Wenn das Gutachten zum Ergebnis kommt, dass etwas zu ändern ist, dann wird es geändert. Frau Kollegin, das ist doch selbstverständlich. Sie wollen durch offensichtlich unzulässige verfassungsrechtliche Bestimmungen Gesetze einbringen. Das geschieht nach dem Motto: Mit dem Teufel den Beelzebub austreiben.“ Das funktioniert nicht.
Frau Kollegin, ich habe gesagt, warum es so gemacht wurde. Das geschah nur, um sich in der Öffentlichkeit als Hüter der Verfassung darzustellen. Für uns ist das wichtige Thema der Balance zwischen Bürgerrechten auf der einen und Gewährleistung der Inneren Sicherheit auf der anderen Seite zu wichtig, als dass wir der Versuchung unterliegen, eines kurzatmigen Erfolges wegen Schnellschüsse zu fabrizieren.
Ihren Gesetzesantrag, Ihren Gesetzentwurf. Frau Kollegin, Sie haben auch noch einen Antrag gestellt.
Zu dem möchte ich noch kurz etwas sagen. Wenn Sie so von Ihrem Gesetzesantrag überzeugt wären, dass er richtig ist, dann frage ich mich, warum Sie in die Entschließung hineinschreiben, dass der Landesgesetzgeber Vorschläge machen soll, wie das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zu ändern ist. Das ist doch lächerlich.
Eines kann doch nicht stimmen. Entweder haben Sie einen richtigen Entwurf vorgelegt, über den wir beraten können, oder Sie trauen ihm selbst nicht und sagen: Du Landesregierung, leg einen vor.“ Der Landesgesetzgeber wird es tun, sodass wir über Ihren Antrag nicht mehr allzu viel zu sagen haben.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Pörksen hat es gesagt, wir haben vor wenigen Wochen in einer Aktuellen Stunde dasselbe Thema gehabt, das von den GRÜNEN beantragt wurde. Damals haben wir gesagt, wir lassen uns gern in Details überzeugen, dass irgendetwas geändert werden muss. Dafür wollen wir die nötigen Beweise haben. Dabei bleibt es für die CDU-Fraktion. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann an einem Tag mehrere solcher Anträge formulieren, glaubwürdiger wird es dadurch nicht, dass ausgerechnet sie in diesem Land für die Rechtsstaatlichkeit zuständig ist.
Meine Damen und Herren, wenn Sie als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach den Wahlergebnissen für die besser verdienenden Akademiker in den Städten zuständig sind – man kann sich die Analysen ansehen –, dann sind Sie eine Minderheitenpartei und vertreten ganz spezielle Interessen. Das ist nicht die Aufgabe der CDU-Fraktion. Wir sind eine Volkspartei.
70 % der Bevölkerung schreiben uns bei dem Thema „Innere Sicherheit“ Kompetenz zu. Dafür kämpfen wir seit Bestehen der Bundesrepublik energisch und werden es auch weiterhin tun.
Meine Damen und Herren, jetzt kommen wir zur Realität. Sie haben kein Wort darüber verloren, welcher Hintergrund hinter diesen vorbeugenden Maßnahmen steht, die die Polizei in diesem Land zukünftig mit diesem Gesetz ausführen soll. Das Gesetz ist erst in Kraft getreten. Sie haben kein Wort darüber verloren, welcher Gefahr wir in diesem Land nicht nur durch den Terrorismus, sondern auch durch Organisierte Kriminalität ausgesetzt sind. Ich habe das schon mehrfach gesagt. Ich komme mir schon richtig komisch vor, wenn ich das immer wieder betonen soll. Sprechen Sie doch von der Gefährdungssituation und dem Schaden, den Menschen an Leib und Leben zu vergegenwärtigen haben, wenn wir es nicht schaffen, Straftäter vorbeugend zu entdecken und dingfest zu machen, damit sie nicht schwerste Kriminalität begehen können. Darum geht es hier, meine Damen und Herren.
Es geht nicht darum, Menschen als Selbstzweck in ihrem privaten Bereich auszuspionieren. Es geht um ein Mittel, das unsere Polizei benötigt, um der Gefahr Herr zu werden.
Lassen Sie mich ausnahmsweise ein Zitat bringen, weil es so schön ist. Das stammt aus der „FAZ“ vom 8. Dezember letzten Jahres. Dort schreibt Gerd Roellecke, den viele kennen werden, zu dieser Frage, was die Realität ist und was wir in diesem Land diskutieren: „Nicht mehr der wirklich mögliche Schaden wird erörtert, erörtert werden nur noch die Regeln, die der Gesetzgeber setzt, irgendwelche Werte, Pegel oder Grenzen und die Realität verschwindet.“ Das trifft doch den Nagel auf den Kopf. Sie bauen ein Wolkengebilde auf und drohen uns mit Verfassungswidrigkeit und anderen schrecklichen Instrumenten wie der Menschenwürde und anderem und gehen überhaupt nicht mehr auf die Realität ein. Dagegen wehren wir uns ganz entschieden.
Damit Sie es richtig zur Kenntnis nehmen, zitiere ich noch einmal aus der Vorlage 14/2898, Ihren Antrag im Rechtsausschuss betreffend. Frau Generalstaatsanwältin Reichling hat geschrieben, was ich vorhin kurz angesprochen habe, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2003 dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung weiterer Straftaten eigenständige verfassungsrechtliche Bedeutung zu
kommt. Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen die Stelle noch nennen. Herr Pörksen hat darauf hingewiesen, dass hier eine völlig andere Abwägung zu machen ist, als wenn es um die strafprozesslichen Verfolgungsmaßnahmen geht.
Entschuldigung, Sie haben bei Ihrem Vortrag selbst darauf hingewiesen, dass Ihnen nicht klar ist, um was es bei dieser Frage geht. Ich habe bei der Aktuellen Stunde ausdrücklich ausgeführt, das macht den gravierenden Unterschied aus. Ich darf noch einmal an das Beispiel erinnern, dass der terroristische Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg nicht hätte verhindert werden können, wenn die deutsche Polizei in Hessen nicht die entsprechenden Maßnahmen ergriffen hätte, um die Täter im Vorfeld zu stellen.
(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da gab es das neue Polizei- und Ordnungs- behördengesetz noch nicht!)
Meine Damen und Herren, nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, diese Maßnahme wurde fünf- oder sechsmal seit 1996 in Rheinland-Pfalz eingesetzt, glaube ich.
Jetzt tun Sie doch um Gottes willen nicht so, als wenn die Polizei nichts Besseres zu tun hätte, als vor dem Schlafzimmerfenster aller Bürger zu liegen, um die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.
So langsam verliere ich die Geduld, weil das einfach mit der Realität nichts zu tun hat. Frau Grützmacher, ich weiß natürlich auch, dass Sie entsprechende Unterstützung haben. Sie haben vorher schon den Datenschutzbeauftragten genannt. Sie haben auch die Öffentlichkeit, die veröffentlichte Meinung, auf Ihrer Seite, die gern auf diese Themen abhebt.
Entschuldigung, auch da geht es einfach darum, dass wir auch die berechtigten Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger noch einmal entsprechend schützen. Ich habe vorhin auch schon etwas zur Abwägung, zur Pflicht usw. gesagt.
Als wir das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz diskutiert haben – Herr Pörksen hat auch darauf hingewiesen –, war doch auch – ich glaube, ich habe das selbst auch noch einmal dargestellt – ganz klar, dass alles, was in diesem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz steht, einer Art Musterentwurf entspricht, einer Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene zwischen den Innenministern und dem Bundesinnenminister und dass man sich natürlich auch ein Stück weit abgesprochen hat, um
da auch eine einheitliche Haltung zu begründen und auch einheitliche Maßnahmen durchführen zu können. Ich meine einfach, dass das hier auch noch einmal erwähnenswert ist.
Meine Damen und Herren, die Sicherheit – ich glaube, das kann im Augenblick niemand leugnen – ist für uns ere Mitmenschen hier in Rheinland-Pfalz und in der ganzen Bundesrepublik und sogar darüber hinaus ein ganz wichtiges Thema. Ich habe eben auch schon darauf hingewiesen, dass natürlich im linken Spektrum die soziale Sicherheit vorgeht, aber in unserem Spektrum – dafür stehen CDU und CSU bundesweit und die CDU in Rheinland-Pfalz insbesondere auch – ist das Thema der Inneren Sicherheit ein ganz wesentliches Thema.
Meine Damen und Herren, es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit. Da muss man mit den entsprechenden Instrumentarien auch einfach daran arbeiten. Wir sind – das habe ich ganz zu Beginn gesagt – natürlich bereit, wenn entsprechende Dinge auf dem Tisch liegen, darüber auch noch einmal zu sprechen. Aber im Augenblick gelten die Grundsätze, die bei der Verabschiedung des Gesetzes für uns gegolten haben. Wir werden uns erst eines Besseren belehren lassen, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im Februar dieses Jahres wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes mit breiter Mehrheit vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet. Lediglich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gegen das Gesetz gestimmt.
Meine Damen und Herren, insofern hat mich bereits im März wenig überrascht, dass die GRÜNEN das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff zum Anlass genommen haben, zum einen ihre generelle ideologische Ablehnung gegenüber den Änderungen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes zu untermauern und zum anderen aber auch die Entscheidung aus Karlsruhe dazu zu nutzen, sich in der Öffentlichkeit als Wahrer der Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger aufzuspielen. Ich finde das unerträglich. Das wurde auch schon von meinen Vorrednern ebenfalls in dieser Richtung interpretiert.