehr.
Diese Intention, die Studienzeiten zu verkürzen, das war ursprünglich auch in dem Studienkontenmodell enthalten, für die Hochschule diese Anreize zu verstärken, das Studium besser zu organisieren. Das hat sich durch die absolute finanzielle Notsituation und den immer stärkeren Zulauf von Studierenden nachher selbst ad absurdum geführt, das heißt, wir konnten genau das, was wir eigentlich machen wollten, im Land nicht mehr schaffen. Deswegen stimmt auch diese Voraussetzung nicht mehr.
Herr Kuhn, ich finde es schon gut, dass Sie noch einmal darauf hinweisen, dass das auch ein Stück mit Ihrer Haltung korrespondiert. Sie müssen aber auch schon zugeben, dass das Modell so, wie es jetzt hier kommt, wirklich ein Ladenhüter ist. Nehmen Sie das doch einfach zur Kenntnis. Selbst das, was in anderen Bundesländern – Nordrhein-Westfalen und Berlin haben jetzt auch so etwas gemacht – entwickelt worden ist, ist wieder etwas anders ausgestaltet, weil es auch schon im Nachlauf kommt. Wir hinken, wie so oft in der Hochschulpolitik in der Bundesrepublik, in Rheinland-Pfalz hinterher.
Zu dem, was Sie zu Hessen gesagt haben – Ihre „Ladenhüter“-Theorie –, ist für Sie dann progessiv, wenn etwas sozial unverträglich ist? Ist das für Sie dann die Alternative? Es ist eine vollkommen andere Form eines Systems, wenn unmittelbar nach Beendigung der Regelstudienzeit Gebühren greifen. Im dritten Semester reden